Wohngebäudeversicherung: Ihr Vorteil
Bis 1994 war eine Wohngebäudeversicherung gesetzliche Pflicht, mit gutem Recht, schützt sie doch Besitzer von privatem Wohneigentum vor hohen Kosten durch Feuer, Wasserschäden, Sturm und Hagel. Nun beruht die Wohngebäudeversicherung auf Freiwilligkeit, es sein denn, die Kosten für den Hauskauf wurden über eine Bank finanziert.
Was ist eine Wohngebäudeversicherung?
Die mit einem Wohnobjekt oder Gebäude mit gemischt gewerblichem und privatem Anteil verbundene Wohngebäudeversicherung ist eine Sachversicherung. Sie versichert ein im Versicherungsvertrag näher bezeichnetes Gebäude vor den einzeln im Vertrag aufgeführten Folgen bestimmter Ereignisse.
Ob es sich bei Ihrer privaten Immobilie um ein Reihenhaus, ein Doppelhaus oder ein freistehendes Objekt handelt, ist bei der Wohngebäudeversicherung unerheblich. Voraussetzung ist lediglich, dass Sie ein gemischt belegtes Gebäude zu 50 % privat nutzen.
Für wen lohnt sich eine Wohngebäudeversicherung?
Auch wenn die gesetzliche Pflicht nicht mehr besteht und die Eigenfinanzierung den Hausbesitzer unabhängig von Bankkrediten macht, ist der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung ratsam. Sie entschädigt den Hausbesitzer für die finanziellen Folgen, die durch bestimmte Schäden entstehen und ist damit eine der wichtigsten Versicherungen für Hausbesitzer. Mit der Entschädigungssumme ist er in der Lage, die notwendig werdenden Reparaturmaßnahmen abzudecken.
Wohngebäudeversicherung: Das ist versichert
Die Wohngebäudeversicherung ist ein Versicherungsvertrag, der Schäden durch die sogenannten elementaren Grundgefahren absichert.
Zu diesen Grundgefahren zählen:
- Feuer
- Leitungswasser
- Sturm
- Hagel
Alle unmittelbar mit diesen Gefahren verbundenen und weiterführenden Kosten sind in der Regel im Versicherungsvertrag abgedeckt. Durch die nun bestehende Freiwilligkeit hat ein Wohngebäudebesitzer zumindest theoretisch die Möglichkeit, jede dieser Gefahren einzeln bei einem Versicherungsunternehmen seiner Wahl abzusichern.
Ein solches Vorgehen lohnt sich jedoch kaum, da vielfach mehrere dieser Gefahren gemeinsam einen Schaden anrichten.
Beispiel: Hagelschlag mit Folgeschäden
Ein Haus wird während eines Gewitters mit starkem Hagel durch Blitzschlag in Brand gesetzt. Durch den Einsatz der Feuerwehr entsteht ein zusätzlicher Löschwasserschaden am Gebäude. Durch die Hitzeeinwirkung platzen Trinkwasserleitungen, es kommt zu weiteren Beschädigungen.
Der Schaden wurde also durch alle vier Grundgefahren verursacht. Bei getrennten Versicherungen müssen die Kosten anteilig für jede Versicherung herausgerechnet werden. Dieses Vorgehen ist in der Praxis nahezu unmöglich und würde letztendlich zu langwierigen Verhandlungen mit allen Versicherungen führen.
Welche Erweiterungen sind zusätzlich zur einfachen Gebäudeversicherung möglich?
Viele Versicherungsgesellschaften bieten einen erweiterten Schutz an. Unter anderem können folgende Elementargefahren ebenfalls versichert werden:
- Überschwemmungen durch Hochwasser, Starkregen oder Rückstau
- Erdbeben und Erdrutsche
- Schneedruck und Lawinen
Wohngebäudeversicherung: Was ist noch versichert?
Zu den versicherten Gebäudebestandteilen gehören Dach und Wände, eingebaute Fenster und Türen sowie Terrasse und Balkon. Weiter sind im Rahmen der Wohngebäudeversicherung fest verbaute Gegenstände vom Versicherungsvertrag erfasst. Dazu zählen:
- individuell eingebaute Küchen und Schränke
- fest verlegte Böden und Wandbeläge
- sanitäre Installationen wie Waschbecken, Badewanne und Dusche
- Heizungsanlagen
- Treppenlifte
Ferner sind die durch die Elementarelemente beschädigten, am Gebäude angebrachten, beweglichen Dinge wie Briefkasten, Klingelanlage oder Müllboxen versichert. Bei Bedarf kann die Wohngebäudeversicherung um einen weiteren Baustein ergänzt werden, der auch Nebengebäude wie Carports oder Garagen umfasst.
Wohngebäudeversicherung: Das leistet die Versicherung genau
Der Begriff Elementargewalten und seine Einteilung in Feuer, Leitungswasserschaden, Hagel und Sturm umfasst teils mehrere Unterteilungen. Jede Versicherungsgesellschaft definiert genau, wann sie eintrittspflichtig wird.
Was gehört zum Elementarschaden durch Feuer?
Die Schäden, die ein Feuer oder ein Blitzschlag auslösen kann, sind vielseitig. Ebenso kann ein Feuer auf unterschiedliche Weise entstehen. Deshalb sind in jedem Versicherungsvertrag die einzelnen Haftungsgründe explizit aufgeführt.
Zum Feuerschaden gehört nicht nur der Schaden, der durch offene Brände entsteht. Hier werden umfassend Schäden erfasst, wie
- Brand aus verschiedenen Ursachen
- Blitzschlag
- Explosion
- Überspannung
- Implosion
- Anprall und Absturz eines Luftfahrzeuges oder Schäden durch seine Teile oder die Ladung
In der Regel beinhaltet hier die Gebäudeversicherung eine Neuwertentschädigung. Dies bedeutet, dass die kompletten Kosten eines Wiederaufbaus oder der Reparaturen übernommen werden. Details finden Sie in den Versicherungsbedingungen der Gesellschaft, die Ihnen vor Abschluss der Wohngebäudeversicherung ausgehändigt werden müssen.
Beispiel: Folgeschäden durch Brand
Infolge eines Blitzschlages gerät der Dachstuhl Ihres Anwesens in Brand. Zwar kann die Feuerwehr wesentliche Gebäudeteile retten. Es entstehen jedoch durch den Brand, die Rußeinwirkung und das Löschwasser Schäden, die sich auf das gesamte Gebäude erstrecken. Hier zahlt die Gebäudeversicherung nicht nur den Wiederaufbau des Dachstuhls. Auch die Sanierung des Gebäudes, die durch das Löschwasser und die Brandauswirkungen notwendig wird, erstattet die Versicherung.
Muss die Schadensursache innerhalb des Hauses liegen?
Die Schadensursache, für die Feuer verantwortlich ist, muss nicht unbedingt direkt im Gebäude liegen. Auch wenn Feuer oder Blitzschlag außerhalb des Hauses zu einem Gebäudeschaden führen, muss die Gebäudeversicherung eintreten.
Beispiel: Überspannungsschäden zahlt die Hausratversicherung
Ein Blitz schlägt in eine nahe Stromleitung ein. Es entsteht eine Überspannung, die wiederum die elektronischen Steuergeräte für Heizung, Lüftung oder Klimaanlage in Ihrem Haus beschädigen. Diesen Überspannungsschaden hat Versicherungsgesellschaft zu tragen, bei der Sie Ihre Wohngebäudeversicherung abgeschlossen haben.
Nicht bezahlen muss dagegen die Versicherung Geräteschäden, die durch die Überspannung an Ihrem PC, dem Fernseher oder dem Telefon entstanden sind. Hier wird unter Umständen eine Hausratversicherung für Eigentümer oder entsprechend die Hausratversicherung für Mieter eintrittspflichtig.
Was versteht man unter einem Trinkwasserschaden?
Die Wohngebäudeversicherung muss einen Schaden regulieren, der durch nicht vorhersehbare Ereignisse an Wasserleitungen im Gebäude entstehen. Dazu zählen neben den Trinkwasserleitungen auch andere wasserführende Leitungen und die dazugehörenden Anlagen wie Klimapumpen, Heizkörper und Heizkessel.
Beispiel: Wasserschaden als unvorhersehbares Ereignis
Während Ihrer Abwesenheit platzt ein Wasserrohr. Da Sie nicht rechtzeitig reagieren können, werden durch das austretende Trinkwasser nicht nur Ihre Bodenbeläge in Mitleidenschaft gezogen, sondern auch Wände und Decken. Für diesen gesamten Schaden muss die Wohngebäudeversicherung eintreten.
Wann übernimmt die Versicherung den Trinkwasserschaden nicht?
Nicht eintrittspflichtig ist die Wohngebäudeversicherung jedoch, wenn der Trinkwasserschaden durch grobe Fahrlässigkeit Ihrerseits eintritt.
Beispiel: Wasserzuleitung nicht ordnungsgemäß verschlossen
Vor einer länger andauernden Abwesenheit schließen Sie die Wasserzuleitung zu Ihrer Waschmaschine nicht. Sie verlassen sich auf den automatischen Wasserstop, der jedoch von Ihnen unbemerkt längst nicht mehr funktioniert. Während Ihres Urlaubs platzt der Zuleitungsschlauch. Das Wasser richtet nicht nur in Ihrer Wohnung Schaden an, sondern läuft durch die Decken in zwei weitere Geschosse. Ihre Gebäudeversicherung muss den entstandenen Schaden nicht ausgleichen.
Zwar kann eine bestehende Hausratversicherung in diesem Fall eintrittspflichtig sein. In der Praxis wird daraus jedoch immer wieder eine langwierige und an den Nerven zehrende Angelegenheit, bis geklärt ist, welche Versicherung eintritt und welcher Teil des Schadens übernommen wird.
Tipp: Kontrolle ist besser als Streit
Machen Sie vor jeder längeren Abwesenheit einen Kontrollgang durch die Wohnung. Drehen Sie den Wasserhahn an Geschirrspüler und Waschmaschine zu, ziehen Sie die Stecker von Ihren Elektrogeräten aus der Steckdose. Legen Sie sich eine Checkliste an, die Sie vor jeder Abwesenheit abhaken.
So kann Ihnen zumindest niemand grobe Fahrlässigkeit vorwerfen, wenn dennoch ein Schaden eintritt.
Wann zahlt die Gebäudeversicherung bei Sturm und Hagel?
Der Klimawandel bringt immer heftiger werdende Unwetter mit sich. Tennisballgroßer Hagel und Stürme mit Windstärke 12 sind längst keine Seltenheit mehr. Die Auswirkungen treffen nicht nur Grünanlagen und Autos, sondern immer häufiger sind Gebäude betroffen.
Damit der Schadensgrund Sturm anerkannt wird, muss es sich bei der Verursachung des Schadens nachweislich um einen Sturm mit der Windstärke 8 und mehr gehandelt haben. Ob am Schadenstag diese Voraussetzung vorlag, erfahren Sie bei örtlichen Wetterdiensten oder Online-Wetterdiensten.
Bei Hagel reicht der dokumentierte Nachweis. Fertigen Sie unterschiedliche Bilder von der Hagelgröße und dem entstandenen Schaden an. Auch die Rückfrage beim Wetterdienst kann hier hilfreich sein, sie stellt Ihnen gerne ihre Daten über den Hagelschlag zur Verfügung.
Diese Schadensarten gibt es
Die Schäden, die am Wohngebäude entstehen können, werden in
- Einwirkungsschaden
- Schäden durch Gegenstände
- und Folgenschäden
unterteilt.
Diese Regelung gilt auch für fest mit dem Gebäude verbundene und mitversicherte Gebäudeteile. Diese Schadensregulierung ist Inhalt der Wohngebäudeversicherung. Eine weiter entfernte Gartenmauer sah das Gericht jedoch nicht als zugehörig an, sie muss extra versichert werden.
Ein Einwirkungsschaden ist ein Schaden, der direkt durch den Hagel oder Sturm am versicherten Gebäude entsteht. Beschädigte Dachziegel, abgerissene Dachrinnen und Dachplatten sind solche Schäden. Auch eingedrückte Fenster oder Wände sind Einwirkungsschäden.
Ein Schaden durch einen Gegenstand im Sinne der Wohngebäudeversicherung entsteht beispielsweise durch umherfliegende Gegenstände. Diese Gegenstände müssen jedoch zuvor fest mit dem Haus verbunden gewesen sein. Ein Dachziegel zählt dazu, nicht aber frei stehende Balkonmöbel und Gartengeräte.
Sturm und Hagel können auch Folgeschäden auslösen. Diese liegen vor, wenn durch den Sturm abgerissene Gegenstände wie Äste Fensterscheiben zerschlagen. Dringt durch diese Beschädigung Feuchtigkeit ins Haus ein und verursacht Schäden am Bodenbelag, Decke oder Wänden, ist dies ein Folgeschaden. Voraussetzung ist jedoch, dass das Fenster zuvor ordnungsgemäß verschlossen war. Wer vergessen hatte, sein Fenster zu schließen, geht leer aus.
So finden Sie die richtige Wohngebäudeversicherung
Hier hilft Ihnen eine Aufstellung weiter, anhand der Sie in Ruhe Vor- und Nachteile abwägen können.
- Brauche ich wegen einer Finanzierung zwingend eine Gebäudeversicherung?
- Lohnt sich die Gebäudeversicherung in meinem Fall?
- Wie sinnvoll sind zusätzliche Bausteine gegen Elementarschäden?
- Welche Versicherungsgesellschaft bietet günstige Konditionen?
Die Frage nach der Gebäudeversicherung, die für eine Finanzierung notwendig wird, beantworten Ihnen die entsprechenden Kreditanstalten. Sie geben den Umfang der Versicherung vor, wo Sie diesen Vertrag abschließen, bleibt jedoch Ihnen überlassen.
Ob sich eine Gebäudeversicherung auch dann lohnt, wenn sie nicht verpflichtend ist, werden Ihnen nicht nur Versicherungsfachleute mit einem Ja beantworten. Rechnen Sie die durchschnittlichen Beiträge auf Ihren Verbleib im Haus hoch und vergleichen Sie den Gebäudewert mit den Versicherungskosten.
Was sind wahrscheinliche und unwahrscheinliche Szenarien?
Zwar ist die statistische Gefahr, dass Ihr Haus niederbrennt, eher niedrig. Ständig am Steigen sind jedoch die Schäden, die Sturm und Hagel in einem teils erheblichen Ausmaß an Wohngebäuden anrichten. Unter diesem Aspekt lohnt sich auch ein näherer Blick auf zusätzliche Versicherungserweiterung.
In den meisten Gegenden Deutschlands wird zwar keine Lawinengefahr für Ihr Wohngebäude gegeben sein. Die Möglichkeit, dass Schneedruck das Hausdach beschädigt, besteht jedoch nicht nur im Voralpenland.
Mehr Aufmerksamkeit sollten Sie dem Punkt Überschwemmungen und Schlammlawinen widmen. Langanhaltende Trockenheit auf der einen Seite und heftige Niederschläge auf der anderen Seite lösen immer häufiger Überschwemmungen und Erdrutsche aus. Wägen Sie die Möglichkeit ab, ob Ihre Region und der Standort Ihres Hauses von solchen Ereignissen betroffen werden könnten. Ist dies der Fall, kann sich eine entsprechende Klausel durchaus lohnen.
Wie bereiten Sie sich auf das Gespräch mit dem Versicherer vor?
Ehe Sie einen Termin mit einem Versicherungsvertreter vereinbaren, sollten Sie nicht nur den Umfang der gewünschten Gebäudeversicherung für sich klären. Auch die Höhe der zu zahlenden Prämie ist ein wichtiger Faktor.
Sich von der Versicherungsprämie allein leiten zu lassen und einen möglichst billigen Vertrag abzuschließen ist jedoch nicht immer eine gute Entscheidung. Vergleichen Sie
- die detaillierte Leistung
- Ausschlussklauseln
- und nicht zuletzt die Zahlungswilligkeit des ins Auge gefassten Versicherungsunternehmen.
Der preisgünstigste Vertragsabschluss nützt Ihnen wenig, wenn Sie im Schadensfall einen langen Prozess durchstehen müssen, weil diese Gesellschaft tendenziell zu den Leistungsverweigerern gehört.
Tipp: Nicht drängen lassen
Lassen Sie sich im persönlichen Gespräch mit dem Versicherungsvertreter nicht überrumpeln. Bitten Sie einige Tage um Bedenkzeit. Nutzen Sie diese Zeit, um die Vertragsbedingungen genau zu studieren und ein weiteres Vergleichsangebot einzuholen.
Kosten einer Gebäudeversicherung
Hier können Sie sich auf Vergleichsportalen schlau machen. Die Höhe der Versicherungsprämie richtet sich unter anderem nach
- der Bauart des Wohngebäudes
- dem Alter des Hauses
- dem Zustand des Anwesens
- der Lage/dem Ort
Was versteht man unter Wert 1914?
Der Gebäudeversicherungswert 1914, auch kurz Wert 1914 genannt, ist ein theoretischer Wert. Er wird von den Versicherern dazu verwendet, die notwendige Versicherungssumme und die Höhe der Prämien zu ermitteln.
Dieser fiktive Rechenwert geht auf Faktoren aus dem Jahr 1914 zurück. Dies waren stabile Baupreise, eine goldgedeckte Währung und das Fehlen von außergewöhnlichen Baupreissteigerungen. Der Wert 1914 dient zusammen mit dem vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Baupreisindex dazu, den Neubauwert eines Hauses für jedes beliebige Jahr zu errechnen, soweit dieses Jahr im Index aufgenommen ist.
Der Neubauwert ist der Betrag, zu dem ein völlig zerstörtes Haus wieder aufgebaut werden könnte. Er hängt nicht mit dem Verkehrswert zusammen, der erheblich vom Neubauwert nach unten oder oben abweichen kann. Durch den Wert 1914 ist es möglich, allen Hauseigentümern die gleiche Grundlage für die Gebäudeversicherung zu bieten.
Unser Kanzlei-Team weiß, wann eine Wohngebäudeversicherung welche Schäden regulieren muss und setzt Ihre Ansprüche durch.
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