Cannabis-Legalisierung: Ein kurzer Überblick
Seit dem 1. April 2024 ist der Anbau, Besitz und Konsum von Cannabis in Deutschland erlaubt. Diese Legalisierung wirkt sich auf viele Bereiche des täglichen Lebens aus: den Straßenverkehr, die eigenen vier Wände, den öffentlichen Umgang. Dass genussfreudigen Cannabis-Konsumenten und Konsumentinnen da auch zwangsläufig die Frage „Darf ich auf der Arbeit kiffen?“ in den Sinn kommt, ist bei all der Toleranz naheliegend.
Und auch, wenn das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung genaugenommen keinen Paragrafen enthält, der Cannabis-Genuss auf der Arbeit verbietet, so greifen andere arbeitsrechtliche Regelungen. Vielmehr noch müssen Arbeitnehmende auch Details berücksichtigen, ehe sie sich einen Joint anzünden.
Kiffen und Arbeit: Das sind die Regeln
Grundsätzlich sind Cannabis-Liebhaber gut beraten, das Kiffen auf der Arbeit sein zu lassen. Das hat unterschiedliche Gründe. Zum einen verbieten das bereits bestimmte Berufe – Lkw-Fahrer, Piloten und Busfahrer haben auf der Arbeit besser einen klaren Kopf. Zum anderen schulden Arbeitnehmende Arbeitgebern ihre volle Arbeitsfähigkeit. Der Cannabis-Konsum kann diese stark beeinträchtigen. Wer sich nicht an das Verbot hält, riskiert mindestens eine Abmahnung und kassiert schlimmstenfalls eine Kündigung.
Ein wohl noch bedeutender Grund für ein Cannabis-Verbot auf der Arbeit (zumindest aus Unternehmersicht) ist aber wohl der Fakt, dass sich Arbeitgeber mit der Duldung des Konsums ggf. strafbar machen.
Wichtig: Duldung kann strafbar sein
Kommt es infolge von Cannabis-Konsum auf der Arbeit zu einem Unfall, bei dem Mitarbeitende zu Schaden kommen, müssen Arbeitgeber mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, sofern Sie das Kiffen auf der Arbeit tolerieren. Diesbezüglich haben sie eine Fürsorgepflicht.
Sind Sie dem Konsum von Cannabis nicht abgeneigt, sollten Sie auf das Kiffen während der Arbeit aber nicht nur verzichten, um Ihrem Arbeitsvertrag gerecht zu werden. Der Verzicht dient auch dem Aufrechterhalten Ihres Versicherungsschutzes. Denn: Im Falle eines Arbeitsunfalls zahlt die Versicherung nicht, sofern dieser auf den Konsum von z.B. Cannabis zurückzuführen ist. Zwar ist das in der Regel für die Versicherung schwer nachweisbar. Ein unnötiges Risiko lässt sich aber vermeiden.
Weshalb das Kiffen auf der Arbeit keine gute Idee ist, haben wir dargelegt. Werfen wir nun einen Blick darauf, was gilt, wenn der Arbeitgeber kein ausdrückliches Verbot ausspricht.
Kein Verbot durch den Arbeitgeber: Darf am Arbeitsplatz gekifft werden?
Wie bereits erwähnt, müssen Arbeitgeber im Unglücksfall ggf. ihren Kopf hinhalten. Schon allein deshalb sollte es also in ihrem Interesse sein, ein Verbot auszusprechen. Doch selbst, wenn Ihr Arbeitgeber das bislang noch nicht getan hat, gilt ein Konsum-Verbot von Cannabis am Arbeitsplatz.
Mit dem Aufstellen klarer Regelungen, über die alle Arbeitnehmenden informiert werden, können und sollten sich Arbeitgeber jedoch im Rahmen ihres Weisungs- und Hausrechtes absichern.
- Ein Verbot für das Kiffen auf der Arbeit bzw. anderweitigen Konsum von Cannabis kann je nach Gegebenheiten wie folgt erlassen werden:
per Arbeitsanweisung, - im Rahmen einer Betriebsvereinbarung (bei vorhandenem Betriebsrat).
Hinweis: Mitführen von Cannabis im Betrieb
In der Regel dürfen Sie Cannabis mit zur Arbeit nehmen. Das kann Ihnen Ihr Arbeitgeber aber auch verbieten. Ein Verstoß kann arbeitsrechtliche Konsequenzen in Form einer Abmahnung oder im weiteren Verlauf in Form einer Kündigung nach sich ziehen.
Drogentest: Dürfen Arbeitgeber den verlangen?
Hegt Ihr Arbeitgeber den Verdacht, dass Sie unter Einfluss von Cannabis arbeiten, kann er das zwar nebst allen Auffälligkeiten wie z.B. Geruch oder Ausfallerscheinungen dokumentieren. Ein Drogentest kann er von Ihnen gegen Ihren Willen aber nicht verlangen. Das stellt einen Eingriff in Ihre Grundrechte dar.
Hinweis: Möglichkeiten bei Verdacht auf Konsum
Sofern Ihr Arbeitgeber Sie verdächtigt, vor oder während der Arbeit gekifft zu haben, kann er Sie im Zweifelsall nach Hause schicken oder aber Ihre Arbeitsfähigkeit vom Betriebsarzt bestätigen lassen.
Cannabis-Konsum außerhalb der Arbeitszeiten: Das ist wichtig
Ob mit oder ohne ausdrücklicher Ansage: Kiffen auf der Arbeit ist verboten. Was aber gilt für den Arbeitsweg? Haben Arbeitgeber hier Mitspracherecht? Es gilt, abzuwägen.
Grundsätzlich ist der Weg zur oder von der Arbeit Privatsache. Ein Zusammenhang zum Arbeitsverhältnis kann jedoch bestehen – z.B., wenn die Arbeitsfähigkeit durch den Konsum von Cannabis auf dem Weg zur Arbeit beeinträchtigt wird. Auch das stellt eine Pflichtverletzung gegenüber dem Arbeitgeber dar, auf die letzterer mit einer Abmahnung oder im Wiederholungsfall einer Kündigung reagieren kann.
Und noch etwas kann gegen den Cannabis-Konsum auf Ihrem Arbeitsweg sprechen: Ihre Kleidung. Tragen Sie Arbeitskleidung, auf der das Logo Ihres Arbeitgebers abgebildet ist, sollten Sie Vorsicht walten lassen. Der Grund: Der Ruf des Unternehmens kann Schaden nehmen, sofern Außenstehende einen Zusammenhang zwischen dem Konsumenten bzw. der Konsumentin und dem Unternehmen herstellen.
Betriebsfeiern: Herrscht wie für das Kiffen auf der Arbeit ein Verbot?
Auch wenn Kiffen und Arbeit sich ausschließen – für Betriebsfeiern muss nicht zwangsläufig ein Cannabis-Verbot gelten. Voraussetzung dabei ist allerdings:
- Die Feier findet außerhalb der üblichen Betriebszeiten statt und Sie als Arbeitnehmer opfern Ihre private Zeit.
- Ihr Arbeitgeber toleriert den Cannabis-Konsum und spricht kein ausdrückliches Verbot aus. Als Veranstalter hat er das Recht dazu.
Fazit: Kiffen auf der Arbeit
Die Cannabis-Legalisierung wirft in vielen Bereichen des täglichen Lebens unterschiedliche Fragen auf. Viele davon dürften nur durch eine richterliche Entscheidung zu beantworten sein. Bis in dem Kontext also Rechtssicherheit gegeben sein wird, braucht es Zeit. Ob Kiffen auf der Arbeit, der Konsum von Cannabis in der Mietwohnung oder die Einhaltung des THC-Grenzwertes beim Autofahren – wo auch immer ein rechtliches Problem auf Sie lauert, wir sind an Ihrer Seite.