Anhörungsbogen: Was ist das und wann kommt er?

Ordnungswidrigkeiten ab einer Bußgeldhöhe von 60 EUR ziehen in aller Regel einen Bußgeldbescheid nach sich. Ob Geschwindigkeitsüberschreitung, Handy am Steuer oder das Überfahren einer roten Ampel – die Liste an Verkehrsverstößen, denen sich Verkehrssünder bedienen können, ist lang.

Da aber in Deutschland das „Recht auf rechtliches Gehör” im Grundgesetz verankert ist, wird einem Bußgeldbescheid in der Regel ein Anhörungsbogen vorausgeschickt. Verkehrssünder erhalten so grundlegende Informationen zu dem Vorwurf sowie die Möglichkeit, Stellung zu beziehen. In der Regel verschickt die Bußgeldbehörde den Anhörungsbogen etwa ein bis drei Wochen nach dem Verkehrsverstoß.

Wichtig: Verjährung
Die Bußgeldstelle hat drei Monate Zeit, um auf eine Ordnungswidrigkeit zu reagieren. Andernfalls kann es zur Verjährung kommen. Sprich: Die Ordnungswidrigkeit kann nicht länger verfolgt werden. Dementsprechend sollte der Anhörungsbogen binnen dieser drei Monate versendet werden.

Zudem dient der Anhörungsbogen der Ermittlung des Fahrers. Schließlich müssen Fahrzeughalter und Fahrer nicht übereinstimmen.

Das enthält ein Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren

Ein Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren enthält unterschiedliche Informationen:

  • Tatbestand bzw. Tatvorwurf: Art, Ort und Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit sowie ggf. genauere Angaben wie Geschwindigkeit und Blitzerfoto bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung
  • voraussichtliches Bußgeld: Höhe des Bußgeldes, das fällig wird, sofern das Bußgeldverfahren erfolgreich ist

Hinweis: Zeugenfragebogen
Ist unklar, ob Fahrzeughalter und Verkehrssünder identisch sind, wird der Halter des Fahrzeugs vorerst einen Zeugenfragebogen erhalten.

Anhörungsbogen erhalten: Was ist zu tun?

Allem voran ein wichtiger Rat: Machen Sie keine Angaben, die Sie selbst belasten. Zwar erfüllt der Anhörungsbogen den Zweck, Ihnen die Möglichkeit zu geben, sich zu äußern. Das bedeutet aber nicht, dass Sie sich selbst belasten müssen. Holen Sie sich im Zweifelsfall Rat von einem Rechtsanwalt ein.

Personenbezogene Angaben sind hingegen Pflichtangaben, die Sie ausfüllen müssen. Dazu gehören:

  • Name
  • Adresse
  • Geburtsort
  • Staatsangehörigkeit

Wichtig: falsche Angaben korrigieren
Mitunter sind Anhörungsbögen vorausgefüllt. Ist das bei Ihnen der Fall und Sie entdecken einen Fehler in den Angaben zu Ihrer Person, sollten Sie diesen korrigieren. Andernfalls kann ein empfindliches Bußgeld verhängt werden.

Sind Sie sich unsicher, wie mit einem Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren umzugehen ist, holen Sie sich anwaltlichen Rat ein. So können Sie mögliche Fallstricke umgehen.

Die Frage nach dem Fahrer im Anhörungsbogen

Sind Sie zwar der Halter des Fahrzeugs, haben die Ordnungswidrigkeit aber nicht begangen, können Sie mithilfe des Anhörungsbogens Ihre Unschuld beweisen. Sie haben die Möglichkeit, den tatsächlichen Fahrer zu nennen – verpflichtet sind Sie dazu aber nicht.

Persönliche Anhörung: Was ist zu beachten?

Ein schriftlicher Anhörungsbogen ist nicht immer zwingend nötig. Wurden Sie beispielsweise nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung von der Polizei angehalten, kann die Anhörung auch persönlich erfolgen.

In dem Fall sollten Sie unbedingt von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch machen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Sie sich selbst belasten.

Hinweis: keine Angaben zur Sache
Die zuständige Behörde darf Ihr Schweigen nicht negativ werten. Ehe Sie Angaben zur Sache machen, lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt über eventuelle Folgen und die Möglichkeit eines Einspruchs beraten.

Anhörungsbogen zurückschicken – muss das sein?

Nicht zwingend, wenn auch ratsam: Ist der Anhörungsbogen bereits vorausgefüllt, kann davon ausgegangen werden, dass der Bußgeldbehörde bereits alle Pflichtangaben vorliegen. Angaben zur Sache können Sie jederzeit verweigern. Sind allerdings keine Angaben zu Ihrer Person enthalten, müssen Sie diese mindestens ausfüllen und zurücksenden.

Senden Sie den Anhörungsbogen nicht zurück, können ordnungsrechtliche Sanktionen drohen. Demnach kann eine Nichtbeantwortung dazu führen, dass:

  • eine Vernehmung bei der Polizei folgt,
  • es zu einer Anhörung in der Bußgeldstelle kommt oder
  • eine Fahrtenbuchauflage verhängt wird.

Falsche Angaben im Anhörungsbogen – mögliche Folgen

Machen Sie in einem Anhörungsbogen falsche Angaben, kann das mit einer Strafe geahndet werden. Das zuständige Gericht entscheidet dabei individuell, wie hoch die Strafe ausfällt. Eine Geldstrafe liegt dabei ebenso im Bereich des Möglichen, wie eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.