Bußgeldrechner: Geschwindigkeitsüberschreitungen

Bußgeldtabelle: Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts für Pkw

Geschwindigkeitsüberschreitung BußgeldPunkte in FlensburgFahrverbot
… bis 10 km/h30 €--
… 11 - 15 km/h50 €--
… 16 - 20 km/h70 €--
… 21 - 25 km/h115 €1-
… 26 - 30 km/h180 €1(1 Monat)*
… 31 - 40 km/h260 €11 Monat
… 41 - 50 km/h400 €21 Monat
… 51 - 60 km/h560 €21 Monat
… 61 - 70 km/h700 €22 Monate
... über 70 km/h800 €23 Monate
* Ein Fahrverbot gilt nur für Wiederholungstäter (zweimal innerhalb eines Jahres mehr als 26 km/h zu schnell gefahren).

Bußgeldtabelle: Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts für Lkw

Geschwindigkeitsüberschreitung BußgeldPunkte in FlensburgFahrverbot
… bis 10 km/h40 €--
… 11 - 15 km/h60 €--
… 16 - 20 km/h160 €1-
… 21 - 25 km/h175 €1-
… 26 - 30 km/h235 €21 Monat
… 31 - 40 km/h340 €21 Monat
… 41 - 50 km/h560 €22 Monate
… 51 - 60 km/h700 €23 Monate
... über 60 km/h800 €23 Monate

Wir wehren unberechtigte Bußgeldbescheide ab.

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Geschwindigkeitsüberschreitungen sind innerorts teurer

Verkehrsunfälle innerhalb von Ortschaften haben meist schwerere Konsequenzen als außerorts. Es gibt Fußgänger, Fahrradfahrer, Häuser, Verkehrsschilder, enge Kurven und viele andere Hindernisse, weshalb Unfälle innerorts selten ohne Sach- oder Personenschäden passieren. Aufgrund dieser erhöhten Gefahr werden Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb geschlossener Ortschaften strenger bestraft als außerorts. Werden Sie innerorts geblitzt, drohen nicht nur höhere Bußgelder, Sie müssen auch eher mit einem Fahrverbot rechnen.

In unseren Bußgeldtabellen können Sie nachlesen, welche Sanktionen für Pkw- und Lkw-Fahrer bei welcher Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts gelten. Die Konsequenzen für Motorradfahrer sind die gleichen wie für Pkw-Fahrer.

Innerorts geblitzt: Wann droht ein Fahrverbot?

Für Lkw-Fahrer sowie für Pkw-Fahrer mit Anhänger ist die Antwort, wann ein Fahrverbot verhängt wird, eindeutig: Sobald Sie mit mindestens 26 km/h zu viel innerorts geblitzt werden, müssen Sie den Führerschein abgeben. Die Dauer des Fahrverbots erhöht sich mit größerer Geschwindigkeitsüberschreitung und beträgt 1 bis 3 Monate.

Wurden Sie hingegen mit einem Motorrad oder einem Pkw ohne Anhänger geblitzt, ist die Sache etwas differenzierter. Grundsätzlich gelten für alle folgend Abstufungen:

  • ab 31 km/h zu schnell: 1 Monat Fahrverbot
  • ab 61 km/h zu schnell: 2 Monate Fahrverbot
  • ab 71 km/h zu schnell: 3 Monate Fahrverbot

Hinzu kommt aber noch die Regelung für Wiederholungstäter: Wurden Sie innerhalb eines Jahres bereits zum zweiten Mal mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h geblitzt, müssen Sie ebenfalls bereits mit einem Fahrverbot rechnen. Ersttäter kämen hier noch einmal davon und müssten erst bei 31 km/h zu schnell den Führerschein abgeben. Doch Wiederholungstäter werden strenger bestraft, daher droht ihnen schon ab einer Überschreitung von 26 km/h das Fahrverbot. Dieses beträgt einen Monat. Bei der Wiederholungstäter-Regelung spielt es übrigens keine Rolle, ob Sie zuvor innerorts oder außerorts geblitzt wurden.

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30er-Zone, verkehrsberuhigter Bereich, Fußgängerzone: Was gilt auf bestimmten Straßen?

Grundsätzlich spielt es keine Rolle, ob Sie in einer 30er-Zone geblitzt wurden. Innerorts gelten für Geschwindigkeitsüberschreitungen fast überall dieselben Bußgelder, egal ob dort 10, 30 oder 50 km/h erlaubt sind. Eine Ausnahme bildet der verkehrsberuhigte Bereich, welcher umgangssprachlich auch als Spielstraße bekannt ist. Hier gibt es keine konkrete Geschwindigkeitsvorgabe, sondern nur die etwas vage Vorschrift, Schrittgeschwindigkeit zu halten. Wie viele km/h genau darunter zu verstehen sind, ist Auslegungssache der Gerichte. Die meisten Richter setzen die Schrittgeschwindigkeit zwischen 7 und 10 km/h an, letztendlich kann aber in jedem Einzelfall anders entschieden werden.

Ein Blitzer, der in einem verkehrsberuhigtem Bereich aufgestellt ist, muss natürlich trotzdem auf einen konkreten Geschwindigkeitswert eingestellt werden, ab dem er Fahrzeuge erfassen soll. In der Regel beträgt dieser 10 km/h – die allgemeine richterliche Höchstgrenze für die Schrittgeschwindigkeit. Überschreiten Sie diese, werden Sie vom Blitzer erfasst. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen im verkehrsberuhigtem Bereich gelten folgende Bußgelder:

GeschwindigkeitsüberschreitungBußgeldPunkte in FlensburgFahrverbot
… bis 10 km/h40 €--
… 11 - 15 km/h60 €--
… 16 - 20 km/h160 €1-
… 21 - 25 km/h175 €1-
… 26 - 30 km/h235 €21 Monat
… 31 - 40 km/h340 €21 Monat
… 41 - 50 km/h560 €22 Monate
... 51 - 60 km/h700 €23 Monate
... über 60 km/h800 €23 Monate

Dies sind die gleichen Beträge, die innerorts eigentlich nur Lkw-Fahrern drohen. In Schutzzonen wie dem verkehrsberuhigten Bereich macht der Gesetzgeber jedoch keinen Unterschied mehr zwischen den Fahrzeugklassen: Wer hier innerorts geblitzt wird, wird genauso hart bestraft wie der Fahrer eines Lkw.

Diese Sanktionen gelten nicht nur bei Überschreitungen im verkehrsberuhigten Bereich, sondern auch in folgenden Verkehrssituationen:

  • bei Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Fußgängerzone (wenn das Befahren dort überhaupt erlaubt ist)
  • beim zu schnellen Vorbeifahren an haltenden Linienbussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht (hier schreibt die StVO ebenfalls Schrittgeschwindigkeit vor)

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Achtung, Rotlicht! Blitzer lauern auch an der Ampel

Wurden Sie innerorts geblitzt, obwohl Sie sich ohne Zweifel an die erlaubte Höchstgeschwindigkeit gehalten haben? Dann hat der Blitzer vielleicht gar nicht wegen eines Tempoverstoßes ausgelöst, sondern weil Sie bei Rot über eine Ampel gefahren sind. Auch solche Verstöße können automatisch erfasst werden. Sensoren unter der Fahrbahn erfassen, ob Ihr Fahrzeug während der Rotphase über die Haltelinie bzw. in den Kreuzungsbereich gefahren ist, und senden ihre Messungen an den Blitzer in der Nähe.

War die Ampel beim Überfahren höchstens 1 Sekunde lang rot, liegt ein einfacher Rotlichtverstoß vor. Dieser wird milder bestraft und zieht, sofern keine Gefährdung vorlag, nur ein Bußgeld von 90 Euro sowie einen Punkt in Flensburg nach sich. Dauerte die Rotphase jedoch schon länger, haben Sie einen qualifizierten Rotlichtverstoß begangen. Das ist keine Bagatelle und wird mit mindestens 200 Euro Bußgeld, 2 Punkten und einem Fahrverbot von einem Monat bestraft. Die folgende Bußgeldtabelle zeigt alle Sanktionen für Rotlichtverstöße im Überblick:

Über Rot gefahrenBußgeldPunkte in FlensburgFahrverbot
Einfacher Rotlichtverstoß (Rotphase seit max. 1 Sekunde)90 €1-
... mit Gefährdung200 €21 Monat
... mit Unfall240 €21 Monat
Qualifizierter Rotlichtverstoß (Rotphase seit über 1 Sekunde)200 €21 Monat
... mit Gefährdung320 €21 Monat
... mit Unfall360 €21 Monat

Wo wird innerorts geblitzt?

Grundsätzlich dürfen die Behörden überall dort Blitzer aufstellen, wo eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt. Damit Autofahrer beim Einfahren in eine geschlossene Ortschaft die Möglichkeit haben, ihre Geschwindigkeit ohne Gefahrenbremsung anzupassen, schreiben die meisten Bundesländer einen Mindestabstand zwischen dem Ortseingangsschild und dem Blitzer vor. Dieser beträgt meist zwischen 75 und 200 Meter.

Wichtig zu wissen: Die Blitzer-Richtlinien der Bundesländer sind reine Verwaltungsvorschriften. Wenn ein Blitzer einmal zu nah an einem Schild stand, führt das nicht automatisch dazu, dass der Bußgeldbescheid ungültig ist. Gerichte entscheiden hier im Einzelfall, ob die Messung dennoch verwertbar bleibt. Lassen Sie das im Zweifelsfall von einem Anwalt für Verkehrsrecht prüfen.

In der Regel gilt ein solcher Mindestabstand auch, wenn sich die Höchstgeschwindigkeit innerhalb der Ortschaft ändert. An Gefahrenstellen allerdings darf der Blitzer sofort hinter dem Geschwindigkeitsschild aufgestellt werden. Dazu gehören:

  • vor Schulen und Kitas
  • vor Krankenhäusern
  • vor Altenheimen
  • vor Baustellen
  • an bekannten Unfallschwerpunkten

Es ist zudem erlaubt, Blitzer zu tarnen oder zu verstecken (z. B. hinter Hecken oder Mülltonnen), sodass sie für die Fahrzeugführer nicht sichtbar sind. Und entgegen einer weit verbreiteten Annahme dürfen Blitzer auch auf Privatgrundstücken aufgestellt werden. Der Grundstückseigentümer muss dafür lediglich seine Einwilligung erteilen.

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Unser Kanzlei-Team erhebt bei fehlerhaften Bußgeldbescheiden Einspruch und bewahrt Sie vor einer Geldbuße und ggf. dem Verlust Ihres Führerscheines.

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