Ein außergerichtlicher Vergleich ist eine gute Möglichkeit zum Schuldenabbau, wenn Sie Ihre Schulden vollständig und fristgerecht bezahlen können. Davon profitieren Sie als Schuldner und Ihre Gläubiger gleichermaßen: Sie müssen keine Insolvenz beantragen und Ihre Gläubiger werden besser befriedigt als im Insolvenzverfahren.
Was ist ein Schuldenvergleich?
Ein außergerichtlicher Vergleich ist laut Definition eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Schuldner und seinen Gläubigern. Dabei einigen sie sich verbindlich auf eine Lösung für den Schuldenabbau.
Der Schuldenvergleich kann zum Beispiel in der Zahlung eines einmaligen Betrags oder einem Ratenzahlungsplan bestehen. Auch eine Stundung bzw. ein Zahlungsaufschub ist möglich. Außerdem verzichten die Gläubiger in der Regel auf einen Teil ihrer Forderungen und auf Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Der Schuldner tilgt seine Schulden innerhalb der vereinbarten Frist.
Wie funktioniert ein außergerichtlicher Vergleich? Ablauf kurz erklärt
Im Idealfall suchen Sie sich die professionelle Hilfe einer Schuldnerberatung oder Anwalts, um einen guten Schuldenvergleich zu erzielen:
- Bestandsaufnahme: Um Ihre Rückzahlungsmöglichkeiten realistisch einschätzen zu können, wird zuerst Ihre finanzielle Situation genau analysiert. Dabei müssen sämtliche Einnahmen, Ausgaben und Schulden berücksichtigt werden.
- Vergleichsangebot: Auf Grundlage dieser Analyse erstellt der Schuldenberater oder Anwalt einen Schuldenbereinigungsplan. Darin wird genau erläutert, welchen prozentualen Anteil der Schulden Sie bezahlen können und wie die Schuldentilgung konkret ablaufen soll. Der Schuldenvergleich kann eine Ratenzahlung oder Einmalzahlung vorsehen, häufig gekoppelt mit einem teilweisen Verzicht der Gläubiger.
- Verhandlungsphase: Ihr Anwalt oder die Schuldnerberatung verhandelt mit Ihren Gläubigern und versucht, mit ihnen eine Lösung zu finden, die für beide Seiten akzeptabel ist. Erfahrungsgemäß stimmen Gläubiger dem Versuch zu, sofern das Angebot für sie günstiger ausfällt als die Quote, die sie im Falle Ihrer Insolvenz erhalten würden. Das geht schneller und nicht so riskant wie eine Privatinsolvenz.
- Schuldenabbau: Wenn alle Gläubiger dem Schuldenvergleich zustimmen, müssen Sie nur noch die vereinbarten Geldbetrag bzw. die Raten bezahlen. Im Anschluss werden Ihnen die restlichen Schulden erlassen.
Wird ein außergerichtlicher Vergleich abgelehnt, bleibt meist nur noch die Privatinsolvenz als Ausweg aus den Schulden. Anderenfalls müssen Sie damit rechnen, dass Ihre Gläubiger die Zwangsvollstreckung einleiten. Lassen Sie sich den gescheiterten Einigungsversuch von Ihrem Anwalt oder Schuldnerberater bescheinigen. Sie benötigen diesen Nachweis für Ihren Insolvenzantrag.
Vorteile eines außergerichtlichen Vergleichs
Eine solche außergerichtliche Einigung zur Schuldenregulierung bietet mehrere Vorteile:
- Der Schuldner vermeidet eine Insolvenz und muss auch keine Pfändung fürchten, solange er sich an die getroffenen Vereinbarungen hält.
- Die Gläubiger erhalten zumindest einen Teil ihrer Forderungen bezahlt – gewöhnlich sogar mehr als im Falle einer Privatinsolvenz ihres Schuldners.
- Ein Vereinbarung mit den Gläubigern lässt sich schnell erzielen, während die Privatinsolvenz drei Jahre dauert.
- Ein außergerichtlicher Vergleich zieht keinen SCHUFA-Eintrag nach sich. Er wird – im Gegensatz zur Insolvenz –auch nirgends veröffentlicht.
- Es gibt keine Obliegenheiten und Auflagen wie während der Wohlverhaltensphase in der Privatinsolvenz.
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