Die Rechtsschutzversicherung: Dann zahlt sie
Die Rechtsschutzversicherung stellt eine freiwillige Versicherung dar. Jeder muss für sich selbst die Frage beantworten: Lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung für mich? Sinn und Zweck dieser Versicherung ist es, Versicherungsnehmer im Falle einer Rechtsstreitigkeit vor hohen Gerichts- und Anwaltskosten zu bewahren. Zudem bietet eine Rechtsschutzversicherung eine entsprechende Sicherheit. Einige entscheiden sich nämlich gegen ein gerichtliches Verfahren, da diese befürchten, die Kosten selbst tragen zu müssen.
Welche Kosten die Rechtsschutzversicherung für Sie übernimmt, hängt von den von Ihnen ausgewählten Bausteinen ab. So können Sie entscheiden, welche Rechtsgebiete von der Versicherung abgedeckt sein sollen und ob Kosten für Zeugen, Sachverständige oder Gutachter zu übernehmen sind.
Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei
- Vorvertraglichkeit?
- Wartezeit?
- Mutwilligkeit?
- geringen Erfolgsaussichten?
- einem Vergleich?
- einem Mehrvergleich?
Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
Vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung stellen Sie sich natürlich die Frage, welche Kosten eigentlich von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Folgende Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung nach Erteilung der Deckungszusage:
- Kosten für Ihren Rechtsanwalt
Sofern dieser seine Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet hat. Sollte der Rechtsanwalt eine Gebührenvereinbarung mit Ihnen abschließen wollen, sollten Sie sich vorab bei Ihrer Rechtsschutzversicherung informieren, ob diese auch für diese Kosten aufkommt.
- Gerichtskosten
Sobald eine Deckungszusage von Ihrer Rechtsschutzversicherung vorliegt, können Sie Ihre Klage bei Gericht einreichen. Nach Klageeinreichung wird Ihnen das Gericht eine Gerichtskostenrechnung zukommen lassen. Erst nach Zahlung der Gerichtskosten wird die Klage an den Gegner zugestellt. Diese Gerichtskostenrechnung können Sie bzw. Ihr Rechtsanwalt dann an die Rechtsschutzversicherung weiterleiten. Diese werden die Gerichtskosten dann anweisen.
- Kosten für Zeugen und Sachverständige
Neben den Gerichtskosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung auch die Kosten für Zeugen und Sachverständige. Bevor Sie jedoch ein Sachverständigengutachten einholen lassen, sollten Sie vorab Rücksprache bezüglich der Kosten mit der Rechtsschutzversicherung halten.
- Kosten der Gegenseite
Sollten Sie den Rechtsstreit verlieren, dann müssen Sie die Rechtsanwaltskosten der Gegenseite übernehmen. Auch für diese Kosten kommt Ihre Rechtsschutzversicherung auf.
Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei Vorvertraglichkeit?
Von einem Rechtsschutzfall ist die Rede, wenn dieser erst nach Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten ist. Erst dann besteht ein Versicherungsschutz für diese Angelegenheit. Mit Rechtsschutzfall ist der behauptete Rechtsverstoß gemeint. Häufig lehnt die Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahmen ab, da diese der Auffassung ist, dass der Rechtsverstoß bereits vor Beginn des Versicherungsvertrages entstanden ist.
Ob tatsächlich ein Fall der Vorvertraglichkeit vorliegt, muss im Einzelfall und anhand des Sachverhaltes genau überprüft werden. Sofern Sie eine Deckungszusage beantragt haben und diese aufgrund von Vorvertraglichkeit abgelehnt wurde, sollten Sie die Entscheidung der Versicherung in jedem Fall noch einmal durch einen Rechtsanwalt überprüfen lassen.
Zahlt die Rechtsschutzversicherung in der Wartezeit?
Ihre Rechtsschutzversicherung greift erst, wenn die vorgegebene Wartezeit eingehalten wurde. Die Wartezeiten können je nach Rechtsgebiet zwischen null und 36 Monaten variieren.
Wie lange die Wartezeiten bei Ihrer Rechtsschutzversicherung sind, können Sie Ihren Versicherungsunterlagen entnehmen. In der Regel bestehen folgende Wartezeiten für die jeweiligen Rechtsgebiete:
Entscheidend für die Bemessung des Zeitraumes ist nicht der Beginn der Gerichtsverhandlung, sondern der Beginn des Streits. Kommt es also innerhalb der Wartezeit zu einer Streitigkeit, wird die Rechtsschutzversicherung die Kosten für ein eventuelles gerichtliches Verfahren nicht übernehmen. Es gibt kaum eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit. Sie sollten sich daher nicht erst Gedanken über eine Rechtsschutzversicherung machen, wenn Streitigkeiten bereits bestehen, bzw. kurz bevorstehen.
Hinweis: Wartezeit umgehen
In der Regel kann die Wartezeit bei der Rechtsschutzversicherung nicht umgangen werden. Sollten Sie jedoch die Rechtsschutzversicherung wechseln wollen, dann kann es sein, dass Ihnen die neue Rechtsschutzversicherung die Wartezeit erlässt, wenn Sie diese bereits bei der alten Versicherung erfüllt haben.
Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei Mutwilligkeit?
Lehnt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme aufgrund von Mutwilligkeit ab, dann geht diese davon aus, dass die entstehenden Kosten in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg stehen. Die Fälle in denen sich die Ablehnung auf Mutwilligkeit stützt, liegen meist dann vor, wenn die Summe, um die es geht, sehr gering ist. Der Umstand, dass sich um einen kleinen Betrag gestritten wird, reicht jedoch nicht für eine Ablehnung aus.
Da es sich hier um eine reine Wertungsfrage handelt, muss die Rechtsschutzversicherung Ihre Ablehnung begründen. Eine solche Ablehnung sollten Sie jedoch nicht ohne Weiteres hinnehmen. Gerade weil es sich um eine Wertungsfrage handelt, empfiehlt es sich, die Ablehnung von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.
Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei geringen Erfolgsaussichten?
Wenn Sie eine Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung beantragen, dann reichen Sie auch alle vorhandenen und relevanten Unterlagen mit ein. Anhand dieser Unterlagen schätzt die Rechtsschutzversicherung dann die Erfolgsaussichten der Angelegenheit ein. Diese überprüft also vorab, ob die Angelegenheit vor Gericht Bestand haben könnte.
Sollte die Rechtsschutzversicherung der Auffassung sein, dass Ihre Angelegenheit keine Aussicht auf Erfolg hat, dann muss Sie dies ebenfalls begründen. So haben Sie die Möglichkeit, die Ablehnung überprüfen zu lassen und ggf. gegen diese vorzugehen.
Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei einem Vergleich?
Aus den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen ergibt sich, dass die Rechtsschutzversicherung auch die Kosten übernehmen muss, die aufgrund einer vergleichsweisen Einigung entstanden sind. Dies gilt sowohl für außergerichtliche als auch für gerichtliche Vergleiche.
Beispiel: Kostenübernahme bei Vergleichen
Wäre der Rechtsstreit durch ein Urteil beendet worden und das Gericht hätte bei der Kostenverteilung entschieden, dass Sie 10 % der Kosten zu tragen haben. Im Vergleich haben Sie sich jedoch nun darauf geeinigt, dass Sie 50 % der Kosten übernehmen. In diesem Fall würde sich Ihre Rechtsschutzversicherung vermutlich darauf berufen, dass Sie eine nachteilige Kostenquote vereinbart haben und die Zahlung der Kosten verweigern.
Der BGH hat in diesem Zusammenhang nur eine Ausnahme gelten lassen, in denen die Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme verweigern kann. Dies ist dann der Fall, wenn Sie als Versicherter im Vergleich ein Kostenzugeständnis machen, was sich für Sie kostentechnisch nachteilig auswirkt. Eine nachteilige Kostenverteilung liegt vor, wenn Sie beim Obsiegen des Rechtsstreits wesentlich weniger Kosten hätten tragen müssen, als durch den Vergleich.
Hinweis: Vorherige Rücksprache mit der Rechtsschutzversicherung
Damit Sie nicht in die Situation kommen, dass die Rechtsschutzversicherung die Übernahme der Kosten ablehnt, sollten Sie vor Abschluss des Vergleichs Rücksprache mit Ihrer Versicherung halten und sich eine Zustimmung für den Abschluss des Vergleichs einholen. Sie haben auch die Möglichkeit, die Kosten im Vergleich offen zu halten.
Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei einem Mehrvergleich?
Ein Mehrvergleich ist gegeben, wenn in einem gerichtlichen Verfahren nicht nur die Klageforderung verglichen wird, sondern auch eine noch nicht geltend gemachte Forderung. Durch den Mehrvergleich können dann höhere Anwaltskosten entstehen.
Problematisch ist, dass sich die Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung nur auf die Klageforderung bezieht. Ob die Rechtsschutzversicherung die Kosten für einen Mehrvergleich übernimmt, sollte vor Abschluss des Vergleichs, sofern dies möglich ist, geklärt werden. In der Regel wird die Rechtsschutzversicherung die Kosten für einen Mehrvergleich übernehmen, wenn die verglichene Sache im engen Zusammenhang mit der Klageforderung stand.
Die Kostenübernahme der Rechtsschutzversicherung im Strafverfahren
Die Verteidigung in einer Strafsache kann schnell teuer werden. Hinzu kommt, dass neben den Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten ggf. auch eine Geldstrafe gezahlt werden muss. Die Kosten für solch ein Verfahren übernimmt die Staatskasse nur, wenn das Strafverfahren mit einem Freispruch endet.
Sollte das Verfahren lediglich eingestellt werden, dann bleiben Sie auf den Kosten für selbiges sitzen. Es kann daher empfehlenswert sein, eine Rechtsschutzversicherung auch für strafrechtliche Angelegenheiten abzuschließen. Unter bestimmten Umständen kann Ihre Rechtsschutzversicherung jedoch die Kostenübernahme in einem Strafverfahren ablehnen.
Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei Vorsatz?
Vorsätzlich handelt im deutschen Strafrecht, wer mit Wissen und Wollen eine Strafhandlung begeht. In der Regel übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten nicht, wenn es sich bei der Strafhandlung um ein Delikt handelt, was nur vorsätzlich begangen werden kann. Dies wären z. B. Taten wie Betrug oder Diebstahl.
Sollte es sich jedoch um ein Delikt handeln, das fahrlässig begangen werden kann, wie beispielsweise die fahrlässige Körperverletzung, wird Ihnen die Rechtsschutzversicherung in den meisten Fällen eine Deckungszusage für die Kosten des Verfahrens erteilen. Sollte sich jedoch im Verfahren herausstellen, dass Sie die Tat vorsätzlich begangen haben, kann die Rechtsschutzversicherung die bereits gezahlten Kosten von Ihnen zurückverlangen.
Hinweis: Spezial-Rechtsschutz
Es gibt die Möglichkeit, eine Spezial-Rechtsschutz abzuschließen. Bei dieser Rechtsschutzversicherung werden auch die Kosten für Vorsatztaten übernommen. Sollten Sie jedoch später verurteilt werden, hat die Rechtsschutzversicherung einen Rückforderungsanspruch gegen Sie.
Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei einer Verurteilung?
Egal, ob Sie eine normale Rechtsschutzversicherung oder eine Spezial-Rechtsschutzversicherung haben, sobald Sie wegen einer vorsätzlichen Tat verurteilt werden, müssen Sie die bereits übernommenen Kosten an die Rechtsschutzversicherung zurückerstatten.
Problematisch wird es, wenn Sie wegen eines Fahrlässigkeitsdeliktes und einer vorsätzlichen Tat gleichzeitig abgeurteilt werden. Die Kosten für die fahrlässige Tat müssten nämlich durch die Rechtsschutzversicherung übernommen werden, die Kosten für die Vorsatztat nicht. Der Rechtsanwalt rechnet die Kosten für das Verfahren jedoch insgesamt ab und nicht nach den einzelnen Delikten.
Grundsätzlich darf die Rechtsschutzversicherung in solchen Fällen den Kostenerstattungsanspruch nicht nach den Taten (Vorsatz- und Fahrlässigkeitstat) quoteln. Vielmehr darf die Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahmen nur für die Kosten ablehnen, die gerade wegen der Vorsatztat entstanden sind. Wurde z. B. ein Gutachten eingeholt, muss geschaut werden, ob dieses eventuell wegen der Vorsatztat eingeholt werden musste. Wenn dies der Fall ist und die Rechtsschutzversicherung dies auch nachweisen kann, dann kann diese die Kosten für das Gutachten ablehnen.
Möglichkeiten gegen die Ablehnung der Rechtsschutzversicherung vorzugehen
Wenn die Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme verweigert, bedeutet dies nicht gleich, dass Sie selbst für die Kosten des Rechtsanwaltes und die Gerichtskosten aufkommen müssen. Sollten Sie der Auffassung sein, dass die Kostenübernahme zu Unrecht abgelehnt wurde, dann haben Sie als Versicherter verschiedene Möglichkeiten, die Ablehnung zu überprüfen
Welche Möglichkeiten ergeben sich aus dem Versicherungsvertrag?
