Als 2015 der VW-Abgasskandal bekannt wurde, kam die Nachricht, dass auch Audi-Modelle davon betroffen sind, wenig überraschend. Viele der in Audi-Fahrzeugen verbauten Motoren stammen vom Mutterkonzern VW. Doch baut die Audi AG auch in den eigenen Werkshallen Motoren für ihre Modellreihen. Manipulationsfrei sind aber auch die keineswegs.

Mehr noch: Audi scheint neuesten Erkenntnissen zufolge noch einen drauf zu setzen. Im August 2020 wurde bekannt, dass auch ein Audi-Modell mit Benzinmotor vom Abgasskandal betroffen sein soll. Ein internes VW-Dokument und ein unabhängiges Gutachten legen das nahe. Seit März dieses Jahres geht auch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) diesem Verdacht nach.

Entwicklungen beim Audi Dieselskandal

Nur wenige Monate nach denen der VW-Dieselskandal im Jahr 2015 aufgedeckt wurde, gab auch Audi zu, in Fahrzeugen mit 3-Liter-Dieselmotoren Abschalteinrichtungen verbaut zu haben. Ein freiwilliger Rückruf zahlreicher Audi-Modelle war die Folge. Nachdem immer mehr Fahrzeuge vom Dieselskandal betroffen zu sein schienen, schaltete sich das Bundesverkehrsministerium ein und forderte Audi als Autobauer zu diversen Rückrufen auf.

2018 kam es schließlich zu einem Zwangsrückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), von dem gleich 130.000 Fahrzeuge betroffen waren. Ausschlaggebend dafür war der V6-Dieselmotor mit der Euronorm 6. Betroffen davon waren verschiedenste Audi-Modellreihen, darunter A4, A5, Q5 und Q7.

Hinweis: Audi A8 besonders betroffen

Beim Audi A8 kann möglicherweise auch ein Software-Update nichts ausrichten, vermutet das KBA. Der Stickoxid-Ausstoß dieses Modells scheint die Grenzwerte bei Weitem zu überschreiten. Es könnte sogar zu einem Zulassungsstopp kommen. Damit kann der Abgasskandal Audi-A8-Besitzer besonders hart treffen.

Damit nicht genug: Auch ältere Audi-Modelle mit der Abgasnorm Euro 4 sind mit unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgestattet. Dabei handelt es sich um Modelle der Baujahre 2003 bis 2010 – insbesondere der A4 und A6, Baujahre 2004 bis 2009.

Daneben hat Audi in zahlreichen Modellen auch den vom VW-Mutterkonzern entwickelten Motor EA288 verbaut. Seit April dieses Jahres ist klar: Auch dieser Motortyp verfügt über unzulässige Abschalteinrichtungen. Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg hat das in einem Urteil (Az. 8 U 68/20) bestätigt.

Auch Benziner vom Abgasskandal betroffen?

Dass Audi auch bei der Abgastechnik von Benzinmotoren manipuliert haben soll, kam im August 2020 ans Licht. Interne VW-Dokumente und ein unabhängiges Gutachten sollen belegen, dass ein Audi Q5 TFSI 2.0 der Abgasnorm Euro 6, Baujahr 2015, ebenfalls manipuliert sein soll. Damit wäre dieser Wagen der erste Benziner, der im Abgasskandal mitmischt.

Dem Gutachten zufolge sei der Abgasausstoß des Wagens im standardisierten Prüfverfahren vorerst normal erschienen. Sobald das Lenkrad aber um mehr als 15° gedreht wurde, schnellten die zulässigen Grenzwerte nach oben und überschritten diese. Die Vermutung: Das Fahrzeug erkennt den Testzyklus und regelt den Abgasausstoß herunter. Das KBA geht diesem Verdacht inzwischen nach. Audi bestreitet indes die Vorwürfe.

Manipulationen im Audi Abgasskandal

Audi verwendet gleich mehrere Strategien, um den Emissionsausstoß der Fahrzeuge zu kontrollieren und manipulieren. Das ist verschiedenen KBA-Bescheiden zu entnehmen.

  • Motorwärmefunktion: Das Fahrzeug erkennt den Testzyklus und heizt den Motor auf, was zu einem geringeren Stickoxidausstoß führt.
  • alternatives Vorheizen: Das Fahrzeug erkennt auch hier die Prüfsituation und sorgt für einen höheren Füllstand an Ammoniak im SCR-Katalysator. Auch dadurch wird der Stickoxidausstoß reduziert.
  • Fahrzeuggeschwindigkeit: Anhand der Geschwindigkeit erkennt der Wagen den Testzyklus. Ein Speichermodus wird eingeschaltet und ein chemischer Stoff eingespritzt. Das hält den Stickoxidausstoß unterhalb der Grenzwerte.

Hinweis: Bewertung des KBA

Laut KBA stellt jedenfalls die Motorwärmefunktion eine unzulässige Abschalteinrichtung dar. Bei allen anderen Funktionen legt sich die Behörde nicht eindeutig fest.

Und auch das umstrittene Thermofenster sorgt im Audi-Abgasskandal immer wieder für Zündstoff. Das Thermofenster regelt das Abgasverhalten eines Fahrzeugs anhand der Außentemperatur. Die Abgasreinigung funktioniert dabei nur bei bestimmten Außentemperaturen. Herrschen diese nicht vor, funktioniert die Abgasreinigung gar nicht bzw. nur eingeschränkt.

Bei Fahrzeugen mit der Abgasnorm Euro 4 steht eine andere Manipulations-Variante im Raum: die Akustikfunktion. Diese befindet sich in Dieselmotoren von Audi-Fahrzeugen, die zwischen 2004 und 2009 gebaut wurden. Zwar holte das KBA hier ein Gutachten ein, das eine unzulässige Abschalteinrichtung bestätigte. Doch erfolgte erst 2019 ein Rückrufbescheid an Audi, sodass zahlreiche geschädigte Fahrzeughalter aufgrund der Verjährungsfrist nun keinen Schadensersatzanspruch mehr geltend machen können.

BGH und EuGH zu Thermofenster

Die Frage danach, ob das Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt oder nicht, hat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) und den Bundesgerichtshof (BGH) gleichermaßen beschäftigt – mit unterschiedlichen Urteilen. Der EuGH sieht in der Technik eine unzulässige Abschalteinrichtung. Der BGH hingegen hat festgestellt, dass es keine eindeutigen Beweise dafür gibt, dass Motorenhersteller mit der Verwendung von Thermofenstern sittenwidrig gehandelt hätten. Dabei kommt das Urteil des BGH in Deutschland zum Tragen.

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Dieselskandal bei Audi: betroffene Motoren

Bei Audi sind mehrere Motortypen vom Abgasskandal betroffen. Darunter findet sich auch der EA189-Motor, durch den der VW-Dieselskandal erst ins Rollen gekommen ist.

Hinweis: Klage gegen VW

Ist in Ihrem Audi-Fahrzeug ein vom Skandal betroffener VW-Motor verbaut, kann es sinnvoller sein, gegen VW eine Diesel-Klage einzureichen, da der Motorenhersteller unter Umständen haftbar sein kann. Wir empfehlen Ihnen, sich diesbezüglich anwaltlich beraten zu lassen.

Im Folgenden haben wir für Sie eine Liste aller vom Abgasskandal betroffenen Audi-Modelle zusammengestellt. Vor allem Motortyp und Baujahr sind dabei entscheidend. Die entsprechenden Angaben zu Ihrem Fahrzeug finden Sie in Ihren Fahrzeugpapieren.

Modell Audi A1

Modell Audi A3

Modell Audi A4

Modell Audi A5

Modell Audi A6

Modell Audi A7

Modell Audi A8

Modell Audi Q2

Modell Audi Q3

Modell Audi Q5

Modell Audi Q7

Modell Audi SQ5

Modell Audi TT

Bislang verhängte Urteile im Audi Abgasskandal

Aufgrund des massiven Ausmaßes des Abgasskandals bei Audi sind gegen den Autobauer bereits zahlreiche verbraucherfreundliche Urteile ausgesprochen worden. Allerdings stehen die Chancen für Audi-Besitzer nur dann gut, wenn die Audi AG Hersteller von Fahrzeug und Motor ist oder einen zugekauften VW-Motor selbst manipuliert hat. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 8. März 2021 hervor (Az. VI ZR 505/19).

Aufgrund der Verstrickung beider Autobauer in den Abgasskandal, gestaltet es sich für den Laien oft schwer, zu erkennen, gegen welchen nun Klage einzureichen ist. Ist in Ihrem Fahrzeug beispielsweise ein manipulierter VW-Motor verbaut, müssen Sie in der Regel gegen den VW-Konzern als Motorenhersteller Klage einreichen. Hat aber Audi selbst Manipulationen an VW-Motoren vorgenommen oder eigens den Motor entwickelt, ist wiederum die Audi AG haftbar.

Hinweis: Klage einreichen

Bei einer Schadensersatzklage gegen Audi raten wir Ihnen, sich in jedem Fall anwaltliche Unterstützung zu holen. Ein Rechtsanwalt weiß, ob Ihre Klage gegen Audi oder den Mutterkonzern VW zu richten ist.

Folgen des Dieselskandals für Audi-Halter

Ist Ihr Audi vom Abgasskandal betroffen, kann das mehrere negative Folgen für Sie haben.

  • Werteverlust: Ist Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen, entsteht für Sie ein Werteverlust. Etwaige Maßnahmen zur Schadensregulierung können daran nichts ändern.
  • Software-Update: Einige Diesel-Besitzer haben berichtet, dass es nach einem Software-Update zu zahlreichen Problemen im Hinblick auf Kraftstoffverbrauch, Haltbarkeit des Motors und den Wartungsaufwand gekommen ist. Langzeitschäden sind also nicht auszuschließen.
  • Stilllegung: Verweigern Sie ein Software-Update oder eine Nachrüstung, kann das eine Stilllegung Ihres Fahrzeugs nach sich ziehen.
  • Fahrverbot: Diesel-Fahrverbote in deutschen Innenstädten nehmen immer mehr zu. Vor allem Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 1 bis Euro 5 sind davon betroffen. Audi-Fahrer könnten durch das Fahrverbot unverhältnismäßig benachteiligt werden.

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Ihre Rechte als Audi-Halter

Ist Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen, haben Sie als Käufer gegenüber Ihrem Händler aber auch der Audi AG bzw. dem VW-Konzern gewisse Rechte. Im Fall Audi muss vorerst allerdings geprüft werden, ob Ihre Ansprüche möglicherweise bereits verjährt sind. Innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von zwei Jahren nach Übergabe des Wagens, haben Sie grundsätzlich die üblichen Gewährleistungsansprüche gegen den Händler.

Hinweis: Umgang mit Gebrauchtwagen

Bei Gebrauchtwagen kann sich die Verjährungsfrist unter Umständen auf ein Jahr verkürzen. Danach verfallen Ihre Gewährleistungsansprüche.

Rechte gegenüber dem Händler

Ist Ihr Audi vom Abgasskandal betroffen, haben Sie in jedem Fall ein Recht auf Nacherfüllung. Das bedeutet, dass Ihr Fahrzeug repariert bzw. nachgerüstet werden muss. Eine Reparatur bezieht in dem Zusammenhang vor allem auf ein Software-Update bzw. auf eine Hardware-Nachrüstung. Bitte bedenken Sie dabei: Beides kann sich negativ auf die Leistung Ihres Wagens auswirken.

Generell sprechen die Gerichte einen Schadenersatz zu, wenn die Fahrzeuge Teil einer Rückrufaktion waren. Denn dann ist davon auszugehen, dass die Audi AG vorsätzlich sittenwidrig gehandelt hat. Bestätigt ein Gericht die sittenwidrige Schädigung, können Sie Ihr Fahrzeug gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückgeben. Wichtig dabei ist, dass Ihrem Händler in dem Fall eine Nutzungsentschädigung zusteht.

Hinweis: Nutzungsentschädigung

Die Nutzungsentschädigung errechnet sich aus den bisher gefahrenen Kilometern. Vielfahrern können dadurch Nachteile entstehen. Denn: Je mehr Kilometer ein Wagen auf dem Tacho hat, desto höher fällt der Nutzungsersatz aus.

Rechte gegenüber der Audi AG als Hersteller

Gegenüber der Audi AG als Hersteller können Sie vor allem im Rahmen einer Garantie Ansprüche geltend machen – innerhalb des festgelegten Zeitraums. Maßgeblich hierbei sind die jeweiligen Garantiebedingungen.

Generell aber gilt: Bei bewusster Abgasmanipulation macht sich der Hersteller schadensersatzpflichtig. Der Bundesgerichtshof hat hierzu ein eindeutiges Urteil gefällt (Az. VI 252/19). Im Fall der Audi AG muss allerdings genau abgewägt werden, ob die Manipulation bei Audi oder VW als Motorenhersteller stattgefunden hat.

Wir empfehlen Ihnen: Lassen Sie sich von einem auf den Abgasskandal spezialisierten Anwalt beraten. Er weiß, wo die Hebel anzusetzen sind.

Nachbesserung: Software-Updates und Nachrüstung

Auch Audi bietet seinen Kunden Software-Updates und Nachrüstungen von Hardwarekomponenten an. Die Maßnahmen, die eigentlich der Schadensregulierung dienen sollen, nehmen allerdings oft negative Auswirkungen auf das Fahrzeug.

So haben beispielsweise Tests gezeigt, dass der Stickoxidausstoß von Audi-Fahrzeugen nach einem Software-Update höher war als zuvor. Außerdem stiegen der AdBlue- und Spritverbrauch erheblich an.

Zwar bestreitet die Audi AG, dass Updates Verschlechterungen an Fahrzeugen nach sich ziehen. Die gegensätzlichen Erfahrungswerte legen allerdings nahe, dass Maßnahmen zur Schadensregulierung keine Garantie für die Wiederherstellung eines mangelfreien Zustandes sind.

Hinweis: Update schließt Schadenersatz nicht aus

Maßnahmen zur Schadensregulierung befreien die Audi AG als Fahrzeugbauer nicht von der Schadensersatzpflicht. Eine Entschädigung kann auch nach entsprechenden Maßnahmen geltend gemacht werden.

Kostenrisiko bei Klagen gegen Audi

Mittlerweile erteilt ein Großteil der Rechtsschutzversicherer Deckungszusagen im Abgas- bzw. Dieselskandal. Das Kostenrisiko für die Verbraucher minimiert sich dadurch enorm. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, sind Sie also in jedem Fall auf der sicheren Seite.

Vor allem beim Audi-Abgasskandal sollten Sie dabei nicht auf einen Rechtsbeistand verzichten. Aufgrund der oft verwirrenden Sachlagen bei der Frage nach dem Motorenhersteller, bringt ein Rechtsanwalt schnell Licht ins Dunkel und holt das Maximum für Sie heraus. Doch auch Verbrauchern ohne Rechtsschutzversicherung sind gut beraten, wenn sie anwaltliche Unterstützung einfordern.

Holen Sie sich eine Ersteinschätzung. Das hilft Ihnen in jedem Fall bei Ihrer Entscheidungsfindung für oder gegen eine Klage.

Wichtig: Rechtsschutzversicherung gekündigt

Haben Sie Ihre Rechtsschutzversicherung gekündigt, kann es unter Umständen sein, dass Sie diese dennoch in Anspruch nehmen können. Entscheidend hier ist, ob Sie zum Zeitpunkt des Fahrzeugkaufs rechtsschutzversichert waren.