Was ist ein Schuldenbereinigungsplan und wie funktioniert er?
Mit dem Schuldenregulierungsplan bieten Sie Ihren Gläubigern einen konkreten Vergleich an, wie Sie Ihre Schulden begleichen wollen. In diesem Plan erklären Sie detailliert, wie viel Geld Sie für die Schuldentilgung aufbringen können und auf welche Art und Weise, Sie die offenen Forderungen bezahlen wollen – etwa in Raten oder mit einem einmaligen Betrag.
Ziel ist eine Einigung mit allen Gläubigern auf eine für alle Lösung. Sobald die Vereinbarung zustande gekommen ist, zahlen Sie den vereinbarten Betrag – einmalig oder in Raten – und sind danach endgültig schuldenfrei. Auf diese Weise vermeiden Sie die Privatinsolvenz.
Wer erstellt einen Schuldenbereinigungsplan?
Sie können zwar einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan selber erstellen, aber empfehlenswert ist das nicht. Lassen Sie den Schuldenbereinigungsplan lieber von einem Rechtsanwalt erstellen, zum Beispiel von rightmart.de. Und zwar aus folgenden Gründen:
- Anerkennung vor dem Insolvenzgericht: Scheitert Ihr Selbstversuch, haben Sie wertvolle Zeit verloren. Denn für den nächsten Schritt – die Privatinsolvenz – verlangt das Insolvenzgericht zwingend eine offizielle Bescheinigung über das Scheitern Ihres Einigungsversuchs Diese darf nur eine anerkannte Stelle, z. B. eine Schuldnerberatung oder ein Anwalt ausstellen. Ein eigener Versuch zählt hier nicht.
- Rechtssicherheit: Eine lückenlose Vermögensübersicht und die exakte Berechnung der Gläubigerquote ist enorm wichtig. Wenn Sie den Verteilungsschlüssel falsch berechnen oder im Schuldenbereinigungsplan einen einzigen Gläubiger vergessen, ist er fehlerhaft und wird abgelehnt.
- Verhandlungsgeschick: Banken und Inkassobüros lehnen Vergleichsangebote von Privatpersonen eher ab. Wenn jedoch ein Anwalt oder eine staatliche Beratungsstelle den Plan vorlegt, signalisiert das den Gläubigern, dass als Alternative die Insolvenz droht, bei der sie meist leer ausgehen. Das erhöht die Kompromissbereitschaft der Gegenseite drastisch. Außerdem besitzen Anwälte aufgrund ihrer Erfahrung und Expertise mehr Verhandlungsgeschick und wissen, wie man am besten mit den Gläubigern umgeht.
Schuldenbereinigungsplan erstellen: Ablauf und Dauer
Beim Erstellen des Plans lauern einige Fallstricke und Hürden. Sie benötigen die Zustimmung aller Gläubiger. Hat auch nur ein einziger Gläubiger den Schuldenbereinigungsplan abgelehnt, ist das gesamte Vorhaben gescheitert. Deshalb ist ein strukturiertes Vorgehen sehr wichtig. Das funktioniert wie folgt:
- Bestandsaufnahme: Tragen Sie alle Unterlagen zu unbezahlten Forderungen zusammen, z. B. Rechnungen, Mahnungen und Vollstreckungsbescheide. Listen Sie sämtliche Gläubiger mit ihren Forderungen in einer Tabelle auf. Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie wirklich alle Gläubiger erfassen, sonst scheitert der Plan wegen der vergessenen Forderung.
- Erster Kontakt mit den Gläubigern: Der Anwalt bzw. Berater wird Ihre Gläubiger kontaktieren, ggf. noch einmal den aktuellen Schuldenstand abklären und sie darüber informieren, dass Sie eine außergerichtliche Einigung anstreben.
- Schuldenbereinigungsplan: Anschließend informiert der Anwalt Sie über die Erfolgsaussichten eines außergerichtlichen Vergleichs. Bei guten Aussichten erarbeitet er mit Ihnen einen Plan, der passgenau auf Ihre Situation zugeschnitten ist. Dabei achtet er darauf, dass Ihnen weiterhin genug Geld zum Leben zur Verfügung steht. Der Betrag, der über Ihrer individuellen Pfändungsfreigrenze liegt, bildet dabei die finanzielle Basis für die Schuldentilgung. Besitzen Sie keinerlei pfändbares Einkommen oder Vermögen, wird ein Nullplan erstellt, ein Schuldenbereinigigungsplan, der auf einen vollständigen Schuldenerlass hinausläuft.
- Verhandlungsphase: Der Anwalt/Berater legt den wird allen Beteiligten vor und setzt ihnen eine Frist. Häufig stimmen nicht alle Gläubiger dem Vorschlag sofort zu, sodass ein Nachhaken und Nachverhandeln notwendig ist.
- Schuldentilgung: Wenn alle Gläubiger dem Plan zustimmen, zahlen Sie die vereinbarte Summe als Einmalbetrag oder in Raten und sind anschließend schuldenfrei – ohne Insolvenz.
Inhalt eines Schuldenbereinigungsplans
Ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan besteht aus verschiedenen Elementen, die alle gleichermaßen wichtig sind:
- Name, Adresse, Geburtsdatum und Familienstand des Schuldners (Letzterer ist wichtig für Unterhaltspflichten)
- Nachweise zum Nettoeinkommen, zu möglichen Unterhaltspflichten sowie Angaben zur Berufstätigkeit
- Vermögensübersicht über alle vorhandenen Vermögenswerte, wie Fahrzeuge, Ersparnisse und Immobilien
- Vollständiges Verzeichnis über alle Gläubiger und Forderungen einschließlich der Forderungshöhe und dem Hinweis, worauf die Schulden beruhen (z. B. Mietschulden, Steuernachzahlung, Kredit)
- Konkretes Zahlungsangebot zur Art der Rückzahlung, z. B. als Einmalzahlung oder in Monatsraten
- Quote, also der Prozentanteil, den Sie allen Gläubigern für die Gesamtforderung bieten können – dabei müssen alle Gläubiger gleichbehandelt und anteilig bezahlt werden
- Laufzeit für die Ratenzahlung
- Genaue Auflistung, welcher Gläubiger wann genau welchen Betrag bekommt
- Regelungen darüber, was mit Bürgschaften, Pfandrechten und anderen Sicherheiten passieren sollen
- ggf. (teilweiser) Schuldenerlass: das Versprechen aller Gläubiger, auf die Restschulden zu verzichten, wenn und sobald Sie Ihren Plan erfüllt
- Verzicht auf Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bei vereinbarungsgemäßer Schuldentilgung
Außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan: Quote berechnen
Das folgende Beispiel zeigt, wie die Quote für den Plan berechnet wird. Angenommen, Sie haben insgesamt 15.000 € Schulden bei drei Gläubigern:
- Gläubiger A: 7.500 €
- Gläubiger B: 4.500 €
- Gläubiger C: 3.000 €
Sie besitzen 4.500 € an Ersparnissen, die Sie für die Schuldentilgung verwenden können, und verfügen sonst über kein pfändbares Einkommen. Die 4.500 € entsprechen einer Quote von exakt 30 % (von 15.000 €):
- Gläubiger A erhält somit 2.250 € (30 % von 7.500 €)
- Gläubiger B 1.350 € (30 % von 4.500 €) und
- Gläubiger C 900 € (30 % von 3.000 €).
Wann scheitert ein Schuldenbereinigungsplan?
Der Schuldenbereinigungsplan ist gescheitert, wenn bereits ein Gläubiger den Vergleich ablehnt oder die Zwangsvollstreckung einleitet.
Dann bleibt Ihnen noch die Möglichkeit, Insolvenz zu beantragen. Dafür lassen Sie sich von Ihrem Anwalt oder Ihrer Schuldnerberatung eine Bescheinigung über das Scheitern der außergerichtlichen Schuldenbereinigung ausstellen.
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