Mithaftung trotz Vorfahrt: Die Rechtslage bei unklarem Unfallhergang
Wer die Vorfahrt anderer Verkehrsteilnehmer:innen missachtet, haftet für die daraus entstehenden Schäden. Einzige Ausnahme: Der oder die Vorfahrtsberechtigte hat ebenfalls gegen Verkehrsregeln verstoßen. Was aber passiert, wenn Unfallhergang und -verursacher nicht mehr ermittelbar sind, musste jetzt das Landgericht (LG) Stralsund entscheiden. Die Lösung des Gerichts: eine 50:50-Haftung.
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