Gerade einmal drei Jahre ist es her, dass das Bürgergeld eingeführt wurde, welches das vorige Arbeitslosengeld 2 (“Hartz IV”) abgelöst hatte. Nun ist auch dieses bald Geschichte, denn am heutigen Donnerstag hat der Bundestag eine Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf den Weg gebracht. Das Bürgergeld wird zum Grundsicherungsgeld. Und das ist nicht die einzige Änderung, die die Reform mit sich bringt.

Was ändert sich mit der neuen Grundsicherung?

Die Änderungen sollen ab 1. Juli 2026 schrittweise in Kraft treten. Die vom Bundestag beschlossene Reform der Grundsicherung verfolgt einen neuen Ansatz: Während das Bürgergeld vor allem auf Ausbildung und bessere Qualifizierung setzte, um die Leistungsbezieher langfristig aus dem System zu bekommen, steht beim Grundsicherungsgeld wieder die Vermittlung in Arbeit an erster Stelle. Coachings und Weiterbildungen werden deutlich seltener gefördert.

Das bedeutet auch, dass Leistungsbezieher strengere Mitwirkungspflichten auferlegt bekommen. Jede zumutbare Arbeit muss angenommen werden, selbst wenn diese weit unter der Qualifikation der Betroffenen liegt. Alles zielt darauf ab, die Menschen so schnell wie möglich aus der Hilfsbedürftigkeit rauszubekommen.

Leistungsbezieher, die nicht mitziehen, müssen mit harten Sanktionen rechnen: Wer wiederholt Termine verpasst oder eine zumutbare Arbeitsstelle ablehnt, dem wird das Grundsicherungsgeld komplett gestrichen.

Und noch weitere Änderungen sind geplant:

  • Die Karenzzeit für das Schonvermögen fällt weg. Bisher galt für Leistungsbezieher im ersten Jahr eine Schonfrist, während der sie bis zu 40.000 Euro Vermögen besitzen dürfen, ohne dass sich dieses auf den Bezug des Bürgergelds auswirkt. Mit der neuen Grundsicherung wird das Vermögen vom ersten Tag an geprüft.
  • Die Freibeträge ändern sich. Bisher galt nach Ablauf der Karenzzeit ein Pauschalbetrag von 15.000 Euro pro Person. Dieser wird durch gestaffelte Freibeträge abgelöst, deren Höhe sich nach dem Lebensalter richtet.
  • Auch die Karenzzeit für die Wohnkosten entfällt. Die Jobcenter prüfen künftig vom ersten Tag an, ob die Miete den örtlichen Richtlinien entspricht.

Hinweis: Die Höhe des Grundsicherungsgeldes wird zunächst dem des jetzigen Bürgergeldes entsprechen. Ob sich die Regelsätze im nächsten Jahr erhöhen, ist noch unklar.

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Opposition kritisiert die Reform

Das Gesetzesvorhaben wurde heute im Bundestag mit 321 gegen 268 Stimmen (2 Enthaltungen) angenommen. Die Befürworter der neuen Grundsicherung stammen vor allem aus den Regierungsparteien CDU und SPD, Vertreter der Opposition übten hingegen harsche Kritik aus. Vor allem die schärferen Sanktionen stoßen bei den Grünen und den Linken auf Ablehnung. Der Sozialstaat würde damit ausgerechnet die Schwächsten im System bestrafen und für eine “soziale Kälte” sorgen.

Und auch von der Gewerkschaft Verdi kam Kritik an der vom Bundestag beschlossenen Reform der Grundsicherung, die sich vor allem an die Abkehr von Qualifizierungsangeboten richtet:

„Berufliche Qualifizierung ist in Zeiten von Fachkräftemangel unerlässlich. Sie nicht mehr im Fokus zu haben, ist ein schwerer Fehler.“ (Rebecca Liebig, Mitglied im Verdi-Bundesvorstand)

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