Gründe für eine MPU: folgenschwere Verstöße

Die MPU, auch Idiotentest genannt, trifft in Deutschland vor allem Verkehrsteilnehmer:innen, die sich nicht an geltendes Verkehrsrecht halten (wollen). Es handelt sich dabei um eine Begutachtung, die Aufschluss darüber geben soll, ob eine Person, die sich wiederholt oder schwerwiegende Verstöße hat zuschulden kommen lassen, dazu geeignet ist, am Straßenverkehr teilzunehmen.

Hinweis: Anordnung einer MPU

Auch wenn bei einer MPU viele in erster Linie an Autofahrer:innen bzw. Fahrzeugführer:innen denken, so kann die Maßnahme auch Radfahrer:innen und Fußgänger:innen treffen. Das gilt insbesondere, wenn es unter Alkoholeinfluss zu einem Unfall kommt. 

Dabei setzt eine MPU Gründe voraus, die sich außerhalb von Bagatellen bewegen. In den meisten Fällen wird eine MPU nach schwerwiegenden oder mehrmaligen Auffälligkeiten im Straßenverkehr angeordnet. Zu den gängigsten zählen:

Im Weiteren führen wir die einzelnen Punkte weiter aus.

Alkoholkonsum: Dann droht MPU

Alkoholkonsum ist ein häufiger Grund, aus dem eine MPU angeordnet wird. Dabei ist nicht nur der Promillewert entscheidend. Fallen Sie im Straßenverkehr häufiger alkoholisiert auf, kann auch das der Anlass für eine Begutachtung sein.

Dennoch: Es gibt einen Promillewert, bei dem kein Weg an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung vorbeiführt, sofern Sie Ihren Führerschein wiederhaben wollen – der liegt bei 1,6. Der MPU-Grund ist, dass bei einem derart hohen Wert ein Alkoholproblem angenommen wird. Bei darunterliegenden Alkoholtestergebnissen ist mitunter entscheidend, ob bei Ihnen Ausfallerscheinungen auftreten oder nicht. 

Die folgende Tabelle liefert Ihnen einen Überblick über grobe Richtwerte zur Orientierung. Bitte beachten Sie aber: Letztlich legt ein Gericht eine Strafe und Sperrfrist bei Entzug des Führerscheins fest. 

Hinweis: Sperrfrist

Wurde Ihnen der Führerschein aufgrund eines Verkehrsverstoßes entzogen, legt die Sperrfrist den Zeitraum fest, über den Sie keinen neuen Führerschein beantragen können. Die Frist erstreckt sich je nach Schwere über sechs Monate bis fünf Jahre.

Wichtig zu wissen ist dabei für Sie: Die Promillegrenze als Grund für eine MPU unterscheidet sich in den einzelnen Bundesländern. In Bayern und Baden-Württemberg wird eine Untersuchung bereits ab einem Wert von 1,1 Promille angeordnet. 

Wurden Sie schon mehrfach mit Alkohol am Steuer erwischt, erhöht auch das die Wahrscheinlichkeit, eine solche Anordnung zu kassieren. Gleiches gilt bei weiteren Auffälligkeiten in Ihrem Fahrverhalten. Das Fehlen von Ausfallerscheinungen wirkt bspw. verdächtig. Scheinbar unauffälliges Fahren bei starker Alkoholisierung deutet auf eine gewisse Alkoholgewöhnung hin. Das weckt bei den Behörden Zweifel an Ihrer Fahreignung. 

Wichtig: Abstinenznachweis

Wird bei Ihnen Alkoholabhängigkeit oder -missbrauch angenommen, fordern die Behörden unter Umständen einen Abstinenznachweis. In der Regel müssen Sie dann über einen Zeitraum von sechs oder zwölf Monaten nachweisen, dass Sie Alkohol nicht anrühren. Das erfolgt über Urin- oder Haaranalysen.

MPU-Grund: Drogenkonsum

Konsumieren Sie Drogen, reagiert der Gesetzgeber mitunter empfindlicher. Konkret bedeutet das: Sie müssen nicht einmal am Straßenverkehr teilgenommen haben, um eine MPU aufgebrummt zu bekommen – einzig die Einnahme von berauschenden Substanzen kann Grund genug sein. Das gilt vor allem bei sogenannten harten Drogen wie Ecstasy, Speed, LSD oder Kokain. Hier liefert das problematische Verhalten und die Annahme einer Beeinträchtigung der Urteilsfähigkeit den Grund für die MPU.

Außerdem wichtig: Trotz Legalisierung von Cannabis gelten Grenzen beim Autofahren.

Wie auch beim Alkohol droht bei Auffälligkeiten in Zusammenhang mit Drogenkonsum ein Abstinenznachweis für eine positive MPU. Auch hier werden über einen Zeitraum zwischen sechs und zwölf Monaten regelmäßige Urin- oder Haarproben gefordert, um weiteren Konsum auszuschließen.

Anlass zur MPU bei wiederholten Verkehrsverstößen

Lassen Sie sich häufiger Vergehen im Straßenverkehr zuschulden kommen, läppern sich die Gründe für eine MPU. Das bleibt der Führerscheinstelle nicht verborgen, immerhin werden die Vergehen im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) geführt. Schwere Verkehrsverstöße ziehen dabei Punkte in Flensburg nach sich. Darunter fallen z.B.:

Ab einem Punktestand von 8 droht Ihnen der Führerscheinentzug und damit auch die Anordnung einer MPU.

Hinweis: MPU ohne volles Punktekonto

Für die Anordnung einer MPU muss Ihr Punktekonto nicht zwingend gefüllt sein. Lassen Sie sich innerhalb kurzer Zeit mehrere Verstöße zuschulden kommen, kann auch das Zweifel an Ihrer Fahreignung rechtfertigen. Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) erlaubt den Behörden eine entsprechende Begutachtung. 

Straftaten im Straßenverkehr als Grund für MPU

Fahrerflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Nötigung im Straßenverkehr, Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss – das sind nur wenige Beispiele für eine Straftat im Verkehr, die Anlass für die Anordnung einer MPU liefern. Die Gründe rufen oft Zweifel an der charakterlichen Eignung von Verkehrssünder:innen zum Führen eines Fahrzeugs aufseiten der Fahrerlaubnisbehörde hervor.

Gleiches gilt auch bei mangelnder Impulskontrolle. Weisen Sie grundsätzlich ein hohes Aggressionspotenzial auf – auch außerhalb des Straßenverkehrs – kann die Anordnung einer MPU die Folge sein. Bei der Begutachtung geht es im Wesentlichen darum, zu verstehen, warum es zu einem Fehlverhalten kam und wie hoch das Wiederholungsrisiko ist.

Probezeit: Dieses Verhalten liefert MPU-Gründe

Als Fahranfänger:in dürfen Sie sich im Straßenverkehr kaum einen Vergehen zuschulden kommen lassen. Bei Regelverstößen in der Probezeit kassieren Sie schnell eine Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar. Haben Sie bereits eines hinter sich und werden erneut auffällig, droht eine MPU. 

Körperliche bzw. psychische Beeinträchtigungen als Gründe für MPU

Die Gründe für eine MPU müssen nicht zwingend in Verkehrsverstößen liegen. Ebenso führen körperliche und/oder psychische Einschränkungen unter Umständen dazu, dass eine Begutachtung gefordert wird. Immerhin können Erkrankungen Ihre Fahrtüchtigkeit stark einschränken

Hier sind einige Beispiele für MPU-Gründe:

  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Herzinfarkt, Herzrhythmusstörungen, Bluthochdruck
  • neurologische Krankheiten wie Epilepsie, Schlaganfall, Multiple Sklerose
  • Erkrankungen der Augen, z.B. Sehstörungen, Farbsehstörungen
  • geistige Behinderung, Entwicklungsstörungen, Lernbehinderung
  • Neurodegenerative Krankheiten wie Parkinson oder Alzheimer
  • Hirnverletzungen

Neben der eigentlichen Einschränkung ist in dem Kontext oft auch die Einnahme von Medikamenten relevant. Psychopharmaka und Co. beeinträchtigen mitunter die Fahrtauglichkeit. Die Einnahme liefert ebenso einen Grund für eine MPU.

MPU beim ersten Verstoß: Dann liegen Gründe vor

Eine MPU setzt keine mehrmaligen Verstöße voraus. Auch bei Erstvergehen müssen Sie mit dieser Konsequenz rechnen – wenn eine bestimmte Schwere vorliegt. Wie bereits erwähnt, ist Alkoholkonsum einer der häufigsten MPU-Gründe. Bei einem Promillewert ab 1,1 bzw. 1,6 kennen die Behörden kein Pardon. 

Hinweis: unterschiedliche Grenzwerte

Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Grenzwerte für die Blutalkoholkonzentration, ab der eine MPU angeordnet wird. So gilt in Bayern, Baden-Württemberg und Berlin ein Richtwert von 1,1 Promille. Der kann auch in anderen Bundesländern Anwendung finden. Das setzt oft Begleitumstände, wie fehlende Ausfallerscheinungen voraus. Immerhin deutet das auf eine übermäßige Gewohnheit hin.

Bei Drogenkonsum entscheidet mitunter die Art der Substanz, ob es bei einem Erstvergehen zur MPU kommt. Wurden Sie mit harten Drogen wie Heroin, Kokain oder Ecstasy am Steuer erwischt, wird Ihnen der Führerschein mit hoher Wahrscheinlichkeit sofort entzogen. Nur mittels MPU haben Sie dann die Möglichkeit, Ihren Lappen wiederzubekommen.

Auch ein- bzw. erstmalige Straftaten im Verkehr liefern Gründe für eine MPU. Insbesondere, wenn sich ein hohes Aggressionspotenzial erkennen lässt. Die Schwere des Vergehens bestimmt auch hier die Konsequenzen.

Quellen: