Die Deckungszusage

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, dann kann die Deckungszusage nach Eintritt eines Rechtsfalls für Sie von großer Bedeutung sein. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt im Falle einer Deckungszusage nun die Gerichts- und Anwaltskosten in dieser Angelegenheit. Das bedeutet für Sie, dass in der Regel nur noch die vereinbarte Selbstbeteiligung auf Sie zukommt.

Wie hoch der entsprechende Leistungsumfang Ihrer Rechtsschutzversicherung ist, hängt zudem davon ab, welche Deckungssumme Sie vereinbart haben und für welchen Geltungsbereich der geschlossene Rechtsschutzversicherungsvertrag gilt. Sollten die Gerichts- und Anwaltskosten nämlich die vereinbarte Deckungssumme übersteigen, müssen Sie als Versicherter alle weiter anfallenden Kosten übernehmen.

Was prüft die Rechtsschutzversicherung bei der Erteilung einer Deckungszusage?

Ihre Rechtsschutzversicherung erteilt Ihnen jedoch nicht einfach so eine Deckungszusage. Bevor Sie diese erhalten, prüft Ihre Rechtsschutzversicherung zunächst die Unterlagen und ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht, ist es wahrscheinlich, dass Ihre Rechtsschutzversicherung nicht zahlt.

  • Richtiges Rechtsgebiet

Als erstes wird geprüft, ob der vorliegende Sachverhalt auch unter die versicherten Rechtsgebiete fällt. Haben Sie beispielsweise nur eine Rechtsschutzversicherung für verkehrsrechtliche Probleme abgeschlossen, dann kommt diese nicht für ein arbeitsrechtliches Problem auf. So müssen Sie abwägen, welche Abdeckung zu Ihnen passt und beispielsweise eine Versicherung für Arbeitsrechtsschutz sinnvoll für Sie ist.

  • Das Vorliegen von Risikoausschlüssen

Innerhalb der Versicherungsbedingungen lassen sich Risikoausschlüsse entnehmen. Liegt ein solcher Risikoausschluss vor, dann muss die Rechtsschutzversicherung auch nicht für die Anwalts- und Gerichtskosten aufkommen.

Ein typischer Risikoausschluss wäre die Abwehr von Schadensersatzansprüchen, da dies in der Regel von der KFZ- oder Privathaftpflichtversicherung übernommen werden. Aber auch für Auseinandersetzungen im Bereich Bauen und Baufinanzierung kommen Rechtsschutzversicherung in der Regel nicht auf. Auch hier gilt: Überlegen Sie welchen Schutz Sie brauchen. Ist beispielsweise eine private Haftpflichtversicherung sinnvoll für Sie?

  • Wartezeit und Datum des Rechtsschutzfalles

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abschließen, müssen Sie in den meisten Fällen drei Monate abwarten, bis Sie Ihre Versicherung für einen Rechtsfall eintritt. Rechtsschutzversicherungen ohne Wartezeit gibt es selten. Zusätzlich kommt es bei der Frage, wann sich der Rechtsschutzfall genau ereignet hat immer wieder zu Konflikten.

Da bereits viele Klauseln der Rechtsschutzversicherung für unwirksam erklärt wurden, sollten Sie eine Ablehnung der Deckungszusage ohne eine rechtliche Überprüfung nicht ohne Weiteres hinnehmen.

  • Die Erfolgsaussichten des Rechtsstreits

Bei einer Deckungszusage müssen Sie in der Regel den bereits vorliegenden Schriftverkehr und ggf. einen Klageentwurf mit übersenden. Die Rechtsschutzversicherung überprüft dann, ob Ihre Angelegenheit vor Gericht Aussicht auf Erfolg hat. Sollte die Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage ablehnen, muss sie diesbezüglich die entsprechenden Gründe für die Ablehnung mitteilen.

  • Mutwilligkeit

Letztlich überprüft die Rechtsschutzversicherung noch, ob Sie Ihre Interessen mutwillig geltend machen. Dies ist immer dann der Fall, wenn die entstehenden Kosten in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg stehen. Auch diese Form der Ablehnung muss von der Rechtsschutzversicherung begründet werden. Die Begründung, dass die Summe um die sich gestritten wird, zu gering ist, reicht für eine Ablehnung der Deckungszusage jedoch nicht aus.

Wie beantragen Sie eine Deckungszusage?

Für die Beantragung einer Deckungszusage haben Sie zwei Möglichkeiten:

  1. 1. Sie fragen bereits vorab telefonisch oder direkt vor Ort bei der Rechtsschutzversicherung an, ob diese die Kosten für den Rechtsfall übernehmen werden. Der Vorteil hieran ist, dass Sie bei einer Ablehnung überlegen können, ob Sie tatsächlich einen Rechtsanwalt mit der Angelegenheit beauftragen wollen, da Sie die Kosten hierfür selbst übernehmen müssten.
  2. 2. Sie haben bereits einen Rechtsanwalt mit der Angelegenheit beauftragt und dieser stellt zusätzlich eine Anfrage auf Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Der Vorteil hieran ist, dass der Rechtsanwalt bereits relevanten anwaltlichen Schriftverkehr und ggf. einen Klageentwurf mit übersenden kann.

Formular für Deckungsanfrage 

 

Name der Rechtsschutzversicherung:

Versicherungsscheinnummer:

Beginn des Versicherungsschutzes:

Name des Versicherungsnehmers:

Adresse des Versicherungsnehmer:

 

Beteiligter in der Rechtssache ist jemand anderes als der Versicherungsnehmer:

  • Kind des Versicherungsnehmer (Name und Alter des Kindes):
  • Ehegatte des Versicherungsnehmers (Name des Ehegatten):

 

Für folgende Angelegenheit wird um Versicherungsschutz gebeten:

  • Straf- und Bußgeldsache
  • Arbeitsrechtssache
  • Mietangelegenheit
  • Familienangelegenheit
  • Sozialrechtsangelegenheit
  • Allgemeine Vertragsangelegenheit
  • ________________

 

Der Eintritt des Versicherungsfalls ergibt sich aus folgenden mit eingereichten Unterlagen:

  • Anhörungsbogen
  • Bußgeldbescheid
  • Schreiben des Gegners
  • Mahnbescheid
  • Anspruchsbegründung
  • Abmahnung
  • Klageschrift
  • Anklage
  • Klageerwiderung
  • Kündigung
  • _________________

Gilt die Deckungszusage für alle Verfahrensschritte?

Es reicht in der Regel nicht aus, nur einmal eine Deckungszusage zu beantragen. Rechtsschutzversicherungen erteilen immer nur für den jeweiligen Verfahrensschritt (außergerichtliche Tätigkeit, Klageverfahren, Berufungsverfahren usw.) eine Deckungszusage. Sollte eine außergerichtliche Klärung beispielsweise nicht zum Erfolg führen, muss für das Klageverfahren eine weitere Deckungszusage eingeholt werden. Wird dies versäumt, kann es passieren, dass Sie auf den Kosten des Klageverfahrens sitzen bleiben.

Welche Kosten fallen für die Einholung der Deckungszusage an?

Bei den meisten Rechtsanwälten stellt die Einholung der Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung ein kostenloser Service für den Mandanten dar. Doch gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz stellt die Rechtsschutzabwicklung gebührenrechtlich eine selbstständige Tätigkeit dar. Somit könnte der Rechtsanwalt Ihnen eine Geschäftsgebühr für die Einholung der Deckungszusage in Rechnung stellen. Wie hoch der Rechnungsbetrag genau ist, kann nicht pauschal beantwortet werden. Hier spielen der Gegenstandswert und die Höhe des Gebührensatzes eine Rolle.

Hinweis: Rechtsanwalt muss über Kosten aufklären 

Möchte der Rechtsanwalt die Kosten für die Deckungszusage abrechnen, dann muss dieser Sie im Vorfeld hierüber aufgeklärt haben. Sie als Mandant rechnen nämlich nicht damit, dass diese Tätigkeit eine zusätzliche Leistung darstellt. Hat der Rechtsanwalt Sie nicht hierüber aufgeklärt, stellt dies eine Beratungspflichtverletzung dar. Ihnen steht sodann ein Schadensersatzanspruch gegenüber dem Rechtsanwalt zu.

Kann die Deckungszusage zurückgenommen werden?

Hat Ihnen Ihre Rechtsschutzversicherung einmal eine Deckungszusage erteilt, dann kann sie diese nicht wieder widerrufen. Die Deckungszusage stellt ein “deklaratorisches Schuldanerkenntnis” dar. Dies bedeutet, dass Ihre Rechtsschutzversicherung nachträglich keine Einwände mehr erheben kann, die sie bereits vor Erteilung der Deckungszusage hätte erheben können.

Sollte sich jedoch herausstellen, dass bestimmte Informationen falsch waren oder gar nicht erst mitgeteilt wurden, kann die Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage zurücknehmen oder diese einschränken.

Wie lange dauert es, bis man eine Deckungszusage erhält?

Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Frist, in der die Rechtsschutzversicherung über die Deckungszusage entscheiden muss. Da jedoch auch im Klageverfahren Fristen eine entscheidende Rolle spielen, ist es wichtig, dass die Rechtsschutzversicherung innerhalb eines kurzen Zeitraumes über die Deckungsanfrage entscheidet.

In der Rechtsprechung wird eine Zeitgrenze von zwei Wochen als angemessene Frist genannt. Diese Frist beginnt ab dem Zeitpunkt zu laufen, sobald der Rechtsschutzversicherung alle entscheidenden Informationen und Unterlagen über den Versicherungsfall vorliegen.

Rechtsschutzversicherung erteilt keine Deckungszusage

Sollte Ihre Rechtsschutzversicherung Ihre Deckungsanfrage ablehnen, dann sollten Sie dies nicht einfach so hinnehmen. Zunächst einmal sollten Sie fragen, aus welchen Gründen die Rechtsschutzversicherung die Kosten für Ihren Rechtsfall nicht übernehmen will. Sollte ein Gespräch mit der Versicherung nicht ausreichen, haben Sie noch weitere Möglichkeiten, gegen die Ablehnung der Deckungszusage vorzugehen.

Wie funktioniert das Stichentscheidsverfahren?

Sollten Sie als Versicherungsnehmer die Auffassung der Rechtsschutzversicherung, die zur Ablehnung der Deckungszusage geführt hat, nicht teilen, können Sie den bereits für Sie tätig gewordenen Rechtsanwalt oder einen noch zu beauftragenden Rechtsanwalt veranlassen, gegenüber der Rechtsschutzversicherung eine Stellungnahme abzugeben.

In dieser Stellungnahme muss eine Begründung darüber abgegeben werden, warum die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen Aussicht auf Erfolg hat und auch nicht mutwillig erscheint. Welchen Inhalt die Stellungnahme des Rechtsanwaltes genau haben muss, ergibt sich aus den Vorgaben des BGH.

Hinweis: Keine weiteren Ablehnungsgründe 

Hat die Rechtsschutzversicherung in ihrer Ablehnung Gründe für eine fehlende Einstandspflicht genannt, kann diese im Stichentscheid keine weiteren Gründe nachreichen

Laut BGH übernimmt der Rechtsanwalt in diesem Verfahren nämlich die Aufgabe eines Schiedsgutachters. Er muss demnach den entscheidungserheblichen Streitstoff darstellen und für bestrittenes Vorbringen auch einen Beweis oder Gegenbeweis liefern.

Zusätzlich muss dieser die rechtlichen Probleme des Rechtsfalls unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung herausarbeiten. Letztlich muss er sich auch mit dem Prozessrisiko auseinandersetzen. Dies bedeutet, dass sich der Rechtsanwalt auch mit den Argumenten befassen muss, die gegen den Erfolg des Rechtsfalls spricht.

In der Regel reicht es jedoch aus, wenn er Rechtsanwalt in seiner Stellungnahmen auf die Ablehnungspunkte der Rechtsschutzversicherung eingeht und begründet, warum die Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage erteilen muss.

Wie funktioniert das Schiedsgutachtenverfahren?

Das Schiedsgutachtenverfahren stellt neben dem Stichentscheid eine weitere Möglichkeit dar, gegen die Ablehnung der Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung vorzugehen. Hier wird die Angelegenheit von einem unabhängigen Gutachter überprüft.

Sie als Versicherungsnehmer müssen bei diesem Verfahren innerhalb eines Monats nach Zugang der Ablehnung der Deckungszusage die Einleitung eines Schiedsgutachtenverfahrens bei der Rechtsschutzversicherung verlangen. Eine bestimmte Form ist für dieses Verfahren nicht vorgeschrieben, was für Sie bedeutet, dass Sie dieses auch mündlich beantragen können.

Es empfiehlt sich jedoch aus Beweisgründen, die Einleitung dieses Verfahrens schriftlich zu beantragen. Innerhalb dieser Frist müssen Sie Ihrer Rechtsschutzversicherung auch alle relevanten Unterlagen zukommen lassen.

