Aufenthaltstitel in Deutschland: Niederlassungserlaubnis und Co.

Möchten Ausländer nach Deutschland einreisen und sich hierzulande aufhalten, benötigen sie einen Aufenthaltstitel. Das Aufenthaltsgesetz, kurz AufenthG, unterscheidet dabei insgesamt sieben Aufenthaltstitel:

  • Aufenthaltserlaubnis
  • Blaue Karte EU
  • ICT-Karte
  • Mobiler-ICT-Karte
  • Niederlassungserlaubnis
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU
  • Visum

Einen entscheidenden Unterschied zwischen den Aufenthaltstiteln macht dabei vor allem die genehmigte Dauer des Aufenthaltes. So werden die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte, die Mobiler-ICT-Karte und das Visum in der Regel befristet erteilt. Das bedeutet, dass diese Aufenthaltstitel nur für einen bestimmten Zeitraum gelten. Außerdem können sie an bestimmte Voraussetzungen gebunden sein, wie zum Beispiel einen bestehenden Arbeitsvertrag.

Wichtig: Befristete Aufenthaltstitel
Befristete Aufenthaltstitel laufen ab und verlieren ihre Gültigkeit. Vor Ablauf der jeweiligen Frist müssen Sie sich bei der Ausländerbehörde melden und gegebenenfalls eine Verlängerung beantragen.

Die Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU sind dagegen unbefristet. Sie müssen sich nach einer bestimmten Zeit also nicht um einer Verlängerung Ihrer Erlaubnis bemühen. Der Unterschied bei diesen beiden Titeln besteht darin, dass Sie mit der Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU auch dazu berechtigt sind, in einen anderen EU-Mitgliedsstaat weiterzuwandern.

Aufenthaltstitel nach dem AufenthG

Unterschiede Niederlassungserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis

Oft kommt die Frage auf, wie sich die Aufenthaltserlaubnis und die Niederlassungserlaubnis voneinander unterscheiden. Der wichtigste Unterschied ist, dass die Aufenthaltserlaubnis ein befristeter Aufenthaltstitel ist und die Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Titel. Die Aufenthaltserlaubnis ist also immer nur für einen bestimmten Zeitraum gültig – und dabei oft an gewisse Bedingungen geknüpft.

Mögliche Bedingungen nach dem AufenthG sind zum Beispiel:

  • eine Ausbildung
  • Ausübung einer Erwerbstätigkeit
  • völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe
  • familiäre Gründe

Zwar müssen Sie bei der Beantragung einer Niederlassungserlaubnis bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Wurde Ihnen die aber erst einmal erteilt, können Sie dauerhaft in Deutschland bleiben. Lassen Sie sich hierzulande nichts zuschulden kommen oder halten sich nicht über längere Zeit außerhalb von Deutschland auf, kann Ihnen die Niederlassungserlaubnis in der Regel auch nicht wieder entzogen werden.

Hinweis: Entzug der Niederlassungserlaubnis
Ein Entzug der Niederlassungserlaubnis ist möglich, setzt aber voraus, dass Sie bei der Beantragung falsche Angaben gemacht haben, sich über viele Monate im Ausland aufgehalten oder in Deutschland eine Straftat begangen haben.

Niederlassungserlaubnis: Das sind die Vorteile

Wie es die Bezeichnung Niederlassungserlaubnis schon vermuten lässt, können Sie sich damit in Deutschland niederlassen und dauerhaft sesshaft werden. Daneben bieten sich Ihnen aber noch weitaus mehr Vorteile:

  • Sie haben freie Jobwahl und sind nicht länger an die Ausübung eines bestimmten Berufes gebunden. Auch einer selbstständigen Tätigkeit können Sie nachgehen.
  • Sie haben bessere Möglichkeiten, einen Kredit aufzunehmen.
  • Ob innerhalb oder außerhalb von Deutschland und der EU: Sie können frei und problemlos ein- und ausreisen, auch in Ihr Heimatland. Bitte beachten Sie aber, dass Sie sich maximal sechs Monate im Ausland aufhalten dürfen.
  • Möchten Sie aus Ihrer Heimat Familie nachholen, ist das mit einer Niederlassungserlaubnis einfacher möglich.
  • Sie haben für die Zukunft Planungssicherheit, da Ihnen der Aufenthaltstitel bei dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland in der Regel nicht wieder weggenommen werden kann.
  • Regelmäßige Besuche bei der Ausländerbehörde sind nicht länger nötig.

Es gibt also zahlreiche Gründe, die für eine Niederlassungserlaubnis sprechen. Wie bereits erwähnt, ist die Erteilung jedoch an bestimmte Voraussetzungen gebunden.

Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis

Nicht jeder Ausländer, der sich in Deutschland aufhält, kann eine Niederlassungserlaubnis erlangen. Neben einer Aufenthaltsdauer von mindestens fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, gibt es noch einige weitere Bedingungen, die laut AufenthG erfüllt sein müssen. Dazu zählen:

  • Sie haben einen gültigen Aufenthaltstitel.
  • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert. Sie sind also nicht auf staatliche Hilfen wie Bürgergeld oder Sozialhilfe angewiesen.
  • Sie verfügen über genügend Wohnraum für sich und Ihre Familie.
  • Sie können ausreichend Sprachkenntnisse vorweisen.
  • Während Ihrer Zeit in Deutschland haben Sie mindestens 60 Monate in die Rentenversicherung eingezahlt.
  • Sie haben eine Arbeitserlaubnis.
  • Sie haben sich in der Vergangenheit keine größeren Straftaten zuschulden kommen lassen.

Hinweis: Sonderregelungen
Für bestimmte Personengruppen gelten Sonderregelungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis. Das trifft zum Beispiel auf Ehepartner und Kinder, Fachkräfte und Hochqualifizierte zu sowie auf Ausländer, die sich aus humanitären Gründen mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufhalten. Gerne prüfen wir, ob auch bei Ihnen Sonderregelungen greifen.

Sind Sie sich unsicher, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen, um eine Niederlassungserlaubnis zu erlangen? Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Beantragung, sondern geben Ihnen direkt Gewissheit. Machen Sie den Check!

Chancen auf Niederlassung prüfen

Niederlassungserlaubnis für Menschen mit deutschem Abschluss

Ausländer, die in Deutschland erfolgreich ein Studium oder eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, haben unter Umständen einen erleichterten Zugang zur Niederlassungserlaubnis. Sie müssen sich zum Beispiel nicht seit mindestens fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufhalten. Konkret gelten folgende Bedingungen für Studienabsolventinnen beziehungsweise Studienabsolventen und in Deutschland ausgebildete Fachkräfte:

  • eine Aufenthaltserlaubnis besteht seit mindestens zwei Jahren
  • das Bestehen einer Anstellung als Fachkraft aufgrund der jeweiligen Qualifikation (Studium oder Ausbildung)
  • seit mindestens 24 Monaten wird in die Rentenversicherung eingezahlt
  • ein fester Wohnsitz ist vorhanden

Antrag auf Niederlassungserlaubnis stellen: Das ist wichtig

Eine Niederlassungserlaubnis beantragen Sie bei der Ausländerbehörde bei Ihnen vor Ort. Wichtig ist dabei vor allem eines: die Vollständigkeit der Unterlagen. Da viele Ausländer nicht wissen, was sie für den Antrag benötigen, fassen wir das in einem groben Überblick zusammen:

  1. schriftlicher Antrag
  2. gültiger Pass
  3. aktuelles biometrisches Foto
  4. Einkommens- und Versicherungsnachweise
  5. Nachweis über ausreichenden Wohnraum
  6. Bescheinigungen zu Integrationskursen, wenn vorhanden

Je nach persönlicher Situation müssen noch weitere Unterlagen eingereicht werden:

  • bei Arbeitnehmern: Arbeitsvertrag mit Gehaltsnachweisen, Bescheinigung des Arbeitgebers, Rentenversicherungsverlauf
  • bei Selbstständigen und Freiberuflern: letzter Steuerbescheid, ausgefüllter Prüfungsbericht mit entsprechenden Unterlagen – Achtung, der Bericht muss durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Steuerbevollmächtigten ausgefüllt worden sein
  • bei Rentnern: Rentenbescheid

Wollen Sie sich sicher sein, alle benötigten Unterlagen beisammen zu haben, holen Sie sich anwaltliche Unterstützung. Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Migrationsrecht weiß, worauf die Ausländerbehörden besonderen Wert legen und sorgt dafür, dass Sie ohne weitere Probleme an Ihre Niederlassungserlaubnis gelangen. Zudem übernehmen sie auch die Kommunikation mit den Behörden. So werden Missverständnisse aufgrund sprachlicher Barrieren vermieden.

Bearbeitungsdauer: Wie lange braucht die Niederlassungserlaubnis?

Aktuell kann es zu längeren Wartezeiten von mehreren Monaten kommen, bis eine Niederlassungserlaubnis erteilt wird. Grund dafür sind die zahlreichen Anträge, die bei den Ausländerbehörden eingehen. Umso wichtiger ist es, dass die Bearbeitung aufgrund fehlender Dokumente nicht zusätzlich in die Länge gezogen wird. Zumal je nach Situation nicht jede Antragstellerin beziehungsweise jeder Antragsteller auf die Erteilung des Aufenthaltstitels warten kann.

Wichtig: Untätigkeitsklage
Gefährden lange Wartezeiten Ihr Daueraufenthaltsrecht, kommt unter Umständen eine Untätigkeitsklage in Betracht. Die kann eingereicht werden, wenn sich die Bearbeitungsdauer über mehr als drei Monate hinzieht. Die Ausländerbehörde wird damit gezwungen, zeitnah über einen Antrag auf Niederlassungserlaubnis zu entscheiden.

Aus Erfahrung wissen wir, dass sich die Bearbeitungsdauer mit anwaltlicher Hilfe enorm verkürzen lässt. Können oder wollen Sie nicht auf Ihre Niederlassungserlaubnis warten, empfehlen wir Ihnen, sich entsprechende Unterstützung zu holen. Wir sind an Ihrer Seite.

Antrag auf Niederlassungserlaubnis abgelehnt: Was nun?

Dass ein Antrag auf Niederlassungserlaubnis abgelehnt wird, ist zwar selten, kommt aber vor. In vielen Fällen ist die Ablehnung jedoch nicht rechtmäßig und kann mit einem Widerspruch korrigiert werden.

Hinweis: Frist für Widerspruch
Möchten Sie mit einem Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde vorgehen, gilt es, eine einmonatige Frist einzuhalten. Die beginnt zu laufen, sobald der Bescheid bei Ihnen eingegangen ist.

Auch wenn Sie selbst Widerspruch bei der Ausländerbehörde einlegen können, empfehlen wir fachkundige Unterstützung. Eine Anwältin oder ein Anwalt kennt die typischen Fehler, die bei der Bearbeitung von Anträgen gemacht werden und kann so begründet widersprechen. Damit wird das Risiko eines erfolglosen Widerspruchs minimiert.

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