Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein bedeutendes Urteil gefällt: Ein im Fahrzeug verbautes Thermofenster rechtfertigt einen Schadensersatzanspruch für den bzw. die Halter:in. Der Bundesgerichtshof (BGH) schließt sich dem nun an. Fahrlässigkeit aufseiten der Autobauer genügt demnach aus.
EuGH hebt Nachweispflicht auf
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) spricht Käufer:innen von Fahrzeugen mit eingebauten Thermofenster in einem neuen Urteil einen vereinfachten Anspruch auf Schadensersatz zu. Mit Urteil vom 26. Juni 2023 schließt sich der Bundesgerichtshof (BGH) dem nun an. Im Klartext bedeutet das: Ist es aufgrund von Fahrlässigkeit zu Abgasmanipulationen gekommen, sind Autobauer zu Schadensersatz gegenüber ihren Kundinnen und Kunden verpflichtet. Vorsatz muss nicht länger nachgewiesen werden. Bis dahin war es allerdings ein zäher Weg. Denn: Nachdem der EuGH sein Urteil hatte, begann das lange Warten auf die Entscheidung des BGH. 
Verfahren gegen Mercedes Stein des Anstoßes
Ein Verfahren gegen den Stuttgarter Autobauer Mercedes-Benz brachte den Stein ins Rollen: Das Landgericht (LG) Ravensburg hatte darüber zu entscheiden, ob Mercedes aufgrund des Einbaus eines Thermofensters zu Schadensersatz verpflichtet ist.
Hinweis: Thermofenster
Thermofenster regulieren die Abgasreinigung in Fahrzeugen bei bestimmten Außentemperaturen. Die Autobauer beriefen sich bei der Verwendung bislang auf eine Motorschutzfunktion. Während der EuGH diese Argumentation bereits in einem Urteil vom Tisch gefegt hat, steht ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) noch aus.
Außerstande, ein Urteil zu fällen, holten sich die Ravensburger Richter:innen den EuGH ins Boot. Das oberste europäische Gericht sollte klären, ob sich Mercedes mit der Verwendung des Thermofensters haftbar gemacht hat. Dementsprechend folgte eine Einschätzung des Generalanwalts Athanasios Rantos. In seinen Schlussanträgen (Az. C-100/21) stellt Rantos unmissverständlich klar: Bereits ein fahrlässiger Verstoß gegen die Verordnung Nr. 715/2007 (Verordnung über Typengenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich Emissionen) genügt, um Schadensersatz gegen die Hersteller zu begründen. Der Nachweis einer vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung ist seiner Auffassung nach nicht länger erforderlich. Dem schloss sich nun der EuGH in seinem Urteil an.
EuGH-Urteil mischt gesamte Automobilbranche auf
Wenngleich im ursprünglichen Verfahren Mercedes im Mittelpunkt stand: Das EuGH-Urteil mischt die gesamte Automobilbranche auf. Immerhin verbauen auch andere Hersteller Thermofenster in ihren Fahrzeugen. Neben den Branchenriesen wie VW, Mercedes, Fiat, Audi und Co. auch diejenigen, die bislang eher unter dem Radar liefen: BMW, Peugeot und Renault, um Beispiele zu nennen. 
Auswirkungen des EuGH-Urteils auf deutsche Rechtsprechung
Am 8. Mai 2023 ließ der BGH erste verbraucherfreundliche Tendenzen durchblicken, setzte die Entscheidungsverkündung aber für den 26. Juni fest. Dabei stellten die Richter:innen geschädigten Verbraucher:innen einen „Differenzhypothesenvertrauensschadensersatz“ in Aussicht. Ein Unwort, hinter dem sich nicht weniger verbirgt, als ein Minderwertausgleich. Und dazu kam es schließlich auch: Der BGH gesteht geprellten Diesel-Käuferinnen und -Käufern bis zu 15 % Schadensersatz vom ursprünglichen Kaufpreis zu. Ungeklärt bleibt aber vorerst noch, wann von Fahrlässigkeit aufseiten der Fahrzeughersteller ausgegangen werden kann. Einen vollständigen Beitrag zum BGH-Urteil finden Sie in unserem News-Bereich: BGH im Abgasskandal: Bis zu 15 % Schadensersatz.
Auswirkungen auf Mercedes-Rechtsprechung im Abgasskandal
Dass das EuGH-Urteil aber direkten Einfluss auf die Rechtsprechung des LG Ravensburg hinsichtlich des konkreten Verfahrens um Mercedes-Benz nehmen wird, stand schon vor dem BGH-Urteil außer Frage. Immerhin waren es die Ravensburger Richter:innen, die den EuGH um eine höchstrichterliche Entscheidung gebeten haben. Die Erfolgsaussichten für Mercedes-Halter:innen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, steigen damit enorm. Der Stuttgarter Autobauer rühmte sich lange selbst mit hohen Erfolgsquoten vor Gericht. Eigenen Angaben zufolge blieben 95 % aller Klagen gegen Mercedes-Benz erfolglos. Ob nach dem BGH-Urteil daran festgehalten werden kann? Mindestens fraglich!
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