Entwicklungen im Opel Abgasskandal

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wie auch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) haben Opel im Abgasskandal bereits seit Jahren auf dem Radar. Auch auf den Rüsselsheimer Autobauer trifft das Motto “mehr Schein als Sein” zu. Denn Opel bedient sich ebenso wie alle anderen Autobauer verschiedener Abschalteinrichtungen, die Diesel-Fahrzeuge sauberer erscheinen lassen, als diese tatsächlich sind.

Dennoch: Die Vorwürfe, die zuletzt das KBA gegen Opel erhoben hat, reichen für die Frankfurter Staatsanwaltschaft für kaum mehr als eine Geldbuße – in Höhe von knapp 65 Mio. EUR. Ein Verfahren gibt es nicht.

So schummelt Opel im Abgasskandal

Für das KBA steht fest: Auch Opel hat unzulässige Abschalteinrichtungen in seinen Fahrzeugen verbaut. Gleich mehrere Funktionen bewirken, dass die Fahrzeuge den Prüfstand-Betrieb erkennen und die Abgasreinigung optimieren.

Dabei leugnet der Autobauer das nicht einmal – betitelt die Technik viel mehr als legal. So auch den Einsatz von Thermofenstern: Bei einer Außentemperatur zwischen 20 und 30 Grad Celsius funktioniert die Abgasreinigung einwandfrei. Ist es aber kälter oder wärmer, reduziert sich die Reinigung bzw. schaltet sich komplett ab.

Hinweis: Thermofenster
Thermofenster sind im Dieselskandal umstritten. Auch die Gerichte finden keine gemeinsame Laufrichtung: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) und der Bundesgerichtshof (BGH) urteilen unterschiedlich. Dem BGH zufolge kann den Autobauern beim Einsatz von Thermofenstern kein sittenwidriges Handeln vorgeworfen werden. In Deutschland hat dieses Urteil mehr Gewicht.

Die DUH vermutet aber noch drei weitere Abschalteinrichtungen in den Diesel-Fahrzeugen von Opel. Und darauf dürften die Rückrufe des KBA basieren, denn am Thermofenster hatte die Behörde bislang nichts auszusetzen, was einen Rückruf rechtfertigt.

So berichtet die DUH von einer reduzierten Abgasreinigung ab einer bestimmten Geschwindigkeit, einem bestimmten Atmosphärendruck und ab rund 2.400 Umdrehungen/Minute.

Opel Abgasskandal: betroffene Modelle und Rückrufe

Zwar hat Opel immer wieder versucht, mithilfe von “freiwilligen” Servicekampagnen und einem kostenlosen Software-Update das Offensichtliche zu vertuschen. Letzten Endes kam es aber eben doch zu verpflichtenden Rückrufen durch das Kraftfahrt-Bundesamt.

Im Zuge zweier Rückrufwellen hat sich der Abgasskandal bei Opel auf einen Großteil der Diesel-Modelle ausgeweitet. Der erste offizielle Rückruf durch das KBA erfolgte 2018. Rund 60.000 Opel-Diesel mit CDTi-Motoren der Baujahre 2014 bis 2018 waren davon betroffen.

Hinweis: Späterer Eintrag in Rückrufdatenbank
Erst wollte das KBA Opel die Chance einräumen, die Mängel im Zuge einer Servicekampagne ohne Negativ-Schlagzeilen selbst zu beseitigen. Das dauerte der Behörde aber zu lange, weshalb ein verpflichtender Rückruf angeordnet wurde.

Im Februar 2022 ist es erneut zu einem verpflichtenden Rückruf gekommen.

Folgende Opel-Modelle sind vom Abgasskandal und einem Zwangsrückruf betroffen:

Alle aufgeführten Fahrzeuge haben die Abgasnorm Euro 6. Die Baujahre der zurückgerufenen Fahrzeuge liegen zwischen 2013 und 2018.

Folgen des Opel-Abgasskandals für Diesel-Halter

Die Folgen, die der Abgasskandal für Opel-Halter:innen mit sich bringt, sind vielfältig:

  • Werteverlust: Betroffene Fahrzeuge verlieren an Wert. Maßnahmen zur Schadensregulierung wie ein Software-Update ändern daran nichts. Eher ist das Gegenteil der Fall.
  • Software-Update: Das verpflichtende Software-Update steht herstellerunabhängig in der Kritik. Es soll zu weiteren Mängeln am Fahrzeug führen. So wird berichtet, dass das Update negative Auswirkungen auf Kraftstoffverbrauch, Motor und Wartungsaufwand haben soll.
  • Stilllegung: Opel-Halter:innen können es sich nicht aussuchen, ob sie ein Software-Update vornehmen lassen oder nicht. Bei Verweigerung droht Stilllegung des Fahrzeugs.
  • Fahrverbot: In zahlreichen deutschen Innenstädten gelten Fahrverbote, die auch Opel-Haltern und Halterinnen zum Nachteil werden können.

Ihre Rechte als Opel-Halter:in

Ist Ihr Opel vom Abgasskandal betroffen, bieten sich Ihnen zwei Optionen:

  1. Rückabwicklung des Kaufvertrages
  2. Schadensersatz geltend machen

Grundsätzlich gilt: Bei bewusster Abgasmanipulation macht sich Opel als Hersteller schadensersatzpflichtig. Wollen Sie diesbezüglich Ihr Recht einfordern, empfehlen wir Ihnen, sich in jedem Fall Unterstützung von einem auf den Abgasskandal spezialisierten Anwalt zu holen. Er weiß, wo die Hebel anzusetzen sind und holt für die maximale Entschädigung für Sie heraus.

Wichtig: Schadensersatz trotz Update
Selbst wenn an Ihrem Fahrzeug bereits ein Software-Update durchgeführt wurde, befreit Opel das nicht von der Schadensersatzpflicht. Eine Entschädigung kann auch danach noch erwirkt werden.

Kostenrisiko bei Klagen gegen Opel im Abgasskandal

Nahezu jede Rechtsschutzversicherung erteilt Deckungszusagen bei einem Vorgehen im Dieselskandal. Dementsprechend gering fällt das Risiko für Sie aus, sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen.

Haben Sie Ihre Rechtsschutzversicherung gekündigt, besteht dennoch die Chance auf Kostenübernahme. Entscheidend hierbei ist, ob Sie zum Zeitpunkt des Fahrzeugkaufs rechtsschutzversichert waren oder nicht.