Weihnachten ist die Zeit der Geschenke. Doch oft genug entpuppen sich auch lieb gemeinte Präsente als Enttäuschung, weil die Größe falsch oder das Produkt defekt ist. Dann heißt es: Umtauschen. Doch Vorsicht: Rechtlich ist „Umtausch“ nicht gleich „Umtausch“. In unserem Beitrag klären wir auf, welche Rechte Sie wirklich haben und wo die Kulanz der Händler endet.

Mangelfreie Weihnachtsgeschenke im Laden umtauschen ist reine Kulanz

Trotz großer Konkurrenz durch Online-Händler ist und bleibt das Bummeln in der Innenstadt recht beliebt. Aus juristischer Sicht bietet das Offline-Shopping für Kunden aber eher Nachteile. Denn vor Ort gilt: Gekauft ist gekauft. Wenn Sie ein fehlerfreies Produkt im Laden um die Ecke kaufen, haben Sie grundsätzlich kein gesetzliches Recht, das bei Nichtgefallen zurückzugeben.

Dass viele große Ketten dennoch Waren zurücknehmen, ist reine Kulanz. Aus diesem Grund bestimmt der Händler auch die Regeln für einen Umtausch nach eigenem Ermessen. Er kann entscheiden, ob er

  • den Kaufbetrag erstattet,
  • lediglich einen Gutschein ausstellt oder
  • die Ware nur gegen ein anderes Produkt tauscht.

Oft ist die Rücknahme an Bedingungen geknüpft, wie etwa die Vorlage des Kassenbons oder eine unbeschädigte Originalverpackung. Festgelegte Fristen für den Umtausch gibt es nicht. Viele Geschäfte ermöglichen es Ihnen jedoch bis weit in den Januar hinein, Ihre Weihnachtsgeschenke umzutauschen.

Online-Kauf: Der Joker namens Widerrufsrecht

Anders verhält es sich, wenn das Christkind im Internet bestellt hat. Hier haben Sie als Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht, da Sie die Ware vor dem Kauf nicht haptisch prüfen konnten. In der Regel können Sie den Kauf innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen, wobei die Frist meist am Tag nach Erhalt der Sendung beginnt. Viele Online-Plattformen locken zudem mit erweiterten Rückgabefristen, die über das gesetzliche Minimum hinausgehen.

Dabei gibt es jedoch wichtige Ausnahmen für bestimmte Produkte. Von der Rückgabe ausgeschlossen sind meist

  • individualisierte Waren wie gravierter Schmuck oder Fotobücher,
  • Hygieneprodukte, beispielsweise Kosmetika oder Kontaktlinsen,
  • entsiegelte Medien, also CDs, DVDs oder Software, die bereits geöffnet wurden oder
  • verderbliche Waren, insbesondere Lebensmittel.

Kaputte Weihnachtsgeschenke umtauschen: Das sind Ihre Rechte

Wiederum anders ist die Rechtslage bei kaputten oder mangelhaften Artikeln. Hier verlassen wir den Bereich der Kulanz und betreten das Feld der gesetzlichen Gewährleistung. Grundsätzlich muss der Verkäufer zwei Jahre lang für jeden Mangel einstehen, der bereits beim Kauf vorhanden war. Als Käufer haben Sie dann Anspruch auf Nacherfüllung, also Reparatur oder Ersatzlieferung.

Innerhalb der ersten zwölf Monate gilt dabei sogar eine Beweislastumkehr: Tritt in diesem Zeitraum ein Defekt auf, wird vermutet, dass der von Anfang an bestand. Anders gesagt muss also der Verkäufer nachweisen, dass die Ware erst hinterher beschädigt wurde.

Davon zu unterscheiden ist die Garantie. Während die Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben ist, handelt es sich bei der Garantie um ein freiwilliges Versprechen des Herstellers, das mitunter auch Schäden nach Übergabe der Ware umfasst. Die genauen Bedingungen hierfür variieren stark und finden sich in den jeweiligen Garantieunterlagen des Produkts.

Tipps zum Geschenkumtausch: So gelingt die Rückgabe

Damit es an der Kasse oder beim Rückversand keine Probleme gibt, sollten Sie einige wesentliche Punkte beachten.

  • Nachweise: Bewahren Sie Kassenbons oder Online-Rechnungen sorgfältig auf.
  • Zustand: Lassen Sie Etiketten am besten am Produkt und nutzen Sie bei der Rückgabe idealerweise die Originalverpackung, um Diskussionen über Wertersatz zu vermeiden.
  • Fristen: Prüfen Sie sofort nach den Feiertagen die geltenden Fristen.
  • Form beim Online-Kauf: Im Fall einer Online-Retoure sollten Sie den Widerruf ausdrücklich erklären – das bloße kommentarlose Zurückschicken der Ware reicht rechtlich oft nicht aus.

Unser Fazit: Während der Online-Handel Ihnen eine starke gesetzliche Basis bietet, sind Sie im stationären Laden oft auf das Entgegenkommen des Händlers angewiesen. In der Praxis zeigen sich die meisten Geschäfte nach dem Fest jedoch sehr kundenfreundlich.