Zeitgemäße Ersteinschätzung: anonyme Rechtsberatung kostenlos
Eines müssen Sie vorab wissen: Einige Angaben über sich müssen Sie auch bei der anonymen Rechtsberatung machen. Dies hat nichts mit anwaltlicher Neugier zu tun, sondern einen tieferen Grund: Jeder Anwalt ist verpflichtet, eine sogenannte Interessenkollision zu vermeiden.
Diese würde dann entstehen, wenn Ihr Anliegen Personen oder Unternehmen betrifft, die vom angefragten Rechtsanwalt oder der Kanzlei vertreten werden. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Rechtsanwalt in Ihrem speziellen Fall bereits von der Gegenseite beauftragt wurde. Waren die betreffenden Personen, Firmen oder Behörden bereits früher dort Mandanten, kann auch dies Ihre Beratung generell ausschließen.
Zu diesem Vorgehen sind Rechtsanwälte gesetzlich verpflichtet. In der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) ist in § 43a Abs. 4 festgelegt, dass er diese Interessenskollision vermeiden muss. Deshalb müssen Sie auch bei einer anonymen Beratung ein paar persönliche Daten nennen.
Vertrauliche Datenbehandlung: anwaltliche Schweigepflicht
Dass Dritte Details über Ihr Anliegen oder Ihre persönlichen Daten erfahren, müssen Sie trotz teilweise aufgehobener Anonymität nicht befürchten. Neben den gesetzlichen Vorschriften über die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) hinaus unterliegen Rechtsanwälte der Schweigepflicht.
Sie hat ihre Rechtsgrundlage im § 43a Abs. 2 BRAO und lautet wie folgt:
Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihm in Ausübung seines Berufes bekannt geworden ist. Dies gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.
Auch in § 2 der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) ist Verschwiegenheit ausdrücklich erfasst. Die Schweigepflicht gilt über die Beendigung des Mandats hinaus. Auch die Mitarbeiter und Angestellten einer Rechtsanwaltskanzlei haben über alle Vorgänge Verschwiegenheit zu bewahren. Ohne ausdrückliche Erlaubnis der Mandanten darf nichts von Bedeutung an die Öffentlichkeit gelangen, sofern dies nicht für einen Prozessverlauf oder die Verhandlungen mit der Gegenseite wichtig ist.
Hinweis: Verschwiegenheit in besonderen Fällen
Die Schweigepflicht des Rechtsanwalts gilt auch dem Jobcenter gegenüber. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits in einem Urteil von 2011 festgestellt. Im Gegensatz dazu kann eine Auskunftsverpflichtung gegenüber der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistung) entstehen, beispielsweise bei Wertpapiergeschäften.
Anonyme Ersteinschätzung bei rightmart
Unter rightmart firmieren Rechtsanwälte aus den unterschiedlichsten Fachgebieten. Dies bringt Ihnen den Vorteil, dass Sie in allen Rechtsfragen besonders geschulte und versierte Rechtsanwälte konsultieren können. Dies gilt sowohl für eine Rechtsberatung, als auch für eine eventuell notwendig werdende weitere Vertretung.
Ihr Vor- und Zuname, eine E-Mail-Adresse oder die Telefonnummer reichen aus, um sich bei rightmart eine verbindliche Ersteinschätzung geben zu lassen. Je detaillierter Sie bereits auf dem Kontaktformular Ihr Anliegen schildern, desto sicherer kann Ihnen ein kompetenter Ansprechpartner zugeordnet werden.
Sobald Ihre Angelegenheit rechtlich eingeordnet und überprüft wurde, dürfen Sie mit einer Nachricht rechnen. Diese Rechtsauskunft ist verbindlich.
Hinweis: Vollständige Informationen für sichere Rechtsauskunft liefern
Jede Einschätzung Ihrer Angelegenheit durch den Rechtsanwalt kann jedoch nur so gut sein, wie es die ihm vorliegenden Informationen zulassen. Denken Sie deshalb an alle Details und schildern Sie die zugrundeliegenden Fakten objektiv.
Kostenlose Rechtsberatung: Fortdauer der Anonymität
Nicht nur Ihre Angaben zu Ihrer Person und dem Rechtsfall bleiben vertraulich. Auch das Ergebnis, das Ihnen mitgeteilt wurde, fällt unter die Schweigepflicht. Nicht mehr benötigte Daten nach der DSGVO werden sofort gelöscht, darauf können Sie sich verlassen. Gegen Angriffe von außen sind Ihre Daten beim Rechtsanwalt ebenfalls geschützt. Sichere Verschlüsselungen und spezifische Programme sorgen für optimalen Datenschutz.
Ebenso gilt die Fortdauer einer weitgehenden Anonymität und der absoluten Schweigepflicht durch die Mitarbeiter auch nach der Erstberatung. Lediglich zum Zwecke einer anonymisierten Fallschilderung können Ihre Angaben genutzt werden. Dabei muss aber sichergestellt sein, dass bei einer Veröffentlichung nichts auf Ihre Person oder Ihr Unternehmen hindeutet. Die Möglichkeit, hier Rückschlüsse auf Ihre Person oder den Vorfall zu ziehen, darf zu keinem Zeitpunkt bestehen.
Anonyme Rechtsberatung: ihre Möglichkeiten und Grenzen
Eine anonyme Ersteinschätzung ist genau das, was der Namen beinhaltet: Eine erste Einschätzung von Sachverhalten nach dem aktuellen Stand der Dinge. Sie bietet eine gute Ausgangsposition für weitere Entscheidungen. Auch für außergerichtliche Bereinigung von Angelegenheiten ist sie eine solide Basis.
Die anonyme Rechtsberatung findet ihre Grenzen jedoch, wenn
- umfangreiche Unterlagen zu sichten sind
- schriftliche Stellungnahmen erforderlich sind
- die Darstellung des Falles durch die Gegenseite erforderlich wird
- weitere außergerichtliche oder gerichtliche Schritte erforderlich sind
Für all die genannten Tätigkeiten fallen Rechtsanwaltsgebühren an, auf die nach den gesetzlichen Vorschriften nicht verzichtet werden darf. Sie bringen zudem einen erheblichen Zeitaufwand mit sich, der allein aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr kostenlos geleistet werden kann.
Dennoch bringt eine anonyme Rechtsberatung, die kostenlos ist, nicht nur als Ersteinschätzung wesentliche Vorteile. Im Kontakt mit einem Anwalt können Sie für sich selbst herausfinden, ob Sie diesen mit Ihrer weiteren Vertretung beauftragen wollen.
Auch für die Einholung einer Zweitmeinung kann die Inanspruchnahme einer anonymen Beratung sinnvoll sein. Sie bietet zudem Ratsuchenden die Möglichkeit, überregional anzufragen. Dies ist ein weiterer Vorteil, wenn Ihnen Ihre Anonymität sehr am Herzen liegt.
Mitunter zeichnet sich im Rahmen der Erstberatung ab, dass weitere anwaltliche Schritte unternommen werden müssen. Nehmen Sie die entsprechende Auskunft als Anlass, sich rechtzeitig um die Kostenfrage zu kümmern.
Sie können bei Ihrer Rechtsschutzversicherung bereits vorab um Kostendeckung für Ihre Angelegenheit bitten. Sind Sie finanziell nicht in der Lage, künftig anfallende Kosten für ein gerichtliches Verfahren zu tragen, bietet sich die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Alle für den Antrag erforderlichen Unterlagen können Sie dann frühzeitig vorbereiten.