Der Überprüfungsantrag

Hat das Jobcenter oder eine andere Leistungsbehörde einen Bescheid erlassen, dann haben Sie die Möglichkeit einen Widerspruch gegen diesen Bescheid einzulegen. Die Frist für den Widerspruch beträgt einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides. Versäumen Sie die Widerspruchsfrist, dann wird der Bescheid gemäß § 77 SGG bestandskräftig. Das bedeutet für Sie, dass der Bescheid unanfechtbar ist und Sie somit keine Klage mehr vor dem Sozialgericht einreichen können.

Damit Sie als Sozialleistungsempfänger nicht benachteiligt werden, haben Sie daher die Möglichkeit mit einem Überprüfungsantrag gemäß § 44 SGB X Ihren Bescheid noch einmal überprüfen zu lassen.

Wer kann einen Überprüfungsantrag stellen?

Den Überprüfungsantrag kann jeder Betroffene eines erlassenen Bescheides stellen. Durch den Überprüfungsantrag wird dann ein neues Verwaltungsverfahren eingeleitet und Sie erhalten nach der Überprüfung Ihres bestandskräftigen Bescheides einen Überprüfungsbescheid. Beispielsweise, wenn Ihr Antrag auf Hartz IV abgelehnt wurde und Sie verpasst haben, einen Hartz 4-Widerspruch fristgerecht einzulegen, obwohl dieser einen Fehler enthält.

Wie stellen Sie einen Überprüfungsantrag?

Für die Stellung eines Überprüfungsantrages gibt es keine vorgeschriebene Form. Sie können diesen also entweder schriftlich beim Jobcenter einreichen oder diesem mündlich mitteilen, welche Mängel Ihnen im Hartz IV-Bescheid aufgefallen sind.

Hinweis: Richtiges Jobcenter anschreiben
Beim Überprüfungsantrag ist es jedoch wichtig, dass Sie das richtige Jobcenter anschreiben bzw. kontaktieren. Wenn Sie umgezogen sind und einen Bescheid überprüfen lassen möchten, dann müssen Sie das Jobcenter kontaktieren, welches den zu überprüfenden Bescheid erlassen hat.

Weiterhin ist es wichtig, dass Sie in Ihrem Antrag genau angeben, welchen Bescheid Sie überprüfen lassen möchten. Hierzu reicht es, dass Sie das Datum angeben, an dem der Bescheid erlassen wurde. Sind an diesem Tag zwei Bescheide erlassen worden, sollten Sie in jedem Fall noch die Bescheidart angeben (Bewilligungsbescheid, Aufhebungs- und Erstattungsbescheid usw.).

Letztlich müssen Sie begründen, warum Sie davon ausgehen, dass der erlassene Bescheid fehlerhaft ist.

Achtung: Überprüfungsantrag hat keine aufschiebende Wirkung

Mit einem Überprüfungsantrag verhindern Sie nicht die Vollziehung von Rückforderungen oder die laufende Aufrechnung von Sozialleistungsansprüchen. Dafür müssen Sie bei der zuständigen Behörde parallel zum Überprüfungsantrag einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen.

Gibt es Fristen beim Überprüfungsantrag?

Bei einem Überprüfungsantrag haben Sie die Möglichkeit, ein Jahr rückwirkend Ihre Leistungen überprüfen zu lassen. Die Fristberechnung beginnt jedoch immer ab Anfang des Jahres, in dem Sie den Antrag eingereicht haben. Somit können Sie immer das gesamte vergangene Kalenderjahr mit überprüfen lassen. Diese Ein-Jahres-Frist gilt jedoch nur für Hartz IV- oder Sozialhilfebescheide. Bei Rückforderungsbescheiden können sogar die in den letzten vier Kalenderjahren bekannt gegebenen Bescheide überprüft werden.

Beispiel für Leistungsbescheide:

Sie reichen im Juli 2019 einen Überprüfungsantrag beim Jobcenter ein. Dann zählt die Jahresfrist ab dem 01.01.2019. Sie können daher alle Leistungsbescheide überprüfen lassen, die ab dem 01.01.2018 erlassen wurden.

Reaktion des Jobcenters auf den Überprüfungsantrag

Nach Erhalt des Überprüfungsantrages hat das Jobcenter sechs Monate Zeit diesen zu bearbeiten. Die von Ihnen genannten Bescheide werden noch einmal auf ihre Richtigkeit hin überprüft.

Hier hat das Jobcenter die Möglichkeit, nur auf die von Ihnen angegebenen Punkte einzugehen oder den gesamten Bescheid zu überprüfen. Bei einer nachträglichen Überprüfung auf die Richtigkeit des Bescheides kann es vorkommen, dass das Jobcenter weitere Nachweise bei Ihnen anfordert. Haben Sie z. B. angegeben, dass das Einkommen vom Jobcenter falsch berücksichtigt wurde, wird dieses Einkommensnachweise von Ihnen anfordern.

Hinweis: Nachweise zügig einreichen 

Damit sich die Bearbeitungszeit nicht unnötig verlängert, sollten Sie die angeforderten Unterlagen schnellstmöglich beim Jobcenter einreichen. Lassen Sie sich in jedem Fall auch eine schriftliche Bestätigung geben, dass Sie die Unterlagen eingereicht haben.

Sollte das Jobcenter nach Ablauf der sechs Monate nicht über Ihren Überprüfungsantrag entschieden haben, können Sie beim Sozialgericht eine Untätigkeitsklage einreichen.

Überprüfungsantrag stellen

Nachteile durch einen Überprüfungsantrag

Da das Jobcenter grundsätzlich den gesamten Bescheid überprüfen kann und hierbei das aktuelle Recht Anwendung findet, kann ein Überprüfungsantrag für Sie auch Nachteile mit sich bringen.

Wurden Ihnen im Bescheid Leistungen zugesprochen, die Ihnen nach der aktuellen Gesetzeslage nicht mehr zustehen, kann das Jobcenter Ihnen diese bei der Überprüfung streichen. So kann es passieren, dass Sie bereits erhaltene Leistungen wieder zurückzahlen müssten.

Bevor Sie daher einen Überprüfungsantrag stellen, sollten Sie vorab prüfen, ob sich die Gesetzeslage zu Ihrem Nachteil entwickelt hat.

Welche Möglichkeit haben Sie, wenn der Überprüfungsantrag abgelehnt wurde?

Sollte das Jobcenter Ihren Überprüfungsantrag ablehnen, dann können Sie gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch einlegen. Auf diese Frist wird auch in der Rechtsbehelfsbelehrung hingewiesen. Sollten Sie gegen den Ablehnungsbescheid vorgehen wollen, dann ist es wichtig, dass Sie diese Frist in jedem Fall einhalten.

Nach Ihrem Widerspruch werden Sie einen Widerspruchsbescheid vom Jobcenter erhalten. Gegen diesen Bescheid können Sie dann im Klageweg vorgehen.