Aufenthaltstitel in Deutschland: Dann wird einer benötigt

Möchten Sie aus einem Drittstaat nach Deutschland einreisen, benötigen Sie in der Regel einen Aufenthaltstitel. Der Grund für Ihre Einreise, ob Arbeit, Studium oder Urlaub, spielt dabei erst einmal keine Rolle.

Hinweis: EU-Bürgerinnen und -Bürger

Für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen) und der Schweiz gilt das Freizügigkeitsrecht. Sie dürfen ohne Aufenthaltstitel nach Deutschland einreisen, hier leben und arbeiten.

Ein Visum ist dabei in vielen Fällen erforderlich.

Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige

Als Angehöriger oder Angehörige eines Drittstaates benötigen Sie für Ihre Einreise nach Deutschland ein Visum. Je nach Zweck Ihres Aufenthaltes beantragen Sie direkt nach Ihrer Ankunft einen Aufenthaltstitel. Welche Arten es gibt, erfahren Sie im weiteren Verlauf.

Aufenthaltstitel in Deutschland: Welche gibt es und wer braucht einen?

Mit einem Aufenthaltstitel dürfen Sie sich grundsätzlich in Deutschland aufhalten. Die Dauer richtet sich dabei nach dem Grund für Ihren Aufenthalt. Dabei werden befristete und unbefristete Aufenthaltstitel unterschieden.  Zu den befristeten Aufenthaltstiteln gehören:

Dagegen ermöglichen Ihnen folgende Titel, sich dauerhaft in Deutschland aufzuhalten:

Visum: Nach Deutschland einreisen

Reisen Sie aus einem Drittstaat nach Deutschland ein, brauchen Sie in den meisten Fällen ein Visum. Das beantragen Sie vor Ihrer Einreise bei einer deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Herkunftsland.

Es gibt zwei Arten von Visa:

  1. Das Schengen-Visum erlaubt Ihnen einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen, beispielsweise für touristische Zwecke oder kurze geschäftliche Aufenthalte.
  2. Das nationale Visum wird benötigt, wenn Sie länger in Deutschland bleiben möchten, etwa für eine Ausbildung oder eine Arbeitsstelle.

Ein Visum wird nur erteilt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Sie müssen zum Beispiel nachweisen, dass Ihr Lebensunterhalt gesichert ist und Sie über einen gültigen Pass verfügen. Außerdem darf Ihr Aufenthalt keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen.

Aufenthaltserlaubnis: Befristetes Aufenthaltsrecht für verschiedene Zwecke

Planen Sie einen Aufenthalt in Deutschland, der eine Dauer von 3 Monaten übersteigt, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis. Die beantragen Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde, nachdem Sie mit einem Visum eingereist sind. Eine Aufenthaltserlaubnis kann nicht direkt aus dem Ausland beantragt werden.

Wichtig ist außerdem: Der Aufenthaltstitel wird immer zweckgebunden erteilt. Folgende Zwecke gibt es:

  • Ausbildung oder Studium,
  • Erwerbstätigkeit in Anstellung oder selbstständige Tätigkeit,
  • humanitäre oder völkerrechtliche Gründe,
  • Familiennachzug.

Da der Aufenthaltstitel nur für eine bestimmte Zeit gilt, muss er regelmäßig verlängert werden. Das ist aber nur möglich, wenn Sie weiterhin alle Voraussetzungen erfüllen.

Haben Sie seit mindestens 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis, haben Sie unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine Niederlassungserlaubnis. Dieser Titel räumt Ihnen ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht ein. Damit entfällt eine Verlängerung. Prüfen Sie Ihre Optionen, wenn Sie in Deutschland bleiben möchten.

Blaue Karte EU: Erleichterter Zugang für Fachkräfte

Die Blaue Karte EU richtet sich an akademische Fachkräfte, die in Deutschland arbeiten möchten. Voraussetzung ist ein anerkannter Hochschulabschluss und ein Arbeitsvertrag.

Der Aufenthaltstitel ist in der Regel 4 Jahre gültig. Läuft Ihr Arbeitsvertrag früher aus, richtet sich die Gültigkeitsdauer nach der Ihres Vertrags. Ein großer Vorteil dieses Titels ist, dass Sie unter Umständen verfrüht einen Anspruch auf Niederlassungserlaubnis haben: nach 21 Monaten anstelle von 5 Jahren. Voraussetzung ist, dass Sie über solide Deutschkenntnisse verfügen.

Haben Sie Familie, gelten für Ihre Angehörigen bestenfalls vereinfachte Bedingungen bei Familienzusammenführung. So entfällt zum Beispiel der Nachweis von Deutschkenntnissen.

ICT-Karte: Innerbetriebliche Entsendung nach Deutschland

Die ICT-Karte richtet sich an Führungskräfte, Spezialistinnen und Spezialisten sowie Trainees, die innerhalb eines international tätigen Unternehmens nach Deutschland entsendet werden. Voraussetzung ist, dass Sie bereits mindestens sechs Monate im Unternehmen tätig.

Die ICT-Karte gilt in der Regel für bis zu 3 Jahre. Nach Ablauf dieser Zeit ist eine Verlängerung nicht möglich. Der Antrag muss vor der Einreise gestellt werden.

Mobiler ICT-Karte: Kurzfristige Entsendung innerhalb der EU

Die Mobiler ICT-Karte ermöglicht es Ihnen, im Rahmen einer innerbetrieblichen Entsendung nach Deutschland zu wechseln beziehungsweise in einen anderen EU-Staat.

Dieser Aufenthaltstitel ist besonders relevant für Unternehmen, die grenzübergreifend in der Europäischen Union tätig sind. Eine Beantragung erfolgt über die zuständige Ausländerbehörde, sobald die Entsendung nach Deutschland geplant ist.

Niederlassungserlaubnis: Unbefristeter Aufenthaltstitel

Mit einer Niederlassungserlaubnis dürfen Sie unbefristet in Deutschland leben und arbeiten. Das bedeutet, dass Ihr Aufenthaltsrecht nicht mehr an einen bestimmten Zweck gebunden ist.

Um diesen Aufenthaltstitel zu erhalten, müssen Sie unter anderem:

  • seit mindestens 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen,
  • Ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern,
  • Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben,
  • Deutschkenntnisse mit einem B1-Zertifikat nachweisen.

Besonders vorteilhaft an der Niederlassungserlaubnis als unbefristeter Aufenthaltstitel ist, dass Sie keine Verlängerung mehr beantragen müssen. Auch ein Wechsel des Arbeitsplatzes ist ohne Einschränkungen möglich.

Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU: Freizügigkeit in Europa

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist eine Alternative zur Niederlassungserlaubnis. Der Unterschied liegt in den zusätzlichen Rechten: Mit diesem Aufenthaltstitel dürfen Sie sich nicht nur dauerhaft in Deutschland aufhalten und arbeiten, sondern auch in vielen anderen EU-Staaten.

Damit Ihnen dieser Aufenthaltstitel gewährt wird, müssen Sie ähnliche Voraussetzungen erfüllen wie bei der Niederlassungserlaubnis. Besonders wichtig ist, dass Sie Ihren Lebensunterhalt langfristig sichern können.

Wichtig: Geltungsbereich des Aufenthaltstitels

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU gilt in fast allen EU-Staaten. Ausgeschlossen sind lediglich Irland und Dänemark.

Einbürgerung: Der Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit

Die Einbürgerung ist zwar kein Aufenthaltstitel, aber sie ist der letzte Schritt, um in Deutschland dauerhaft heimisch zu werden. Mit der Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten Sie umfassende Rechte und Pflichten. Sie werden vor dem Gesetz selbst zum Deutschen beziehungsweise zur Deutschen. Dementsprechend erhalten Sie ein politisches Mitbestimmungsrecht: Sie dürfen wählen und können selbst in politische Ämter gewählt werden.

In der Regel setzt der Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft vorherigen Aufenthalt in Deutschland mit einem Aufenthaltstitel voraus. Welche Voraussetzungen außerdem gelten, erfahren Sie in unserem Ratgeber Einbürgerung beantragen.

Wir begleiten Sie bei der Einbürgerung

Unser Kanzlei-Team ist bei der Einbürgerung an Ihrer Seite, übernimmt die Kommunikation mit den Behörden und sorgt dafür, dass Sie schneller den deutschen Pass in den Händen halten.

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Quellen: