Der Beratungsschein: die Rechtsgrundlage

Einen Rechtsanwalt zu konsultieren, wird schnell teuer. Doch manchmal ist es einfach notwendig. Wer sich eine Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht leisten kann, wird per Gesetz unterstützt. Damit soll einer sozialen Ungerechtigkeit vorgebeugt werden. Denn Menschen ohne oder mit wenig Einkommen könnten sich bei einem Rechtsproblem ansonsten nicht zur Wehr setzen.

Der Anspruch auf Beratungshilfe ist im Beratungshilfegesetz (BerHG) verankert. Insbesondere die Paragraphen drei und acht erklären die Grundsätze der Hilfeleistung. Demnach kann die Rechtsberatung erfolgen durch

  • Rechtsanwälte und Rechtsbeistände
  • Steuerberater und Steuerbevollmächtigte
  • Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer
  • Rentenberater
  • speziell eingerichtete Beratungsstellen

Die Voraussetzungen für einen Beratungsschein

Wer eine nahezu kostenlose Beratungshilfe beantragen möchte, muss einige Bedingungen erfüllen. Es ist genau festgelegt, wer diese erhalten kann. Folgende Voraussetzungen müssen daher vorliegen:

  • Bedürftigkeit

Die Hilfeleistung erhält, wer kein oder wenig Einkommen und Vermögen hat. Im Antrag muss daher die finanzielle Situation offen dargelegt werden. Hilfe erhält, wer etwa auf Sozialhilfeniveau lebt.

  • Notwendigkeit

Das Gericht prüft, ob eine Rechtsberatung überhaupt notwendig ist. Lässt sich das Problem auch durch zum Beispiel frei zugängliche Beratungsstellen lösen, ist eine Beratungshilfe nicht gerechtfertigt. Gleiches gilt bei so geringer Komplexität, dass man Ihnen zutrauen kann, das Problem selbst zu lösen. Sind Sie Mitglied in einer Gewerkschaft, dem Mieterbund, einem Sozialverband oder haben Sie eine Rechtsschutzversicherung für das entsprechende Rechtsgebiet, entfällt die Beratungshilfe ebenfalls.

  • Außergerichtliche Hilfe

Der Beratungsschein kann nur dann ausgestellt werden, wenn es sich (noch) um ein außergerichtliches Verfahren handelt. Wurde bereits ein Gericht involviert, ist die Beratungshilfe nicht mehr möglich. Bedürftigen Personen steht dann aber die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe nach § 114 Zivilprozessordnung zu. Dies trifft zum Beispiel zu, wenn bereits eine Klage gegen Sie eingereicht wurde.

  • Antragstellung

Beratungshilfe wird ausschließlich auf Antrag gewährt. Auch eindeutig bedürftige Personen wie Sozialhilfeempfänger müssen die Beratungshilfe extra beantragen.

  • Keine vorherige Rechtsentscheidung

Über das bestehende Rechtsproblem darf noch keine Rechtsentscheidung durch ein Gericht gefällt worden sein. Diesen Umstand müssen Sie an Eides statt versichern. Wenn sie dabei falsche Angaben machen, handelt es sich um eine Straftat nach § 156 StGB.

Anforderungen für Beratungshilfe

Die Leistungen der Beratungshilfe

Wird Ihr Antrag auf einen Beratungsschein bewilligt, können Sie sich mit dem Schriftstück an einen Rechtsanwalt oder eine sonstige anerkannte Beratungsperson wenden. Ihnen steht dann zunächst eine Beratung zu. Sollte im Verlauf eine außergerichtliche Vertretung durch den Rechtsanwalt oder die Beratungsperson notwendig werden, ist diese ebenfalls mit dem Beratungsschein abgedeckt. Dies können zum Beispiel sein:

  • notwendiger Schriftverkehr durch die Beratungsperson
  • Telefonate durch die Beratungsperson
  • Unterstützung im Widerspruchsverfahren

Hinweis: Ab Gerichtsverfahren Prozesskostenhilfe

Der Beratungsschein gilt wie bereits beschrieben nur für außergerichtliche Verfahren. Sobald ein Gericht eingeschalten wird, müssen Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Ihr Rechtsanwalt oder die Rechtspfleger bei Gericht unterstützen Sie dabei.

Was kostet ein Beratungsschein?

Die Beratung ist nahezu kostenlos. Rechtsanwälte und Beratungspersonen dürfen jedoch bereits vor der Beratung einen einmaligen Eigenbetrag von derzeit maximal 15 EUR verlangen. Dies ist die sogenannte Beratungshilfegebühr. Alle weiteren Rechtskosten werden durch den Anwalt direkt mit dem Gericht abgerechnet. Sie müssen also nicht in Vorausleistung gehen oder die Rechnung selbst beim Amtsgericht einreichen.

Der Rechtsanwalt darf mit Ihnen darüber hinaus wegen der gleichen Sache keine Vereinbarungen über eine Vergütung treffen. Tut er dies, ist die Vereinbarung von Beginn an nichtig. Auch, wenn das Honorar des Rechtsanwaltes normalerweise höher ist und er Ihnen die Differenz in Rechnung stellen möchte.

Welchen Rechtsanwalt darf ich wählen?

Sie dürfen mit der genehmigten Beratungshilfe frei wählen, welchen Rechtsanwalt Sie aufsuchen. Dieser darf Sie nicht ablehnen. Wichtig ist nur, dass der Rechtsanwalt Mitglied in einer Rechtsanwaltskammer ist.

Hinweis: Ausnahmen für Hamburg, Bremen und Berlin

In den Stadtstaaten Bremen und Hamburg gibt es keine Beratungshilfe. Dort wurden öffentliche Beratungsstellen geschaffen, in denen Volljuristen bedürftige Personen beraten. Gleiches gilt für Berlin. Allerdings haben Berechtigte hier die Wahl: Sie können eine Beratungsstelle aufsuchen oder einen Rechtsanwalt auswählen.

Für welche juristischen Probleme gibt es Beratungshilfe?

Grundsätzlich können Sie bei allen Rechtsgebieten auch einen Antrag auf einen Beratungsschein stellen, zum Beispiel im Arbeits-, Sozial- oder Steuerrecht. Einschränkungen gibt es nur in Bezug auf:

  • Strafrecht beziehungsweise Recht für Ordnungswidrigkeiten

Sie können als Beschuldigter einen Beratungsschein für die Beratung aber nicht für die Vertretung beantragen.

Beispiel: Rechtmäßigkeit feststellen ja, Vertretung nein

Sie können mit der Beratungshilfe einen Rechtsanwalt konsultieren, um herauszufinden, ob ein Einspruch gegen einen erteilten Bußgeldbescheid gerechtfertigt ist. Vertreten darf er Sie in diesem Fall aber mit dem Beratungsschein nicht.

  • Rechtsprobleme mit ausländischem Recht

Betrifft Ihr Rechtsproblem ein anderes Land und ist dessen Gesetz die Grundlage, können Sie keine Beratungshilfe in Anspruch nehmen. Im Einzelfall ist ein Beratungsschein aber bei innereuropäischem Auslandsbezug möglich.

Einige Beispiele für Rechtsprobleme, bei denen ein Antrag auf Beratungshilfe gestellt werden kann:

  • abgelehnter Antrag auf Sozialhilfe, Hartz VI, Arbeitslosengeld
  • Vorberatung zur Scheidung oder Trennung
  • Beratung zum Unterhalt oder Umgangsrecht
  • Beratung zu Problemen am Arbeitsplatz, Kündigung, Arbeitsschutz
  • Rechtsprobleme mit dem Vermieter, den Nachbarn oder Miteigentümern
  • Unklarheiten bezüglich eines erfolgten Verkehrs- oder Arbeitsunfalls
  • Konflikte mit der Versicherung oder anderen Dienstleistungserbringern
  • Rechtsprobleme mit Schuldnern im Privatbereich
  • Ungereimtheiten bei der Steuererklärung
  • Unklarheiten bei der Berechnung der Altersrente

Das Antragsverfahren: So machen Sie es richtig

Wenn Sie ein Rechtsproblem haben und einen Rechtsanwalt oder eine andere Beratungsperson konsultieren möchten, müssen sie einen entsprechenden Antrag stellen.

Wie und wo beantragt man einen Beratungsschein?

Den Antrag auf Beratungshilfe können Sie beim zuständigen Amtsgericht Ihres Wohnsitzes stellen. Wird der Antrag genehmigt, stellt Ihnen das Gericht ein amtliches Schriftstück, den sogenannten Beratungsschein, aus. Sie können den Antrag schriftlich mithilfe eines Vordruckes einreichen oder mündlich beim Amtsgericht vorbringen. Wenn Sie Schwierigkeiten beim Ausfüllen des Antrages haben, helfen Ihnen die Rechtspfleger im Amtsgericht.

Tipp: Antrag online verfügbar

Das Antragsformular ist online beim Bundesamt für Justiz erhältlich. Sie können es direkt am PC ausfüllen und ausdrucken.

Was muss im Antrag angegeben werden?

Neben Ihren persönlichen Daten, müssen Sie Ihr vollständiges Einkommen und Vermögen angeben. Dazu zählen:

  • alle monatlichen Einkünfte von Ihnen und Ihrem Ehepartner
  • Giro- und Sparguthaben
  • Bausparvermögen
  • Wertpapiere
  • Grundeigentum
  • Kraftfahrzeuge
  • sonstige Vermögenswerte wie Lebensversicherungen, Bargeld, Wertgegenstände

Gleichzeitig dürfen Sie Ihre Zahlungsverpflichtungen (Kredite, Unterhalt, Miete, sonstige Belastungen) angeben.

Beantragung von Beratungshilfe: Anzugebendes Vermögen & Einkommen

Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?

Um den Antrag auf einen Beratungsschein erfolgreich stellen zu können, müssen Sie

  • Ihren Personalausweis in Kopie,
  • Belege über das Rechtsproblem (Schriftstücke, Verträge, Erläuterungen),
  • Belege über Ihre Bedürftigkeit (Kontoauszüge, Finanzstatus),
  • Ihren Mietvertrag,
  • Nachweise über monatliche Verbindlichkeiten,
  • ggf. Ihre letzte Lohn- oder Gehaltsabrechnung sowie
  • ggf. Ihre Bescheide über den Bezug von Sozialleistungen

zusammen mit dem ausgefüllten Beratungshilfeformular einreichen.

Beantragung von Beratungshilfe: Benötigte Unterlagen

Empfehlung: Rechtsproblem ausführlich schildern

Damit das Amtsgericht Ihren Antrag gut prüfen kann, sollten Sie möglichst nachvollziehbar und umfassend Ihr Rechtsproblem schildern. Legen Sie dem Antrag zum Beispiel ein Protokoll der Ereignisse oder einen ausführlichen Bericht bei.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Wenn Sie eine Rechtsberatung über den Beratungsschein benötigen, sollten Sie diesen beantragen, bevor Sie erstmals einen Rechtsanwalt konsultieren. Nur so können Sie sicher sein, dass die Kosten auch vom Amtsgericht übernommen werden. Es ist aber auch möglich den Antrag nachträglich zu stellen. Hierbei gilt eine Frist von vier Wochen ab dem Erstkontakt zum Rechtsanwalt.

Diese Lösung können Sie zum Beispiel nutzen, wenn Sie selbst nicht in der Lage sind den Antrag zu stellen. Ist der Antrag aber länger als vier Wochen nach dem Erstkontakt eingegangen, wird dieser abgelehnt.

Kann man gegen eine Ablehnung Widerspruch einlegen?

Wird Ihr Antrag auf einen Beratungsschein abgelehnt, müssen Sie dies nicht sofort hinnehmen. Häufig wird mit dem Verweis auf geeignete Beratungsstellen zu schnell eine Beratungshilfe verwehrt. In diesem Fall können Sie mit einer sogenannten Erinnerung darauf hinwirken, dass die Entscheidung erneut überprüft wird.

Empfehlung: Schriftliche Ablehnung mit Begründung

Damit Sie sich im Zweifel gut gegen eine Ablehnung wehren können, sollten Sie sich diese schriftlich und mit Begründung bestätigen lassen.