Was ist ein Abstandsverstoß?

Abstand ist im Straßenverkehr und im Verkehrsrecht immer wieder ein wichtiges Thema. Ist der Abstand zwischen den Fahrzeugen zu gering, erhöht sich das Unfallrisiko um ein Vielfaches. Und das hauptsächlich aus dem Grund, dass Fahrer nicht mehr rechtzeitig anhalten können, um einen Zusammenstoß zu verhindern. Daher ist es durchaus verständlich, dass ein Abstandsverstoß mit Pkw und Lkw mit vergleichsweise hohen Bußgeldern und Punkten geahndet wird. 

Doch droht ein höheres Bußgeld, wenn der Abstand auf der Autobahn unterschritten wird? Und spielen die gefahrenen Geschwindigkeiten eine Rolle? Haben Sie den Abstand nicht eingehalten, kann ein Bußgeld mitunter das geringere Übel sein, denn unter bestimmten Umständen sind auch Fahrverbote möglich. Wann Sie mit welchen Sanktionen rechnen müssen, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.

Um bestimmen zu können, wann ein Abstandsverstoß vorliegt, müssen zunächst die rechtlichen Grundlagen klar sein. Wann handelt es sich eigentlich um einen Verstoß? Die wichtigste Basis für die rechtliche Einordnung stellt die Straßenverkehrsordnung (StVO) dar. 

Insbesondere § 4 StVO ist hier von Bedeutung. In Absatz 1 ist Folgendes definiert:

„Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.“

Die Verkehrsteilnehmer müssen also jederzeit in der Lage sein so anzuhalten, dass es zu keinem Unfall kommt. Wie groß der Abstand sein muss, ist gesetzlich für Pkw allerdings nicht explizit bestimmt. Anders sieht das für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und für Busse aus. Laut § 4 Absatz 3 StVO muss ein Mindestabstand von 50 Metern eingehalten werden, wenn die gefahrene Geschwindigkeit mehr als 50 km/h beträgt. 

Wichtig: Diese Vorgaben gelten überall. Es macht also keinen Unterschied, ob Sie auf der Autobahn unterwegs sind oder auf einer Landstraße. Ein Abstandsverstoß auf der Autobahn wird nach den gleichen Grundlagen geahndet wie ein Verstoß auf anderen Straßen. Das gilt natürlich auch bei einem Abstandsverstoß mit dem Lkw.

 

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Abstandsverstoß verhindern: Diese Faustregeln helfen!

Bei einem Unfall wird in der Regel auch der Bremsweg herangezogen, um festzustellen, ob ein zu geringer Abstand zum Unfallhergang beigetragen hat. Da sich der Bremsweg mit zunehmender Geschwindigkeit verlängert, ist es nur logisch, bei höheren Geschwindigkeiten einen höheren Abstand einzuhalten. Und wie wissen Fahrer, ob der Abstand ausreichend ist oder nicht? Wie können Sie einen Abstandsverstoß berechnen? 

Im Prinzip helfen hierbei Faustregeln, die Fahrer anwenden können. Innerhalb geschlossener Ortschaften sollte der Abstand in etwa die Strecke betragen, die innerhalb einer Sekunde zurückgelegt wird. Dazu sollten Sie sich einen Merkpunkt, wie zum Beispiel ein Gebäude oder ein Schild suchen. Fährt der Vorausfahrende an diesem Punkt vorbei, sollte es mehr als eine Sekunde dauern, bis Sie diesen passieren. So sollte bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h der Abstand mindestens 15 Meter oder drei Fahrzeuglängen betragen.

Außerorts fallen die Geschwindigkeiten in der Regel höher aus, daher sollten Sie hier die Zwei-Sekunden-Regel anwenden. Heißt, es ist die Strecke, die innerhalb von zwei Sekunden zurückgelegt wird, von Bedeutung. Darüber hinaus helfen auch die Leitpfosten, den Abstand zu bestimmen, denn diese sind üblicherweise alle 50 Meter aufgestellt. Des Weiteren können Sie den Tachowert heranziehen. Der Abstand sollte mindestens einen halben Tachowert betragen.

Nachfolgend finden Sie die Faustregeln grafisch dargestellt:

Faustregel Sicherheitsbastand

 

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Wie wird ein Abstandsverstoß ermittelt?

Wie funktioniert die Abstandsmessung auf einer Autobahn und anderen Straßen? Um einen Abstandsverstoß festzustellen, gibt es verschiedene Möglichkeiten und Methoden. Zum einen gibt es die Abstandsmessung durch das Nachfahren. Bei dieser Abstandsmessung wird ein ProVida-System in ein Polizeiauto integriert. Die Polizei, welche meist in einem Zivilfahrzeug unterwegs ist, kann dann mit einer Kamera und einem Sensor den Abstandsverstoß feststellen und hat diesen zudem gleich dokumentiert.

Zum anderen kann eine Abstandsmessung durch Blitzer und Messanlagen erfolgen. Der Verkehr wird dabei durch Videokameras beobachtet. Innerhalb festgelegter Markierungen wird der Abstand zwischen den durchfahrenden Fahrzeugen bestimmt. In der Regel erfolgt die Berechnung des Abstands durch die Weg-Zeit-Formel. Es wird errechnet, wie lange ein Fahrzeug für das Passieren der Markierungen benötigt und mit dem anderen Fahrzeugen im Bereich verglichen. Hier gibt es folgende Messverfahren:

  • Brückenabstandsmessverfahren: Messanlagen mit Videokameras sind auf Brücken montiert, meist an Autobahnen
  • Optische Abstandsmessung: Messung erfolgt mittels einer Laserpistole

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Bußgeld: Zu geringer Abstand kann teuer werden

Was kostet es, wenn man den Abstand nicht eingehalten hat? Wurden Verkehrsteilnehmer geblitzt, stellt sich dann in erster Linie die Frage, welche Konsequenzen das hat. Welche Strafen drohen bei einem Abstandsverstoß? Eine Strafe im eigentlichen Sinne ist hier nicht zu befürchten, denn es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit

Heißt, ein Abstandsverstoß bedeutet ein Bußgeld und unter bestimmten Umständen auch Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Wie hoch die Sanktionen ausfallen, hängt vom gemessen Abstand und auch von der gefahrenen Geschwindigkeit ab.

Für die Bemessung sind Geschwindigkeiten von weniger als 80 km/h, mehr als 80 km/h, von mehr als 100 km/h und von mehr als 130 km/h von Bedeutung. Je schneller der Verkehrssünder unterwegs war, desto höher fallen die Bußgelder und weiteren Sanktionen aus. 

Sind Sie langsamer als 80 km/h unterwegs, müssen sie mit Bußgeldern zwischen 25 und 35 Euro rechnen. Punkte und Fahrverbote gibt es hier noch nicht. Ab 81 km/h gilt dann, dass ein Abstandsverstoß mit 5/10, 4/10, 3/10, 2/10 und 1/10 des halben Tachowertes unterteilt ist. Die Bußgelder bis 100 km/h liegen zwischen 75 und 320 Euro. Es wird immer ein Punkt eingetragen

Liegt die Geschwindigkeit zwischen 101 und 129 km/h, ist das Bußgeld bei zu geringem Abstand ebenfalls so bemessen. Allerdings gibt es ab einer Unterschreitung von 3/10 des halben Tachowertes oder weniger zwei Punkte sowie ein, zwei oder drei Monate Fahrverbot.

Bei Geschwindigkeiten von mehr als 130 km/h liegen die Bußgelder für einen Abstandsverstoß zwischen 100 und 400 Euro. Auch hier sind ein oder zwei Punkte sowie bis zu drei Monate Fahrverbot vorgesehen.

Einen Überblick zu den möglichen Sanktionen laut Bußgeldkatalog bei einem Abstandsverstoß können sie der folgenden Tabelle entnehmen:

Bußgelder zwischen 80 und 100 km/h

Bußgelder ab 130 km/h

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Abstandsverstoß während der Probezeit: Was gilt?

Begehen Sie in der Probezeit einen Abstandsverstoß kommen neben den Bußgeldern auch weitere Sanktionen auf Sie zu. Ein Bußgeld wegen geringem Abstand in der Probezeit kann einen B-Verstoß oder einen A-Verstoß darstellen.

Ab Geschwindigkeiten von mehr als 80 km/h handelt es sich um einen A-Verstoß. In diesem Fall verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre und es wird üblicherweise die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet.

Auch der Seitenabstand ist von Bedeutung

Neben der Abstandsunterschreitung kann ein Abstandsverstoß auch dann vorliegen, wenn beim Überholen nicht auf den Seitenabstand geachtet wird. Gemäß § 5 StVO muss beim Überholen ein ausreichender Seitenabstand eingehalten werden.

Grundsätzlich sollte Folgendes beachtet werden:

  • Für einspurige Fahrzeuge wie z.B. Fahrräder gilt ein Abstand von mindestens 1,5 Metern innerorts und 2 Metern außerorts
  • Zu mehrspurigen Fahrzeugen wie PKWs oder LKWs sollte ein Seitenabstand von mindestens 1 Meter eingehalten werden
  • Der Seitenabstand zu wartenden Bussen sollte mindestens 2 Meter betragen

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen zum Seitenabstand grafisch dargestellt.

Sicherheitsabstand zu Fahrzeugen

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Bußgeld wegen geringem Abstand: Ein Einspruch ist möglich

Kann ich gegen eine Abstandsmessung auf der Autobahn Einspruch einlegen? Haben Sie nach einem Abstandsverstoß einen Bußgeldbescheid erhalten, besteht immer die Möglichkeit, Einspruch gegen diesen einzulegen. Das gilt insbesondere dann, wenn Sie Messfehler vermuten oder gar nicht selbst hinterm Steuer saßen.

Innerhalb von 14 Tag nach Erhalt des Bescheids können Sie auch bei einem Abstandverstoß einen Einspruch einlegen. Sind Sie sich unsicher, ob ein Einspruch erfolgreich sein wird, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen. Unsere Anwälte können Sie diesbezüglich beraten und unterstützen.

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Bildnachweise: Gemini KI-generiert (Vorschaubild)