Gründe für eine Verkehrskontrolle: Dann schwingt die Polizei die Kelle

Eine Verkehrskontrolle hat erst einmal nur einen Hintergrund: Sie soll für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen. An bestimmte Zeiten muss sich die Polizei dabei nicht halten. Es kann jederzeit und überall zu einer Kontrolle kommen. Bei groß angelegten Polizeikontrollen werden mitunter eigene Kontrollstellen eingerichtet, in die die Verkehrsteilnehmer:innen hineingewunken werden. Ebenso picken sich Beamte aber auch einzelne Autofahrer bzw. Autofahrerinnen für einen kurzen Check-up heraus.

Dabei müssen die Polizeibeamten immer als solche zu erkennen sein. Heißt: Sie müssen eine Uniform tragen und auf Verlangen auch ihren Dienstausweis vorzeigen. In ziviler Kleidung werden lediglich sogenannte anlassbezogene Kontrollen durchgeführt. Es besteht also von vornherein ein Anfangsverdacht, den es durch die Kontrolle zu bestätigen oder auszuräumen gilt.

In diesem Beitrag befassen wir uns allerdings vorrangig mit allgemeinen Verkehrskontrollen. Und um die anzuzeigen, bedienen sich die Beamten unterschiedlicher Hilfsmittel:

  • Handzeichen
  • Polizeikelle
  • Ansprechen
  • Lautschrift am Polizeiauto
  • rote Leuchte

Bemerken Sie während der Fahrt eines der visuellen Zeichen, sollten Sie rechts ran fahren – auch wenn Sie sich unsicher sind, ob das Haltegebot Ihnen galt. Ein Verstoß kann bis zu 70 EUR Bußgeld kosten und einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen.

Verhalten bei einer Polizeikontrolle: In der Ruhe liegt die Kraft

Behalten Sie im Hinterkopf: Es kann immer und überall zu einer Verkehrskontrolle kommen. Sie müssen also nicht zwangsläufig irgendeinen Fehler gemacht haben, der die Beamten dazu motiviert hat, Sie anzuhalten. Erst einmal haben Sie sich nichts vorzuwerfen – Hektik und Nervosität sind unbegründet.

Zudem sind Ihre Pflichten im Zuge einer Verkehrskontrolle überschaubar. Wie bereits erwähnt, dient ein derartiger Check lediglich dazu, Sicherheit im Verkehr zu gewährleisten – mehr nicht.

Tipp: Wissen Sie, weshalb wir Sie angehalten haben?
Die Frage nach dem Grund für die Polizeikontrolle erfüllt nun wirklich alle Klischees – und wird regelmäßig gestellt. Dabei gibt es nur eine richtige Antwort: Nein. Auch wenn Sie einen Verstoß begangen haben, müssen Sie sich nicht selbst belasten und erst recht nichts gestehen.

Nachdem Sie dem Haltegebot der Beamten entsprochen haben, folgt in aller Regel:

  1. das Vorzeigen von Ausweispapieren sowie Führerschein und Fahrzeugschein
  2. ein Blick auf die TÜV-Plakette
  3. eine Überprüfung der Reifenprofile, Bremsen und Beleuchtung
  4. eine Kontrolle, ob Warnweste und Warndreieck vorhanden sind
  5. ein Check des Verbandskastens

Wichtig: Corona-Schutzmasken
Seit dem 1. Februar 2023 müssen zwei Corona-Schutzmasken im Verbandskasten vorhanden sein. Um FFP2-Masken muss es sich dabei jedoch nicht handeln.

Der berühmte Blick in den Kofferraum ist dabei legitim. Vorausgesetzt, er dient der Überprüfung, ob Sie tatsächlich vorschriftsmäßig Warndreieck und Co. dabei haben. Lassen Sie das alles geduldig über sich ergehen, dürfte dem zügigen Abschluss der Polizeikontrolle und einer baldigen Weiterfahrt nichts im Wege stehen. Wirken Sie aber in irgendeiner Form verdächtig auf die Polizeibeamten, können weitere Tests folgen – Stichwort: Fahrtüchtigkeit.

Alkohol- und Drogentest: Müssen Fahrzeugführer einem Test zustimmen?

Dass sich Fahrzeugführer:innen im Zuge einer Verkehrskontrolle auch einem Atemalkoholtest oder einem Drogentest unterziehen sollen, kommt vor. Dafür braucht es aber mindestens einen Verdacht. Weht den Polizeibeamten bspw. ein zartes Fähnchen beim Herunterlassen des Fensters entgegen, ist das Misstrauen geweckt.

Allerdings: Auch hier gilt, dass Sie sich nicht selbst belasten müssen. Sie haben das Recht, den Test zu verweigern. Zudem ist es legitim, die Beamten nach einem konkreten Grund zu fragen. Die Polizei sollte Ihnen daraufhin eine Antwort liefern.

Hinweis: Alkohol und Drogen am Steuer
Wer betrunken oder unter Drogeneinfluss mit dem Auto fährt, begeht eine Straftat. Erfolgt eine Polizeikontrolle aufgrund des Verdachts einer Trunkenheits- oder Drogenfahrt, muss der bzw. die Verdächtige über seine bzw. ihre Rechte belehrt werden.

Nun kann eine Weigerung aber bewirken, dass die Polizeibeamten einen Bluttest anordnen. Dem können Sie sich nicht entziehen. Sie müssen zwecks Abnahme einer Blutprobe mit aufs Revier. Einen richterlichen Beschluss braucht es dafür nicht (mehr) zwingend. Allein der Verdacht, dass eine Straftat vorliegt, die den Straßenverkehr gefährdet, genügt für Polizeibeamte, um eine Blutprobe anzuordnen. Im August 2017 wurde § 81 a Strafprozessordnung (StPO) dahingehen abgeändert.

Grenzen einer Polizeikontrolle: Wo ist für Beamte Schluss?

Zur Feststellung, ob Sie gesetzlich vorgeschriebenes Equipment mit sich führen, dürfen Polizeibeamte einen Blick in Ihren Kofferraum werfen. Darüber hinaus darf in der Regel aber keine weitere Durchsuchung stattfinden. Dafür braucht es einen Durchsuchungsbeschluss. Gleiches gilt für das Handschuhfach, Handtasche oder anderes Gepäck – für die Polizei ist das tabu.

Lediglich bei Gefahr in Verzug oder einem begründeten Verdacht in Bezug auf eine Straftat kann eine Durchsuchung auch ohne richterlichen Beschluss legitim sein.

Gefahr in Verzug:
Von Gefahr in Verzug ist die Rede, wenn die Gefahr besteht, dass ohne sofortige Durchsuchung der Polizei aller Wahrscheinlichkeit nach Beweismittel vernichtet werden.

Begründeter Verdacht:
Ein begründeter Verdacht meint einen Anfangsverdacht. Dabei liegen konkrete Anhaltspunkte für eine Verkehrsstraftat vor, die es auszuräumen bzw. zu bestätigen gilt. Beispiel: Die Polizei nimmt bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle den Geruch von Cannabis und gerötete Augen beim Fahrzeugführer wahr. Es besteht ein begründeter Verdacht auf Drogenkonsum, der die Beamten dazu veranlasst, die Entnahme einer Blutprobe anzuordnen.

Verlangen die Polizeibeamten von Ihnen, Ihr Handy an sie zu übergeben, ist das zwar legitim, darf aber ausschließlich zur Beweissicherung erfolgen. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie die Verkehrskontrolle unerlaubt gefilmt haben.

Dreimal darfst du raten …

Wo kommen Sie her? Wohin wollen Sie? – Polizeibeamte zeigen sich bei Verkehrskontrollen mitunter neugierig. Das dürfen Sie auch, Sie müssen aber nicht auf alles antworten. Bei Fragen, die sich nicht auf Ihre eigene Person beziehen, greift das Aussageverweigerungsrecht.

Und das ist mitunter auch gut so. Denn: Schneller als Sie vielleicht vermuten, können Sie Polizeibeamten mit unbedachten Antworten einen Verdacht liefern und sich plötzlich um Kopf und Kragen reden – und dafür müssen Sie sich noch nicht einmal einer Schuld bewusst sein. Gleiches gilt im Übrigen auch für Beifahrer:innen.

Klassiker: Bei diesen Verstößen werden Bußgelder fällig

Unachtsamkeiten ziehen schnell ein Bußgeld nach sich. So kann die abgelaufene TÜV-Plakette ebenso zum Verhängnis werden wie die vergleichsweise günstige Vergesslichkeit in Bezug auf den Führer- oder Fahrzeugschein.

Diese Bußgelder sind bei Verkehrskontrollen keine Seltenheit:

Wurde Ihnen ein Bußgeld aufgebrummt, das Sie hart trifft – ggf. in Kombination mit weiteren Strafen wie dem Führerscheinverlust sogar existenzbedrohend ist – kann sich ein Einspruch lohnen. Konsequenzen lassen sich mitunter abmildern. Vertrauen Sie dabei auf anwaltlichen Beistand.

Wir wehren unberechtigte Bußgeldbescheide ab

Unser Kanzlei-Team erhebt bei fehlerhaften Bußgeldbescheiden Einspruch und bewahrt Sie vor einer Geldbuße und ggf. dem Verlust Ihres Führerscheines.

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