Die private Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung kann eine Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung darstellen. Während die gesetzliche Unfallversicherung nur Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten absichert, deckt die private Unfallversicherung auch Unfälle in der Freizeit, beim Sport und im Beruf ab. Ein weiterer Unterschied zwischen der gesetzlichen und privaten Unfallversicherung ist, dass die private Unfallversicherung für Unfälle weltweit greift.

Wenn Sie im Urlaub verunglücken, prüfen Sie auch, was durch die Reiseabbruchversicherung erstattet wird oder ob die Bedingungen der Reiserücktrittsversicherung greifen.

Durch die private Unfallversicherung haben Sie daher die Möglichkeit, sich gegen die Folgen von Unfällen im privaten und beruflichen Bereich abzusichern. So können Sie sich auch bei einem Unfall mit schweren Folgen vollständig auf Ihre Genesung konzentrieren und müssen sich keine Gedanken um finanzielle Probleme machen.

Krankenversicherung und private Unfallversicherung: Welche Versicherung zahlt bei einem Unfall was?

Wenn Sie eine Krankenversicherung haben, fragen Sie sich natürlich, warum eine private Unfallversicherung überhaupt erforderlich ist. Sowohl die Unfallversicherung als auch die Krankenversicherung kümmert sich nämlich um Ihr gesundheitliches Wohlbefinden.

Die Unfallversicherung kommt jedoch nur für körperliche Schäden auf, die aufgrund eines Unfalls entstanden sind. Wann es sich um einen Unfall handelt und wann nicht, ist klar definiert. Von einem Unfall spricht man, wenn es sich um ein plötzliches und von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis handelt, wodurch die betreffende Person einen dauerhaften gesundheitlichen Schaden erleidet.

Welche Leistungen die Unfallversicherung genau erbringt, hängt von dem jeweiligen Tarif der Versicherung ab. Die Leistungen können daher bei privaten Unfallversicherungen unterschiedlich ausfallen. Zudem bestimmt sich die Höhe der Leistungen nach Grad der durch den Unfall entstandenen Invalidität. Folgende Leistungen können beispielsweise durch die Unfallversicherung erbracht werden:

  • eine lebenslange Rente
  • Die Zahlung des Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld
  • kosmetische Operationen
  • einmalige Zahlungen, welche abhängig von dem Grad der Invalidität sind
  • Leistungen bei einem Todesfall

Die gesetzliche Krankenkasse hingegen übernimmt nur solche Kosten, die während der Behandlung entstehen. Welche Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, hat der Gesetzgeber festgelegt. Zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse gehören:

  • ärztliche Leistungen
  • Kosten für Medikamente

Hinweis: Bei der privaten Krankenversicherung können andere Leistungen festgelegt werden

Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Als Versicherungsnehmer können Sie bei der privaten Krankenversicherung die zu zahlenden Leistungen selbst bestimmen.

Natürlich kann es auch vorkommen, dass sich die Leistungen der Krankenkasse und der Unfallversicherung überschneiden. Die Unfallversicherung tritt jedoch meist erst dann ein, wenn die Leistungen der Krankenversicherung beendet sind.

 

Welche Fristen müssen beachtet werden?

Sollte es zu einem Unfall gekommen sein und Sie haben durch diesen dauerhaft Schäden erlitten, dann müssen Sie bei der Geltendmachung der Leistungen gegenüber der privaten Unfallversicherung bestimmte Fristen im Blick haben.

Zunächst einmal muss die Beeinträchtigung durch den Unfall innerhalb eines Jahres nach dem Unfall aufgetreten sein und auch der Versicherung gemeldet werden. Eine Meldung dieser Beeinträchtigung reicht jedoch nicht aus. Sie müssen zudem in der Regel spätestens 15 Monate nach dem Unfall durch einen Arzt feststellen lassen, zu welchen dauerhaften Gesundheitsschäden es gekommen ist.

Hinweis: Fehlende ärztliche Feststellung

Sollten Sie nicht innerhalb der Frist die ärztliche Feststellung an die Unfallversicherung übersenden, kann es passieren, dass Sie trotz dauerhafter Schäden keine Leistungen von der Unfallversicherung erhalten.

Dann zahlt die private Unfallversicherung nicht

Jedoch kommt die private Unfallversicherung nicht für alle Unfälle auf. In welchen Fällen ein Versicherungsschutz ausgeschlossen ist, ergibt sich aus den Vertragsbedingungen. Bei welchen Unfallursachen die Versicherung nicht mehr eintritt, ist zudem von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. In der Regel zahlen private Unfallversicherungen erfahrungsgemäß jedoch in folgenden Fällen nicht:

  • Unfälle aufgrund von Geistes- oder Bewusstseinsstörungen: Hierzu zählen beispielsweise Unfälle aufgrund eines Schlag- oder Krampfanfalls. 
  • Unfälle aufgrund einer Trunkenheitsfahrt: Da es sich bei einer Trunkenheitsfahrt auch um eine Straftat im Sinne des Strafgesetzbuches handelt, ist auch hier der Versicherungsschutz meistens ausgeschlossen
  • Unfall ereignet sich während einer Straftat: Auch Unfälle, die während der Begehung einer Straftat entstehen, sind vom Versicherungsschutz nicht umfasst.
  • Unfälle durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse: Eine Ausnahme besteht, wenn Sie als Versicherungsnehmer auf Ihrer Auslandsreise von solch einem Ereignis überrascht werden.
  • Unfälle durch Kernenergie: Erkrankungen aufgrund von radioaktiver Strahlung sind meistens ebenfalls von den privaten Unfallversicherungen ausgeschlossen.
  • Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Körper: In solchen Fällen besteht nur ein Versicherungsschutz, wenn der Eingriff oder die Heilmaßnahme durch einen versicherten Unfall notwendig war.
  • Infektionen und Vergiftungen: Teilweise übernehmen die privaten Unfallversicherungen jedoch die Kosten für Krankheiten aufgrund eines Insektenstiches- oder Bisses.
  • Riskante Hobbys: Zudem schließen viele private Unfallversicherungen die Kosten für einen Unfall, welcher aufgrund eines riskanten Hobbys entstanden ist, aus. Hier besteht jedoch die Möglichkeit, gegen einen Risikoaufschlag diese mitzuversichern.

Hinweis: Vorerkrankungen angeben

Sollten Sie Vorerkrankungen haben, die mitursächlich für den Unfall oder die anschließende Invalidität waren, müssen Sie dies gegenüber der Unfallversicherung angeben. Diese wird dann in der Regel eine Leistungskürzung vornehmen. Wie hoch diese Leistungskürzung ausfällt ist davon abhängig, wie stark Ihre Vorerkrankung zum Unfall oder den späteren gesundheitlichen Folgen beigetragen hat.

Der Unterschied zur gesetzlichen Unfallversicherung

In Deutschland sind Arbeitnehmer bereits gesetzlich unfallversichert. Diese deckt folgende Bereiche ab:

  • Unfälle die auf dem Weg zur Arbeit oder zurück passieren.
  • Unfälle am Arbeitsplatz. Hierzu zählen auch Unfälle, die während Betriebsausflügen oder Betriebsfeiern passieren.
  • Krankheiten die aufgrund der beruflichen Tätigkeit zurückzuführen sind.

Es stellt sich daher die Frage, wann der Abschluss einer privaten Unfallversicherung überhaupt sinnvoll ist. Für Sie ist eine solche Versicherung dann von Vorteil, wenn Sie auch Unfälle absichern wollen, die Zuhause, in der Freizeit oder außerhalb von Deutschland passieren.

Zudem ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung für Personen relevant, die ein risikoreiches Hobby wie zum Beispiel: Motorsport ausüben. Hier muss jedoch zunächst geprüft werden, ob ein Versicherungsschutz durch eine private Unfallversicherung aufgrund des hohen Unfallrisikos überhaupt in Betracht kommt.

Zudem kann eine private Unfallversicherung auch für ältere Menschen, Kinder und Hausfrauen und -männer sinnvoll sein, da es in den meisten Fällen im Haushalt zu einem Unfall kommt.

Sind Kinder bei der privaten Unfallversicherung mitversichert?

Bei der privaten Unfallversicherung stellt sich natürlich auch die Frage, ob die Kinder automatisch mitversichert sind, so wie es bei der gesetzlichen Unfallversicherung der Fall ist. Möchten Sie, dass auch Ihr Kind von der privaten Unfallversicherung profitiert, dann müssen Sie dies der Versicherung mitteilen oder bei Abschluss mit angeben. Für das Kind fällt dann ebenfalls ein zu zahlender Versicherungsbeitrag an, der jedoch geringer ausfällt, als für den Hauptversicherten.

Die Unfallversicherung für ein Kind kann durchaus sinnvoll sein. Sollte es nämlich im Kindesalter zu einem schweren Unfall kommen, der eine Invalidität zur Folge hat, dann hat das Kind keinen Anspruch auf Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenkasse. Durch eine private Unfallversicherung würde das Kind hingegen eine monatliche lebenslange Rente erhalten.

Erhalten Sie auch im Falle eines Arbeitsunfalls Leistungen aus der privaten Unfallversicherung?

Die private Unfallversicherung bietet nicht nur bei Freizeitunfällen einen Versicherungsschutz. Auch bei Arbeitsunfällen leistet die private Unfallversicherung. Sollten Sie einen Arbeitsunfall haben, bedeutet das für Sie, dass Sie sowohl aus der gesetzlichen als auch aus der privaten Unfallversicherung Leistungen erhalten.

Der Abschluss einer privaten Unfallversicherung

Eine private Unfallversicherung sollten Sie nicht übereilt abschließen. Schließlich soll Ihnen diese Versicherung einen finanziellen Schutz bei einer möglichen Invalidität bieten. Sie sollten sich daher im Vorfeld über einige Punkte Gedanken machen:

  • Welche Ausschlüsse nimmt die private Unfallversicherung vor? Sie sollten als erstes ein Blick in die Vertragsbedingungen werden. Teilweise schließen private Unfallversicherungen Berufe oder bestimmte Tätigkeiten aus.
  • Ehrlichkeit bei den Gesundheitsfragen! Gerade bei Vorerkrankungen kann es passieren, dass die private Unfallversicherung Leistungskürzungen vornimmt. Teilweise kann es auch vorkommen, dass der Abschluss einer solchen Unfallversicherung aufgrund einer Erkrankung gar nicht mehr in Frage kommt. Sie sollten daher die Fragen zu Ihrer Gesundheit wahrheitsgemäß beantworten.
  • Leistungsumfang: Vor Abschluss einer privaten Unfallversicherung sollten Sie sich zudem Fragen, gegen welche Gefahren Sie eigentlich konkret absichern wollen. Der Leistungsumfang hängt dann von dem von Ihnen gewählten Tarif ab. Hier ist es auch wichtig zu schauen, welche Versicherung Sie bereits abgeschlossen haben. Besteht z.B. bereits eine Risikolebensversicherung, ist die Auszahlung einer Todesfallsumme durch die private Unfallversicherung für Sie nicht von großer Relevanz.
  • Die Zahlweise: Wie bei den meisten Versicherungen ist eine jährliche Zahlung des Versicherungsbeitrages in der Regel günstiger.
  • Meldefristen bei Invalidität: Bei den meisten Versicherungen beträgt die Meldefrist 15 Monate. Es besteht jedoch die Möglichkeit bei einigen privaten Unfallversicherungen eine längere Meldefrist zu vereinbaren.

Worauf müssen Sie beim Abschluss einer privaten Unfallversicherung achten?

Neben den allgemeinen Fragen beim Abschluss einer privaten Unfallversicherung sollten Sie sich zudem Gedanken über die Versicherungsleistung machen. Sinn und Zweck der privaten Unfallversicherung ist es ja, Sie im Falle der Invalidität finanziell abzusichern. Wenn Sie sich für den Abschluss einer privaten Unfallversicherung entschieden haben, sollten Sie daher nicht bei den Versicherungsleistungen sparen.

1. Die Versicherungssumme:

Die wichtigste Leistung einer privaten Unfallversicherung ist die Kapitalzahlung, wenn Sie aufgrund eines Unfalls dauerhaft invalide geworden sind. Damit diese auch ausreicht, ist es wichtig, sich für eine angemessene Versicherungssumme zu entscheiden.
Welche Versicherungssumme in Ihrem konkreten Fall in Betracht kommt, kann pauschal nicht beantwortet werden. Sie müssen sich diesbezüglich einige Fragen stellen:

  1. Welche laufenden Kosten kommen auf mich zu?
  2. Welche einmaligen Kosten wie z.B. der Umbau des Hauses können anfallen?
  3. Haben Sie bereits irgendwelche Rücklagen oder andere Absicherungen?