Nachdem Sie ein Schiedsgutachtenverfahren beantragt haben, ist Ihre Rechtsschutzversicherung verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Zugang Ihres Antrages ein Schiedsgutachtenverfahren einzuleiten. Sollte die Rechtsschutzversicherung nicht innerhalb dieser Frist tätig werden, begründet dies dann eine Kostendeckungspflicht für die Rechtsschutzversicherung.

Hinweis: Rechtliche Interessen müssen gewahrt werden

Sollten innerhalb des Schiedsgutachtenverfahrens Fristen ablaufen, ist Ihre Rechtsschutzversicherung verpflichtet, die Kosten für mögliche Rechtshandlungen zu übernehmen. Nur so können Ihre rechtlichen Interessen vollumfänglich gewahrt werden.

Als Schiedsgutachter wird dann ein Rechtsanwalt ausgewählt, der bereits seit mindestens fünf Jahren zugelassen ist. Die Auswahl dieses Rechtsanwalts übernimmt die Rechtsanwaltskammer.

Der Schiedsgutachter entscheidet dann anhand der vorliegenden Unterlagen. Seine Entscheidung ist für die Rechtsschutzversicherung bindend. Sollte sich die Rechtsschutzversicherung weiterhin weigern, eine Deckungszusage zu erteilen, können Sie gegen diese Deckungsklage einreichen.

Müssen Sie die Kosten für das Schiedsgutachtenverfahren übernehmen?

Wer die Kosten für das Schiedsgutachtenverfahren übernimmt, richtet sich nach der Entscheidung des Gutachters:

  • War die Ablehnung der Deckungszusage teilweise oder vollständig unberechtigt, dann muss die Rechtsschutzversicherung Ihre Kosten und die des Schiedsgutachters übernehmen.
  • War die Ablehnung der Deckungszusage berechtigt, dann tragen Sie Ihre eigenen Kosten und die des Schiedsgutachters.

Welche Funktion hat der Versicherungsombudsmann?

Der Versicherungsombudsmann ist eine unabhängige Schlichtungsstelle für Verbraucher in Versicherungsangelegenheiten. Wenn Sie eine Ablehnung auf Ihre Deckungszusage erhalten haben, dann haben Sie die Möglichkeit, sich an den Ombudsmann zu wenden. Der Vorteil hierbei ist, dass das Verfahren des Ombudsmannes für Sie als Verbraucher kostenlos ist.

Nachdem Sie dem Ombudsmann die entscheidenden Unterlagen haben zukommen lassen, prüft dieser unparteiisch die Ablehnung der Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung. Liegt der Beschwerdewert unter 10.000 EUR, kann der Ombudsmann ein für die Rechtsschutzversicherung bindendes Ergebnis verkünden. Liegt der Beschwerdewert über 10.000 EUR, spricht dieser lediglich eine unverbindliche Empfehlung aus. In der Regel folgt die Rechtsschutzversicherung jedoch der Rechtsauffassung des Ombudsmannes.

Die Deckungsklage

Weigert sich Ihre Rechtsschutzversicherung trotz Stichentscheids-, Schiedsgutachten- und Ombudsmannverfahren eine Deckungszusage für Ihren Rechtsfall zu erteilen, können Sie Ihre Rechtsschutzversicherung auf Erteilung einer Deckungszusage verklagen.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Deckungsklage vorliegen?

Damit Sie eine Deckungsklage bei Gericht einlegen können müssen folgende zwei Voraussetzungen erfüllt werden:

  1. Sie haben als Versicherungsnehmer einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Rechtsverfolgung bei Ihrer Rechtsschutzversicherung geltend gemacht.
  2. Ihre Rechtsschutzversicherung hat die Kostenübernahme abgelehnt.

Für die Einreichung der Deckungsklage müssen Sie keine Klagefrist beachten. Jedoch sollten Sie die Verjährungsfristen im Blick haben.

Welche Rolle spielen die ARB bei der Deckungsklage?

Zwischen Ihnen und der Rechtsschutzversicherung besteht ein Vertragsverhältnis. Diesem Vertragsverhältnis unterliegen in der Regel die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) zugrunde. Vor Einreichung der Deckungsklage sollten daher, die für den Vertrag relevanten ARB, auf Ausschlussgründe hin untersucht werden.

Wichtig ist hierbei, dass Sie auch tatsächlich die ARB prüfen, die bei Ihrem Vertragsschluss zugrunde gelegt wurden. Sollten Ihnen die ARB nicht mehr vorliegen, können Sie diese auch bei Ihrer Rechtsschutzversicherung anfordern.