Hintergründe zur Legalisierung von Cannabis
Der zunehmende und unkontrollierbare Konsum von Cannabis zu Genusszwecken hat dazu geführt, dass sich die Bundesregierung dazu durchgerungen hat, die Cannabis-Legalisierung in Deutschland durchzusetzen. Ein erhöhtes Gesundheitsrisiko wurde vor allem im Konsum von verunreinigter Schwarzmarkt-Ware erkannt – dem soll ein Ende gesetzt werden. Weitere Ziele sind:
- Verbesserung der Cannabis-bezogenen Aufklärung und Prävention,
- Verdrängung der organisierten Drogenkriminalität,
- nachhaltige Stärkung des Kinder- und Jugendschutzes.
Wichtig: Unterscheidung von medizinischen und Genuss-Cannabis
Die Cannabis-Legalisierung bezieht in Deutschland sich auf das sogenannte Genuss-Cannabis, nicht auf medizinisches Hanf, das bspw. bei chronischen Schmerzen zum Einsatz kommt. Letzteres kann seit 2017 von Ärzten verschrieben werden.
Zweifelsohne sind das wichtige Ziele. Was aber überwiegt bei der Cannabis-Legalisierung: die Vor- oder Nachteile?
Cannabis-Legalisierung: Pro und Contra gegenübergestellt
Dass der Konsum von Cannabis Risiken birgt, ist unumstritten. Vor allem die psychische Wirkung ist nicht zu unterschätzen. Je nach Konsumart und Dosis sind Zustände der Desorientierung, Verwirrung, Angst und Panik möglich. Gleichzeitig birgt die Entkriminalisierung aber auch Chancen. Nehmen wir die Cannabis-Legalisierung und die Argumente, die dafür und dagegen sprechen, einmal genau in den Blick.
Fünf Argumente für die Cannabis-Legalisierung
- Verbesserung des Jugendschutzes: Konsumierende Jugendliche konnten bislang ihr Cannabis ausschließlich über den Schwarzmarkt beziehen und kamen so mit der illegalen Drogenszene in Kontakt. Mit der Legalisierung werden Abstände geschaffen.
- Gesundheitsschutz: Auf dem Schwarzmarkt werden häufig verunreinigte Cannabis-Produkte angeboten. Das macht den Konsum des Rauschmittels gefährlicher. Mit der Möglichkeit des Eigenanbaus wird diesem Problem begegnet.
- Reduzierung des Schwarzmarktes: Die Möglichkeit des legalen Bezuges von Cannabis über sogenannte Cannabis Clubs bzw. Cannabis Social Clubs oder den Eigenanbau drängt den Schwarzmarkt zurück.
- Wirtschaftlicher Nutzen: Die Cannabis-Legalisierung stellt zusätzliche Steuereinnahmen in Milliardenhöhe in Aussicht.
- Entlastung des Justizsystems: Die Entkriminalisierung des Besitzes, Konsums und Anbaus wird das Justizsystem in gewissem Maße entlasten.
Fünf Argumente gegen die Legalisierung von Cannabis
- Gefahren für Jugendliche: So wie der vereinfachte Zugang zu Cannabis Vorteile bedeutet, so bedeutet er auch Nachteile. Ein erhöhter Konsum ist nicht auszuschließen. Das birgt Risiken für die Gesundheit.
- Signalwirkung: Die Cannabis-Legalisierung kann dazu führen, dass die gesellschaftliche Akzeptanz von Drogen gefördert wird. Damit einher geht ggf. ein Abtun von Risiken, insbesondere bei Jugendlichen. Für sie ist der Konsum mit besonderen Risiken verbunden.
- Veränderung des Schwarzmarktes: Um den Schwarzmarkt am Laufen zu halten, besteht die Gefahr, dass Dealer ihre Produkte künftig günstiger anbieten. Kritiker gehen davon aus, dass sie mit allen Mitteln versuchen werden, den Markt zu stärken und bezweifeln ein erfolgreiches Zurückdrängen.
- Verkehrssicherheit: Die Cannabis-Legalisierung gefährdet die Verkehrssicherheit. Egal ob zu Fuß, mit dem Rad oder Auto – wer berauscht unterwegs ist, ist oft in seinen Wahrnehmungen beeinträchtigt.
- Belastung der Justiz: Die Legalisierung von Cannabis in Deutschland macht sich in vielen Bereichen bemerkbar. Dabei erhöht die Kleinteiligkeit des Gesetzes den behördlichen Kontrollaufwand. Zumindest vorerst dürften die Belastungen für die Justiz steigen.
Die Gegenüberstellung der Für und Wider verdeutlicht: Jedem Pro lässt sich ein Contra gegenüberstellen. Dabei muss allerdings jedes Argument vor dem Hintergrund der gesetzlichen Regelungen betrachtet werden.
Der Gesetzgeber plant zudem, die gesellschaftlichen Auswirkungen nach rund 18 Monaten erstmalig zu evaluieren. Ein erster Zwischenbericht zu den Auswirkungen des Gesetzes soll nach zwei Jahren vorliegen.
Gesetzliche Regelungen: Das umfasst die Cannabis-Legalisierung
Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) legalisiert in einer ersten Phase den privaten Eigenanbau sowie den Anbau in Anbauvereinigungen, den Besitz und Konsum der Hanfpflanze bis zu einem gewissen Maß. Eine zweite Phase soll folgen.
Hinweis: Phase 2
In der zweiten Phase plant die Bundesregierung mögliche Regelungen zur kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene. Ein Gesetzentwurf zur weiteren Cannabis-Legalisierung liegt dabei noch nicht vor.
Welche konkreten Regelungen aktuell gelten, beleuchten wir im Folgenden.
Anbau und Besitz von Cannabis
In Deutschland spricht die Cannabis-Legalisierung auch genussfreudige Hobby-Gärtner:innen an – ein Mindestalter von 18 Jahren vorausgesetzt. Erfüllen Sie diese Bedingung, dürfen Sie als Selbstversorger:in eigene Pflanzen züchten. Dabei ist „Selbstversorger:in“ wortwörtlich gemeint. Die Abgabe oder der Verkauf an andere Konsumentinnen und Konsumenten ist verboten.
Hinweis: Anbauvereinigungen
Innerhalb von Anbauvereinigungen (Cannabis-Clubs) ist die Weitergabe von Cannabis, ob in Form von Marihuana, Haschisch, Samen oder Stecklingen, für den Eigenkonsum erlaubt. Es gelten jedoch Maximalmengen je nach Produkt pro Tag oder Monat.
Dabei beschränkt die Cannabis-Legalisierung den Eigenanbau auf maximal drei weibliche Pflanzen.
Beim Besitz bestimmt der Aufenthaltsort über die erlaubte Mengen. Während in den eigenen vier Wänden bis zu 50 Gramm getrocknetes Marihuana legitim sind, dürfen Sie außerhalb maximal 25 Gramm mit sich führen. Minderjährige unter 18 Jahren dürfen weder Cannabis besitzen noch konsumieren. Für junge Erwachsene gelten Sonderregelungen.
Zwischen 18- und 21-Jährige dürfen zwar ebenfalls Cannabis anbauen, besitzen und konsumieren – das ergibt sich aus § 9 Abs. 1 KCanG. Beziehen sie ihre Genussmittel aber über eine Anbauvereinigung, gelten Abgabemengen von lediglich bis zu 30 Gramm im Monat. Über 21-Jährige können bis zu 50 Gramm monatlich beziehen. Zudem darf der THC-Gehalt (Tetrahydrocannabinol) bei unter 21-Jährigen 10 % nicht übersteigen.
Cannabis im Straßenverkehr
Bei der Cannabis-Legalisierung gilt dem Straßenverkehr ein besonderes Augenmerk. Insbesondere, wenn es um das Führen von Fahrzeugen geht, sind klare Regelungen unabdingbar. Deshalb hat der Gesetzgeber entsprechende Vorschriften aufgestellt und Änderungen am Straßenverkehrsgesetz (StVG) vorgenommen.
Die Gesetzesänderungen gelten noch nicht. Sie sind bislang nur beschlossen. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass sie Anfang Juli in Kraft treten.
Dabei geht es in erster Linie um:
- THC-Grenzwerte nach der Cannabis-Legalisierung beim Autofahren und
- Regelungen zur MPU in Verbindung mit der Cannabis-Legalisierung
Inwiefern die Cannabis-Legalisierung Ihren Führerschein in Gefahr bringt, lesen Sie in unserem Ratgeber zum Thema.
Cannabis in der Mietwohnung
Das vielleicht wichtigste vorweg: Der Konsum und Anbau von Cannabis ist in Mietwohnungen grundsätzlich erlaubt. In dem Zusammen fallen mit der Legalisierung Verbote weg, gegen deren Verstoß in Zeiten vor Entkriminalisierung die Kündigung durch den Vermieter hätte drohen können.
Es gilt: Halten Sie sich an die Regeln – die Anzucht von maximal drei weiblichen Pflanzen und die Besitzmenge von bis zu max. 50 Gramm – sind Sie auf der sicheren Seite. Sie haben keine Konsequenzen zu fürchten. Anders sieht das ggf. beim Konsum aus. Hier gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Was genau das im Zusammenhang mit der Cannabis-Legalisierung bedeutet, erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Thema Cannabis in der Mietwohnung.
Cannabis am Arbeitsplatz
Ein Joint in der Mittagspause klingt für Genuss-Konsumentinnen und -Konsumenten zu schön, um wahr zu sein – und das ist es auch. Trotz Cannabis-Legalisierung bleibt der Konsum am Arbeitsplatz verboten. Immerhin schulden Sie als Arbeitnehmer:in Ihrem Arbeitgeber Ihre volle Arbeitsleistung. Und die kann durch das Rauchen eines Joints beeinträchtigt werden.
Aber was gilt, wenn der Arbeitgeber kein offizielles Verbot ausgesprochen hat bzw. ein Betrieb über keinerlei Regelungen verfügt? Unser Ratgeber liefert Antworten.
Cannabis-Konsum: Wer darf wo legal kiffen – und wann?
Weil mit der Cannabis-Legalisierung dem Jugendschutz besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden muss, ist im KCanG genau geregelt, ab welchem Alter, wo gekifft werden darf.
Grundsätzlich gilt:
- Für Minderjährige unter 18 Jahren ist und bleibt Cannabis verboten – sie dürfen auch keiner Anbauvereinigung beitreten.
- In Sichtweite von Schulen und/oder Jugendeinrichtungen sowie Spielplätzen darf kein Cannabis konsumiert werden.
- Wer Cannabis an Minderjährige weitergibt, macht sich strafbar. Das stellt eine Straftat dar.
Hinweis: Junge Erwachsene
Für junge Erwachsene zwischen 18 und 21 Jahren gilt bei Cannabis ein begrenzter THC-Gehalt von maximal 10 %.
Weitere Vorschriften im Zuge der Cannabis-Legalisierung bestimmen das Wann. Beim öffentlichen Konsum müssen Sie sich unter Umständen an bestimmte Zeiten halten, in denen ein Konsumverbot gilt. So muss der Joint in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr in der Tasche bleiben.
Zukunftsaussichten bei der Cannabis-Legalisierung
Wie bereits erwähnt, sind zwei Phasen der Cannabis-Legalisierung vorgesehen. Ein Gesetzesentwurf, der die weiteren Änderungen enthält, ist zwar noch nicht offiziell. Geplant sind jedoch Regelungen, die regionale Modellvorhaben mit Lieferketten vorsehen. Es wird sich also darum drehen, in welcher Form der Handel mit Cannabis in Deutschland etabliert wird und unter welchen Bedingungen.
Ab wann die Cannabis-Legalisierung in Deutschland komplett seit wird, ist nicht absehbar. Das Vorhaben will auch vor dem Hintergrund der Sicherstellung von Qualität und Reinheit weiterhin wohl geplant sein. Immerhin dient die Cannabis-Legalisierung letztlich auch dem Gesundheitsschutz.
Unser Kanzlei-Team vertritt Sie bei vermeintlichen Verstößen gegen das Konsumcannabisgesetz.
Betroffenheit prüfenQuellen: