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Online-Sportwetten: Deshalb mischt der BGH mit
Seit einigen Wochen fordern zahlreiche Spieler:innen Wettverluste, die sie im Zuge illegaler Online-Sportwetten eingefahren haben, zurück. Ihre Chancen stehen gut: Überwiegend entscheiden Gerichte zugunsten der Kläger:innen – auch der BGH sendet verbraucherfreundliche Signale. In zwei Hinweisbeschlüssen beziehen die Richter:innen Stellung und sehen Erstattungsansprüche, sofern Online-Wettanbieter ohne gültige Lizenz agiert bzw. sich nicht an den geltenden Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) gehalten haben.
Wichtig: Hinweisbeschlüsse
Zwar handelt es sich bei Hinweisbeschlüssen nicht um Urteile. Gleichwohl besitzen sie eine tragende Bedeutung, wenn letztlich eine Entscheidung fällt. Die Richter:innen werden sich an den Beschlüssen orientieren. Ebenso ziehen andere Gerichte die Ansichten des BGH für ihre Entscheidungsfindung heran.
Zustande gekommen sind die Beschlüsse infolge von Revisionen, mit denen die Beklagten die Urteile der Vorinstanzen kippen wollten. Allerdings: Noch ehe der BGH ein Sportwetten-Urteil im ersten Fall sprechen konnte, zog der beklagte Wettanbieter kurz vor dem Verhandlungstermin seine Revision zurück.
Im zweiten Fall hat sich der BGH zur weiteren Klärung an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gewandt. Es gilt auf europäischer Ebene zu klären, ob Wettverträge auch dann nichtig sind, wenn ein Betreiber von Online-Sportwetten zwar keine Konzession besessen hat, diese jedoch unter Erfüllung aller Anforderungen gemäß dem GlüStV beantragt hat. Wann sich der EuGH zum Sportwetten-Komplex äußert, lässt sich nicht abschätzen.
BGH-Hinweisbeschlüsse: Diese gibt es bei Online-Sportwetten
In zwei Fällen ist es bislang durch den BGH bei Sportwetten zu einem Beschluss bekommen. Der erste wurde am 23. März 2024 veröffentlicht, der zweite am 25. Juli 2024. Die Auffassungen, die die Richter:innen in beiden Beschlüssen teilen, ähneln sich stark: Wurden Online-Sportwetten ohne gültige Lizenz angeboten, sind die mit den Spieler:innen getroffenen Wettverträge nichtig. Gleiches gilt bei Verstößen gegen den GlüStV. Wettende, die Verluste eingefahren haben, haben Anspruch darauf, bei Sportwetten ihr Geld zurückzubekommen.
Einen entscheidenden Unterschied gibt es jedoch. Während der BGH den ersten Hinweisbeschluss zu Sportwetten ohne Zutun des EuGH erlassen hat, ließen die Richter:innen im zweiten Beschluss eine Frage offen. Damit wandte sich der BGH an den EuGH, der im Sportwetten-Komplex nun zur Klärung beitragen soll.
Konkret geht es um die Frage, inwieweit eine bereits beantragte, aber noch nicht erteilte Konzession bei der Urteilsfindung zu berücksichtigen ist, sofern sich Sportwettenanbieter an die geltenden Anforderungen nach dem Glücksspielstaatsvertrag gehalten haben.
Hinweis: Mehrere Verfahren vor dem EuGH
Aktuell sind neben dem Hinweisbeschluss des BGH zu Sportwetten vor dem EuGH noch weitere Verfahren von anderen deutschen Gerichten im Kontext von Online-Glücksspiel anhängig. Einige Richter:innen neigen deshalb dazu, ihre Verhandlungen zu pausieren, bis der EuGH eine Entscheidung gefällt hat. Laut BGH ist eine Aussetzung bei Online-Sportwetten und Co. jedoch nicht gerechtfertigt, sofern die Fälle auf unterschiedlichen Gesetzeslagen beruhen. Hier gilt es also genau abzuwägen, zumal sich die Erstattungsansprüche schmälern können, je mehr Zeit vergeht. Stichwort: Verjährung.
Wann und ob es überhaupt ein BGH-Urteil zu Sportwetten geben wird, lässt sich nicht voraussagen. Agiert der beklagte Wettanbieter Tipico wie bereits sein Mitbewerber zuvor – es wird sich also vor Urteilsfindung auf einen Vergleich geeinigt – wird es aller Voraussicht nach zu keinem Urteil kommen. Das wird wahrscheinlich davon abhängig sein, wie wohlwollend sich der EuGH gegenüber den Wettbetreibern zeigt, oder auch nicht.
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