2. Vereinbarung einer Progression:

Neben der Versicherungssumme ist es zudem in manchen Fällen empfehlenswert sein, eine Progression zu vereinbaren. Diese sorgt dafür, dass Sie bei schweren dauerhaften Unfallfolgen bereits ein Vielfaches der Versicherungssumme ausgezahlt bekommen.

3. Vereinbarung einer Todesfallsumme:

Neben der Risikolebensversicherung haben Sie auch bei der privaten Unfallversicherung die Möglichkeit Ihre Hinterbliebenen nach Ihrem Tod entsprechend abzusichern. Sie können mit Ihrer privaten Unfallversicherung eine Todesfallsumme vereinbaren.

Diese Todesfallsumme kann zudem auch ohne Ihr Versterben sinnvoll sein. Sollten Sie einen Unfall gehabt haben, nachdem eindeutig klar ist, dass eine Beeinträchtigung zurückbleiben wird, jedoch nicht in welchem Ausmaß, dann kann die Versicherung Ihnen einen Vorschuss auszahlen. Dieser Vorschuss ist auf die vereinbarte Todesfallsumme begrenzt. Sollten keine Leistungen bei einem Todesfall vereinbart worden sein, dann erhalten Sie in der Regel auch keinen direkten Vorschuss von der Unfallversicherung.

Welche Leistungen machen einen guten Tarif aus?

Die unterschiedlichen Versicherungen haben eine Vielzahl von Tarifen. Doch manche Leistungen innerhalb der privaten Unfallversicherung werden vermutlich für Sie nie eine Rolle spielen. Ihnen soll durch die Vielzahl an Leistungsmerkmalen die entsprechende Versicherung nur schmackhaft gemacht werden. Folgende Merkmale sind jedoch in der Regel als wichtig anzusehen:

  • Eigenbewegung und erhöhte Kraftanstrengung: In der Regel springt eine private Unfallversicherung nur ein, wenn es sich auch um einen Unfall handelt. Bei einem Unfall muss es sich um ein von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis handeln. Einige private Unfallversicherung bieten jedoch einen Versicherungsschutz, wenn die Verletzung aufgrund einer eigenen Bewegung oder Kraftanstrengung verursacht wurde. Sie wäre in solch einem Fall dann auch versichert, wenn Sie beispielsweise beim Sport einfach umknicken.
  • Eine gute Gliedertaxe: Inwieweit die private Unfallversicherung nach einem Unfall einspringt hängt neben der vereinbarten Versicherungssumme auch von der Gliedertaxe ab. Die Gliedertaxe ist eine Klausel in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen.
    Durch diese Taxe bemisst die private Unfallversicherung den Grad der Invalidität nach einem Unfall bezogen auf den gesamten Körper. Hierbei werden den Körperteilen bestimmte Prozentsätze bei Verlust zugeordnet. Jede Unfallversicherung definiert diese Gliedertaxe für sich selbst. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat jedoch eine Empfehlung für die Einstufung der Invaliditätsgrade herausgearbeitet.

Beispielrechnung für die Gliedertaxe

Sie haben eine Versicherungssumme von 200.000 EUR vereinbart. Die Gliedertaxe Ihrer Versicherung legt für den Verlust eines kompletten Armes eine Taxe von 100 Prozent fest. Verlieren Sie bei einem Unfall dann tatsächlich den kompletten Arm, dann zahlt Ihnen die Versicherung einen Betrag von 200.000 EUR aus. Haben Sie eine Progression vereinbart, kann diese Summe höher ausfallen.

Welche Zusatzleistungen sind überflüssig?

Neben den regulären Leistungen können Sie Ihre private Unfallversicherung noch mit zusätzlichen Extras ausschmücken. Einige Zusatzleistungen sind jedoch für Sie eher überflüssig und machen den zu zahlenden Beitrag für die Versicherung nur unnötig teuer.

  • Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr: Bei der Beitragsrückgewähr erhalten Sie am Ende der Laufzeit Ihre eingezahlten Beiträge zurück, sofern Sie keinen Unfall hatten. Dies lohnt sich in den meisten Fällen jedoch nur für die Versicherung. Grund hierfür ist, dass diese die Beiträge für eine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr wesentlich höher ausfallen als bei einer Unfallversicherung ohne diesen Zusatz.
  • Vereinbarung einer Unfallrente: Sie können zudem mit der Unfallversicherung eine Unfall-Rente vereinbaren. Dies erscheint jedoch eher überflüssig. Zunächst einmal steigt durch diesen Zusatz der Beitrag für die Unfallversicherung. Zum anderen wird in den meisten Fällen eine Rente erst bei einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent ausgezahlt.
  • Die Vereinbarung einer Dynamik: Durch die Vereinbarung einer Dynamik wird die Versicherungssumme um einen vereinbarten festen Prozentsatz erhöht. Demnach erhöhen sich auch die Beiträge. Ratsamer ist es jedoch, in jungen Jahren eine höhere Versicherungssumme zu vereinbaren, da Sie zu diesem Zeitpunkt noch eine größere Versorgungslücke aufweisen. Im Alter haben Sie jedoch höhere Renten- und Versorgungsansprüche, was dazu führt, dass Sie auch weniger Geld von der Unfallversicherung benötigen.

Kündigung und Alternativen

Bevor Sie sich dazu entschließen Ihre private Unfallversicherung zu kündigen, sollten Sie sich vorab beraten lassen, inwieweit Sie anderweitig abgesichert sind. In der Regel können Sie Ihre Unfallversicherung jährlich mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Der Kündigungstermin bestimmt sich hier nach der Hauptfälligkeit. Dies ist der Termin, an dem der jährliche Betrag für die Versicherung abgebucht wird. Dieser Termin ergibt sich auch aus Ihrem Versicherungsschein. Bei einer außerplanmäßigen Tariferhöhung können Sie zudem von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Hinweis: Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr

Bei einer Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr sollten Sie eine Kündigung nicht ohne Weiteres vornehmen. Hier erhalten Sie nämlich nur den sogenannten Rückkaufswert von der Versicherung zurück. Informieren Sie sich daher vorab, mit welchen Abzügen Sie zu rechnen haben.

Jedoch kann Ihnen auch Ihre Versicherung kündigen. Hierfür benötigt diese nicht mal einen besonderen Grund. Die Kündigung kann durch die private Unfallversicherung immer zum Ende jedes Versicherungsjahres erfolgen. Sollten Sie zudem die Unfallversicherung in Anspruch genommen haben, darf Ihnen die Versicherung innerhalb eines Monats außerordentlich kündigen.

Welche Alternativen gibt es zur privaten Unfallversicherung?

Eine private Unfallversicherung sichert Sie zwar umfangreich ab, dies jedoch nur, wenn Sie einen Unfall hatten. Bevor Sie sich daher für eine private Unfallversicherung entscheiden, sollten Sie zunächst einmal einen Blick auf die möglichen Alternativen werfen:

  • Die Berufsunfähigkeitsversicherung: Diese Form der Versicherung spielt für Berufstätige eine Rolle. Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung? Die Berufsunfähigkeitsrente zahlt Ihnen eine monatliche Rente, sofern Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich dauerhaft nur noch zu 50 Prozent ausüben können. Ob ein Unfall oder eine Krankheit Ursache für die Berufsunfähigkeit ist, spielt bei dieser Versicherung keine Rolle.
  • Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Auch diese Versicherung unterstützt Sie, wenn Sie nicht mehr arbeiten können. Sie bietet daher einen ähnlichen Schutz wie die Berufsunfähigkeitsversicherung. Geld erhalten Sie von der Erwerbsunfähigkeitsversicherung allerdings nur, wenn Sie in keinem Beruf mehr als drei Stunden arbeiten können.
  • Die Dread-Disease-Versicherung: Diese Police hat Ihren Ursprung in den USA. Übersetzt heißt diese Versicherung “Schwere-Krankheiten-Versicherung”. Die Leistung bei dieser Versicherung eine Einmalzahlung, welche an eine vertraglich bestimmte Krankheit anknüpft. Hierzu können Krankheiten wie Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall zählen. Anders als bei den anderen Versicherung kommt es hier gerade nicht darauf an, ob Sie Ihren Beruf noch ausüben können. Nachteil ist hier, dass es sich lediglich um eine Einmalzahlung handelt. So können z.B. Umbaumaßnahmen, die aufgrund der Erkrankung notwendig sind, durchgeführt werden. Eine dauerhafte Rente wird hier nicht ausgezahlt, was mit der Zeit zu finanziellen Schwierigkeiten führen kann.
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