Befristetes Bleiberecht: Diese Aufenthaltstitel sind zu verlängern

In Deutschland gibt es zwei Arten von Aufenthaltstiteln: befristete und unbefristete. Unbefristete gewähren ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht, während befristete Aufenthaltstitel regelmäßig verlängert werden müssen. Die Gültigkeit richtet sich nach den jeweiligen Vorschriften für den spezifischen Titel.
Befristete Aufenthaltstitel werden in der Regel für einen bestimmten Zweck erteilt. Dazu gehören beispielsweise:

  • der Aufenthalt zum Zweck einer Ausbildung oder eines Studiums
  • die Ausübung eines Berufs, eventuell einer qualifizierten Beschäftigung
  • die Familienzusammenführung bzw. der Schutz des familiären Lebens
  • die Entsendung zum Arbeiten für ein ausländisches Unternehmen nach Deutschland

Wie lange sind befristete Aufenthaltstitel gültig?

Die Gültigkeit Ihres Aufenthaltsrechts hängt von der jeweiligen Rechtsgrundlage und seinem Zweck ab. Wenn der Grund für Ihren Aufenthalt weiterhin besteht und Ihr Titel bald abläuft, stellen Sie einen Antrag auf Verlängerung. Es ist wichtig, die Gültigkeit stets im Auge zu behalten.

Beachten Sie, dass in einigen Fällen für eine Verlängerung bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Dazu zählen beispielsweise die Teilnahme an einem Integrationskurs oder Sprachkurs. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die Anforderungen zu informieren.

In einigen Fällen ist es möglich, statt einer Verlängerung auch einen unbefristeten Aufenthaltstitel, zum Beispiel eine Niederlassungserlaubnis, zu beantragen.

Titel läuft ab: mögliche Folgen

Wenn Ihr Titel abläuft, Sie jedoch weiterhin die Voraussetzungen für den Aufenthalt erfüllen, müssen Sie Ihren Aufenthaltstitel verlängern lassen. Eine Verlängerung nach Ablauf der Gültigkeit ist in der Regel nicht möglich. In diesem Fall verlieren Sie Ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland. Um das zu vermeiden, ist es wichtig, dass Sie den Antrag auf Verlängerung rechtzeitig stellen.

Rechtzeitig meint dabei: Einige Wochen, bevor der Titel seine Gültigkeit verliert.

Erlöschen des Aufenthaltstitels vor Ablauf der Gültigkeit

Da befristete Aufenthaltstitel häufig an bestimmte Voraussetzungen gebunden sind, ist es entscheidend, dass Sie diese auch weiterhin erfüllen. Entfällt der Zweck für den Aufenthalt, erlischt der Titel unter Umständen vorzeitig.

Um Ihnen ein Beispiel zu nennen: Wenn Sie mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit in Deutschland sind und Ihre Anstellung verlieren, erlischt für Sie gegebenenfalls auch das Recht, sich weiterhin in der Bundesrepublik aufhalten zu dürfen.

Verlängerung des Aufenthaltstitels: So stellen Sie den Antrag

Um Ihren Aufenthaltstitel zu verlängern, ist ein Termin bei der Ausländerbehörde nötig. Buchen Sie den frühzeitig, da viele Ämter oft weit im Voraus ausgebucht sind.

In den meisten Fällen können Sie den Behördentermin, um Ihren Aufenthaltstitel zu verlängern, online oder telefonisch buchen. Die Beantragung selbst muss jedoch persönlich erfolgen, da geprüft wird, ob Sie weiterhin alle Voraussetzungen für den Aufenthalt erfüllen.

Aufenthaltstitel verlängern: benötigte Unterlagen

Wenn Sie einen Antrag auf Verlängerung von Ihrem Aufenthaltstitel stellen, benötigen Sie eine Reihe von Unterlagen. Welche genau erforderlich sind, hängt von der Art Ihrer Aufenthaltserlaubnis ab. Im Allgemeinen sind Sie jedoch die folgenden Unterlagen bereitzuhalten:

  • Antragsformular
  • Reisepass oder ein Ersatzdokument
  • Ein aktuelles biometrisches Foto
  • Ihren bestehenden Aufenthaltstitel
  • Nachweise über Ihren Lebensunterhalt
  • Nachweis einer Krankenversicherung
  • Mietvertrag

Die genannten Dokumente sind ein allgemeiner Auszug. Je nach Grund Ihres Aufenthalts in Deutschland sind zusätzliche Nachweise erforderlich. Informieren Sie sich daher frühzeitig, welche Unterlagen Ihre Behörde genau benötigt.

Kosten: Gebühren für die Verlängerung des Aufenthaltstitels

Der Antrag auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels ist mit Kosten verbunden. Diese müssen Sie bei der Antragstellung begleichen. Die Gebühren variieren je nach Grund Ihres Aufenthalts. Für Menschen, die aus humanitären Gründen in Deutschland sind, entfallen die Gebühren gegebenenfalls. Bei Minderjährigen wird in der Regel nur die Hälfte der Kosten fällig.

Grundsätzlich müssen Sie mit folgenden Beträgen rechnen:

  • 96 Euro für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten
  • 93 Euro für einen Aufenthalt von mehr als 3 Monaten

eAT bei unbefristeten Titeln verlängern: Das ist wichtig

Mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis erhalten Sie in aller Regel auch einen elektronischen Aufenthaltstitel, kurz eAT. Der dient als Ausweisdokument, ähnlich einem Personalausweis. Die Plastikkarte enthält einen Chip, der unter anderem Ihre Aufenthaltsdaten speichert. Auch Inhaber und Inhaberinnen einer Niederlassungserlaubnis oder eines anderen unbefristeten Aufenthaltstitel erhalten diese Karte.

Wichtig dabei ist zu beachten: Auch wenn Sie dauerhaft in Deutschland bleiben dürfen – der eAT muss regelmäßig erneuert werden, circa alle 10 Jahre.

Hintergrund ist, dass das Ausweisdokument möglichst aktuell sein soll. Da auf der Karte unter anderem ein Foto von Ihnen abgebildet ist, muss das von Zeit zu Zeit ersetzt werden.

Aufenthaltstitel verlängern: Antrag zu spät eingereicht – was nun?

Es ist entscheidend, die Gültigkeit Ihres Aufenthaltstitels im Auge zu behalten und den Antrag auf Verlängerung mindestens 6 Wochen vor Ablauf zu stellen. In vielen Fällen ist es sogar ratsam, den Antrag noch früher zu stellen, da die Termine bei den Ausländerbehörden oft schnell vergeben sind.

Wenn Sie die Frist versäumen, verlieren Sie Ihr Aufenthaltsrecht, und eine rückwirkende Verlängerung ist in der Regel nicht möglich. In diesem Fall müssen Sie einen neuen Aufenthaltstitel beantragen, was oft einige Zeit in Anspruch nimmt. Für Berufstätige ist das problematisch, da mit dem Verfall des Aufenthaltstitels auch die Arbeitserlaubnis hinfällig wird.

Wenn Sie jedoch rechtzeitig einen Antrag auf Verlängerung stellen, aber der Bearbeitungsprozess sich verzögert, erhalten Sie eine sogenannte Fiktionsbescheinigung. Diese bescheinigt, dass Sie sich weiterhin rechtmäßig in Deutschland aufhalten, auch wenn Ihr Aufenthaltstitel in der Bearbeitung ist.

Neuen Titel statt Verlängerung: Prüfen Sie Ihre Optionen

Bevor Sie Ihren befristeten Aufenthaltstitel verlängern, ist es unter Umständen sinnvoll, zu prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für einen unbefristeten Aufenthaltstitel, wie die Niederlassungserlaubnis, erfüllen. Die Umwandlung spart Ihnen langfristig Zeit und Aufwand, da Sie keine weiteren Verlängerungen vornehmen müssen.

Ein unbefristeter Aufenthaltstitel bietet Ihnen unter anderem folgende Vorteile:

  • regelmäßige Besuche bei der Ausländerbehörde entfallen,
  • mehr Planungssicherheit für Ihre Zukunft in Deutschland,
  • Reisefreiheit,
  • freie Berufswahl,
  • erleichterter Familiennachzug.

Die Anforderungen für einen unbefristeten Aufenthaltstitel sind nicht immer auf den ersten Blick ersichtlich. Zusätzlich zu den allgemeinen Voraussetzungen gibt es für bestimmte Personengruppen Erleichterungen. Lassen Sie sich gegebenenfalls anwaltlich beraten.

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