Bußgeldrechner für Abstandsverstöße

Abstandsmessung: Bußgeldkatalog

TatbestandBußgeldPunkteFahrverbot
Abstands­verstoß bei weniger als 80 km/h25 €
... mit Gefähr­dung30 €
... mit Unfall35 €
Abstands­verstoß bei mehr als 80 km/h35 €
bei 81 - 100 km/h
beträgt der Abstand weniger als ...
5/10 des halben Tachowertes75 €1
4/10 des halben Tachowertes100 €1
3/10 des halben Tachowertes160 €1
2/10 des halben Tachowertes240 €1
1/10 des halben Tachowertes320 €1
bei 101 - 130 km/h
beträgt der Abstand weniger als ...
5/10 des halben Tachowertes75 €1
4/10 des halben Tachowertes100 €1
3/10 des halben Tachowertes160 €21 M
2/10 des halben Tachowertes240 €22 M
1/10 des halben Tachowertes320 €23 M
bei mehr als 130 km/h
beträgt der Abstand weniger als ...
5/10 des halben Tachowertes100 €1
4/10 des halben Tachowertes180 €1
3/10 des halben Tachowertes240 €21 M
2/10 des halben Tachowertes320 €22 M
1/10 des halben Tachowertes400 €23 M

Wir wehren unberechtigte Bußgeldbescheide ab.

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Abstandsregeln in der Straßenverkehrsordnung

Laut § 4 I StVO müssen Sie zu vorausfahrenden Fahrzeug so viel Abstand halten, dass Sie auch dann rechtzeitig anhalten können, wenn der Vorausfahrende unerwartet bremst. Was das konkret bedeutet, regelt diese Vorschrift allerdings nicht.

Als Faustregeln können Sie sich folgende Werte merken:

  • Innerorts: Sicherheitsabstand entspricht der Strecke, die Sie in einer Sekunde zurücklegen (bei 50 km/h etwa 15 Meter oder drei Pkw-Längen)
  • Außerorts: Sicherheitsabstand entspricht der Strecke, die Sie in zwei Sekunden zurücklegen (bei 100 km/h etwa 50 Meter oder halber Tachowert)
  • Bei schlechter Sicht und schlechtem Wetter sollten Sie Ihren Abstand mindestens verdoppeln.

Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t müssen mindestens 50 m Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug halten, wenn Sie mit mehr als 50 km/h auf einer Autobahn unterwegs sind.

Die folgende Infografik veranschaulicht die obigen Faustregeln.:

Faustregel Sicherheitsbastand

 

Abstandsmessung: Strafe oder Bußgeld

Für einen Abstandsverstoß drohen ein Bußgeld, Punkte und ggf. ein Fahrverbot. Ausschlaggebend für die Sanktion ist einerseits die gefahrene Geschwindigkeit und andererseits der tatsächliche Abstand zum Vordermann. Je schneller Sie sind und je dichter Sie auffahren, desto drastischer die Sanktionen.

Unterschreiten Sie den Sicherheitsabstand für mehr als zwei Sekunden, kann die Bußgeldbehörde oder das Gericht dies als vorsätzliches Verhalten auslegen und das Bußgeld verdoppeln.

Belegt die Abstandsmessung ein Drängeln im Sinne eines zu dichten Auffahrens, kann dies sogar eine strafbare Nötigung im Sinne des § 240 StGB darstellen. Das gilt vor allem, wenn Sie über mehrere Sekunden bei höherer Geschwindigkeit sehr dicht auf den Vordermann auffahren. Einmalige, kurze Abstandsunterschreitungen stellen hingegen eher eine Ordnungswidrigkeit dar.

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Wie funktioniert die Abstandsmessung?

Um zu prüfen, ob Kraftfahrer den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand einhalten, setzen Polizei und Behörden verschiedene Messverfahren und Abstandsmesser auf der Autobahn ein. Dabei wird nicht nur der Abstand, sondern immer auch die Geschwindigkeit des Fahrzeugs erfasst. In der Regel werden dabei keine herkömmlichen Blitzer, sondern Videokameras verwendet.

Verkehrskontrollsystem: Blitzer für die Abstandsmessung von der Brücke

Zum einen gibt es die feste Abstandsmessung auf der Autobahn, die mit einer fest installierten Messtechnik arbeitet:

  • Auf der Fahrbahn werden mehrere Mess- und Kontrollpunkte exakt vermessen. Eine Software erstellt daraus ein virtuelles Messfeld.
  • Videokameras auf einer Brücke zeichnen den Verkehr auf. Dafür ist eine freie Sicht von mindestens 300 Metern erforderlich. Die Kameras befinden sich in einer Höhe von mindestens drei Metern.
  • Fährt ein Fahrzeug durch den Messbereich, berechnet die Software automatisch die gefahrene Geschwindigkeit und den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug.
  • Liegt ein Abstandsverstoß vor, werden das Fahrzeug und das Kennzeichen als Beweis aufgezeichnet.

Videonachfahrsystem ProViDa – Abstandsmessung durch die Polizei

Diesen Abstandsmesser setzt die Polizei bei der Abstandskontrolle durch Nachfahren in zivilen Polizeifahrzeugen ein. Das funktioniert folgendermaßen:

  • Das Polizeifahrzeug fährt dem zu überprüfenden Fahrzeug mit möglichst gleichbleibendem Abstand hinterher.
  • Sensoren erfassen die Raddrehzahl des Polizeifahrzeugs und berechnen daraus die Geschwindigkeit.
  • Die gemessenen Daten werden direkt in ein mitlaufendes Video eingeblendet.
  • Eine spezielle Software berechnet zusätzlich den Abstand zwischen den Fahrzeugen.
  • Kameras zeichnen den gesamten Vorgang auf und erstellen Beweisbilder für eine mögliche Ahndung des Verstoßes.

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Abstandsmessung auf der Autobahn: Wann ein Einspruch sinnvoll ist

Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der Abstandsmessung, kann ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid sinnvoll sein. Auch wenn die Messsysteme zuverlässig arbeiten, lassen sich Fehler nicht vollständig ausschließen.

Mögliche Fehlerquellen sind zum Beispiel:

  • technische Probleme bei der Abstandsmessung
  • Fehler bei der Durchführung oder Auswertung der Messung
  • ungeeignete Messstelle, die nicht den Vorgaben des Geräteherstellers entspricht

Ob tatsächlich ein Messfehler vorliegt, lässt sich meist nur durch eine genaue Prüfung feststellen. Das kann nur ein Anwalt oder ein Sachverständiger für Sie tun, indem er die Ermittlungsakte, die Messunterlagen und gegebenenfalls auch die Messvideos auswertet.

Gelingt es ihm, einen Fehler nachzuweisen, wirkt sich das im Bußgeldverfahren zu Ihren Gunsten aus. Je nach Einzelfall kommen in Betracht:

  • Einstellung des Verfahrens
  • Reduzierung des Bußgelds
  • Verzicht auf ein Fahrverbot

Da diese Prüfung mit erheblichen Kosten verbunden sein kann, sollten Sie vorab klären, ob Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung diese Kosten übernimmt. Fragen Sie am besten bereits vor der Beauftragung bei Ihrer Versicherung nach. Nutzen Sie auch die kostenlose und unverbindliche Erstberatung durch einen Verkehrsanwalt bei rightmart.

Dashcam-Aufnahme mit Abstandsmessung im Unfallhaftpflichtprozess verwertbar?

Nach einem Verkehrsunfall streiten die Beteiligten oft über den genauen Hergang und die Schuldfrage. So kommt schnell die Idee, eine Kamera für die Abstandsmessung im eigenen Auto einzusetzen. Zu der Frage, ob derartige private Aufzeichnungen im Haftpflichtprozess verwertbar sind, hat sich der Bundesgerichtshof in einem wichtigen Urteil geäußert (BGH, Urteil vom 15.05.2018, Az. VI ZR 233/17). Er stellt darin Folgendes klar:

  1. Datenschutzverstoß: Das permanente und anlasslose Filmen des Straßenverkehrs verletzt das Datenschutzrecht der anderen Verkehrsteilnehmer.
  2. Zulässiges Beweismittel: Trotzdem darf die Aufzeichnung im Zivilprozess als Beweismittel verwertet werden.

Das oberste Gericht begründet seine Entscheidung wie folgt: Ein Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen führt im Zivilprozess nicht automatisch zu einem Beweisverwertungsverbot.

Vielmehr muss das jeweilige Gericht im Einzelfall die Interessen beider Parteien gegeneinander abwägen. Dabei spielen folgende Faktoren eine wichtige Rolle:

  • Eingriff in Persönlichkeitsrechte des Gefilmten: Das (anlasslose) Filmen berührt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Unfallgegners. Dieser Eingriff wiegt jedoch geringer, weil er sich freiwillig im öffentlichen Straßenraum bewegte und das Video lediglich sein Verhalten im Verkehr erfasst hat. Seine besonders geschützte Intim- oder Privatsphäre wurde dadurch nicht berührt.
  • Aufklärungsinteresse des Geschädigten: Demgegenüber stehen der Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör und sein Interesse an Schadensersatz.
  • Typische Beweisnot: Aufgrund des schnellen Verkehrsgeschehens befinden sich Unfallbeteiligte oft in einer Beweisnot, sodass das Interesse an der gerichtlichen Wahrheitsfindung überwiegt.
Wir wehren unberechtigte Bußgeldbescheide ab

Unser Kanzlei-Team erhebt bei fehlerhaften Bußgeldbescheiden Einspruch und bewahrt Sie vor einer Geldbuße und ggf. dem Verlust Ihres Führerscheines.

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