Verzicht auf Mindesturlaub unwirksam: BAG klärt bedeutende Rechtsfrage
Arbeitnehmer:innen dürfen selbst dann nicht auf ihren gesetzlichen Mindesturlaub verzichten, wenn sie das im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs tun. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden. Ein Verzicht auf den Mindesturlaub sei nicht mit dessen hohem Stellenwert im deutschen Arbeitsrecht vereinbar. Die Entscheidung aus Erfurt ist besonders für Beschäftigte relevant, die ihren Urlaub krankheitsbedingt nicht mehr nehmen können.
Mehr erfahren