Immer mehr Menschen bringen nicht nur ihre eigenen, sondern auch Nachbarskinder oder Klassenkameraden mit dem Auto zur Schule. Doch was als freundliche Geste beginnt, kann im Falle eines Unfalls schnell zu juristischen Komplikationen führen. Wer haftet in welchem Umfang für eventuelle Verletzungen? Spielt es eine Rolle, dass die Fahrt eine reine Gefälligkeit war? Wir verschaffen Ihnen einen Überblick über die geltende Rechtslage.

Mitfahrer im Elterntaxi doppelt abgesichert

Laut einer Umfrage der ADAC Stiftung “Sicherer Schulweg” aus dem vergangenen Jahr wird knapp jedes fünfte Kind in Deutschland mit dem Auto zur Schule gebracht. Häufig bleibt es für Mütter und Väter jedoch nicht nur bei einem Passagier: Wer sein Kind zum Unterricht oder zu Freizeitaktivitäten fährt, nimmt regelmäßig auch Klassenkameraden oder Freunde mit. Dass solche kleinen Gefälligkeiten ein großes Haftungsrisiko darstellen, ahnen jedoch die wenigsten.

Grundsätzlich gilt: Kommt es während einer Autofahrt zu einem Unfall, genießen Kinder als Insassen in der Regel gleich doppelten Schutz. Zum einen greift die sehr weitreichende Halterhaftung nach § 7 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Jeder Halter eines Wagens muss für sämtliche Schäden aufkommen, die durch den Betrieb seines Kfz entstehen – und zwar unabhängig davon, ob er selbst der Fahrer war oder nicht. Auch das Verschulden spielt hier keine Rolle: Selbst wenn der Fahrzeugführer den Unfall nicht zu vertreten hat, bleiben Sie als Halter ersatzpflichtig. Ausnahmen gibt es nur bei höherer Gewalt.

Zum anderen haftet auch der Fahrer selbst, sofern er den Unfall (mit)verursacht hat. Sind mehrere Fahrzeuge an einem Unfall beteiligt, können sich Geschädigte aussuchen, gegen wen sie vorgehen.

Hinweis: Direktanspruch gegen die Versicherung!
Im Regelfall kommt die Haftpflichtversicherung des Fahrers bzw. Halters für Schäden aus einem Verkehrsunfall auf. Als Unfallopfer können Sie Ihre Ansprüche sogar direkt gegenüber der Versicherung Ihres Unfallgegners geltend machen.

Mitverschulden mindert Schadensersatz

Der Schutz der Insassen gilt jedoch nicht grenzenlos. Haben Insassen durch ihr Verhalten den Unfall verursacht oder verschlimmert, reduziert sich ihr Schadensersatzanspruch basierend auf ihrem Mitverschulden.

Beim Elterntaxi ist das jedoch etwas anders, da Kinder mit Blick auf ihr Verhalten im Straßenverkehr eine rechtliche Besonderheit aufweisen: Sie tragen meist keine oder nur eine eingeschränkte Mitschuld. Die (volle) Verantwortung für Schäden liegt dann trotz Fehlverhaltens der Kinder beim erwachsenen Fahrer. So muss er beispielsweise sicherstellen, dass:

  • alle Kinder ordnungsgemäß angeschnallt sind und
  • je nach Alter und Größe in passenden Kindersitzen sitzen.

Versäumt er dies, haftet er voll, auch wenn sich die Kleinen wehren. Während der Fahrt gilt dann: Schnallt sich ein Kind wieder ab, muss der Fahrer reagieren. Ignoriert er das Verhalten seines kleinen Passagiers einfach, handelt er fahrlässig.

Achtung: Strafrechtliche Konsequenzen und Ordnungswidrigkeiten!
Neben der privatrechtlichen Haftung kommt bei einem Verkehrsunfall möglicherweise auch ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder sogar fahrlässiger Tötung auf Sie zu. Zudem sind Bußgelder denkbar.

Elterntaxi mehr als reine Gefälligkeit

Dass die Fahrt in einem Elterntaxi meist kostenlos erfolgt, ändert an den Haftungsregeln und -anforderungen nichts. Sobald Sie jemanden im Auto mitnehmen, entsteht zwischen Ihnen und Ihrem Beifahrer ein Haftungsverhältnis.

Theoretisch kann eine Haftungsverzichtserklärung der anderen Eltern Ihr Haftungsrisiko minimieren. In der Praxis hat sie jedoch aus zwei Gründen kaum Bedeutung:

  1. Die Haftung für grob fahrlässiges und vorsätzliches Verhalten kann selbst mit einer Verzichtserklärung nicht ausgeschlossen werden.
  2. Im Regelfall kommt die Haftpflichtversicherung des Verursachers ohnehin für alle Schäden auf.

Grundsätzlich bleibt es also dabei: Wenn Sie fremde Kinder zur Schule fahren, haften Sie im Ernstfall genauso vollumfänglich wie bei jeder anderen Fahrt. Fahrer sollten sich dieses Risikos daher immer bewusst sein. Sie tragen die Verantwortung für die Sicherheit aller Passagiere.

Zusammenfassung: Das müssen Sie beim Elterntaxi beachten

Wie Sie sehen, ist das Elterntaxi juristisch kein rechtsfreier Raum – im Gegenteil: Wer Kinder mitnimmt, übernimmt eine hohe Verantwortung und ein hohes Haftungsrisiko. Obwohl Mitfahrer durch die Kfz-Haftpflicht meist gut abgesichert sind, sollten Fahrer dennoch penibel auf eine ordnungsgemäße Sicherung achten.

Denn bei Fehlern drohen nicht nur zivilrechtliche Haftung, sondern im schlimmsten Fall auch strafrechtliche Konsequenzen. Eine entspannte Fahrt zur Schule setzt also vor allem eines voraus: Disziplin auf allen Plätzen.