So kommt es zu einem Bußgeldverfahren
Im Bußgeldverfahren werden verkehrsrechtliche Verstöße geahndet, die regelmäßig von minderschwerer Qualität sind und deshalb in der Regel nicht in einem ordnungsgemäßen Strafverfahren verfolgt werden.
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, werden sie beschuldigt gegen Vorschriften aus dem Verkehrsrecht verstoßen zu haben. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren kann in ein gerichtliches Verfahren übergehen, wenn der Beschuldigte Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid erhoben hat, dem aber von der Behörde nicht statt gegeben wird.
Den Betroffenen fällt es auch schwer, die sogenannte Verwarnung im Verhältnis zum Bußgeldbescheid richtig einzuordnen. Sie erwarten, dass grundsätzlich jeder Bußgeldbescheid mit einer vorhergehenden Verwarnung verbunden ist.
Hinweis: Bußgeldverfahren ohne vorherige Verwarnung
Nicht jedem Bußgeldverfahren geht eine Verwarnung voraus. Dies ist abhängig von der Schwere des Verkehrsverstoßes.
Das ist so allerdings nicht ganz richtig. Die Verwarnung ahndet mit Geldbußen Verkehrsverstöße, die als sehr geringfügig eingeschätzt werden. Dem Betroffenen wird mit der Verwarnung eine Zahlungsfrist gesetzt, innerhalb derer er die entsprechende Geldbuße bezahlen kann. Geht die Zahlung nicht fristgemäß bei der Behörde ein, werden Sie einen Anhörungsbogen erhalten und das Verfahren geht danach in ein reguläres Bußgeldverfahren über.
Allerdings ist nicht jedem Bußgeldverfahren zwingend eine Verwarnung vorgeschaltet. Das Besondere an der Verwarnung ist, dass gegen Sie keine eigenen Rechtsmittel eingelegt werden können.
Welche Folgen können Bußgeldverfahren haben?
Im Bußgeldverfahren sind beispielsweise Verstöße gegen Geschwindigkeitsregeln, Rotlichtverstöße und ähnliche Delikte angesiedelt. Hier werden die Verstöße entweder mit Geldbußen, Fahrverboten und auch Punkten im Verkehrsregister geahndet. Bei vielen Verstößen kommt es zu einer Kombination dieser Bußen.
Die verhängten Strafen können für den Betroffenen durchaus folgenreich sein: Fahrverbote sind für Berufskraftfahrer meist besonders heikel, da sie deren berufliche Existenz gefährden können. Auch kann eine bestimmte Anzahl von Punkten im Flensburger Register zu weitreichenden Folgen führen. Unter Umständen ist der Führerschein dabei dauerhaft gefährdet, und es werden sehr unangenehme Maßnahmen verhängt. Der MPU Ablauf (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) ist hier sehr gefürchtet.
Allerdings ist schätzungsweise jeder dritte Bußgeldbescheid fehlerhaft. Das bedeutet für Sie, dass Sie jeden Bußgeldbescheid prüfen lassen sollten, damit Sie ein Fahrverbot umgehen können.
Potentielle Fehler im Bußgeldbescheid
Grundsätzlich teilt der Bußgeldbescheid Ihnen den Verkehrsrechtsverstoß sowie die entsprechende Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog mit. Durch das Gesetz werden an Bußgeldbescheide bestimmte Anforderungen formeller und inhaltlicher Art gestellt. Diese reichen vom Vorhandensein einer Rechtsbehelfsbelehrung und bestimmten Zugangserfordernissen bis hin zum Beweis für die Tat.
Sie können bei den Fehlern im Bußgeldbescheid nach formellen und technischen Mängel unterscheiden. Formelle Fehler sind in der Regel leichter erkennbar als technische Mängel. Bei Letzteren sind vertiefte Kenntnisse zur Funktionsweise von Messgeräten und technischen Vorgängen im Zusammenhang mit der Messung etwa von Geschwindigkeitsverstößen notwendig. Auch kommt es gerade bei den Beweismitteln, die den Verkehrsrechtsverstoß belegen sollen, immer wieder zu Fehlern.
Die häufigsten Fehler im Bußgeldbescheid sind:
- typische Formfehler
- falsches Kennzeichen
- unscharfes Foto
- fehlende Zeugen
- zu hohes Bußgeld
- technische Mängel
Welche typische Formfehler gibt es?
Da für die Behörden strengen Regel gelten, was in einem Bußgeldbescheid enthalten sein muss, können Sie meistens leicht erkennen, ob ein Formfehler vorliegt.
- Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung
Ein typischer Fehler der formellen Art ist das Fehlen einer Rechtsbehelfsbelehrung, beziehungsweise das Vorhandensein einer nur unvollständigen Belehrung. In der Rechtsbehelfsbelehrung wird dem Betroffenen mitgeteilt, welche Rechtsmittel gegen den Bußgeldbescheid zur Verfügung stehen und in welchem Zeitraum er diese Rechtsmittel bei welcher Behörde erheben kann.
- Eindeutige Identifizierung
Weiterhin muss eine eindeutige Identifizierung des Betroffenen im Bußgeldbescheid möglich sein. Hier kann beispielsweise ein falscher Name zu einem Fehler im Bußgeldbescheid führen. In diesen Fällen reicht allerdings ein bloßer Schreibfehler nicht aus, wenn aus den weiteren Angaben im Bescheid die eindeutige Identifizierung der Person möglich ist.
Ist der Bußgeldbescheid allerdings an eine ganz andere Person adressiert oder handelt es sich bei dem Angesprochenen nicht um den Fahrer des Fahrzeugs, liegt ein fehlerhafter Bußgeldbescheid vor. In Deutschland gilt im Bußgeldverfahren die sogenannte Fahrerhaftung und regelmäßig nicht die Halterhaftung.
Ausnahmen sind dort gegeben, wo der Bußgeldkatalog auf die Halterhaftung abstellt. Wird beispielsweise die Frist zur Vorstellung des Fahrzeugs in der Hauptuntersuchung (TÜV) überschritten, ist diese Fristüberschreitung für den Halter mit einem Bußgeld bedroht.
Oftmals wird diskutiert, ob der Bußgeldbescheid eine eigenhändige Unterschrift aufweisen muss. Viele sehen darin irrtümlich einen Fehler im Bußgeldbescheid. Allerdings müssen Bußgeldbescheide nicht handschriftlich unterschrieben sein, ein entsprechender Computerausdruck genügt.
Hinweis: erforderliche Angaben in einem Bußgeldbescheid
Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass der Bußgeldbescheid bestimmte Informationen enthalten muss. Das sind Angaben
- zur Person
- zur Tat, zur Zeit und zum Ort des erfolgten Verkehrsverstoßes (man spricht hier von den gesetzlichen Merkmalen der Ordnungswidrigkeit)
- zu den angewandten Bußgeldvorschriften
- zur verhängten Geldbuße sowie zu allen Nebenfolgen
- zu den Beweismitteln
- zum Verteidiger, wenn dieser bereits benannt wurde
- Punkte im Flensburger Verkehrsregister
Viele Betroffene sind sich unsicher, ob die nicht erfolgte Angabe von verhängten Punkten im Flensburger Verkehrsregister im Bußgeldbescheid einen formellen, beziehungsweise inhaltlichen Fehler im darstellt. Die Angabe der Punkte gesetzlich nicht explizit vorgeschrieben.
Allerdings haben sich die Gerichte bereits mit der Frage auseinanderzusetzen, ob es sich bei den Punkten um Nebenfolgen bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit handelt. Nach allgemeiner Ansicht sind die Punkte keine Nebenfolgen.
Eine klassische Nebenfolge ist beispielsweise aber die Verhängung eines Fahrverbots. Deshalb führt es nicht zu einem Fehler im Bußgeldbescheid, wenn die Punkte dort nicht angegeben sind. Für die Punktevergabe ist außerdem nicht die Bußgeldbehörde verantwortlich und zuständig. Zuständig ist vielmehr das Kraftfahrt-Bundesamt, das hier seiner Entscheidung eigene Maßstäbe zugrunde legen darf.
Macht ein falsches Kennzeichen einen Bußgeldbescheid fehlerhaft?
Viele Betroffene gehen selbstverständlich davon aus, dass die Angabe eines falschen Kennzeichens im Bußgeldbescheid diesen fehlerhaft macht.
Das sieht aber zumindest das Oberlandesgericht in Hamm anders: Wenn alle anderen Angaben im Bußgeldbescheid korrekt sind und zu einer eindeutigen Identifizierung des Betroffenen führen, spielt die falsche Angabe des Kennzeichens keine wesentliche Rolle. Das Gericht hält es für unwahrscheinlich, dass zur gleichen Zeit, am gleichen Ort ein identisches Fahrzeug nach Fahrzeugtyp und Farbe den gleichen Verkehrsverstoß begangen haben kann.
Tipp: Im Zweifel zählen die Umstände im individuellen Fall
Auch wenn eine entsprechende obergerichtliche Rechtsprechung hier keinen Fehler im Bußgeldbescheid annimmt, kann es sich lohnen, einen Rechtsbehelf gegen diesen Bescheid einzulegen. Es zählen im Zweifel immer die Umstände im individuellen Fall.
Ist ein unscharfes Foto ein Fehler?
Nicht jedes fehlende oder undeutliche Foto im Bußgeldbescheid führt zu einem Fehler. Hier kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an. Wenn die übrigen Angaben im Bußgeldbescheid eine eindeutige Identifizierung des Fahrers ermöglichen, kann auch der Bußgeldbescheid mit einem undeutlichen Foto ordnungsgemäß sein.
Solche Fotos müssen auch nicht immer von vorn aufgenommen worden sein, auch, wenn dies die Regel ist. Bei jeder Verkehrsordnungswidrigkeit sind die gesamten Umstände des einzelnen Falls und die weiteren erhobenen Beweismittel zu berücksichtigen. Dennoch kann ein unscharfes oder fehlendes Foto einen Anhaltspunkt für die Einlegung eines Rechtsbehelfs bieten.
Ist ein Zeuge erforderlich?
Auch, wenn in dem Bescheid keine Angaben zu Zeugen gemacht werden, kommt es für die Frage eines möglichen Fehlers auf die Umstände der gesamten Tat und die weitere Beweiskraft der übrigen Angaben an. Häufig können hier nur erfahrene Rechtsanwälte im Verkehrsrecht abschätzen, ob es sich um einen Fehler im Bußgeldbescheid handelt.
Können Sie widersprechen, wenn Sie ein zu hohes Bußgeld vermuten?
Die Höhe der Bußgelder für Autofahrer richtet sich nach den Vorgaben des Bußgeldkataloges. Dabei kommen allerdings weitere Faktoren hinzu, die die Höhe beeinflussen können. Wer beispielsweise wiederholt mit einer Ordnungswidrigkeit auffällt, muss mit einem erhöhten Bußgeld rechnen.
Auch addieren sich Verwaltungs- und Bearbeitungsgebühren zum Bußgeld dazu. In einem gewissen Rahmen üben die Behörden hier ein Ermessen aus, das heißt, sie dürfen im Einzelfall teilweise die Höhe der Geldbuße und auch die verhängten Nebenfolgen wie beim Fahrverbot selbst festlegen. Sollten Sie also Zweifel an der Höhe eines Bußgeldes haben, empfiehlt es sich dringend, einen in Verkehrssachen versierten Rechtsanwalt mit der Prüfung Ihres Bußgeldbescheides zu betrauen.
Welche technische Mängel sind potentielle Fehler?
Technischen Mängel sind in der Regel nicht auf den ersten Blick im Bescheid erkennbar. Hier bedarf es häufig gründlicher Recherche und zumindest Nachfragen von beteiligten Rechtsanwälten, um diese technischen Mängel nachzuweisen. Dazu zählen
- Messfehler durch nicht geeichte Messgeräte
- Falsch platzierte Messgeräte
- Fehlerhafte Bedienung des Messgerätes
Gerade aber diese technischen Fehler sind häufig schwerwiegend und betreffen eine Vielzahl von Fahrzeugführern jeden Tag aufs Neue, bis jemand in einem Verfahren auf sie hinweist und die Mängel behoben werden.
Beispiel: Eichung des Messgerätes
Eine zeitlich nicht erfolgte Eichung des Messgerätes kann zu dessen Unzuverlässigkeit führen. Im Folgenden gelten dessen Messwerte nicht.
Verjährung des Bußgeldbescheides
Unter dem Stichwort Verjährung wird im Recht die zeitliche Verwirkung von bestimmten Ansprüchen bezeichnet. Die Behörde hat nach der Begehung einer Verkehrsordnungswidrigkeit nur einen gewissen zeitlichen Rahmen zur Verfügung, um die Verkehrsordnungswidrigkeit mit einem Bußgeldbescheid zu ahnden.
Der Bescheid muss im Regelfall innerhalb von drei Monaten nach der Begehung der Tat bei dem Betroffenen eingehen. Viele Betroffene sind hier der Ansicht, dass das Verstreichen der Verjährungsfrist automatisch dazu führt, dass der Anspruch auf das Bußgeld seitens der Behörde erlischt.
Das ist ein Irrtum. Zahlt der Betroffene einen bereits verjährten Bußgeldbescheid, muss die Behörde die entsprechende Geldbuße dennoch nicht an den Betroffenen zurückzahlen. Wer die Verjährung gegen einen Bußgeld ins Feld führen will, muss sich auf diese berufen. Deshalb ist es besonders wichtig, die Verjährungsfrist zu kennen und einen eingegangen Bußgeldbescheid in dieser Hinsicht bewerten zu können.
Beispiel: Wann läuft die Frist ab?
Beachten Sie bei der Berechnung der Verjährungsfrist, dass die Frist immer einen Tag vor dem Kalendertag abläuft, an dem die Verkehrsordnungswidrigkeit begangen wurde.
Haben Sie beispielsweise am 22. April einen entsprechenden Verstoß begangen, läuft die Verjährung am 21. Juli ab. Mit anderen Worten, der Bescheid muss Ihnen bis zum 21. Juli zugegangen sein.
Unterbrechen Maßnahmen der Behörde die Verjährungsfrist?
Die Verjährungsfrist wird durch bestimmte Maßnahmen der Behörde unterbrochen. Da Ihnen im Regelfall bereits vor Zugang des Bußgeldbescheides ein Anhörungsbogen zugeht, unterbricht die Verfügung zur Erstellung des Anhörungsbogens seitens der Behörde die Verjährung. Die Frist von drei Monaten beginnt ab diesem Zeitpunkt wieder von vorn.
Wenn Sie also wie im vorhergehenden Beispiel am 22. April einen Verkehrsrechtsverstoß begangen haben und die Behörde am 05. Mai die Erstellung des Anhörungsbogens beschließt, beginnt die Dreimonatsfrist ab dem 05. Mai erneut zu laufen. Die Frist läuft nunmehr erst am 04. August ab.
Anders ist die Sache gelagert, wenn Sie einen Zeugenfragebogen erhalten haben. Dessen Zugang unterbricht die Verjährung nicht, die normale Dreimonatsfrist, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Tatbegehung, läuft ungehindert weiter. Einen Zeugenfragebogen erhält nur ein Fahrzeughalter, für den bereits feststeht, dass er zum fraglichen Zeitpunkt nicht Fahrer des Fahrzeugs war.
Viele Betroffene fragen sich, ob es zu einer unendlichen Kette von Verjährungsunterbrechungen durch bestimmte Maßnahmen der Behörde kommen kann. Dies ist nicht der Fall, da eine endgültige Verjährung innerhalb von zwei Jahren nach Tatbegehung eintritt. Die zweijährige Verjährungsfrist kann wichtig werden, wenn es im Zusammenhang mit einer Ordnungswidrigkeit zu einem Gerichtsverfahren nach Rechtsbehelfen durch den Betroffenen kommt. Solche Verfahren nehmen häufig erhebliche Zeiträume in Anspruch.
Unterbrechen Fehler im Bußgeldbescheid die Verjährung?
Fehler im Bußgeldbescheid können erhebliche rechtliche Auswirkungen haben. Wie wir bei den potenziellen Fehlerbeschreibungen gesehen haben, sind manche äußerliche Unrichtigkeiten zwar eher ohne Belang, jedoch können gravierende Mängel zur Unwirksamkeit des Bescheides führen. Ein unwirksamer Bußgeldbescheid unterbricht regelmäßig die Verjährung nicht.
Die Kernfrage ist also immer, welche Qualität mögliche Fehler im Bußgeldbescheid haben. Wer wenig Erfahrungen mit Bußgeldbescheiden hat, wird weder alle Fehler erkennen noch deren Wirkung einschätzen können. Er kann auch nicht genau wissen, zu welchem Zeitpunkt Behörden noch Korrekturen inhaltlicher Art in Bescheiden vornehmen dürfen.
Gerade bei den Verjährungsfragen ergeben sich oft komplizierte Sachverhalte, wenn der zunächst angenommene Betroffene nicht der Fahrer des fraglichen Fahrzeuges zum fraglichen Zeitpunkt war, sondern nur Halter ist.
Hier beginnt nicht selten ein zeitlicher Wettlauf mit der Behörde, um gegenüber dem eigentlichen Fahrer eine Verjährungsunterbrechung zu erreichen. Wenn der Bescheid zunächst denjenigen erreicht, der nicht Fahrer des Fahrzeugs war, kann die Frist von drei Monaten schnell überschritten werden, um den eigentlichen Sachverhalt zu ermitteln. Ein Anhörungsbogen, der hier an den falschen Fahrer versendet wurde, unterbricht die Verjährung gegenüber dem eigentlichen Täter nicht.
