Termin bei der Ausländerbehörde: Rechtzeitig Platz sichern

Die Ausländerbehörde ist die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Aufenthalts- und Passrecht von Ausländerinnen und Ausländern in Deutschland. Kommen Sie aus einem Drittstaat, leben, arbeiten oder studieren in Deutschland, benötigen Sie für alle Anliegen einen Termin.
Kümmern Sie sich darum nicht rechtzeitig, sind Verzögerungen und/oder Probleme in Zusammenhang mit Ihrem Aufenthaltstitel wahrscheinlich.

Anliegen: Dann ist ein Termin bei der Ausländerbehörde notwendig

Die Ausländerbehörde ist für zahlreiche aufenthaltsrechtliche Anliegen zuständig. In vielen Fällen ist ein persönliches Erscheinen erforderlich. Dazu gehören unter anderem:

  • Beantragung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels,
  • Integrationsangelegenheiten,
  • Erteilung einer Arbeitserlaubnis für Ausländerinnen und Ausländer,
  • Erteilung einer Duldung.

Die Aufzählung ist lediglich ein kleiner Auszug aus den Zuständigkeiten der Behörde. In der Regel kümmert sich das Amt um alle Angelegenheiten, die Sie als Drittstaatenangehörige betreffen. 

Hinweis: Buchungsbestätigung als Nachweis

In einigen Fällen reicht die Bestätigung der Terminbuchung aus, um einen rechtmäßigen Aufenthalt nachzuweisen. Voraussetzung ist, dass Ihr Aufenthaltstitel zum Zeitpunkt der Buchung noch gültig war. Die Bestätigung kann dann als eine Art Fiktionsbescheinigung dienen, bis Ihr Anliegen bearbeitet wird.

Termin buchen: So gehen Sie vor

Viele Ausländerbehörden ermöglichen die Terminvergabe online. Über die offizielle Webseite lassen sich verfügbare Termine abrufen und direkt buchen. Alternativ ist die Terminvereinbarung oft auch per E-Mail oder telefonisch möglich.

Die hohe Auslastung vieler Behörden führt dazu, dass Termine oft weit im Voraus ausgebucht sind. Planen Sie deshalb genügend Vorlaufzeit ein.

Hinweis: Persönliche Anwesenheit erforderlich

Auch wenn die Terminbuchung online erfolgt – den Termin selbst müssen Sie persönlich wahrnehmen. Digitale oder telefonische Beratungen sind in der Regel nicht vorgesehen.

Benötigen Sie zwecks Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels einen Termin, kann das frühestens acht Wochen vor Ablauf erfolgen. Um die Terminierung sollten Sie sich jedoch deutlich früher kümmern. Markieren Sie sich bestenfalls eine Erinnerung in Ihrem Kalender, damit Sie den richtigen Zeitpunkt nicht verpassen. Dabei kann es hilfreich sein, sich im Vorfeld bei der Ausländerbehörde über die aktuellen Wartezeiten zu informieren.

Termin nicht verfügbar – was nun?

Dass Termine weit im Voraus ausgebucht sind, ist keine Seltenheit. Es gibt jedoch Möglichkeiten, trotzdem einen zu bekommen. Unsere Tipps:

  • Viele Behörden schalten täglich neue Termine frei. Prüfen Sie daher regelmäßig das Buchungsportal.
  • Falls für Ihr Anliegen kein Termin online buchbar ist, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass die Behörde nicht zuständig ist. Kontaktieren Sie die Ausländerbehörde direkt und erkundigen Sie sich nach weiteren Möglichkeiten.

Hinweis: Keine andere Dienstleistung buchen

Es ist nicht empfehlenswert, einen Termin für eine andere Dienstleistung zu buchen, nur weil Ihr benötigter Service nicht verfügbar ist. In vielen Fällen wird Ihr Anliegen dann nicht bearbeitet.

Wir begleiten Sie bei der Einbürgerung

Unser Kanzlei-Team ist bei der Einbürgerung an Ihrer Seite, übernimmt die Kommunikation mit den Behörden und sorgt dafür, dass Sie schneller den deutschen Pass in den Händen halten.

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