Datenauskunft nach DSGVO & GlüStV: Ihre Rechte
Wenn es um die Verarbeitung und den Schutz von Daten geht, ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht weit. Dabei handelt es sich um eine Verordnung der Europäischen Union, die die Verarbeitung personenbezogener Daten europaweit einheitlich regelt.
Art. 15 DSGVO umfasst ein Auskunftsrecht. Demnach haben Einzelpersonen das Recht auf Datenauskunft und können jederzeit eine Kopie ihrer personenbezogenen Daten von den Verantwortlichen anfordern. Die Verantwortlichen sind im Fall von Online-Sportwetten die Wettanbieter, schließlich haben sie die Daten erhoben und verarbeitet.
Auch der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) räumt Spieler:innen ein Recht auf Transparenz ein. Das dient in erster Linie deren Schutz und betrifft die Nachvollziehbarkeit von Spielerdaten und -verlusten.
Verlustabfrage: Deshalb ist sie wichtig
Dass Spieler:innen im Laufe der Jahre den Überblick über ihre Gewinne und Verluste bei Glücksspielen verlieren, ist nicht ungewöhnlich. Möchten Sie jedoch verlorenes Geld bei Sportwetten zurückfordern, müssen Sie wissen, wie hoch Ihre Verluste sind.
In dem Zusammenhängt ist die Datenauskunft nach Art. 15 DSGVO von grundlegender Bedeutung. Die Verantwortlichen müssen Ihrer Auskunftsanfrage Folge leisten und Ihnen die entsprechenden Angaben liefern. Tun sie, sprich die Wettanbieter, das nicht, kann das als Verstoß gegen die DSGVO gewertet werden und ein Bußgeld nach sich ziehen.
Wichtig: Ablehnung einer Datenauskunft
Wettanbieter sind dazu verpflichtet, Ihnen Einsicht in Ihre Daten zu gewähren. Reagiert Ihr Anbieter mit Ablehnung, dürfte er damit nicht durchkommen. So wurde ein derartiges Vorgehen bereits mit einer klaren Absage vom Tisch gefegt. Ein maltesischer Anbieter befürchtete eine Beeinträchtigung seiner Interessen infolge der Datenauskunft vor Gericht. Der zuständige Datenschutzbeauftragte lieferte Gegenargumente: Betroffene hätten ein Recht auf Datenauskunft – eine Begründung braucht es dabei nicht.
Anhand der Datenauskunft lässt sich schließlich ermitteln, wie hoch Ihre Ansprüche bei Rückforderung Ihrer Sportwetten-Verluste ausfallen. Die Liste enthält unter anderem:
- personenbezogene Daten
- alle Ein- und Auszahlungen
- Spielverläufe
Datenauskunft beim Wettanbieter anfordern: So geht’s
Damit Sie von Ihrem Online-Wettanbieter eine Datenauskunft gemäß Art. 15 DSGVO erhalten, müssen Sie folgendes tun:
- Stellen Sie per E-Mail eine Auskunftsanfrage bei dem Anbieter, von dem Sie Ihre Verluste zurückfordern möchten – gegebenenfalls sind das mehrere.
- Nutzen Sie gegebenenfalls unsere Mustervorlage der Auskunftsanfrage gemäß DSGVO.
- Reagiert Ihr Wettanbieter nicht im Rahmen der Fristvorgabe, legen Sie Beschwerde bei der Datenschutzbehörde in dem Land ein, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. Bei Online-Sportwetten ist das oft Malta.
Hinweis: Unsere Services
Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Spieler:innen bei illegalen Sportwetten gegenüber den Betreibern zu vertreten. Das umfasst auch das Einfordern einer DSGVO-Datenauskunft. Sie müssen sich also nicht selbst darum kümmern – wir nehmen Ihnen das auf Wunsch ab.
Dauer der Auskunftserteilung: Diese Wartezeit ist legitim
Mit einer Datenauskunft dürfen sich Verantwortliche nicht beliebig Zeit lassen. Es gilt eine gesetzliche Frist von maximal einem Monat nach Erhalt der Anfrage. Diese sollten Sie im Schreiben auch konkret benennen.
Datenauskunft anfordern: Kosten
Da eine Datenauskunft Ihr gutes Recht ist, dürfen die Wettanbieter Ihnen dafür keine Kosten in Rechnung stellen. Tun sie das doch, verweisen Sie auf Art. 15 DSGVO und suchen sich bestenfalls anwaltliche Hilfe. Eine auf Glücksspiel spezialisierte Anwältin bzw. ein Anwalt setzt Ihr Auskunftsrecht durch.
Unser Kanzlei-Team fordert Ihre Verluste durch illegale Online-Sportwetten zurück und setzt so Ihre Rechte durch.
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