Verkehrskontrolle: Wann und wo sie stattfindet

Eine Verkehrskontrolle ist im allgemeinen eine Fahrzeugkontrolle, die die Polizei jederzeit veranlassen kann: Im Stadtverkehr, auf der Landstraße oder der Autobahn. Das kann im Rahmen einer groß angelegten Aktion geschehen, aber auch anlassbezogen, z. B. wenn eine Polizeistreife der Fahrstil eines Verkehrsteilnehmers auffällig erscheint oder wenn Zweifel an der vollständigen Verkehrstüchtigkeit Ihres Fahrzeugs aufkommen.

Hinweis: „Beamtenbeleidigung“: Beleidigung von Amtsträgern

Die „Beamtenbeleidigung“ als gesonderten Straftatbestand gibt es übrigens nicht. Vergreifen Sie sich im Ton und beleidigen Sie den Polizisten, dann hat das hinsichtlich der zu erwartenden Strafe die gleichen Konsequenzen, als würden Sie einen Straßenbahnfahrer beschimpfen.

Das darf die Polizei bei einer Verkehrskontrolle

Ihre Pflichten bei einer Verkehrskontrolle sind überschaubar. Viel darf nicht von Ihnen verlangt werden. Das Vorgehen der Polizei läuft dabei nach bestimmten Routinen ab. Diese Routinen sollen die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleisten – mehr nicht. Ihre Persönlichkeitsrechte bleiben dabei gewahrt.

Hinweis: Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief heißen offiziell anders

Die Zulassungsbescheinigung Teil I, früher Fahrzeugschein genannt, ist der Nachweis, dass Sie Ihr Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen haben.

Die Zulassungsbescheinigung Teil II, früher Fahrzeugbrief genannt, ist der Nachweis, dass Sie das Fahrzeug rechtmäßig besitzen.

Sie haben es vielleicht schon erlebt: Nachdem Sie den Motor abgestellt haben, beginnt die Routine mit der Überprüfung, ob Führerschein und Zulassungsbescheinigung Teil I (ehem. Fahrzeugschein) vorhanden und gültig sind. Diese müssen Sie im Original, nicht als Kopie, zeigen. Die Polizei darf die Papiere zum Abgleich mit der Datenbank der Polizei an sich nehmen. Sollte kontrolliert werden, ob Sie alles Nötige im Kofferraum haben, werden Sie aufgefordert, aus dem Fahrzeug zu steigen. Dazu sind Sie auch verpflichtet.

Empfehlung: Wissen Sie, weshalb wir Sie angehalten haben?

Wird von Polizisten die Frage an Sie gerichtet, ob Sie nicht gesehen haben, dass Sie zu schnell gefahren sind, so sollte Ihre Antwort „Nein“ lauten. Denn gestehen Sie es ein, kann Ihnen Vorsatz unterstellt werden. Sie haben das Recht, sich nicht selbst zu belasten. Das gilt natürlich bei einer Verkehrskontrolle.

Bei einer normalen Verkehrskontrolle sind Ihre Mitwirkungspflichten damit auch fast erfüllt. Sie müssen Fragen zu Ihrer Person beantworten, die Frage, ob Sie der Fahrzeughalter sind – sonst keine. Es empfiehlt sich, reserviert und wortkarg die Polizeikontrolle hinter sich zu bringen. Bei einem begründeten Verdacht kann es zu weiteren Maßnahmen kommen.

Was wird bei einer Polizeikontrolle überprüft?

Führerschein und Fahrzeugschein muss auf Verlangen vorgezeigt werden. Sind Sie nicht im eigenen Auto unterwegs, reicht die Kopie des Fahrzeugschein nicht. Den Zulassungsbescheinigung Teil II (ehem. Fahrzeugbrief) sollten Sie aber besser gut verwahrt Zuhause lassen. Warnweste, Verbandskasten und Warndreieck müssen auf Verlangen vorgezeigt werden.

Folgende Kontrollen am Fahrzeug dürfen die Polizisten vornehmen:

  • Bremsenkontrolle
  • Beleuchtungskontrolle
  • Prüfung der Gültigkeit der TÜV-Plakette.
  • Profiltiefe der Reifen, die mindestens 1,6 mm betragen muss
  • Haben Sie die Brille auf, die Sie laut Führerschein tragen müssen?
  • Sind Sie übermüdet?
  • Ist das Fahrzeug überladen bzw. die Ladung richtig gesichert?

Hinweis: Tuning und Umbauten am Fahrzeug

Sind unerlaubte Umbauten am Fahrzeug festzustellen oder ist es getunt? Haben Sie  Veränderungen an den Felgen, am Fahrwerk und an Bauteilen der Aerodynamik  vorgenommen, so sind diese abnahmepflichtig. Ungenehmigte Umbauten können dazu führen, dass das Fahrzeug eingezogen wird.

Sind Sie bei einer Polizeikontrolle verpflichtet zu „pusten?

Wenn die Polizei Ihre Fahrtüchtigkeit überprüfen will, muss ein konkreter Verdacht vorliegen. Sie können also nach dem konkreten Grund fragen. Die Polizei sollte Ihnen dann auch beantworten, warum eine Messung von Atemalkohol mit einem Atemalkoholmessungsgerät erfolgen soll. Mehr 0,5 Promille Alkoholkonzentration sollten Sie nicht im Blut haben.

Hinweis: Rechtsbelehrung bei einer Trunkenheitsfahrt

Eine Trunkenheitsfahrt ist eine Straftat. Hat die Polizeistreife den Verdacht, dass der Fahrer betrunken am Steuer sitzt und hält ihn deshalb an, handelt es sich nicht mehr um eine allgemeine Verkehrskontrolle. Der Verdächtige muss über seine Rechte belehrt werden.

Sie haben das Recht, den Atemalkoholtest zu verweigern. Denn niemand ist verpflichtet, an einem Verfahren gegen sich selbst mitzuwirken. Vielleicht wird die Polizei Sie wieder ungetestet weiterfahren lassen. Aber ebenso gut kann eine Blutentnahme angeordnet werden. Dazu müssen Sie aufs Revier, wo ein Arzt Ihnen Blut entnimmt, das dann im Labor untersucht wird.

Hinweis: Wie genau ist ein Drogenschnelltest?

Drogentests sind bei einer Verkehrskontrolle zulässig. Dabei wird ein Drogenschnelltest durchgeführt, der ermitteln kann, ob sich im Speichel oder Schweiß Abbauprodukte von Drogen angesammelt haben.

Maßgebend ist der Cut-Off-Wert, den der Test anzeigt. Der Cut-Off gilt als Grenzwert, ab dem von einem vorsätzlichen Drogenkonsum auszugehen ist. Dieser ist mittlerweile so niedrig, dass selbst das Passivrauchen von Marihuana nachgewiesen werden kann.

Dürfen Sie eine Verkehrskontrolle filmen oder den Ton aufnehmen?

Wollen Sie eine Filmen der Polizeikontrolle mit Ihrer Handykamera filmen? Weder in Ton noch im Bild darf die Polizei in der Ausübung ihrer Tätigkeiten aufgenommen werden. Die Polizei kann Ihr Handy als Beweismittel beschlagnahmen und Anzeige gegen Sie erstatten: § 201 Strafgesetzbuch („Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“).

Polizeikontrolle: Grenzen der Befugnisse der Polizei

Auch für Ihr Auto gilt: Ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss darf Ihr Fahrzeug nicht gegen Ihren Willen durchsucht werden. Ausnahmen: Wenn „Gefahr im Verzug“ besteht. Oder wenn ein „begründeter Verdacht“ in Bezug auf eine Straftat vorliegt. Begründet könnte heißen: Ihr Fahrzeug ist bei einer Straftat beobachtet worden. Oder: Es riecht im Auto nach verbotenen Substanzen. In diesem Fall darf die Polizei Ihr Auto durchsuchen.

Hinweis: Die Frage, woher sie kommen, wohin Sie wollen, müssen Sie nicht beantworten.

Ansonsten gilt bei einer „allgemeinen Verkehrskontrolle“: Das Handschuhfach, Gepäckstücke, der Kofferraum dürfen nicht durchsucht werden. Einen Blick in den Kofferraum werden die Polizisten bei der Kontrolle des Warndreiecks etc. dennoch werfen.

Aber mehr als der Augenschein hergibt, ist Ihnen nicht gestattet. Ohne Ihre Erlaubnis, sind die Polizisten nicht befugt, den Kofferraum zu öffnen.

Verlangt die Polizei, ihnen Ihr Handy auszuhändigen, dann ist ihr das nur zur Beweissicherung gestattet, zum Beispiel, wenn Sie die Verkehrskontrolle unerlaubt gefilmt haben.

Häufig erhobene Bußgelder bei Verkehrskontrollen