Verjährung: Das ist wichtig zu wissen

Grundsätzlich gilt für die Verjährung von zivilrechtlichen Ansprüchen: Eine Rückforderung ist ab dem Zeitpunkt möglich, ab dem der oder die Betroffene vom Schadensfall erfahren hat. Dabei gilt außerdem, dass Ansprüche innerhalb von drei Jahren zum Jahresende durchzusetzen sind.

Im Sportwetten-Komplex hätte diese Regelung zur Folge, dass wahrscheinlich bereits viele Ansprüche verfallen wären. Angenommen, Sie hätten Mitte 2021 von den illegalen Machenschaften Ihres Wettanbieters erfahren, wäre es Ihnen lediglich bis Ende 2024 möglich gewesen, Ihre Sportwetten-Verluste zurückzufordern. 

Die gute Nachricht: Das ist nicht der Fall. Die Verjährung bei Sportwetten beträgt zehn Jahre. Diese Frist haben bereits verschiedene Gerichte – darunter auch der Bundesgerichtshof (BGH) – festgelegt. Andere äußern sich zwar nicht explizit zur Verjährung, winken die Frist jedoch in ihren Urteilen regelmäßig durch. 

Wichtig: taggenaue Verjährung

Die Verjährung bei Sportwetten gilt rückwirkend ab dem Tag der Klageeinreichung. Wurde bspw. Ihre Klage am 15.03.2025 eingereicht, reichen Ihre Ansprüche bis zum 15.03.2015 zurück.

10 Jahre Verjährung bei Sportwetten: Das sind die Gründe

Dass die Verjährung bei Sportwetten zehn anstelle von drei Jahren beträgt, hat einen einfachen Grund: Es ist von einer ungerechtfertigten Bereicherung aufseiten der Wettanbieter auszugehen. Sie haben also Geld eingenommen, obwohl sie keinen rechtlichen Grund dafür hatten. In solchen Fällen kommt mitunter § 852 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Betracht – so auch bei Glücksspiel.

Der Gesetzestext lautet konkret:

Hat der Ersatzpflichtige durch eine unerlaubte Handlung auf Kosten des Verletzten etwas erlangt, so ist er auch nach Eintritt der Verjährung des Anspruchs auf Ersatz des aus einer unerlaubten Handlung entstandenen Schadens zur Herausgabe nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung verpflichtet. Dieser Anspruch verjährt in zehn Jahren von seiner Entstehung an, ohne Rücksicht auf die Entstehung in 30 Jahren von der Begehung der Verletzungshandlung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an.

Online-Sportwetten wurden ohne Lizenz und damit illegal über Jahre hinweg angeboten. Die Spieler:innen selbst hatten davon keine Ahnung. Ganz im Gegenteil: Viele von ihnen erfuhren erst lange im Nachhinein von den Machenschaften ihrer Buchmacher. In der Folge räumen Gerichte betroffenen Verbraucher:innen eine deutlich großzügigere Verjährungsfrist nach dem BGB ein.

Hinweis: Spieler:innen trifft keine Schuld

Auch wenn zahlreiche Wettanbieter gerne etwas anderes behaupten, so kann den Spieler:innen keine Schuld zur Last gelegt werden. Gerichte sind sich einig, dass nicht davon ausgegangen werden kann und darf, dass Nichtjuristen die Rechtmäßigkeit von Glücksspiel beurteilen können.

Verjährung nutzen: So klappt es mit der Rückforderung

Um vollen Nutzen aus der großzügigen Verjährung bei Sportwetten zu ziehen, ist es wichtig, dass Sie mit der Geltendmachung Ihrer Ansprüche nicht warten. Wie bereits erwähnt, wird die Verjährung taggenau ab dem Datum festgesetzt, an dem Ihre Klage eingereicht wurde. Die ausstehenden Urteile des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) sollten Sie dabei außen vor lassen. Immerhin stoppt die Einreichung der Klage die Verjährung.

Ausstehende Urteile des EuGH

Der BGH und andere Gerichte haben den EuGH im Sportwetten-Komplex hinzugezogen, um verschiedene Fragen zu klären. Darunter befindet sich auch die Frage, ob Wettanbieter hätten Glücksspiel betreiben dürfen, sofern Sie eine Lizenz unter Einhaltung der geltenden Regularien nach dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) zwar beantragt, diese aber noch nicht erhalten haben. 

Ob dabei tatsächlich alle Anforderungen vom Betreiber erfüllt wurden, gilt es erst noch zu klären. Es ist nicht absehbar, wann der EuGH ein Urteil fällt. Fest steht hingegen, dass mit jedem Tag, der vergeht, sich Ihre Ansprüche schmälern können. Das können Sie vermeiden. Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche und fordern Ihre Verluste zurück.

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Quellen: