Dass sich bei Online-Sportwetten der Wohnsitz der Spieler und der Geschäftssitz des Anbieters  gleichen, ist in der Regel nicht der Fall. Nach welchem Recht sich dabei die Rückforderung von Wettverlusten bestimmt, ist eine grundsätzliche Frage? Die hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einer aktuellen Entscheidung jetzt beantwortet. Wir fassen das Urteil und die Antwort für Sie zusammen.

Österreichischer Spieler fordert Wetteinsätze zurück

Spieler schließen im Rahmen von Online-Glücksspiel ihre Wettverträge häufig mit ausländischen Unternehmen. Kommt es im Anschluss zu einer Klage, müssen Gerichte daher erst einmal feststellen, welches Recht überhaupt auf den jeweiligen Fall anwendbar ist. Diese für die Rückforderung von Wetteinsätzen sehr wichtige Grundsatzfrage hat der EuGH jetzt anhand eines österreichischen Verfahrens entschieden.

Geklagt hatte ein ehemaliger Wettkunde der inzwischen insolventen Titanium Brace Marketing Limited. Das Unternehmen mit Sitz in Malta bot in der Vergangenheit verschiedene Online-Glücksspiele für den österreichischen Markt an, ohne jedoch eine Konzession dafür zu besitzen. Zwischen November 2019 und April 2020 verzockte der Kläger rund 18.500 EUR auf der Webseite des Buchmachers. Mit seiner Klage wollte der Mann sich das Geld direkt von den ehemaligen Geschäftsführern zurückholen.

Möglich macht das eine Vorschrift im österreichischen Deliktsrecht: Bei unerlaubten Handlungen – wie das Anbieten von Online-Sportwetten ohne entsprechende Lizenz – dürfen Betroffene ihre Ansprüche nicht nur gegenüber den Unternehmen, sondern auch gegenüber dessen Geschäftsführung geltend machen. So eine Vorschrift gibt es im maltesischen Recht hingegen nicht. Daher ging es vor dem EuGH im Wesentlichen um die Frage, nach welcher Rechtsordnung der Fall jetzt zu lösen war.

Hinweis: Geschäftsführer haften auch in Deutschland!
Eine persönliche Haftung des Geschäftsführers kennt auch das deutsche Zivilrecht. Daher ist das Urteil des EuGH sowohl für österreichische als auch für deutsche Fälle interessant.

Anwendung der Rom-II-Verordnung umstritten

Um das anwendbare Recht ermitteln zu können, zogen die Richter zunächst die sogenannte Rom-II-Verordnung heran. Das ist ein Regelwerk, das innerhalb der Europäischen Union genau bestimmt, nach welchem Recht Fälle mit internationalem Bezug zu handhaben sind – für das Verfahren aus Österreich eigentlich die perfekte Entscheidungsgrundlage.

Das Problem: Bestimmte Teile des Gesellschaftsrechts sind ausdrücklich von der Verordnung ausgenommen. Da es im Ausgangsfall aber gerade um die Haftung von Unternehmen und Geschäftsführern ging, stritten sich die Parteien jetzt zusätzlich um die Anwendung der Rom-II-Verordnung. Im Kern musste der EuGH also insgesamt zwei Fragen klären:

  1. Ist die Rom-II-Verordnung im Fall von illegalen Online-Sportwetten anwendbar?
  2. Nach welchem Recht bestimmt sich letztendlich die Rückforderung der Wettverluste?

Die erste Frage beantwortete der Gerichtshof mit einem klaren Ja. Weil hier ein möglicher Verstoß gegen das Glücksspielrecht und eben nicht eine gesellschaftsrechtliche Angelegenheit im Zentrum des Streits stand, greife die oben genannte Ausnahme nicht. Die Rom-II-Verordnung finde auf das Ausgangsverfahren Anwendung.

Wohnsitz des Spielers entscheidend

Nachdem das geklärt war, musste der EuGH in einem zweiten Schritt die eigentliche Frage des Falles beantworten: Welches Recht ist denn jetzt auf den Fall anwendbar? Die Antwort liefert Artikel 4 der Rom-II-Verordnung. Demnach sind die Vorschriften des Landes maßgeblich, in dem der Schaden eintritt. Nach Auffassung des EuGH ist das der Wohn- und Aufenthaltsort des Spielers. Denn dort

  • nimmt er erstens an illegalen Sportwetten teil und
  • zeigt sich zweitens auch der Schaden bzw. Wettverlust.

Für Rückforderungen von illegalen Online-Sportwetten ist laut EuGH also immer das Recht des Staates maßgeblich, in dem der Spieler lebt.

Urteil zu Online-Sportwetten vom EuGH stärkt Verbraucherrechte

Mit seinem Urteil hat der EuGH eine der wichtigsten Rechtsfragen im Online-Sportwette-Komplex zugunsten der Spieler entschieden. Auf das unternehmerfreundliche, maltesische Recht können sich Buchmacher in Zukunft nicht mehr berufen. Stattdessen greifen deutlich strengere Vorgaben aus anderen europäischen Staaten wie Deutschland oder Österreich.

Das bedeutet: Wenn Sie in den letzten Jahren Geld bei Anbietern ohne deutsche Lizenz verloren haben, haben Sie jetzt noch bessere Karten, Ihr Geld zurückzuerhalten – und zwar direkt von denen, die das illegale Angebot zu verantworten haben.

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