Gründe für Ablehnung eines Einbürgerungsantrags

Wurde Ihre Einbürgerung abgelehnt, kann es dafür unterschiedliche Gründe geben. Zum einen ist ein Fehler durch die Behörde denkbar. Ebenso kann die Beantragung aber auch an fehlenden Voraussetzungen gescheitert sein. Es ist wichtig, dass Sie die genauen Gründe kennen, um gegebenenfalls gegen die Entscheidung der Einbürgerungsbehörde vorgehen zu können.

Unser erster Rat lautet deshalb: Vertrauen Sie auf anwaltliche Unterstützung. Eine Anwältin oder ein Anwalt für Ausländerrecht erkennt schnell, ob die Begründung in Ihrem Ablehnungsbescheid rechtens ist oder ob die Behörde einen Fehler gemacht hat.
Aus folgenden Gründen wird eine Einbürgerung abgelehnt:

    • unzureichendes Einkommen,
    • begangene Straftat,
    • fehlende Altersvorsorge,
    • Schulden,
    • fehlende Sprachkenntnisse, 
    • Bürgergeld-Bezug.

Dabei muss von der Behörde immer auch der Kontext beachtet werden. Soll heißen: Eine Straftat führt zum Beispiel nicht zwingend dazu, dass Sie keinen Anspruch auf Einbürgerung haben. Das Vergehen muss eine gewisse Schwere besitzen. 

Hinweis: Ablehnung wegen Kinderzuschlag oder Wohngeld

Falls die Ablehnung damit begründet wird, dass Sie Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, ist das nicht rechtens. Diese Leistungen werden bei der Einbürgerung nicht als Sozialhilfe gewertet. Ziehen Sie in diesem Fall rechtlichen Beistand hinzu.

Fehlende oder falsche Dokumente als Ablehnungsgrund

Ein Einbürgerungsantrag erfordert zahlreiche Nachweise. Fehlen Unterlagen oder sind diese fehlerhaft, ist eine Ablehnung wahrscheinlich. Besonders häufig fehlen Belege zur finanziellen Sicherung, Geburts- oder Heiratsurkunden oder Dokumente über Aufenthaltszeiten.

Tipp: Lassen Sie Ihre Unterlagen und deren Vollständigkeit von einem Anwalt oder einer Anwältin prüfen. So vermeiden Sie Verzögerungen oder eine Ablehnung aus formalen Gründen.

Fehler der Behörde: Ablehnung nicht rechtens

Nicht jede Ablehnung basiert auf einem berechtigten Grund. Behörden machen Fehler. Die sollten Sie kennen:

  • Berechnung des Einkommens: Wenn mehrere Personen in einem Haushalt leben und Einkommen erzielen, berücksichtigt die Behörde das mitunter nicht korrekt.
  • Bewertung einer Vorstrafe: Manche Straftaten wirken sich nicht auf die Einbürgerung aus, andere schon. Behörden ordnen diese aber nicht immer richtig ein.
  • Berechnung der Aufenthaltsdauer: In manchen Fällen werden Asylverfahrenszeiten oder Studienaufenthalte nicht korrekt bei Ihrer gesamten Aufenthaltsdauer berücksichtigt.
  • Unwissenheit der Sachbearbeiter: Das Migrationsrecht ist komplex und ändert sich häufig. Fehler durch falsche Anwendung des Gesetzes sind keine Seltenheit.

Einbürgerung abgelehnt: Widerspruch oder Klage?

Wird die Einbürgerung abgelehnt, ist das zwar enttäuschend, aber oft nicht endgültig. Entscheidend ist, dass Sie die Gründe verstehen und die richtigen Schritte einleiten. Für juristische Laien ist es dabei oft schwierig, die Ablehnungsgründe richtig einzuordnen. Sprachliche Hürden und komplizierte Behördenbescheide erschweren die Situation zusätzlich. In vielen Fällen lohnt es sich, anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Ein erfahrener Anwalt für Ausländerrecht oder eine Anwältin prüft, ob:

  • die Ablehnung auf einem Fehler der Behörde beruht,
  • fehlende Dokumente nachgereicht werden können,
  • zusätzliche Nachweise die Behörde zum Umdenken bewegen.

Liegt eine unrechtmäßige Ablehnung vor, kann eine Klage eingereicht werden, um die Einbürgerung doch noch durchzusetzen.

Hinweis: Widerspruchsverfahren

In den meisten Bundesländern gibt es kein Widerspruchsverfahren nach einer Ablehnung der Einbürgerung. Das bedeutet, dass direkt Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht werden muss. Eine Anwältin beziehungsweise ein Anwalt prüft die Erfolgsaussichten und begleitet Sie durch das Verfahren.

Ermessenseinbürgerung als Alternative

Falls ein gesetzlicher Anspruch auf Einbürgerung nicht besteht, kommt unter bestimmten Umständen eine Ermessenseinbürgerung infrage. Dabei entscheidet die Behörde individuell, ob trotz fehlender Voraussetzungen eine Einbürgerung möglich ist. Die Erfolgschancen hängen stark von der Argumentation ab. Ohne professionelle Unterstützung ist es schwer, die Behörde zu überzeugen. Mit anwaltlicher Begleitung lässt sich gezielt darlegen, warum eine Ausnahme in Ihrem Fall gerechtfertigt ist.

Einbürgerung abgelehnt: Diese Kosten entstehen

Die Gebühren für eine Einbürgerung betragen für Erwachsene 255 Euro. Wird der Antrag abgelehnt, erhebt die Behörde zusätzliche Kosten, die sich nach dem Verwaltungsaufwand richten. Bis zu 75 % der Antragsgebühr (191 Euro) können verlangt werden.

Das bedeutet, dass die Gesamtkosten schnell auf bis zu 446 Euro steigen – ohne dass eine Einbürgerung erfolgt.

Ablehnung vermeiden – Anwalt nutzen

Ein gut vorbereiteter Antrag minimiert das Risiko, dass Ihre Einbürgerung abgelehnt wird und zusätzlicher Kosten entstehen. Wir unterstützen Sie dabei, alle Voraussetzungen zu prüfen und die richtigen Nachweise einzureichen.

Ihre Vorteile:

  • Individuelle Beratung zur Einbürgerung
  • Prüfung der Ablehnungsgründe und rechtliche Einschätzung
  • Unterstützung bei Klage oder Ermessenseinbürgerung
Wir begleiten Sie bei der Einbürgerung

Unser Kanzlei-Team ist bei der Einbürgerung an Ihrer Seite, übernimmt die Kommunikation mit den Behörden und sorgt dafür, dass Sie schneller den deutschen Pass in den Händen halten.

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Quellen: