Wann lohnt sich ein Einspruch bei einem Blitzer-Bescheid?
Wenn Sie bei einer Geschwindigkeitskontrolle geblitzt wurden, landet früher oder später ein Bußgeldbescheid in Ihrem Briefkasten. Halten Sie diesen für unberechtigt, können Sie dagegen Einspruch einlegen.
Vor allem in den folgenden Fällen ist der Bußgeldbescheid angreifbar:
- Messfehler: Erfolgte die Geschwindigkeitsmessung mit einem mobilen Blitzer, kommt ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid z. B. dann in Betracht, wenn der Beamte das Messgerät falsch aufgestellt hat oder nicht korrekt bedient hat. Eine weitere Fehlerquelle sind veraltete Geräte oder eine fehlende Eichung des Messgeräts.
- Fehlerhaftes Blitzerfoto: Ein Einspruch gegen den Bescheid lohnt sich, wenn die Aufnahme von so schlechter Qualität ist, dass überhaupt nicht erkennbar ist, wer am Steuer saß, oder, wenn das Gesicht des Fahrers (teilweise) verdeckt ist. Wenn Sie anhand des Bildes nicht eindeutig als Fahrer identifiziert werden können, ist der Bußgeldbescheid nicht gerechtfertigt.
- Verjährung: Die Behörde darf die begangene Ordnungswidrigkeit innerhalb von sechs Monaten verfolgen. Danach können Sie gegen den Blitzer-Bescheid Einspruch einlegen, weil die vermeintliche Geschwindigkeitsüberschreitung verjährt ist. Haben Sie zwischenzeitlich einen Anhörungsbogen bekommen, beginnt diese Verjährungsfrist von vorn.
Gut zu wissen: Erhalten Sie lediglich ein Verwarnungsgeld für den Blitzer, ist ein Einspruch nicht möglich. Denn gegen Verwarnungsgelder von bis zu 55 Euro gibt es keine Rechtsmittel.
Wie lange kann ich gegen einen Blitzer-Bescheid Einspruch einlegen?
Wir wehren unberechtigte Bußgeldbescheide ab.
Ab Zustellung des Bußgeldbescheids haben Sie zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Ihr Schreiben muss innerhalb dieser Frist bei der Bußgeldbehörde eingehen.
Sie müssen schriftlich Einspruch einlegen, per Brief oder per Fax. Eine E-Mail ist hingegen nicht zulässig und dementsprechend auch nicht fristwahrend. In einigen Bundesländern, z. B. in Bayern, können Sie auch online gegen den Blitzer-Bescheid Einspruch einlegen.
Außerdem muss Ihr Einspruchsanschreiben Folgendes enthalten:
- alle zu Ihrer Person relevanten Angaben
- das Aktenzeichen des Bußgeldbescheids
- Ihre eindeutige Erklärung, dass Sie Einspruch gegen den Bescheid einlegen
Für die Punkte 2) und 3) genügt ein Satz: „Ich lege Einspruch gegen den Bußgeldbescheid mit dem Aktenzeichen … ein.“
Wohin Sie Ihr Einspruchsschreiben schicken müssen, entnehmen Sie der Rechtsbehelfsbelehrung im Bußgeldbescheid.
Sie können selbst gegen den Blitzer-Bescheid Einspruch einlegen – ohne Anwalt. Insbesondere bei hohen Bußgeldern und/oder einem drohenden Fahrverbots lohnt es sich, die Unterstützung eines Rechtsanwalts für Verkehrsrecht in Anspruch zu nehmen. Er beantragt Akteneinsicht und erhält so Ihre Bußgeldakte, aus der genau hervorgeht, wie das Messergebnis bei der Geschwindigkeitskontrolle entstanden ist. Außerdem kann er Ihre Erfolgsaussichten realistisch einschätzen.
Einspruch gegen den Blitzer-Bescheid: Mit Begründung oder ohne?
Sie müssen nicht begründen, warum Sie Einspruch einlegen. Eine Begründung ist auch erst sinnvoll, wenn Ihr Anwalt weiß, was genau in Ihrer Akte steht und wie die Geschwindigkeitsmessung abgelaufen ist. Diese Informationen braucht er, um einschätzen zu können, ob ein Einspruch gegen den Blitzer-Bescheid Aussicht auf Erfolg hat – und um den Einspruch fundiert begründen zu können.
Was kostet ein Einspruch gegen den Blitzer-Bescheid?
Wenn Sie Ihr Einspruchsschreiben per Post versenden, fallen erst einmal nur Portogebühren an. Ob im Anschluss daran weitere Kosten entstehen, hängt vom Ausgang des Bußgeldverfahrens ab:
- Kommt die Bußgeldbehörde zu dem Ergebnis, dass der Bußgeldbescheid tatsächlich unberechtigt war, stellt sie das Verfahren ein. Es entstehen keine weiteren Kosten.
- Die Behörde kann den Bescheid auch zu Ihren Gunsten abändern und z. B. das Bußgeld reduzieren.
- Hält die Behörde weiterhin an ihrem Tatvorwurf und dem Bußgeldbescheid fest, leitet es die Akte an das Amtsgericht weiter. Im Falle eines Gerichtsverfahren müssen Sie mit weiteren Kosten für das Gericht – und ggf. Ihren Anwalt – rechnen.
Unser Kanzlei-Team erhebt bei fehlerhaften Bußgeldbescheiden Einspruch und bewahrt Sie vor einer Geldbuße und ggf. dem Verlust Ihres Führerscheines.
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