Aufenthaltstitel und ihre Gültigkeit
Wenn Sie aus einem Drittstaat nach Deutschland einreisen, benötigen Sie in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis. Das Gesetz unterscheidet sieben Aufenthaltstitel. Fünf davon sind befristet und laufen nach einer bestimmten Zeit ab. Dazu gehören:
- die Aufenthaltserlaubnis,
- die Blaue Karte EU,
- die ICT-Karte,
- die Mobile-ICT-Karte,
- das Visum.
Weitere Aufenthaltstitel – die Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU – sind unbefristet. Sie behalten ihre Gültigkeit dauerhaft und müssen nicht verlängert werden.
Hinweis: Ablauf befristete Aufenthaltstitel
Die Gültigkeit eines befristeten Aufenthaltstitels hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der Zweck Ihres Aufenthalts ist einer davon. Ob Sie in Deutschland arbeiten, studieren oder eine Arbeitsstelle suchen, beeinflusst die Dauer der Erlaubnis. Manche Aufenthaltstitel sind für ein Jahr gültig, andere für mehrere Jahre.
Die genaue Gültigkeitsdauer finden Sie auf Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel, kurz eAT. Dieser dient als offizieller Nachweis Ihres Aufenthaltsstatus in Deutschland.
Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT): Karte und Gültigkeit
In Deutschland wird der Aufenthaltstitel als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) ausgestellt. Dabei handelt es sich um eine Plastikkarte im Scheckkartenformat mit einem Speicherchip. Die Karte enthält unter anderem:
- die Art Ihres Aufenthaltstitels,
- die Nummer Ihres Reisepasses,
- Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Nationalität,
- biometrische Merkmale wie Fingerabdrücke und ein Foto.
Und so sieht der eAT aus
Der eAT beziehungsweise die Karte besitzt nur begrenzt Gültigkeit von maximal 10 Jahren. Viele Ausländerinnen und Ausländer glauben, dass ein abgelaufener eAT bedeutet, dass auch der Aufenthaltstitel nicht mehr gültig ist. Das ist jedoch falsch. Ist Ihr eAT abgelaufen, betrifft das nur die Karte als Ausweisdokument, nicht Ihren Aufenthaltstitel selbst. Alles, was Sie tun müssen, ist die Karte neu zu beantragen, bestenfalls ehe diese abläuft.
Unbefristeter Aufenthaltstitel abgelaufen: Das müssen Sie wissen
Viele Ausländerinnen und Ausländer fragen sich: Was passiert, wenn mein unbefristeter Aufenthaltstitel abläuft? Die gute Nachricht ist, dass ein unbefristeter Aufenthaltstitel seine Gültigkeit nicht verliert. Weder die Niederlassungserlaubnis noch die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU müssen verlängert werden.
Allerdings: Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) – also die Karte, die Ihren Aufenthaltstitel dokumentiert – hat eine begrenzte Gültigkeit und muss regelmäßig erneuert werden. Oft verleitet das Ablaufdatum der Karte zu der Annahme, dass auch der Titel abläuft. Das ist jedoch nicht der Fall, unbefristete Aufenthaltstitel sind dauerhaft gültig.
In der Regel ist der eAT so lange gültig wie Ihr Reisepass. Läuft der ab, können Sie also davon ausgehen, dass auch Ihr eAT erneuert werden muss. Kontaktieren Sie dafür die Ausländerbehörde. Möchten Sie auf Reisen gehen oder stehen andere Behördengänge an, müssen beide Dokumente in der Regel gültig sein.
Hinweis: Reisen innerhalb der EU
Auch wenn innerhalb der EU oft keine festen Grenzkontrollen bestehen, müssen Sie sich jederzeit ausweisen können. Besonders bei Flugreisen ist ein gültiges Ausweisdokument Pflicht.
Unvorhergesehene Situationen wie Verkehrsunfälle oder medizinische Notfälle können dazu führen, dass Behörden Ihre Identität prüfen. Ein abgelaufener eAT kann in solchen Fällen zu Problemen führen. Stellen Sie deshalb sicher, dass Ihre Dokumente immer gültig sind.
Befristeter Aufenthaltstitel abgelaufen: mögliche Folgen
Wenn Ihr befristeter Aufenthaltstitel abgelaufen ist, hat das in aller Regel Folgen. Ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland erlischt, Sie halten sich nicht mehr legal in der Bundesrepublik auf. Sie müssen das Land verlassen, andernfalls riskieren Sie, abgeschoben zu werden oder anderweitige Strafen.
Im Folgenden erklären wir Ihnen unterschiedliche Folgen.
Aufenthaltstitel abgelaufen: Dann droht Abschiebung
Haben Sie es versäumt, Ihren befristeten Aufenthaltstitel rechtzeitig vor Ablauf zu verlängern, sind Sie ausreisepflichtig. Das bedeutet, dass Sie Deutschland verlassen müssen. Die Ausländerbehörde setzt Ihnen in aller Regel eine Ausreisefrist. Halten Sie die nicht ein, werden Sie aus Deutschland abgeschoben. Zusätzlich wird unter Umständen eine Einreisesperre verhängt. Das bedeutet, dass Sie für einen bestimmten Zeitraum oder dauerhaft nicht nach Deutschland zurückkehren dürfen.
Reisen mit abgelaufenem Aufenthaltstitel
Ist Ihr Aufenthaltstitel abgelaufen, gibt es Einschränkungen bei Auslandsreisen. Eine Wiedereinreise nach Deutschland ist nicht garantiert, wenn Ihr Titel während der Reise abläuft. Haben Sie vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis eine Verlängerung beantragt, erhalten Sie eine Fiktionsbescheinigung. Diese bestätigt, dass Ihr Aufenthalt weiterhin rechtmäßig ist. Damit können Sie uneingeschränkt reisen.
Beachten Sie jedoch:
- Nicht alle Länder akzeptieren eine Fiktionsbescheinigung als Einreisedokument.
- Die Fiktionsbescheinigung ist nur zusammen mit einem gültigen Reisepass nutzbar.
- Ohne gültige Dokumente kann die Wiedereinreise nach Deutschland verweigert werden.
Haben Sie versäumt, die Verlängerung rechtzeitig zu beantragen, sollten Sie auf Reisen verzichten. Andernfalls riskieren Sie, nicht wieder nach Deutschland einreisen zu dürfen.
Arbeiten mit abgelaufenem Aufenthaltstitel
Ohne gültigen Aufenthaltstitel dürfen Sie in Deutschland nicht mehr arbeiten. Ihr Arbeitgeber ist dazu berechtigt, regelmäßig zu prüfen, ob Ihr Aufenthaltstitel gültig ist.
Diese Folgen hat ein abgelaufener Aufenthaltstitel für Ihren Job:
- Ohne Titel dürfen Sie nicht weiterarbeiten – Sie besitzen keine Arbeitserlaubnis mehr.
- Ihr Arbeitsvertrag kann gekündigt oder ruhend gestellt werden, bis ein neuer Aufenthaltstitel vorliegt.
- Arbeitgeber, die Personen ohne gültige Erlaubnis beschäftigen, riskieren Bußgelder.
Strafen für illegalen Aufenthalt in Deutschland
Halten Sie sich mit einem angelaufenen Aufenthaltstitel in Deutschland auf, sind Sie illegal im Land. Das kann nach § 95 Aufenthaltsgesetz zu Bußgeldern oder Strafen führen.
Mögliche Konsequenzen sind:
- Bußgeld in Höhe von mehreren hundert Euro.
- Strafe wegen illegalen Aufenthalts, besonders bei wiederholten Verstößen – eine Freiheitsstrafe ist ebenso möglich wie eine Geldstrafe.
- Abschiebung und Einreisesperre, die eine Rückkehr nach Deutschland verhindern.
- Strafe bei illegaler Arbeit, die neben Geldbußen gegebenenfalls auch eine Freiheitsstrafe nach sich zieht.
Aufenthaltstitel rechtzeitig verlängern: So funktioniert’s
Kümmern Sie sich um eine rechtzeitige Verlängerung, um zu vermeiden, dass Ihr Aufenthaltstitel ungültig wird. Setzen Sie sich bestenfalls eine Erinnerung im Kalender – idealerweise mehrere Wochen oder Monate vor Ablauf Ihres Titels.
Hinweis: Neuer Aufenthaltstitel
Ehe Sie die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels beantragen, kann es sinnvoll sein, zu prüfen, ob Sie Anspruch auf einen anderen, unbefristeten Titel haben. Wir liefern Ihnen eine Einschätzung und klären Sie über Ihre Möglichkeiten auf. Nutzen Sie alternativ unseren Selbst-Check.
Termin bei der Ausländerbehörde vereinbaren
Für die Verlängerung müssen Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde einen Termin vereinbaren. Planen Sie dabei ausreichend Vorlaufzeit ein. In vielen Städten sind die Wartezeiten für Termine lang, sodass kurzfristige Buchungen oft nicht möglich sind.
Übrigens: Haben Sie die Verlängerung Ihres Titels zu einem Zeitpunkt beantragt, zu dem dieser noch gültig war, ist es unproblematisch, wenn Ihr Aufenthaltsrecht in der Zwischenzeit abläuft. Braucht die Behörde für die Bearbeitung Ihres Antrags länger als Ihr Titel noch gültig ist, erhalten Sie eine Fiktionsbescheinigung. Die bestätigt Ihren rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland.
Verlängerung abgelehnt – was nun?
Es kommt vor, dass die Ausländerbehörde eine Verlängerung ablehnt. In diesem Fall ist es ratsam, einen Anwalt beziehungsweise eine Anwältin für Ausländerrecht einzuschalten. So wird fachkundig geprüft, ob eine Ablehnung rechtmäßig war. Falls nicht, kann gegen die Entscheidung vorgegangen werden. Lassen Sie es nicht darauf ankommen – sichern Sie sich frühzeitig ab und handeln Sie rechtzeitig, um Probleme mit Ihrem Aufenthaltstitel zu vermeiden.
Unser Kanzlei-Team ist bei der Einbürgerung an Ihrer Seite, übernimmt die Kommunikation mit den Behörden und sorgt dafür, dass Sie schneller den deutschen Pass in den Händen halten.
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