Die Hausratversicherung zahlt nicht – was sind Hausratschäden?

Der Hausrat umfasst alle Gegenstände, die sich innerhalb der Wohnung befinden und beweglich sind. Darunter fallen zum Beispiel Möbel, elektronische Geräte und Kleidung. Nehmen diese Gegenstände Schaden oder kommen abhanden durch

  • undichte Wasserleitungen
  • Feuer oder Blitzschlag
  • Sturm oder Hagel
  • Einbruchdiebstahl oder Vandalismus,

liegt ein Hausratschaden vor. Hierfür hat in der Regel die Hausratversicherung aufzukommen.

Diese Schäden übernimmt die Hausratversicherung

Von der Hausratversicherung werden zunächst keine Kosten für Gegenstände erstattet, die ein fester Teil des Gebäudes sind. Hierzu zählen etwa Einbauschränke oder Wände. Können die Gegenstände hingegen einfach bewegt und fortgeschafft werden, wie beispielsweise Laptops, Kleidung oder das Sofa, wird der Schaden ersetzt.

Die festen Bestandteile eines Gebäudes werden im Rahmen einer Gebäudeversicherung geschützt. Sind Sie Eigentümer eines Grundstücks, können Sie auf Nummer sicher gehen und ein Kombinationspaket aus beiden Versicherungen wählen. Auf diese Weise sind beide Schäden abgedeckt.

Was geschieht, wenn Ihr Hausrat außerhalb Ihrer vier Wände abhandenkommt?

Ihr Hausrat bestimmt sich danach, was sich regelmäßig in Ihren vier Wänden befindet. Im Umkehrschluss bedeutet das aber nicht, dass die Gegenstände nur versichert sind, wenn sie auch in Ihrer Wohnung beschädigt oder entwendet wurden. Viele Versicherte wissen nicht, dass die Hausratversicherung auch dann zahlt, wenn Sie Ihre persönlichen Sachen mit sich nehmen.

Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie im Urlaub in einem Hotel unterkommen und Ihr Laptop aus dem Zimmer entwendet wird. Dies hat den Vorteil, dass Sie sich eine zusätzliche Reisegepäckversicherung oft sparen können. Hier sollten Sie allerdings genau auf die Bedingungen Ihres Vertrags achten, da die sogenannte Außenversicherung nicht immer einheitlich geregelt ist.

Haben Sie zudem einen älteren Versicherungsvertrag, kann es sein, dass der entsprechende Schutz nur innerhalb von Europa greift. Daher lohnt es sich, wenn Sie sich bei Ihrem Versicherer erkundigen und unter Umständen Ihren Vertrag ändern lassen. Zudem ist die Außenversicherung meist zeitlich begrenzt: Umfasst sind in der Regel nur drei Monate oder weniger.

Tipp: Versicherungsschutz für Auslandsaufenthalte vorher prüfen

Unterliegt Ihr Versicherungsschutz einer zeitlichen Begrenzung und planen Sie einen längeren Aufenthalt im Ausland, sollten Sie Ihren Versicherer kontaktieren und ihn über Ihr Vorhaben informieren. Erkundigen Sie sich nach Ihren Möglichkeiten: Oft werden günstige Zusatzversicherungen angeboten.

Wie weitreichend ist der Schutz Ihrer Hausratversicherung?

Bezüglich des Umfangs des Versicherungsschutzes lassen sich nur wenige pauschalisierende Aussagen treffen. Hier kommt es allein auf die Bedingungen Ihres Vertrags an, der von einem Versicherer zum nächsten sehr unterschiedlich aussehen kann. Daher sollten Sie genau nachlesen, was von Ihrem Schutz gedeckt ist und was nicht.

Standardmäßig von der Hausratversicherung umfasst sind Schäden bei

  • Feuer
  • Blitzschlag
  • Hagel
  • Sturm
  • undichten Wasserleitungen
  • Vandalismus
  • Einbruchdiebstahl

Andere Ursachen können im Rahmen von Zusatzversicherungen mitversichert werden. Ob Sie diese abschließen sollten, hängt von Ihren persönlichen Umständen ab. Leben Sie zum Beispiel in einem Gebiet, in dem Sie mit Überschwemmungen rechnen müssen, kann eine Zusatzversicherung gegen Elementarschäden für Sie sinnvoll sein.

Elementarschäden sind Katastrophen wie etwa ein Erdrutsch oder Erdbeben, aber eben auch Überschwemmungen. Sie fallen nicht unter den Standardschutz einer einfachen Hausratversicherung und können zudem im Schadensfall existenzgefährdend sein. Müssen Sie Naturkatastrophen an Ihrem Wohnort erwarten, sollten Sie sich daher bei Ihrem Versicherer über die Zusatzversicherung informieren.

Ihre Hausratversicherung übernimmt neben Primärschäden auch Sekundärschäden. Dies sind beispielsweise die Hotelkosten, wenn Sie Ihre Wohnung aufgrund eines Rohrbruchs zeitweise nicht bewohnen können. Müssen Sie darüber hinaus noch trocken gebliebene Möbel und Gegenstände einlagern, erstattet die Hausratversicherung auch diese Ausgaben. Lässt sich beschädigter Hausrat reparieren, werden die Kosten für die Lagerung und den Transport ebenfalls übernommen.

Welche Schäden muss die Hausratversicherung nicht übernehmen?

