Anpassungen beim Renteneintritt, neue digitale Nachweise und eine verbesserte Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) – 2026 ändert sich für Schwerbehinderte einiges. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst.
Neues Renteneintrittsalter im Schwerbehindertenrecht
Die erste und vermutlich auch wichtigste Änderung in diesem Jahr betrifft das Renteneintrittsalter für Schwerbehinderte: Seit 2012 steigt die Regelaltersgrenze für den Rentenbeginn Stück für Stück an. Während sich dieser Prozess für Nichtbehinderte noch bis in das Jahr 2031 zieht, ist er bei der Schwerbehindertenrente mit Beginn des neuen Jahres abgeschlossen.
Für Betroffene, die nach dem 1. Januar 1964 geboren sind, bedeutet das konkret: Eine abschlagsfreie Rente ist erst mit 65 Jahren möglich. Der frühestmögliche Zeitpunkt für den Eintritt in den Ruhestand ist die Vollendung des 62. Lebensjahres. Entscheiden Sie sich dafür, vorzeitig in Rente zu gehen, müssen Sie im Gegenzug mit einem Abschlag von 10,8 % (beziehungsweise 0,3 % pro Monat) rechnen.
Achtung: Mindestvoraussetzungen für Altersrente!
Einen Anspruch auf Altersrente für Schwerbehinderte haben Sie nur, wenn Sie einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 haben und mindestens 35 anrechenbare Versicherungsjahre vorweisen können.
Nachweis für Pauschbetrag nur noch in digitaler Form
Nicht ganz neu, aber angepasst, ist das Verfahren zum Pauschbetrag für Behinderte nach § 33b des Einkommensteuergesetzes (EStG). Dahinter verbirgt sich eine Steuererleichterung für schwerbehinderte Menschen, deren Höhe sich nach ihrem GdB richtet.
Seit diesem Jahr muss Ihr Nachweis über Ihre Behinderung bei der Antragstellung in elektronischer Form vorliegen. Bescheide oder Schwerbehindertenausweise in Papierform nimmt das Finanzamt nicht mehr an. Ausnahmen gelten nur für Dokumente, die noch vor 2026 ausgestellt wurden und gültig sind.
Das Gute an der Neuregelung: Die Versorgungsämter informieren das Finanzamt jetzt automatisch über neue Feststellungen sowie Hoch- oder Abstufungen Ihres GdB. Alles, was Sie dazu machen müssen, ist, dem Versorgungsamt Ihre Steuer-ID mitzuteilen.
EU-Behindertenausweis in Vorbereitung
Der Schwerbehindertenausweis in physischer Form bleibt trotz der neuen Vorgaben aber weiterhin erhalten und wird im Verlauf von 2026 sogar durch einen europäischen Behindertenausweis ergänzt. Grund dafür ist eine Richtlinie der Europäischen Union (EU) aus dem Jahr 2024, deren Umsetzung in diesem Jahr starten soll.
Die Richtlinie sieht die Schaffung eines europaweit einheitlichen Nachweises über den Behindertenstatus vor. Ziel ist es, Betroffenen die Inanspruchnahme von Hilfsangeboten oder Ermäßigungen im EU-Ausland zu vereinfachen.
Eigentlich haben die Mitgliedstaaten bis Mitte 2028 Zeit, die Vorgaben aus der Richtlinie umzusetzen. In Deutschland werden allerdings schon im Verlauf von 2026 die ersten Ausweise ausgegeben, um den Übergang in das neue System möglichst reibungslos zu gestalten.
Intensivere Kontrollen zur Umsetzung des BFSG
Nachdem das BFSG bereits letztes Jahr in Kraft getreten ist, achten die zuständigen Behörden ab 2026 genauer auf dessen Einhaltung. Das Gesetz dient dazu, Barrieren im digitalen Bereich abzubauen, indem es sowohl Unternehmen als auch öffentliche Stellen beispielsweise dazu verpflichtet
- Teile der Benutzeroberfläche wie Schriftgröße, Farben und Kontraste auf ihren Webseiten individuell anpassbar zu machen,
- Informationen in leichter oder Gebärdensprache zur Verfügung zu stellen oder
- digitale Endgeräte wie Smartphones, Computer oder auch Geldautomaten so zu entwickeln, dass sie über mindestens zwei Sinne wahrnehmbar und nutzbar sind.
Neu sind diese gesetzlichen Vorgaben, wie gesagt, zwar nicht. Die Marktüberwachung rückt jedoch stärker in den Vordergrund, um sicherzustellen, dass sich auch alle an das BFSG halten.
Insgesamt müssen sich schwerbehinderte Menschen 2026 also auf bestimmte Neuerungen einstellen. Zwar verspricht das neue Jahr einige Erleichterungen, hält mit einem späteren Renteneintrittsalter aber auch einen großen Wermutstropfen bereit. Dennoch dürfte insbesondere die deutlich stringentere Umsetzung des BFSG dabei helfen, bestehende Hürden für Menschen mit Behinderungen weiter abzubauen.
Quellen: