Mit unserem Rückabwicklungsrechner erfahren Sie binnen kürzester Zeit, welche Entschädigung Ihnen im Abgasskandal bei Rücktritt vom Kaufvertrag zusteht. Unerheblich dabei
Mit unserem Rückabwicklungsrechner erfahren Sie binnen kürzester Zeit, welche Entschädigung Ihnen im Abgasskandal bei Rücktritt vom Kaufvertrag zusteht. Unerheblich dabei ist, ob es sich um ein Neufahrzeug oder einen Gebrauchtwagen handelt.
Restwertverfall: Rückabwicklung oder Verkauf?
Rückabwicklung oder Verkauf – was lohnt mehr? Diese Frage mag so manchen Fahrzeughalter, dessen Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist, umtreiben. Aufgrund des Wertverfalls von Diesel-Fahrzeugen, kann eine Rückabwicklung in vielen Fällen die bessere Option sein – vor allem bei Neuwagen.
Erheblicher Werteverlust bei betroffenen Fahrzeugen
Die Höhe des Wertverlustes, lässt sich dabei nicht pauschal beziffern. Doch müssen Diesel-Besitzer unter Umständen zwischen zehn und 30 % hinnehmen. Diesel-Fahrverbote und Software-Updates, die offenbar größeren Schaden anrichten als diesen zu mindern, sorgen für zusätzlichen Werteverlust.
Alle angeführten Faktoren bewirken in Gänze, dass der Restwertverfall die Nutzungsentschädigung bzw. den Nutzungsersatz übersteigt. Das bedeutet, dass Sie unterm Strich bei einer Rückabwicklung oft mehr herausholen können, als bei einem Weiterverkauf Ihres Fahrzeugs. Da es dafür aber keine Garantie gibt, sollte das, ggf. mit anwaltlicher Hilfe, genau abgewägt werden.
Hinweis: Nutzungsentschädigung
Die Nutzungsentschädigung ist ein Wertersatz für jeden gefahrenen Kilometer. Sie kann als Kilometergeld angesehen werden, das dem Verkäufer bei Rückabwicklung des Kaufvertrags zusteht. Je mehr Kilometer Ihr Fahrzeug gefahren ist, desto höher fällt der Nutzungsersatz aus.
Der Nutzungsersatz berechnet sich wie folgt:
- Berechnung beim Neuwagen: Bruttokaufpreis x gefahrene Kilometer/erwartete Gesamtlaufleistung
- Berechnung bei Gebrauchtwagen: Bei der Berechnung der Nutzungsentschädigung für Gebrauchtwagen spielt nicht die erwartete Gesamtlaufleistung eine Rolle, sondern die zu erwartende Restlaufzeit. Die Formel lautet daher: Bruttokaufpreis x gefahrene Kilometer/erwartete Gesamtlaufleistung – Kilometerstand bei Kauf
Welche Rolle spielt die Gesamtlaufleistung und wie wird diese ermittelt?
Beim heutigen Stand der Technik wird bei Fahrzeugen von einer Gesamtlaufleistung, auch Lebensleistung genannt, zwischen 150.000 und 500.000 km ausgegangen. Dabei handelt es sich allerdings nur um grobe Richtwerte. Je nach Fahrzeugmarke und -modell kann die Gesamtlaufleistung stark variieren.
Hinweis: Ermittlung der Gesamtlaufleistung
Bei einem Rechtsstreit nehmen die Gerichte eine Schätzung der zu erwartenden Gesamtlaufleistung mitunter selbst vor. Alternativ wird ein Sachverständiger mit der Ermittlung beauftragt.
In der Praxis bewegt sich die Gesamtlaufleistung dabei oft zwischen 250.000 und 300.000 km. Bei Umstellung der eingangs genannten Berechnungsformel, ergeben sich Prozentwerte, die in der Praxis häufig angewandt werden. Demnach beträgt die Nutzungsentschädigung pro gefahrene 1.000 km:
Schadensersatz: So berechnet sich Ihre Entschädigung
Um zu berechnen, wie hoch Ihr Schadensersatz bei Rückabwicklung in etwa ausfällt, zieht unser Rechner unterschiedliche Parameter heran:
- den Kaufpreis Ihres Wagens
- den Kilometerstand Ihres Fahrzeugs beim Kauf
- den aktuellen Kilometerstand
Der Kaufpreis Ihres Fahrzeugs dient als Grundlage zur Berechnung Ihres Schadensersatzes bei Rückabwicklung. Gleichzeitig stellt dieser Wert auch die Obergrenze der Rückerstattung dar. Für die finale Bestimmung der Höhe einer Entschädigung ist der Kilometerstand eine entscheidende Größe. Dabei kann sich der Nutzungsersatz während eines Prozesses weiter erhöhen, da das betroffene Fahrzeug in der Regel weiterhin in Gebrauch ist.
Da bei der Berechnung des Schadensersatzes für Gebrauchtwagen auch der Kilometerstand bei Kauf ausschlaggebend ist, berücksichtigt unser Rechner auch diesen Wert.