Viele Hausratversicherungen zahlen nur einen Teil des Schadens, wenn der Versicherungsnehmer sich grob fahrlässig verhalten hat. Grobe Fahrlässigkeit liegt zum Beispiel vor, wenn Sie Ihre Wohnungstür nicht abschließen. Verschafft sich daraufhin jemand Zutritt zu Ihrer Wohnung und entwendet Ihre Wertsachen, gehen Sie in der Regel leer aus.

Ähnlich verhält es sich, wenn Sie ein Dachfenster offen lassen und auf diese Weise Regenwasser Ihr Mobiliar beschädigen kann. Insbesondere ältere Verträge sehen eine Kürzung des Versicherungsschutzes bei grober Fahrlässigkeit vor. Um dies zu verhindern, können Sie Ihren Versicherer kontaktieren und Ihren Vertrag umstellen.

In einigen Verträgen wird der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit seitens des Versicherers vereinbart. In dem Fall muss die Versicherung auch dann zahlen, wenn der Versicherungsnehmer sich grob fahrlässig verhalten hat. Dies geht allerdings oft mit einer Erhöhung der Versicherungsbeiträge einher, die von einer Versicherung zur nächsten unterschiedlich ausfällt und daher vorher von Ihnen erfragt werden sollte.

Bei welchen Schäden ist Vorsicht geboten?

Feuerschäden sind zwar grundsätzlich von der Hausratversicherung abgedeckt – dies allerdings nur dann, wenn sie durch ein offenes Feuer entstanden sind. Bei Schwelbränden oder implodierenden Elektrogeräten gehen Sie als Versicherungsnehmer daher oft leer aus. Auch Sturmschäden sind nur dann umfasst, wenn Windstärke acht oder mehr vorlag, Ihre Fenster geschlossen waren und erst durch den Sturm zerstört wurden.

Auch andere Wasserschäden, zum Beispiel durch ein Aquarium oder ein Wasserbett, müssen oft zusätzlich abgesichert werden. Hausratversicherungen greifen bei Blitzschäden ein, allerdings regelmäßig nur dann, wenn diese ein Feuer verursacht haben. Beschädigt lediglich die Überspannung Ihre Elektrogeräte, können Sie hierfür ohne eine Zusatzversicherung keinen Ersatz verlangen.

Schließlich bleiben Sie auf Kosten für Schäden sitzen, die Sie vorsätzlich verursacht haben. Versuchen Sie dann noch, die Versicherung über die Umstände zu täuschen, um doch noch eine Zahlung zu veranlassen, begehen Sie einen (versuchten) Versicherungsbetrug. Hierbei handelt es sich um eine Straftat, sodass Sie mit entsprechend weitreichenden Konsequenzen rechnen müssen.

Was sollten Sie bei der Auswahl Ihrer Hausratversicherung beachten?

In dem Versicherungsvertrag vereinbaren Sie mit Ihrem Versicherer die Summe, in deren Höhe Ihr Hausrat abgesichert werden soll. Im Schadensfall wird auch nur diese Summe übernommen. Daher sollten Sie den Wert Ihres Hausrats richtig ansetzen und insbesondere nicht unterschätzen. Einen Anhaltspunkt bietet die Stiftung Warentest: Jeden Quadratmeter Ihrer Wohnung sollten Sie mit 650 EUR absichern.

Haben Sie in Ihren vier Wänden eine Luxusausstattung, muss dieser Betrag entsprechend höher ausfallen. Die empfohlene Höhe erfahren Sie im Rahmen einer Wertermittlung, die Sie anhand von Wertermittlungsbögen Ihrer Versicherung durchführen können. Zudem sollten Sie insbesondere von wertvollen Gegenständen Fotos machen, um im Schadensfall nachweisen zu können, was sich in Ihrer Wohnung befand.

Weiterhin sollten Sie beachten, dass nicht der ursprüngliche Kaufpreis ersetzt wird, sondern der Wiederbeschaffungspreis. Dies ist die Summe, die Sie in der Gegenwart aufbringen müssen, um einen entsprechenden Gegenstand zu kaufen. Dieser Betrag wird begrenzt durch die vereinbarte Versicherungssumme. Daneben werden oft weitere Höchstgrenzen festgehalten – so wird beispielsweise Schmuck nur mit etwa 20 % von der Versicherungssumme abgesichert.

Was tun, wenn die Hausratversicherung nicht zahlt

In vielen Fällen entstehen Probleme bei der Schadensabwicklung mit der Versicherung. So wird insbesondere bei hohen Summen eine Eintrittspflicht gerne durch die Versicherer abgelehnt. Auch mit Verzögerungen müssen Sie rechnen. Davon sollten Sie sich allerdings nicht beunruhigen lassen und auf Ihren Anspruch bestehen. Bei Bedarf können Sie einen Rechtsanwalt hinzuziehen, der die Lage für Sie prüft und Ihre Chancen einschätzt.

Ein Rechtsanwalt steht Ihnen dabei nicht nur zur Seite, wenn es zu einem gerichtlichen Prozess kommt. Oft lassen sich Streitigkeiten mit der Hausratversicherung auch außergerichtlich klären, was Ihnen Zeit, Geld und Mühe spart. Zudem hilft Ihnen ein Rechtsanwalt dabei, sämtliche Ansprüche geltend zu machen, sodass Ihnen nicht ein Teil der Zahlungen, die Ihnen zustehen, entgeht.

Wir nehmen Ihre Hausratversicherung in die Pflicht

Unser Kanzlei-Team übernimmt bei Streitigkeiten mit Ihrer Hausratversicherung und macht Ihre Ansprüche gegenüber selbiger geltend.

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