Einspruch einlegen
Sie können innerhalb von zwei Wochen nach Zugang eines Bußgeldbescheides Einspruch dagegen einlegen. Zugang bedeutet in diesem Fall, dass der Bescheid im Postkasten des Betroffenen liegt.
Zwar werden Bußgeldbescheide regelmäßig mit Zustellungsurkunden versendet, dabei kommt es allerdings nicht auf eine persönliche Annahme des Adressaten an. Der Postbote legt vielmehr den Bescheid in den Postkasten ein und beurkundet, dass das Schriftstück an dem entsprechenden Tag zugestellt wurde.
Hinweis: Fehler bei der Zustellung
Kommt es bei der Zustellung zu Fehlern, ist die Wirksamkeit des Bußgeldbescheides im Allgemeinen nicht berührt. Im Zweifelsfall beginnt aber die entsprechende Zweiwochenfrist für einen Einspruch nicht.
Was können Sie tun, wenn Sie die Frist zur Einlegung eines Einspruchs versäumt haben?
Haben Sie die Zweiwochenfrist ohne Verschulden versäumt, kommt eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand in Betracht. Dabei wird diese Wiedereinsetzung gesondert beantragt und gleichzeitig wird der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt. Es wird dann entschieden, ob die Wiedereinsetzung gewährt wird.
Wann lohnt es sich für Sie Einspruch einzulegen?
Während die einen grundsätzlich jeden Bußgeldbescheid auf etwaige Fehler untersuchen lassen, betrachten die anderen Ordnungswidrigkeiten als Bagatellen. Es spricht jedoch einiges dafür, zumindest Bußgeldbescheide mit Rechtsfolgen von einer gewissen Tragweite rechtlich überprüfen zu lassen. Das gilt insbesondere, wenn mit dem Bußgeldbescheid auch Nebenfolgen wie die Verhängung von Fahrverboten verbunden sind, die zu einer erheblichen Einschränkung des täglichen Lebens bei dem Betroffenen führen können.
Warum sollten Sie ein solches Fahrverbot hinnehmen, wenn der fragliche Bescheid fehlerhaft und unwirksam ergangen ist?
Eine grundsätzliche Prüfung bei Bescheiden mit einer gewissen Bedeutung ist auch deshalb anzuraten, weil sich manche Fehler erst in einem entsprechenden Gerichtsverfahren darstellen lassen.
Aufgrund der Vielzahl der möglichen Fehlerquellen besteht eine größere Wahrscheinlichkeit, dass auch der Ihnen zugegangene Bescheid mit Fehlern behaftet ist. Diese Fehler im Bußgeldbescheid müssen nicht immer zur Unwirksamkeit des gesamten Bescheides führen. Oftmals bilden sie aber eine Möglichkeit für Ihren Rechtsanwalt, zumindest eine Abschwächung der verhängten Bußen zu erreichen oder besonders empfindliche Nebenfolgen zu beseitigen.
Beispielsweise lässt sich die Zurücknahme eines Fahrverbotes manchmal schon in dem entsprechenden Einspruchsverfahren mit der Behörde erreichen, spätestens aber vielleicht auch in einem folgenden Gerichtsverfahren. Nur in diesen Verfahren lassen sich Aspekte vortragen, die zunächst bei der objektiven Bewertung des Verkehrsverstoßes außen vor geblieben sind.
Beispiel: Fahrverbot in Geldbuße umwandeln
Bei Verhängung eines Bußgeldbescheides ist nicht bekannt, dass der Betroffene als Berufskraftfahrer arbeitet und auf seinen Führerschein angewiesen ist. Diese Argumentation lässt sich erst im Rechtsbehelfsverfahren vortragen. In vielen Fällen gelingt es, mit einer etwas höheren Geldbuße, einen Verzicht auf das Fahrverbot zu erreichen.
Das trifft insbesondere auf Fälle zu, in denen erstmalig ein schwerwiegender Verkehrsverstoß vorliegt.
Wenn Sie kaum Kenntnisse im Ordnungswidrigkeitenrecht haben und auch keine Erfahrung darin, Fehler im Bußgeldbescheid zu erkennen, können Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Besonders günstig ist es dabei, wenn Sie auch eine Rechtsschutzversicherung in diesem Bereich haben, so dass sich die Kosten einer anwaltlichen Vertretung überschaubar gestalten.