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Mahnverfahren: Privat einen Online-Mahnantrag stellen

Geld hinterherzulaufen, ist lästig. Bei geringen Beträgen lohnt es sich oft nicht, einen Anwalt damit zu beauftragen. Dabei haben Sie als Privatperson auch die Möglichkeit, ein Mahnverfahren anzustoßen – per online Mahnantrag oder schriftlich bzw. postalisch. Wir zeigen Ihnen, wie es funktioniert.

In Kürze

  • Mahnverfahren eignen sich, um selbstständig geringere Summen einfordern
  • ein Mahnantrag kann online oder mithilfe eines Vordrucks erstellt werden
  • ein Mahnverfahren ist oftmals günstiger und schneller als die Beauftragung eines Anwalts
  • Mahnverfahren hemmen die Verjährung finanzieller Ansprüche

So gehen Sie vor

  • warten Sie vergebens auf eine Rückzahlung, mahnen Sie den Schuldner vorerst schriftlich ab
  • stellen Sie bei ausbleibender Reaktion einen Antrag auf ein Mahnverfahren
  • ohne Widerspruch durch Schuldner, ergeht automatisch Vollstreckungsbescheid
  • bei Schuldnern im EU-Ausland beantragen Sie einen europäischen Zahlungsbefehl

Privat einen Mahnbescheid beantragen

Haben Sie mit einem Unternehmen eine offene Rechnung, haben Sie als Verbraucher die Möglichkeit, ein gerichtliches Mahnverfahren anzustoßen. Vor allem bei geringen Beträgen kann es sinnvoll sein, selbst einen Mahnantrag zu stellen. Denn oftmals rechnet es sich nicht, eine Anwältin bzw. einen Anwalt damit zu beauftragen. „Kleckerbeträge“ decken aufgrund des geringen Streitwerts in vielen Fällen nicht einmal den Arbeitsaufwand.

Das Mahnverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren, mit dem Sie Ihr Recht auf Zahlung eines offenen Betrages einfordern können. In einem ersten Schritt genügt die Behauptung, dass Ihnen ein Zahlungsanspruch zusteht – umfangreiche Beweise müssen Sie dafür nicht vorbringen. Auch ist ein Mahnverfahren um ein vielfaches schneller als die Beauftragung eines Anwalts.

Gerichtliches Mahnverfahren: Wann ist es sinnvoll?

Die überwiegend geringen Streitsummen sind ein Argument für ein Mahnverfahren. Doch kommt es ebenso auf den Sachverhalt an. Der sollte möglichst eindeutig sein. Sprich: Es muss klar sein, dass ein Anbieter bzw. Unternehmen Ihnen Geld schuldet.

Beispiel:
Sie haben etwas im Internet bestellt und erhalten, doch es gefällt Ihnen nicht. Daraufhin haben Sie den Vertrag ordnungsgemäß widerrufen und die Sache unter Einhaltung der Rückgabefrist zurückgesendet. Die Erstattung des Kaufpreises durch den Anbieter lässt jedoch auf sich warten – die zugesagte Frist für die Rückzahlung ist bereits überschritten. Auch auf ein einfaches Mahnschreiben Ihrerseits hat der Anbieter nicht reagiert.

Vorteile eines online Mahnverfahrens

Eigenständig ein Mahnverfahren einzuleiten, kann für Sie mehrere Vorteile mit sich bringen:

  • Kostengünstiger: Bei geringen Beträgen können die Anwaltsgebühren den eigentlichen Streitwert schnell übersteigen. Stellen Sie einen Mahnantrag, fällt vorerst ein geringer Betrag an, den Ihr Schuldner im Erfolgsfall zu begleichen hat.
  • Schnellere Abwicklung: Haben Sie einen Mahnbescheid verschickt, hat Ihr Schuldner in aller Regel zwei Wochen Zeit, um darauf zu reagieren. Bestenfalls wird die Forderung beglichen und das Verfahren hat sich erledigt.
  • Hemmung der Verjährung: Grundsätzlich verjähren einfache Geldforderungen nach drei Jahren. So lange haben Sie also Zeit, um offene Beträge einzufordern und an Ihr Geld zu kommen. Ein gerichtliches Mahnverfahren hemmt die Verjährung. Das Bedeutet: Für die Dauer des Verfahrens pausiert die Verjährungsfrist.

Mahnverfahren: Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Ehe Sie ein Mahnverfahren anstoßen, müssen Sie den Schuldner mittels einer schriftlichen Mahnung zur Zahlung des ausstehenden Betrages auffordern. Das ist Voraussetzung, um ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. Weiterhin darf die Forderung nicht an eine Bedingung geknüpft sein. Vor der Rückforderung des Kaufpreises muss also die Kaufsache an den Verkäufer zurückgegeben worden sein.

Hinweis: schriftliche Mahnung
Eine einmalige schriftliche Mahnung im Voraus genügt. Dabei sollten Sie allerdings nachweisen können, dass Ihrem Schuldner eine Mahnung zugestellt wurde. Es empfiehlt sich also der Versand per Einschreiben mit Rückschein bzw. Einwurf-Einschreiben.

Dabei sollte Ihr Mahnschreiben folgende Punkte beinhalten:

  • Grund für Ihre Forderung
  • Höhe Ihrer Forderung
  • Zahlungsfrist (üblicherweise zwei Wochen)
  • Ihre Bankverbindung
  • Rechnungsdatum und -nummer von der Rechnung, auf die sich Ihre Mahnung bezieht

Hat sich Ihr Schuldner nach der von Ihnen eingeräumten Zahlungsfrist nicht geregt, leiten Sie ein gerichtliches Mahnverfahren ein.

Online Mahnantrag stellen: So funktioniert’s

Den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides können Sie komplett online erstellen und an Ihr zuständiges Mahngericht übermitteln. Alternativ können Sie auch einen offiziellen Vordruck nutzen. Diesen erhalten Sie in allen größeren Schreibwarengeschäften. Werden im Laufe des Verfahrens weitere Formulare benötigt, stellt Ihnen das Gericht diese zur Verfügung. Nicht zuletzt haben Sie auch die Möglichkeit, den Antrag bei Ihrem örtlichen Amtsgericht zum Protokoll der Geschäftsstelle zu geben.

Da das Verfahren formale Ansprüche erfüllen muss, ist es wichtig, dass Sie die jeweiligen Vordrucke nutzen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Ihr Antrag nicht anerkannt wird.

Um online einen Mahnbescheid zu erteilen, nutzen Sie die bundesweite Website der Justizministerien online-mahnantrag.de. Sie müssen dabei lediglich wenige Fragen beantworten. Zudem werden Ihre Angaben automatisiert auf Plausibilität geprüft. Das mindert die Gefahr, ein Mahnverfahren anzustoßen, das aufgrund unzulänglicher Angaben unwirksam ist bzw. gar nicht erst eingeleitet werden kann.

Wichtig: Forderungshöhe
Nicht automatisiert geprüft wird die Forderungshöhe. Möchten Sie eine Forderung per Mahnbescheid geltend machen, geben Sie den Betrag an, um den es auch tatsächlich geht.

Mahnverfahren: Welches Gericht ist zuständig?

Einen Antrag auf ein Mahnverfahren müssen Sie beim zentralen Mahngericht Ihres Bundeslandes stellen. Welches das ist, entnehmen Sie der Übersichtsseite der Justizministerien. Haben Sie Ihren Antrag fälschlicherweise bei einem Gericht eingereicht, das nicht zuständig ist, ist das aber kein Grund zur Sorge – in der Regel wird die Stelle Ihren Mahnbescheidsantrag an das zuständige Amtsgericht weiterleiten.

Dabei ist allerdings wichtig zu wissen: Die Verjährungsfrist wird erst gehemmt, wenn der Antrag beim zuständigen Mahngericht eingegangen ist.

Ablauf des Mahnverfahrens

Der Mahnantrag bringt das Verfahren in Gang – Ihrem Schuldner wird ein Mahnbescheid zugestellt. Dem bieten sich nun drei Möglichkeiten:

  1. Er erkennt Ihre Mahnung an, zahlt und die Sache ist erledigt.
  2. Er reagiert nicht auf die Mahnung, woraufhin automatisch ein Vollstreckungsbescheid erlassen wird.
  3. Ihr Schuldner legt Widerspruch ein – oftmals folgt darauf ein Prozess vor dem zuständigen Gericht. Wenden Sie sich bei einem Widerspruch bitte unbedingt an einen Anwalt Ihres Vertrauens.

 

Mahnverfahren – so kann’s laufen

 

Hinweis: Prozess
Zu einem Prozess kommt es nur, wenn Sie das auch beantragt haben. Sofern Sie auf die Durchführung eines streitigen Verfahrens bei Widerspruch verzichtet haben, geschieht nichts weiter. Auf den Kosten für das Mahnverfahren bleiben Sie allerdings sitzen.

Vollstreckungsbescheid im Mahnverfahren

Hat Ihr Antragsgegner auf Ihre Mahnung nicht reagiert, wird automatisch ein Vollstreckungsbescheid generiert. Das dient nicht zuletzt der Schuldeneintreibung durch einen Gerichtsvollzieher. Ein rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid stellt nämlich einen Titel dar, vergleichbar einem Endurteil bei einem Gerichtsprozess. Mit diesem Titel können Sie sofort die Vollstreckung gegen den Schuldner einleiten. Der Titel hat zudem eine Verjährungsfrist von 30 Jahren. Sie können damit also auch abwarten, falls Ihr Schuldner kurzzeitig „nicht flüssig“ ist.

Ein Vollstreckungsbescheid setzt voraus, dass

  • die zweiwöchige Widerspruchsfrist im Mahnverfahren verstrichen ist und
  • die Zustellung des Mahnbescheides noch keine sechs Monate her ist.

Wichtig: Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid
Auch gegen einen Vollstreckungsbescheid kann der Schuldner Widerspruch einlegen. Die Frist beträgt ebenfalls zwei Wochen nach Zustellung. Kommt es zum Einspruch, folgt ein Zivilprozess vor Gericht. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall umgehend einen Anwalt Ihres Vertrauens.

Mahnverfahren: Welche Kosten fallen an?

Ein gerichtliches Mahnverfahren ist vergleichsweise günstig. Es fallen lediglich Gerichtsgebühren und Zustellkosten an. Die Mindestgebühr beträgt 36 EUR. Je nach Höhe Ihrer Forderung kann dieser Betrag höher ausfallen. Mit welchen Kosten Sie in etwa rechnen müssen, können Sie mithilfe eines Online-Rechners ermitteln.

Europäisches Mahnverfahren: Wenn der Schuldner im Ausland sitzt

Dass sich Gläubiger und Schuldner in unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten befinden bzw. ansässig sind, ist keine Seltenheit. Damit Gläubiger dennoch kostengünstig an ihr Geld kommen können, gibt es das europäische Mahnverfahren. Einzige Einschränkung: Es darf sich nicht um arbeitsrechtliche Ansprüche handeln.

Nachdem der Antragsteller das nötige Formular ausgefüllt hat, erfolgt eine Prüfung des Antrags durch das zuständige Gericht. Sofern dieses das Mahnverfahren für begründet hält, erlässt es einen Europäischen Zahlungsbefehl und übermittelt diesen an den Schuldner.

Hinweis: zuständiges Gericht
Anträge im europäischen Mahnverfahren werden ausschließlich vom Amtsgericht Berlin-Wedding bearbeitet.

Nach Ablauf der Einspruchsfrist – die beträgt 30 Tage ab Zustellung – erklärt das Gericht den Zahlungsbefehl für vollstreckbar. Bedeutet: Der Gläubiger kann den Vollstreckungstitel bereits durchsetzen. Doch auch das muss in dem EU-Mitgliedsstaat erfolgen, in dem sich der Schuldner befindet. Legt der Zahlungspflichtige zudem Einspruch ein, folgt auch im EU-Ausland ein Zivilprozess.

Gerichtliches Mahnverfahren: Kann ein Anwalt unterstützen?

Das Mahnverfahren soll unnötig hohe Anwaltskosten bei Zahlungsforderungen vermeiden. Dennoch kann es mitunter hilfreich sein, einen Anwalt zurate zu ziehen. Das ist vor allem der Fall, wenn Ihr Schuldner Widerspruch gegen Ihre Forderung einlegt, denn dann folgt oftmals ein Klageverfahren. Verzichten Sie nicht auf anwaltlichen Beistand. Gleiches gilt bei Einspruch aus dem EU-Ausland.

 

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»Die Kanzlei hat mich bei einer Auseinandersetzung um die Rückzahlung der Mietkaution mit meinen ehemaligen Vermietern vertreten. Ich war sehr zufrieden, Probleme wurden schnell und kompetent gelöst, die Kommunikation war immer kompetent und freundlich.«

Mahnverfahren anstoßen – alle Informationen

In Kürze

  • Mahnverfahren eignen sich, um selbstständig geringere Summen einfordern
  • ein Mahnantrag kann online oder mithilfe eines Vordrucks erstellt werden
  • ein Mahnverfahren ist oftmals günstiger und schneller als die Beauftragung eines Anwalts
  • Mahnverfahren hemmen die Verjährung finanzieller Ansprüche

So gehen Sie vor

  • warten Sie vergebens auf eine Rückzahlung, mahnen Sie den Schuldner vorerst schriftlich ab
  • stellen Sie bei ausbleibender Reaktion einen Antrag auf ein Mahnverfahren
  • ohne Widerspruch durch Schuldner, ergeht automatisch Vollstreckungsbescheid
  • bei Schuldnern im EU-Ausland beantragen Sie einen europäischen Zahlungsbefehl

Inhaltsverzeichnis

Privat einen Mahnbescheid beantragen

Haben Sie mit einem Unternehmen eine offene Rechnung, haben Sie als Verbraucher die Möglichkeit, ein gerichtliches Mahnverfahren anzustoßen. Vor allem bei geringen Beträgen kann es sinnvoll sein, selbst einen Mahnantrag zu stellen. Denn oftmals rechnet es sich nicht, eine Anwältin bzw. einen Anwalt damit zu beauftragen. „Kleckerbeträge“ decken aufgrund des geringen Streitwerts in vielen Fällen nicht einmal den Arbeitsaufwand.

Das Mahnverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren, mit dem Sie Ihr Recht auf Zahlung eines offenen Betrages einfordern können. In einem ersten Schritt genügt die Behauptung, dass Ihnen ein Zahlungsanspruch zusteht – umfangreiche Beweise müssen Sie dafür nicht vorbringen. Auch ist ein Mahnverfahren um ein vielfaches schneller als die Beauftragung eines Anwalts.

Gerichtliches Mahnverfahren: Wann ist es sinnvoll?

Die überwiegend geringen Streitsummen sind ein Argument für ein Mahnverfahren. Doch kommt es ebenso auf den Sachverhalt an. Der sollte möglichst eindeutig sein. Sprich: Es muss klar sein, dass ein Anbieter bzw. Unternehmen Ihnen Geld schuldet.

Beispiel:
Sie haben etwas im Internet bestellt und erhalten, doch es gefällt Ihnen nicht. Daraufhin haben Sie den Vertrag ordnungsgemäß widerrufen und die Sache unter Einhaltung der Rückgabefrist zurückgesendet. Die Erstattung des Kaufpreises durch den Anbieter lässt jedoch auf sich warten – die zugesagte Frist für die Rückzahlung ist bereits überschritten. Auch auf ein einfaches Mahnschreiben Ihrerseits hat der Anbieter nicht reagiert.

Vorteile eines online Mahnverfahrens

Eigenständig ein Mahnverfahren einzuleiten, kann für Sie mehrere Vorteile mit sich bringen:

  • Kostengünstiger: Bei geringen Beträgen können die Anwaltsgebühren den eigentlichen Streitwert schnell übersteigen. Stellen Sie einen Mahnantrag, fällt vorerst ein geringer Betrag an, den Ihr Schuldner im Erfolgsfall zu begleichen hat.
  • Schnellere Abwicklung: Haben Sie einen Mahnbescheid verschickt, hat Ihr Schuldner in aller Regel zwei Wochen Zeit, um darauf zu reagieren. Bestenfalls wird die Forderung beglichen und das Verfahren hat sich erledigt.
  • Hemmung der Verjährung: Grundsätzlich verjähren einfache Geldforderungen nach drei Jahren. So lange haben Sie also Zeit, um offene Beträge einzufordern und an Ihr Geld zu kommen. Ein gerichtliches Mahnverfahren hemmt die Verjährung. Das Bedeutet: Für die Dauer des Verfahrens pausiert die Verjährungsfrist.

Mahnverfahren: Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Ehe Sie ein Mahnverfahren anstoßen, müssen Sie den Schuldner mittels einer schriftlichen Mahnung zur Zahlung des ausstehenden Betrages auffordern. Das ist Voraussetzung, um ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. Weiterhin darf die Forderung nicht an eine Bedingung geknüpft sein. Vor der Rückforderung des Kaufpreises muss also die Kaufsache an den Verkäufer zurückgegeben worden sein.

Hinweis: schriftliche Mahnung
Eine einmalige schriftliche Mahnung im Voraus genügt. Dabei sollten Sie allerdings nachweisen können, dass Ihrem Schuldner eine Mahnung zugestellt wurde. Es empfiehlt sich also der Versand per Einschreiben mit Rückschein bzw. Einwurf-Einschreiben.

Dabei sollte Ihr Mahnschreiben folgende Punkte beinhalten:

  • Grund für Ihre Forderung
  • Höhe Ihrer Forderung
  • Zahlungsfrist (üblicherweise zwei Wochen)
  • Ihre Bankverbindung
  • Rechnungsdatum und -nummer von der Rechnung, auf die sich Ihre Mahnung bezieht

Hat sich Ihr Schuldner nach der von Ihnen eingeräumten Zahlungsfrist nicht geregt, leiten Sie ein gerichtliches Mahnverfahren ein.

Online Mahnantrag stellen: So funktioniert’s

Den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides können Sie komplett online erstellen und an Ihr zuständiges Mahngericht übermitteln. Alternativ können Sie auch einen offiziellen Vordruck nutzen. Diesen erhalten Sie in allen größeren Schreibwarengeschäften. Werden im Laufe des Verfahrens weitere Formulare benötigt, stellt Ihnen das Gericht diese zur Verfügung. Nicht zuletzt haben Sie auch die Möglichkeit, den Antrag bei Ihrem örtlichen Amtsgericht zum Protokoll der Geschäftsstelle zu geben.

Da das Verfahren formale Ansprüche erfüllen muss, ist es wichtig, dass Sie die jeweiligen Vordrucke nutzen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Ihr Antrag nicht anerkannt wird.

Um online einen Mahnbescheid zu erteilen, nutzen Sie die bundesweite Website der Justizministerien online-mahnantrag.de. Sie müssen dabei lediglich wenige Fragen beantworten. Zudem werden Ihre Angaben automatisiert auf Plausibilität geprüft. Das mindert die Gefahr, ein Mahnverfahren anzustoßen, das aufgrund unzulänglicher Angaben unwirksam ist bzw. gar nicht erst eingeleitet werden kann.

Wichtig: Forderungshöhe
Nicht automatisiert geprüft wird die Forderungshöhe. Möchten Sie eine Forderung per Mahnbescheid geltend machen, geben Sie den Betrag an, um den es auch tatsächlich geht.

Mahnverfahren: Welches Gericht ist zuständig?

Einen Antrag auf ein Mahnverfahren müssen Sie beim zentralen Mahngericht Ihres Bundeslandes stellen. Welches das ist, entnehmen Sie der Übersichtsseite der Justizministerien. Haben Sie Ihren Antrag fälschlicherweise bei einem Gericht eingereicht, das nicht zuständig ist, ist das aber kein Grund zur Sorge – in der Regel wird die Stelle Ihren Mahnbescheidsantrag an das zuständige Amtsgericht weiterleiten.

Dabei ist allerdings wichtig zu wissen: Die Verjährungsfrist wird erst gehemmt, wenn der Antrag beim zuständigen Mahngericht eingegangen ist.

Ablauf des Mahnverfahrens

Der Mahnantrag bringt das Verfahren in Gang – Ihrem Schuldner wird ein Mahnbescheid zugestellt. Dem bieten sich nun drei Möglichkeiten:

  1. Er erkennt Ihre Mahnung an, zahlt und die Sache ist erledigt.
  2. Er reagiert nicht auf die Mahnung, woraufhin automatisch ein Vollstreckungsbescheid erlassen wird.
  3. Ihr Schuldner legt Widerspruch ein – oftmals folgt darauf ein Prozess vor dem zuständigen Gericht. Wenden Sie sich bei einem Widerspruch bitte unbedingt an einen Anwalt Ihres Vertrauens.

Hinweis: Prozess
Zu einem Prozess kommt es nur, wenn Sie das auch beantragt haben. Sofern Sie auf die Durchführung eines streitigen Verfahrens bei Widerspruch verzichtet haben, geschieht nichts weiter. Auf den Kosten für das Mahnverfahren bleiben Sie allerdings sitzen.

Vollstreckungsbescheid im Mahnverfahren

Hat Ihr Antragsgegner auf Ihre Mahnung nicht reagiert, wird automatisch ein Vollstreckungsbescheid generiert. Das dient nicht zuletzt der Schuldeneintreibung durch einen Gerichtsvollzieher. Ein rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid stellt nämlich einen Titel dar, vergleichbar einem Endurteil bei einem Gerichtsprozess. Mit diesem Titel können Sie sofort die Vollstreckung gegen den Schuldner einleiten. Der Titel hat zudem eine Verjährungsfrist von 30 Jahren. Sie können damit also auch abwarten, falls Ihr Schuldner kurzzeitig „nicht flüssig“ ist.

Ein Vollstreckungsbescheid setzt voraus, dass

  • die zweiwöchige Widerspruchsfrist im Mahnverfahren verstrichen ist und
  • die Zustellung des Mahnbescheides noch keine sechs Monate her ist.

Wichtig: Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid
Auch gegen einen Vollstreckungsbescheid kann der Schuldner Widerspruch einlegen. Die Frist beträgt ebenfalls zwei Wochen nach Zustellung. Kommt es zum Einspruch, folgt ein Zivilprozess vor Gericht. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall umgehend einen Anwalt Ihres Vertrauens.

Mahnverfahren: Welche Kosten fallen an?

Ein gerichtliches Mahnverfahren ist vergleichsweise günstig. Es fallen lediglich Gerichtsgebühren und Zustellkosten an. Die Mindestgebühr beträgt 36 EUR. Je nach Höhe Ihrer Forderung kann dieser Betrag höher ausfallen. Mit welchen Kosten Sie in etwa rechnen müssen, können Sie mithilfe eines Online-Rechners ermitteln.

Europäisches Mahnverfahren: Wenn der Schuldner im Ausland sitzt

Dass sich Gläubiger und Schuldner in unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten befinden bzw. ansässig sind, ist keine Seltenheit. Damit Gläubiger dennoch kostengünstig an ihr Geld kommen können, gibt es das europäische Mahnverfahren. Einzige Einschränkung: Es darf sich nicht um arbeitsrechtliche Ansprüche handeln.

Nachdem der Antragsteller das nötige Formular ausgefüllt hat, erfolgt eine Prüfung des Antrags durch das zuständige Gericht. Sofern dieses das Mahnverfahren für begründet hält, erlässt es einen Europäischen Zahlungsbefehl und übermittelt diesen an den Schuldner.

Hinweis: zuständiges Gericht
Anträge im europäischen Mahnverfahren werden ausschließlich vom Amtsgericht Berlin-Wedding bearbeitet.

Nach Ablauf der Einspruchsfrist – die beträgt 30 Tage ab Zustellung – erklärt das Gericht den Zahlungsbefehl für vollstreckbar. Bedeutet: Der Gläubiger kann den Vollstreckungstitel bereits durchsetzen. Doch auch das muss in dem EU-Mitgliedsstaat erfolgen, in dem sich der Schuldner befindet. Legt der Zahlungspflichtige zudem Einspruch ein, folgt auch im EU-Ausland ein Zivilprozess.

Gerichtliches Mahnverfahren: Kann ein Anwalt unterstützen?

Das Mahnverfahren soll unnötig hohe Anwaltskosten bei Zahlungsforderungen vermeiden. Dennoch kann es mitunter hilfreich sein, einen Anwalt zurate zu ziehen. Das ist vor allem der Fall, wenn Ihr Schuldner Widerspruch gegen Ihre Forderung einlegt, denn dann folgt oftmals ein Klageverfahren. Verzichten Sie nicht auf anwaltlichen Beistand. Gleiches gilt bei Einspruch aus dem EU-Ausland.

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