Gemäß § 128 Versicherungsvertragsgesetz muss die Rechtsschutzversicherung bei einer Ablehnung wegen Mutwilligkeit oder mangelnden Erfolgsaussichten Ihnen als Versicherter die Möglichkeit geben, gegen diese Ablehnung vorzugehen.
Hier gibt es zwei Gutachterverfahren, nämlich den Stichentscheid und das Schiedsgutachten. Welches von diesen Verfahren Ihre Rechtsschutzversicherung anbietet, ergibt sich aus den Versicherungsunterlagen. Manche Rechtsschutzversicherung bieten auch beide Möglichkeiten an.
- Stichentscheid
Dies können Sie von einem Rechtsanwalt durchführen lassen. Die Kosten für diesen Stichentscheid muss die Rechtsschutzversicherung übernehmen. Sollte der Rechtsanwalt der Auffassung sein, dass die Ablehnung zu Unrecht erfolgt ist, ist die Rechtsschutzversicherung an diese Entscheidung gebunden.
Sollte die Rechtsschutzversicherung jedoch der Meinung sein, dass die Stellungnahme des Rechtsanwaltes erheblich von der Sach- und Rechtslage abweicht, kann diese ihre Ablehnung weiterhin aufrechterhalten. Sie können gegen die Ablehnung dann nur noch mithilfe einer Klage vorgehen.
- Schiedsgutachten
In diesem Verfahren fertigt ebenfalls ein Rechtsanwalt eine Stellungnahme zu den Erfolgsaussichten der Angelegenheit an. Diesen Rechtsanwalt können Sie sich nicht selbst aussuchen. Vielmehr wird dieser von der örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer bestimmt. Für die Kosten kommt in diesem Verfahren die unterlegene Partei auf. Die Entscheidung ist für die Versicherung bindend. Sollten Sie mit dem Ergebnis des Rechtsanwaltes nicht zufrieden sein, können Sie Klage einreichen.
Hinweis: Stichentscheid für Versicherte von Vorteil
Wenn Ihre Versicherung beide Möglichkeiten zur Verfügung stellt, dann sollten Sie sich in jedem Fall für den Stichentscheid entscheiden. Denn beim Stichentscheid muss die Rechtsschutzversicherung die Kosten für das Gutachten übernehmen, egal wie die Entscheidung des Rechtsanwaltes ausfällt.
Die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen, die für Ihren Versicherungsvertrag gelten, müssen auf die Möglichkeit eines Stichentscheides oder eines Schiedsgutachtens hinweisen. Ebenfalls müssen Sie als Versicherter über die Kostenfolgen informiert werden. Fehlen diese Hinweise, gilt die Kostenübernahme als erteilt.
Wann kann der Ombudsmann eingeschaltet werden?
Sollte die Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme abgelehnt haben, können Sie sich als Versicherter auch an den Ombudsmann wenden. Dieser kann die Rechtsschutzversicherung ebenfalls zur Kostenübernahme verpflichten.
Der Vorteil ist, dass der Ombudsmann nicht nur wegen Ablehnungen aufgrund von Mutwilligkeit und geringen Erfolgsaussichten eingeschaltet werden kann, sondern aufgrund von allen Ablehnungsgründen. Wichtig ist jedoch, dass Ihre Rechtsschutzversicherung Mitglied bei der Versicherungsombudsmann e. V. ist.
Das Ombudsmannverfahren ist kostenlos. Die Entscheidung des Ombudsmannes ist bis zu einem Beschwerdewert von 10.000 EUR auch bindend für die Rechtsschutzversicherung. Sollte der Ombudsmann zu dem Ergebnis kommen, dass die Ablehnung durch die Rechtsschutzversicherung zu Recht erfolgt ist, dann könnten Sie immer noch die Rechtsschutzversicherung verklagen.
Wann sollte Deckungsklage eingereicht werden?
Über eine Deckungsklage sollten Sie sich erst Gedanken machen, wenn Sie vorab alle anderen Möglichkeiten wie den Stichentscheid, Schiedsgutachten und Ombudsmannverfahren durchgeführt haben. Für diese Verfahren müssen Sie nämlich entweder gar keine Kosten oder nur geringe tragen.
Sollten Sie dann weiterhin der Auffassung sein, dass die Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage zu Unrecht abgelehnt hat, können Sie Deckungsklage erheben. Ein Gericht wird dann überprüfen, ob die Rechtsschutzversicherung zur Übernahme der Kosten verpflichtet ist.