Bedeutung der Cannabis-Legalisierung in Deutschland fürs Autofahren
Mit dem neuen Cannabis-Gesetz, genauer Konsumcannabisgesetz (KCanG), das seit April 2024 in Deutschland gilt, werden der Besitz, Anbau und Konsum von Cannabis entkriminalisiert. Zwar müssen bestimmte Vorgaben eingehalten werden. Grundsätzlich dürfen Erwachsene nunmehr aber legal kiffen. Damit musste auch das Straßenverkehrsgesetz (StVG) überarbeitet werden.
Das Ergebnis: Die Einführung von Tetrahydrocannabinol-Grenzwerten (THC-Grenzwerte) bis zu denen das Autofahren unter Einfluss von Cannabis in der Regel straffrei bleibt.
Cannabis und Autofahren schließen sich nach der Legalisierung also nicht mehr aus – wenn sich die Konsumentinnen und Konsumenten an gewisse Regeln halten.
Wichtig: Straftat statt Ordnungswidrigkeit
Auch wenn der Gesetzgeber mit der Cannabis-Legalisierung vieles erlaubt. Ein Freifahrtschein wird damit niemandem ausgestellt. Wer bestimmte Vorgaben wie die THC-Grenzwerte missachtet, begeht unter Umständen eine Straftat nach § 316 Strafgesetzbuch (StGB).
THC-Grenzwert: Das gilt nach Cannabis-Legalisierung beim Autofahren
Erlaubt ist es nach der Cannabis-Legalisierung zwar, ein Auto zu fahren. Bestimmte THC-Grenzwerte müssen jedoch eingehalten werden. Der Bußgeldkatalog gibt einen maximalen THC-Wert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum (ng/ml) vor. Setzen sich Cannabis-Liebhaber:innen mit einem höheren THC-Gehalt im Blut hinters Steuer, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit. Der Grenzwert entspricht in etwa einem Blutalkoholwert von 0,2 Promille.
Hinweis: Medizinisches Cannabis
Konsumieren Sie medizinisches Cannabis, das Sie auf Rezept erhalten, gilt für Sie kein Grenzwert am Steuer. Trotzdem ist ein Verfahren nicht auszuschließen. Ebenso kann eine Verurteilung unter bestimmten Umständen drohen. Im Falle einer Kontrolle sollten Sie in jedem Fall nachweisen können, dass Sie aufgrund gesundheitlicher Leiden konsumieren.
Dabei lässt sich der Gesetzgeber beim Strafmaß nicht lumpen. Neben Bußgeldern winken Punkte und Fahrverbote. Die genauen Regelungen finden Sie im Folgenden.
Wichtig in dem Zusammenhang ist auch: Genussmenschen müssen sich zwischen dem Konsum von Cannabis und Alkohol entscheiden. Zumindest, wenn sie sich ans Steuer setzen. Schlägt bei einer Verkehrskontrolle nicht nur ein Drogentest, sondern auch ein Alkoholtest an, ist mit schärferen Konsequenzen zu rechnen. Mischkonsum toleriert der Gesetzgeber nicht.
Ausnahmen: Regelungen für junge Erwachsene und Fahranfänger
Für junge Erwachsene unter 21 Jahren und Fahranfänger greifen indes andere Regeln. Bei ihnen ist lediglich ein maximaler THC-Wert von 1,0 ng/ml erlaubt. Nach der Cannabis-Legalisierung gilt fürs Autofahren bei ihnen damit der THC-Grenzwert, der bis zum April 2024 noch für alle Fahrzeugführer:innen galt.
Strafen: Das droht bei Missachtung der THC-Grenzwerte
Auch wenn es mit der Legalisierung von Cannabis erlaubt ist, Auto zu fahren, nachdem Hanf konsumiert wurde. Wer sich nicht an die Einhaltung des Grenzwertes in Höhe von 3,5 ng/ml bzw. 1,0 ng/ml bei unter 21-Jährigen und Fahranfängern hält, riskiert bei Verstoß den Führerschein.
Erwachsenen Autofahrerinnen und -fahrern drohen folgende Strafen
- beim ersten Verstoß: 500 EUR Bußgeld und ein Monat Fahrverbot.
- bei wiederholtem Vergehen: 1.000 EUR Bußgeld und drei Monate Fahrverbot.
- beim dritten Verstoß: 1.500 EUR Bußgeld und drei Monate Fahrverbot.
Wichtig: Mischkonsum
Bei Mischkonsum mit Alkohol droht Ihnen ein Bußgeld in Höhe von mindestens 1.000 EUR. Im Wiederholungsfall können bis zu 3.500 EUR fällig werden.
Fahranfänger und unter 21-Jährige müssen ab einem THC-Wert von 1,0 ng/ml mit einem Bußgeld in Höhe von 250 EUR rechnen.
Außerdem wichtig: Eine Straftat kann auch unter dem Grenzwert von 3,5 ng/ml vorliegen. Das ist insbesondere der Fall, wenn nach dem Rauschmittelkonsum die Fahrtüchtigkeit eines Fahrers bzw. einer Fahrerin nicht mehr gegeben ist und Fahrauffälligkeiten beziehungsweise Ausfallerscheinungen festgestellt werden. Je nachdem, inwieweit andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden, droht neben einer Geldstrafe auch eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Zudem wird der Führerschein vorübergehend kassiert und es gibt zwei bis drei Punkt ein Flensburg.
MPU: Dann droht der „Idiotentest“
Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), auch als Idiotentest verschrien, ist eine von Autofahrerinnen und -fahrern gefürchtete Maßnahme zur Begutachtung der Fahreignung. Vor Cannabis-Legalisierung wurde beim Autofahren unter Drogeneinfluss mitunter schon beim Nachweis von geringen Mengen zur MPU gebeten.
Zwar liegt diese Grenze nun höher – vom Tisch ist die Gefahr einer Untersuchung damit aber nicht. Es ist jedoch anzunehmen, dass Konsumentinnen und Konsumenten bei Erstverstoß keine MPU zu befürchten haben. Zumindest nicht, solange ein bestimmter THC-COOH-Wert nicht überschritten wird. Das legt auch die neue Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) nahe.
Hinweis: THC-COOH-Wert
Über den THC-COOH-Wert verrät, ob Konsumentinnen und Konsumenten nur gelegentlich zum Joint o.ä. greifen oder ob von einem regelmäßigen bzw. missbräuchlichen Cannabis-Konsum ausgegangen werden muss. Bei einem Wert von unter 150 ng/ml wird wahrscheinlich kein Missbrauch angenommen. Wo hier jedoch die Grenze liegt, ist noch nicht bekannt. Das dürfte sich mit der Praxis entwickeln.
Erstverstoß: Führerschein behalten, MPU abwenden
Haben Sie kürzlich erst die Anordnung einer MPU erhalten oder mussten Ihren Führerschein aufgrund von THC am Steuer bereits abgeben? Dann besteht ggf. für Sie die Chance, Ihre Strafe abzuwenden. Diese Voraussetzungen müssen Sie dabei erfüllen:
- Sie wurden das erste Mal unter Einfluss von Cannabis hinterm Steuer erwischt.
- Ihr THC-COOH-Wert lag unter 150 ng/ml.
- Ihnen kann weder ein Missbrauch noch eine Abhängigkeit von Cannabis vorgeworfen werden.
Der Stand Ihres Verfahrens bestimmt darüber, ob Sie im Zuge der Cannabis-Legalisierung weiterhin Auto fahren dürfen bzw. Ihren Führerschein wiederbekommen, ohne eine MPU absolvieren zu müssen. Ihre Chancen stehen gut bei
- einem laufenden Verfahren: Sie haben Ihren Führerschein noch, eine MPU oder ein ärztliches Gutachten wurde jedoch angeordnet.
- einem laufenden Widerspruch: Ihr Führerschein wurde bereits kassiert, ein Widerspruch ist allerdings im Gange.
- entzogener Fahrerlaubnis und abgeschlossenem Verfahren: Sie haben Ihren Führerschein abgegeben und ihr Verfahren ist abgeschlossen.
Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen auf Abwendung einer MPU stehen, holen Sie sich anwaltlichen Rat ein. Damit sind Sie auf der sicheren Seite. Unser Kanzlei-Team erhebt bei fehlerhaften Bußgeldbescheiden Einspruch und bewahrt Sie vor einer Geldbuße und ggf. dem Verlust Ihres Führerscheines.
Quellen: