Drogen am Steuer: Strafen und gesetzliche Regelungen
Drogen im Straßenverkehr werden im Vergleich zum Alkohol als gefährlicher betrachtet. Schon kleine Mengen an
- Cannabis
- Kokain
- Amphetaminen
- und anderen bewusstseinsverändernden Substanzen
können die Sinneswahrnehmung sowie die Reaktionsgeschwindigkeit stark verändern. Drogenkonsumenten sind im Straßenverkehr daher unabhängig von der konsumierten Menge eine Gefahr für sich und andere.
Falls das Fahren unter Drogen von den Behörden als Straftat angesehen wird, gilt der Beschuldigte nach der Verurteilung in einem verkehrsrechtlichen Strafverfahren als vorbestraft. Eine solche Strafe wird somit auch in das polizeiliche Führungszeugnis eingetragen.
Fahren unter Drogen – Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Eine pauschale Antwort auf die Frage, ob Drogen am Steuer als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat angesehen werden, gibt es nicht. Anders als bei Alkohol am Steuer gibt es dafür keine Promillegrenzen, die als Maßstab für eine Unterscheidung herangezogen werden können. Entscheidend für die Bewertung ist daher, ob ein Fahrer unter Drogeneinfluss die Fahruntüchtigkeit nachgewiesen werden kann. Kriterien dafür nachweisliche Fahrfehler oder auffälliges Verhalten.
Als Ordnungswidrigkeit werden Drogen am Steuer eingestuft, wenn dem betreffenden Fahrer keine Fahruntüchtigkeit nachgewiesen kann. Andernfalls wird der Drogenkonsum als Straftat angesehen. Dem Täter drohen in diesem Fall wesentlich härtere Sanktionen. Ersttäter müssen dann
- mit einer empfindlichen Geldstrafe
- dem Entzug des Führerscheins
- und einer mindestens einjährigen Führerscheinsperre rechnen.
- einen MPU Ablauf durchleben.
Strafen bei der Einstufung als Ordnungswidrigkeit
Sie sollten Ihren Bußgeldbescheid prüfen lassen, denn auch wenn das Fahren unter Drogen als Ordnungswidrigkeit betrachtet wird, hat der Gesetzgeber dafür hohe Strafen vorgesehen. Die Bußgelder für Autofahrer dafür sind gestaffelt. Ihre Höhe hängt davon ab, wie oft einem Fahrer Drogen am Steuer nachgewiesen werden konnten:
Hinweis: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
Drogen am Steuer sind nicht nur ein Verkehrsdelikt, sondern auch ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, der strafrechtlich geahndet wird. Von einem Strafverfahren kann abgesehen werden, wenn der Beschuldigte nur geringe Mengen Drogen mit sich führt. Die Bundesländer haben hierfür unterschiedliche Regelungen.
Fahrerlaubnisentzug wegen Fahren unter Drogen
Im Hinblick auf die Strafen für Drogen am Steuer kennt der Gesetzgeber keine Kulanz. Der Strafenkatalog bei Einstufung der Tat als Ordnungswidrigkeit ist für die Behörden und betroffene Fahrer bindend. Für den Entzug der Fahrerlaubnis gelten jedoch abgestufte Regeln, die sich nach der Art der konsumierten Drogen richten.
Beim Konsum harter Drogen erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis bereits nach dem ersten nachgewiesenen Vergehen. Bei weichen Drogen wie Cannabis kommt es darauf an, ob die betreffende Person das Rauschmittel einmalig, gelegentlich oder regelmäßig konsumiert. Unter bussgeldkataloge.de finden Sie weiterführende Informationen zum Führerscheinentzug wegen Drogen am Steuer.
Hinweis: Fahrerlaubnisentzug
Fahrverbote und Fahrerlaubnisentzug sind nicht identisch. Bei einem Fahrverbot bleibt die Gültigkeit der Fahrerlaubnis erhalten. Ein Fahrverbot zu umgehen, ist zudem möglich. Nach einem Entzug muss sie dagegen neu beantragt werden, nachdem die behördlich oder gerichtlich verhängte Sperrfrist abgelaufen ist.
Wie wird die Häufigkeit des Drogenkonsums nachgewiesen?
Die Häufigkeit des Drogenkonsums wird bei Cannabis-Konsumenten durch die Bestimmung des sogenannten THC-COOH-Wert im Blut nachgewiesen. Dabei handelt es sich um die Blutkonzentration des Cannabis-Inhaltsstoffes THC. Wenn diese die Grenze von 150 Nanogramm pro Milliliter Blut übersteigt, geht die Polizei von einem regelmäßigen Konsum der Droge aus. In der Regel wird dann ein Fahrerlaubnisentzug wegen dauerhafter Fahruntüchtigkeit ausgesprochen.
Was ist ein Drogenscreening?
Fahrer, bei denen Drogen gefunden werden, denen der Konsum während der Fahrt jedoch nicht nachgewiesen werden kann, erhalten eine deutlich geringere Strafe. Allerdings müssen sie damit rechnen, dass die Polizei sie zu einem Drogenscreening schickt.
Dabei wird durch Labortests versucht, den Konsum von Drogen über einen längeren Zeitraum nachzuweisen. Drogenscreenings werden ausschließlich durch anerkannte Begutachtungsstellen durchgeführt. Sie kommen auch zum Einsatz, um zu entscheiden, ob die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis erfolgt.
Im Rahmen einer Polizeikontrolle ist naturgemäß nur ein Schnelltest auf Drogen möglich. Der Betroffene muss hierzu seine Zustimmung geben. Sehr wahrscheinlich wird anschließend trotzdem ein Drogenscreening angeordnet.
Strafen in der Probezeit
Fahren unter Drogeneinfluss während der Probezeit gilt als A-Verstoß. Damit zieht es zusätzlich zu den verhängten Bußgeldern, Punkten in Flensburg und den Fahrverboten die folgenden Strafen nach sich: