Das deutschlandweite Sperrsystem OASIS bietet gefährdeten und suchtkranken Spielern die Möglichkeit, sich von der Teilnahme an Online-Sportwetten auszuschließen. Damit trotz Sperre niemand spielt, sind Wettanbieter gesetzlich dazu verpflichtet, jeden ihrer potenziellen Kunden auf eine mögliche Sperre zu kontrollieren. Tun sie das nicht, können Spieler ihre verlorenen Wetteinsätze zurückholen. Das geht aus einem neuen Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main hervor. Wir fassen den Fall für Sie zusammen.
Spieler fordert Einzahlungen wegen mangelnder Kontrolle zurück
Buchmacher, die sich nicht an die Vorgaben aus dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) halten, müssen ihren Spielern sämtliche verlorene Wetteinsätze erstatten. So sieht es zumindest das OLG Frankfurt, welches in einem Berufungsverfahren über Online-Sportwetten zu entscheiden hatte. Konkret ging es um einen gesperrten Spieler und einen Kioskbetreiber, der das Platzieren von Wetten ohne ausreichende Kontrollen ermöglichte.
Der Kläger befindet sich seit 2022 wegen seiner Spielsucht in Therapie und ist seitdem im Sperrsystem OASIS gelistet. Trotzdem suchte der Mann monatelang den Kiosk des Beklagten auf, um dort Sportwetten online abzuschließen. Bei keinem seiner Besuche wurde die Identität des Klägers vom Betreiber überprüft. Jetzt fordert der ehemalige Spieler seinen dort verspielten Einsatz vom Inhaber zurück.
Achtung: Kein Spiel ohne Lizenz!
Um Online-Sportwetten und sonstiges Glücksspiel überhaupt anbieten zu dürfen, benötigen Buchmacher eine behördliche Genehmigung. Fehlt die Konzession, können Spieler ihre Wetteinsätze ganz einfach zurückholen.
Beweislage war eindeutig
Nachdem das Landgericht (LG) Frankfurt dem Spieler Recht gab, legte der beklagte Kioskbetreiber Berufung zum OLG ein. Er bestritt den Vorfall und behauptete, dass der Kläger zu wenig Beweise für sein Anliegen vorgebracht habe. Das LG habe zu schnell geurteilt und Lücken in den Zeugenaussagen sowie weitere Unstimmigkeiten einfach ignoriert.
Diese Bedenken teilte das OLG in seinem Hinweisbeschluss nicht. Die Vorinstanz habe anhand von:
- Zeugenaussagen und
- den vom Kläger vorgelegten Wettscheinen
ein stimmiges Gesamtbild vermittelt bekommen und basierend darauf eine Entscheidung gefällt. Sowohl die Beweiswürdigung als auch das Urteil waren rechtsfehlerfrei, so die OLG-Richter.
Kontrollpflicht soll Spieler schützen
Kritik gab es dagegen für das Verhalten des Beklagten: Als Wettanbieter sei es nach § 8 GlüStV seine Pflicht gewesen, die Identität des Klägers zu prüfen und mit den Daten von OASIS abzugleichen. Dieser Pflicht sei er jedoch nicht nachgekommen.
Eine umfassende Kontrolle aller Teilnehmenden diene dem Spielerschutz. Sie soll gefährdete oder suchtkranke Menschen von den Gefahren exzessiven Glücksspiels fernhalten. Daraus ergibt sich eine Schutzpflicht der Betreiber ihren Wettenden gegenüber. Ignorieren sie die, machen sie sich schadensersatzpflichtig.
Nach Rücknahme der Berufung: Spieler kann Wetteinsätze zurückholen
Als Reaktion auf den Hinweisbeschluss hat der Beklagte seine Berufung zurückgezogen. Damit ist das Urteil des LG rechtskräftig. Im Ergebnis muss der Kioskbesitzer jetzt knapp 5.500 EUR an seinen ehemaligen Spieler zahlen.
Auch ohne abschließendes Urteil setzt das OLG Frankfurt damit ein starkes Signal für Verbraucher. Der Spielerschutz ist im deutschen Glücksspielrecht ein hohes Gut und wird von den Gerichten auch konsequent durchgesetzt. Für Wettende gilt daher: Geraten Sie an einen unseriösen Buchmacher, der die gesetzlichen Vorgaben einfach ignoriert, lohnt sich eine Klage. Sie können mitunter Ihren gesamten Wetteinsatz zurückholen!
Wir holen Ihre Wettverluste zurück.
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