Einbürgerung: Ja oder nein?

Wer nach Deutschland kommt, hier leben und arbeiten will, spielt irgendwann wahrscheinlich mit dem Gedanken, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen. Immerhin sind damit viele Vorteile verbunden: Der Schutz vor Ausweisung ist nur einer davon. Möchten auch Sie für sich eine Entscheidung treffen, finden Sie in diesem Ratgeber alle Informationen, die in Zusammenhang mit der Einbürgerung wichtig sind.

Wir begleiten Sie auf dem Weg zum deutschen Pass, indem wir Ihnen die Beantragung der Einbürgerung und die Kommunikation mit den Behörden abnehmen.

Einbürgerung vs. Niederlassungserlaubnis: Wichtige Unterschiede

Die Einbürgerung ist der letzte Schritt zur deutschen Staatsbürgerschaft. Das bedeutet, dass Sie als Ausländer nach der Einbürgerung rein rechtlich nichts mehr von deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern unterscheidet. Sie können sich ebenso frei in Deutschland und der EU bewegen, an Wahlen teilnehmen und brauchen sich nicht um eine Ausweisung zu sorgen – Sie sind endgültig in Deutschland angekommen.

Und das macht auch den Unterschied zu anderen Aufenthaltstiteln aus. Auch wenn zum Beispiel die Niederlassungserlaubnis Ihnen einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland zusichert, so bleiben Ihnen bestimmte Rechte vorenthalten. Allem voran das Wahlrecht. Zudem ist auch Ihre Bewegungsfreiheit eingeschränkt: Zwar können Sie mit einer Niederlassungserlaubnis uneingeschränkt innerhalb und außerhalb der EU reisen. Halten Sie sich aber über einen längeren Zeitraum im Ausland auf, kann Ihnen die Niederlassungserlaubnis unter Umständen wieder entzogen werden. Die Einbürgerung bietet Ihnen deshalb uneingeschränkte Sicherheit.

Hinweis: Entzug Niederlassungserlaubnis
Auch wenn es äußerst selten vorkommt, kann Ihnen eine Niederlassungserlaubnis wieder entzogen werden. Gründe sind beispielsweise falsche Angaben bei der Beantragung, ein längerer Auslandsaufenthalt oder das Begehen einer schweren Straftat.

Ihre Vorteile einer Einbürgerung

Wie bereits erwähnt, sind Sie mit der Einbürgerung deutschen Staatsbürgerinnen und -bürgern rechtlich gleichgestellt. Das wirkt sich auf unterschiedliche Lebensbereiche auf:

  1. Wahlberechtigung: Sie können die Politik in Deutschland aktiv mitgestalten und an Wahlen teilnehmen – ob in Ihrer Gemeinde, Ihrem Bundesland oder auf Bundes- und europäischer Ebene. Stehen Sie für Ihre politischen Interessen ein.
  2. Freizügigkeit: Als Besitzerin beziehungsweise Besitzer eines deutschen Passes können Sie sich in allen europäischen Staaten sowie den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR-Staaten) frei bewegen, arbeiten, leben und studieren.
  3. Berufswahl: Sie können frei wählen, welchen Beruf Sie ausüben möchten und müssen sich nicht nach etwaigen Qualifikationen richten.
  4. Reisen weltweit: Reisen außerhalb der EU werden aufgrund vereinfachter Visa-Bestimmungen in bestimmten Ländern erleichtert.
  5. Gesicherter Aufenthalt: Als deutsche Staatsbürgerin beziehungsweise deutscher Staatsbürger ist Ihnen ein lebenslanger Aufenthalt in Deutschland sicher. Sie benötigen weder Genehmigungen von der Ausländerbehörde, noch müssen Sie zu ausländischen Konsulaten oder Botschaften.
  6. Staatlicher Schutz: Sie sind vor Ausweisung oder Auslieferung an einen anderen Staat geschützt und erhalten während eines Auslandsaufenthaltes Schutz durch den deutschen Staat, sofern Sie nicht gleichzeitig die Staatsbürgerschaft des jeweiligen Landes besitzen.

Um sich diese Vorteile zunutze machen zu können, müssen Sie gewisse Voraussetzungen erfüllen. Deshalb kann es für Sie sinnvoll sein, sich anwaltlichen Rat einzuholen und sich bei der Beantragung unterstützen zu lassen. So stellen Sie von Anfang an sicher, dass die Bearbeitung Ihres Antrags möglichst problemlos verläuft.

Wichtig: Miteinbürgerung von Familienangehörigen
Auch die Einbürgerung weiterer Familienmitglieder sollten Sie als Vorteil nicht außer Acht lassen. Denn: Familien haben die Möglichkeit, gemeinsam die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten. Das gelingt unter Umständen auch, wenn beispielsweise ein Ehepartner oder eine Ehepartnerin nicht alle Voraussetzungen erfüllt.

Einbürgerung: Anspruch und Voraussetzungen

Wollen Sie die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählen unter anderem:

  • gegebenenfalls ein Einbürgerungstest

Hinweis: Einbürgerungstest
Ob Sie einen Einbürgerungstest machen müssen, entscheidet das Bundesverwaltungsamt im Zuge der Prüfung Ihres Antrags. Grundsätzlich umfasst der Einbürgerungstest 33 Fragen mit vier Antwortmöglichkeiten, aus denen Sie die korrekte Antwort auswählen müssen. Bei 17 richtig beantworteten Fragen haben Sie den Test bestanden.

  • ein dauerhafter und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland von mindestens acht Jahren
  • Besitz eines Identitätsnachweises
  • Besitz eines unbefristeten Aufenthaltsrechtes oder einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis
  • die Fähigkeit, sich und unterhaltsberechtigte Familienangehörige selbstständig zu versorgen, ohne auf staatliche Hilfen angewiesen zu sein
  • ausreichende Deutschkenntnisse
  • die Bereitschaft, das deutsche Recht und die Grundordnung anzuerkennen
  • Straffreiheit
  • die Bereitschaft, gegebenenfalls Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben

Es besteht die Möglichkeit, dass einige der genannten Voraussetzungen erleichtert sein können. Das bedeutet beispielsweise, dass Sie anstelle von acht Jahren, lediglich fünf Jahre in Deutschland verbracht haben müssen. Das muss jedoch im Einzelfall geprüft werden.

Ihre Wege zur deutschen Staatsbürgerschaft

Je nach Situation haben Sie als Ausländer unterschiedliche Möglichkeiten, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen. Das ist mitunter aber an zusätzliche beziehungsweise abgeänderte Bedingungen geknüpft. Auch die nehmen wir einmal in den Blick und erklären Ihnen, was wichtig ist.

Einbürgerung von Familienangehörigen

Möchten Sie sich zusammen mit Ihrer Familie in Deutschland einbürgern lassen, ergeben sich unter Umständen Erleichterungen. So können zum Beispiel kürzere Mindestaufenthaltszeiten für Ehepartnerinnen oder den Ehepartner gelten. Das bedeutet, dass es genügt, wenn nur ein Ehepartner bereits seit acht Jahren in Deutschland ist, für den oder die andere verkürzt sich die Mindestaufenthaltsdauer.

Kinder unter 16 Jahre können bereits ab einer Aufenthaltsdauer von nur drei Jahren mit ihren Eltern eingebürgert werden.

Einbürgerung von Staatenlosen

Erkennt Sie kein Land als Staatsangehörige oder Staatsangehörigen an, gelten Sie als staatenlos. Sofern Sie das mit einem Reiseausweis für Staatenlose belegen können, gelten für Sie die gleichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung wie für Menschen mit einer anderen Staatsangehörigkeit. Mit einer Ausnahme: Sie können unter Umständen bereits nach einer geringeren Aufenthaltsdauer eingebürgert werden.

Haben Sie als Staatenlose in Deutschland ein Kind zur Welt gebracht, besteht für Ihr Kind ein besonderer Anspruch auf Einbürgerung.

Einbürgerung nach Ermessen (Ermessenseinbürgerung)

Auch wenn Sie (noch) nicht alle Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen, kann die Einbürgerungsbehörde zu Ihren Gunsten entscheiden und Ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit zusprechen. Der Grund: Die Behörde hat einen gewissen Entscheidungsspielraum und kann im eigenen Ermessen handeln.

Ob Sie eine Chance auf Ermessenseinbürgerung haben, sollten Sie im Vorfeld genau prüfen beziehungsweise mit anwaltlicher Hilfe prüfen lassen.

Abstammungsprinzip und Geburtsortsprinzip

Das Abstammungsprinzip besagt, dass die Staatsangehörigkeit eines Elternteils festlegt, welche Staatsangehörigkeit das Kind hat. Ist nur der Vater Deutscher, muss die Vaterschaft anerkannt oder festgestellt werden, damit das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen kann. Die Anerkennung beziehungsweise Feststellung muss dabei bis zum 23. Lebensjahr erfolgen.

Das Geburtsortprinzip besagt dagegen, dass der Geburtsort Einfluss auf die Staatsangehörigkeit eines Kindes hat. Wer nach dem 1. Januar 2020 in Deutschland geboren ist, erhält automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft. Welche Staatsangehörigkeit die Eltern haben, ist dabei nicht von Bedeutung. Wichtig ist aber, dass mindestens ein Elternteil:

  1. seit mindestens acht Jahren in Deutschland lebt
  2. ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund des Freizügigkeitsabkommens zwischen der EU und der Schweiz besitzt

Wichtig: Kinder von türkischen Staatsangehörigen
Unter bestimmten Umständen haben Kinder von türkischen Staatsangehörigen, die nach dem 28. August 2007 in Deutschland geboren sind, automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit.

Antrag auf Einbürgerung: Das ist der Ablauf

Eine Einbürgerung erfolgt nicht automatisch. Möchten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen, müssen Sie diese bei Ihrer zuständigen Einbürgerungsbehörde beantragen. Dort erhalten Sie auch das benötigte Antragsformular. Das müssen Sie ausfüllen und zusammen mit weiteren Unterlagen einreichen. Ab einem Alter von 16 Jahren ist ein eigenständiger Antrag von der beziehungsweise dem Heranwachsenden möglich.

Welche Einbürgerungsbehörde für Ihren Wohnort zuständig ist, erfahren Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung. Alternativ kann Ihnen auch die Ausländerbehörde Auskunft erteilen – auch wir unterstützen Sie dabei.

Wichtig: Antrag frühzeitig stellen
Aktuell kann es bis zu einem Jahr dauern, bis über Ihre Einbürgerung entschieden wird. Deshalb ist es wichtig, dass Sie den Antrag frühzeitig stellen. Sind zu lange Wartezeiten für Sie nicht tragbar, kann eine Untätigkeitsklage in Erwägung gezogen werden. Sprechen Sie hierzu mit einer Anwältin oder einem Anwalt.

Da fehlende Unterlagen oder sprachliche Barrieren die Einbürgerung unnötig erschweren und/oder in die Länge ziehen, raten wir grundsätzlich zu anwaltlicher Unterstützung. Wir nehmen Ihnen den Antrag wie auch die Kommunikation mit der Einbürgerungsbehörde ab und beschleunigen so die Vorgänge.

Wurde Ihr Antrag geprüft und akzeptiert, informiert Sie die Einbürgerungsbehörde über die nächsten Schritte. Gegebenenfalls müssen Sie sich um die Entlassung aus Ihrer bisherigen Staatsbürgerschaft kümmern. Im Anschluss wird Ihnen die Einbürgerungsurkunde überreicht. Damit können Sie schließlich den deutschen Personalausweis sowie den deutschen Reisepass beantragen.

Einbürgerungsantrag abgelehnt: Widerspruch erheben

Auch wenn Sie alle Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen, kann Ihr Antrag abgelehnt werden – Fehler aufseiten der Einbürgerungsbehörde sind nicht auszuschließen. Umso wichtiger ist es, den Fehler auszumachen und mit einem Widerspruch dagegen vorzugehen. Das sollten Sie nicht alleine in die Hand nehmen.

Wir raten Ihnen zu folgenden Schritten:

  1. Bitten Sie eine Anwältin oder einen Anwalt für Migrationsrecht um Einschätzung und lassen Sie den Ablehnungsbescheid und Ihre eingereichten Unterlagen fachkundig prüfen.
  2. Erfragen Sie gegebenenfalls die genauen Gründe noch einmal bei der Behörde.
  3. Reichen Sie, je nach Möglichkeit, mit anwaltlicher Hilfe Widerspruch oder Klage ein.

Da die Vorgänge bei der Einbürgerung sehr komplex sind, erspart fachkundige Hilfe oftmals Zeit und Nerven. Hinzu kommen mitunter sprachliche Hürden, die die Verständigung zusätzlich erschweren. Wir nehmen Ihnen das ab und beschleunigen so Ihre Einbürgerung.

Doppelte Staatsangehörigkeit: Dann ist sie möglich

Eine Voraussetzung für die deutsche Staatsangehörigkeit ist die Aufgabe der bisherigen. Es gibt jedoch gewisse Ausnahmen, die Sie zu Mehrstaatigkeit berechtigen. Unter anderem trifft das zu, wenn Sie:

  • von Geburt an mehrere Nationalitäten haben
  • EU-Bürgerin beziehungsweise EU-Bürger oder Schweizerin beziehungsweise Schweizer sind
  • einer besonders schutzbedürftigen Gruppe angehören
  • Ihr Herkunftsland daran hindert, Ihre Staatsangehörigkeit aufzugeben

Es gibt noch mehr Gründe, die Sie gegebenenfalls dazu berechtigen, Ihre bisherige Staatsangehörigkeit neben der deutschen zu behalten. Die Bundesregierung prüft aktuell zudem die Möglichkeiten, die Voraussetzungen einer doppelten Staatsbürgerschaft zu lockern. Holen Sie sich eine anwaltliche Einschätzung ein, um hier Gewissheit zu erlangen, beziehungsweise bei geänderter Rechtslage reagieren zu können.

Umfangreiche Informationen zu vielfältigen Themen rund um die Einbürgerung – ob zu den Voraussetzungen, Widerspruchsmöglichkeiten bei Ablehnung, Aufenthaltstiteln im Allgemeinen etc. – finden Sie jetzt auch auf unserer Website passexperten.de.

Wir begleiten Sie bei der Einbürgerung

Unser Kanzlei-Team ist bei der Einbürgerung an Ihrer Seite, übernimmt die Kommunikation mit den Behörden und sorgt dafür, dass Sie schneller den deutschen Pass in den Händen halten.

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