Der Landfriedensbruch 

Der Landfriedensbruch ist in § 125 StGB geregelt. Dort heißt es in Absatz 1: 

Wer sich an 

  1. Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen oder
  2. Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit, 

die aus einer Menschenmenge in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise mit vereinten Kräften begangen werden, als Täter oder Teilnehmer beteiligt oder wer auf die Menschenmenge einwirkt, um ihre Bereitschaft zu solchen Handlungen zu fördern, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwerer Strafe bedroht ist. 

Somit soll der § 125 StGB zum einen die öffentliche Sicherheit sowie Individualrechtsgüter schützen, die durch die Gewalttätigkeiten bedroht sind. Zu Individualrechtsgütern zählen:

  • Leben
  • Gesundheit 
  • Eigentum von Personen

Was ist der schwere Landfriedensbruch? 

Der schwere Landfriedensbruch ist in § 125a StGB geregelt. Dort heißt es: 

In besonders schweren Fällen des § 125 Absatz 1 StGB ist die Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 

  1. eine Schusswaffe bei sich führt,
  2. eine andere Waffe oder ein anderes gefährliche Werkzeug bei sich führt,
  3. durch eine Gewalttätigkeit einen anderen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt oder
  4. plündert oder bedeutenden Schaden an fremden Sachen anrichtet. 

Der § 125a StGB sieht daher eine Strafschärfung vor. Eine Geldstrafe kommt dann nicht mehr in Betracht. Es steht dann lediglich noch die Frage im Raum, ob die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. 

Hinweis: Achtung im Hinblick auf das gefährlichen Werkzeug

Beachten Sie, dass auch Alltagsgegenstände wie beispielsweise ein Taschenmesser ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 125a StGB darstellen kann. Ausreichend für eine Anwendbarkeit des § 125a StGB ist zudem bereits das Mitführen dieses Werkzeuges. 

Die Tatbestandsmerkmale des Landfriedensbruch

Aus dem § 125 StGB ergeben sich drei Tatalternativen. Der gewalttätige, der bedrohenden und der aufwieglerische Landfriedensbruch. 

Wann ist der gewalttätige Landfriedensbruch verwirklicht? 

Gewalttätige Landfriedensbruch liegt vor, wenn aus einer Menschenmenge heraus, mehrere Menschen aus der Menge mit vereinten Kräften gewalttätig gegen Menschen oder Sachen vorgehen. Hierbei ist es unerheblich ob dies an einem öffentlichen oder nichtöffentlichen Ort passiert.

Unter Gewalttätigkeit versteht man ein aggressives Handeln, welches sich gegen die körperliche Unversehrtheit von Menschen oder Sachen richtet. Das Handeln muss erheblich sein und unter Einsatz von Kraft erfolgen. 

Verhaltensweisen, die nicht dazu geeignet sind, eine Körperverletzung oder Sachbeschädigung herbeizuführen, reichen nicht aus, um den Tatbestand des Landfriedensbruchs zu erfüllen. Hierzu würde beispielsweise die Sitzblockade zählen. 

Hinweis: Schadenseintritt nicht erforderlich

Um den Tatbestand des Landfriedensbruchs zu verwirklichen ist es unerheblich, ob ein Schaden entsteht, oder ob es konkret zu einer Gefährdung von Personen und Sachen kommt. Es kommt lediglich darauf an, dass die Verursachung eines Schadens gewollt ist. 

Wann ist der bedrohende Landfriedensbruch verwirklicht? 

In diesem Fall werden Bedrohungen gegen andere Menschen mit einer Gewalttätigkeit aus einer Menschenmenge heraus begangen. Bedrohung bedeutet, dass die Tat gegenüber einer anderen Person vorab angekündigt wird. 

Hinweis: Ankündigung kann auch konkludent erfolgen

Die Ankündigung muss nicht unbedingt in Worten erfolgen. Es reicht bereits aus, wenn aus dem Verhalten ersichtlich wird, dass eine Gewalttätigkeit geplant ist. 

Wann wird aus der Menschenmenge heraus gehandelt? 

Beide Tatalternativen setzen voraus, dass aus einer Menschenmenge heraus gehandelt wird. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die gesamte Menschenmenge Gewalt ausüben muss. Es muss jedoch eine Vereinigung der Kräfte der Menschenmenge und den nach außen handelnden Tätern vorliegen. Wie viele Personen aus der Gruppe handeln müssen, kann pauschal nicht gesagt werden, es muss sich allerdings um eine nicht mehr überschaubare Gruppe handeln. 

Hinweis: Konstellationen wann man sich wegen Landfriedensbruch strafbar macht

Da die Verwirklichung ein Handeln aus der Menschenmenge verlangt, wird der Tatbestand des Landfriedensbruchs häufig bei Demos oder Fußballspielen verwirklicht. 

Wann ist der aufwieglerische Landfriedensbruch verwirklicht? 

Bei dem aufwieglerischen Landfriedensbruch wirkt ein Täter auf eine eigentlich friedliche Gruppe an Menschen ein. Er hat in diesem Fall die Absicht, die Bereitschaft zu Gewalttätigkeiten oder Bedrohungen zu fördern. Er stiftet die Menschenmenge also an. 

Beispiel: Aufwieglerischer Landfriedensbruch

Ein Beispiel wäre, wenn der Täter plötzlich anfängt, Parolen zu rufen, die die Menschenmenge anstachelt. Ob der Täter hiermit Erfolg hat ist unerheblich. 

Anzeige wegen Landfriedensbruch 

Sollten Sie einen Landfriedensbruch begangen haben, kommen viele Fragen auf. Neben dem Strafmaß sind dies beispielsweise, ob es sich bei einem Landfriedensbruch um ein Verbrechen oder um ein Vergehen handelt und was können Sie eigentlich unternehmen, wenn Sie eine Anzeige wegen Landfriedensbruch erhalten haben? 

Ist der Landfriedensbruch ein Verbrechen oder Vergehen? 

Ob es sich bei einem Delikt um ein Verbrechen oder Vergehen handelt, ergibt sich aus dem § 12 StGB

  • Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber hinaus bedroht sind. 
  • Vergehen sind im Umkehrschluss rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder mit einer Geldstrafe bedroht sind. Hierbei muss man jedoch beachten, dass Strafschärfungen oder Milderungen für diese Einteilung außer Betracht bleiben. 

Da der Landfriedensbruch eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vorsieht, handelt es sich hierbei um ein Vergehen. 

Hinweis: Verjährung

Der Landfriedensbruch verjährt gemäß § 78 Absatz 3 Nr. 5 StGB nach fünf Jahren. Beachten Sie jedoch, dass Ermittlungsarbeiten der Polizei oder Staatsanwaltschaft diese Verjährungsfrist auch unterbrechen. 

Was sollten Sie bei einer Anzeige unternehmen? 

Eine Vorladung, Strafbefehl oder sogar eine Anklage wegen Landfriedensbruch sollten Sie nicht einfach unbeachtet lassen. Gerade beim schweren Landfriedensbruch kann eine erhebliche Freiheitsstrafe drohen. 

Aus diesem Grund sollten Sie in jedem Fall einen Anwalt für Strafrecht mit der Angelegenheit beauftragen. Dieser wird dann Akteneinsicht beantragen und eine entsprechende Verteidigungsstrategie entwickeln.