Verkehrssicherungspflicht auf der Baustelle: Das muss erkennbar sein
Baustellenbetreiber müssen nicht vor jeder einzelnen Unebenheit auf ihrer Baustelle warnen, um ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen. Das hat das Landgericht (LG) Koblenz entschieden und die Klage einer verletzten Fußgängerin abgewiesen. Solange die Baustelle als solche gut ausgeschildert ist, müssen die Verantwortlichen nicht für verursachte Schäden aufkommen.
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