Krankenversicherung in Deutschland

Die Säule des deutschen Sozialversicherungssystems sind:

  • Rentenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Krankenversicherung

Das Krankenversicherungssystem in Deutschland besteht aus zwei verschiedenen Arten von Krankenversicherungen: Der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) und der private Krankenversicherung (PKV). Die gesetzliche Krankenkasse ist im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung eine Pflichtversicherung für alle Arbeitnehmer, die unterhalb einer vom Staat jährlich neu festgelegten Einkommensgrenze liegen. Diese Grenze wird Versicherungspflichtgrenze genannt.

Welche Rolle spielt das Einkommen?

Je höher das Einkommen eines Arbeitnehmers ist, desto höher sind auch die Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse. Das System der gesetzlichen Krankenversicherung basiert auf dem Gedanken der Solidarität, sodass die einkommensstarken Mitglieder der Versicherung mehr in den gemeinsamen “Topf” einzahlen als die einkommensschwachen Versicherten. Mit einer einzigen Beitragszahlung sind allerdings auch neben dem Hauptversicherten alle Mitglieder der Familie mitversichert.

Selbstständige, Freiberufler und Beamte können ihre Gesundheit mit einer privaten Krankenversicherung absichern. Doch auch die Freiberufler, selbständigen Unternehmer und sogar Beamte dürfen sich unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichern. Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse kann neben vielen Vorteilen auch Nachteile haben.

Was für Einkommensgrenzen gibt es?

Nicht nur für die Berechnung der Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gibt es eine Beitragsbemessungsgrenze. Für die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung existiert ebenfalls eine Einkommensgrenze.

Werden diese Grenzwerte überschritten, so zahlen die Versicherten ihre Sozialversicherungsbeiträge maximal aus dem Jahresgehalt, das der Beitragsbemessungsgrenze entspricht. Alle über diesen Grenzwert hinausgehenden Gehaltsbestandteile bleiben beitragsfrei.

Wechsel von der PKV in die GKV

Sobald ein Mensch in Deutschland über eigenes Einkommen verfügt, muss die Frage der Versicherungspflicht geklärt werden. Die meisten Auszubildenden und Arbeitnehmer, die zum ersten Mal in ihrem Leben Lohn oder Gehalt oder Ausbildungsvergütung erhalten, werden aufgrund der Versicherungspflichtgrenze automatisch Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung. Die Arbeitgeber müssen ihre Lohn- und Gehaltsempfänger in der gesetzlichen Krankenkasse anmelden.

Wenn ein Arbeitnehmer mehr als die Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient, darf er von der gesetzlichen Krankenkasse in eine private Krankenversicherung wechseln. Insbesondere Alleinstehende sparen durch einen Wechsel Kosten.

Beispiel: Wie viel muss gezahlt werden?

Da der allgemeine Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse rund 15 % des Einkommens beträgt, müssen Arbeitnehmer mit einem Monatsgehalt von zum Bespiel 5.000 EUR ungefähr 750 EUR bezahlen. Der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte dieses Krankenkassenbeitrags.

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Arbeitnehmer mit hohem Einkommen, Selbständige, Freiberufler und Beamte selbst für ihre Krankenversicherung sorgen können. Sie benötigen keine Pflichtversicherung. Deshalb dürfen Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze auch von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln. Doch auch ein Wechsel oder eine Rückkehr von der privaten Versicherung in die gesetzliche Krankenkasse ist möglich.

Wie gelingt der Wechsel von PKV in GKV?

Entsprechend dem Zweck der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung für Arbeitnehmer mit Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze fallen Lohn- und Gehaltsempfänger in die Versicherungspflicht zurück, wenn ihr Jahreseinkommen in Teilzeitarbeit oder durch Jobwechsel unter die Pflichtversicherungsgrenze sinkt. Sogar ehemalige Geschäftsführer, die eine Festanstellung annehmen, profitieren von dieser Regelung. Doch für Selbständige, Freiberufler und Beamte mit sinkendem Einkommen gilt diese Automatik nicht.

Insbesondere Beamte haben gegen ihren Dienstherrn in der Regeln nur einen Anspruch auf Zuschuss zur Krankenbehandlung, wenn sie privat versichert sind. Dieser Zuschuss wird Beihilfe genannt. Für Beamte gibt es bei den privaten Krankenversicherungsunternehmen spezielle Quotentarife, die einen Zuschuss zu Behandlungen, Heil- und Hilfsmitteln von normalerweise 30 bis 50 % vorsehen.

Tipp: Fragen Sie vor der Verbeamtung nach den sozialen Konditionen in Ihrem Bundesland

Bevor Sie sich als Beamter vereidigen lassen, sollten Sie nach einer möglichen Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse fragen. Eventuell lohnt es sich für Sie, sich in einem anderen Bundesland zu bewerben.

Einige Bundesländer bieten ihren Beamten bei Neueinstellungen mittlerweile die freie Entscheidung an. Diese Beamte und auch Beamtenanwärter können sich in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern, wenn sie unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen. Je nach Art des Referendariats werden Referendare zum Teil nicht mehr verbeamtet und fallen daher automatisch in die Versicherungspflicht.

Wir wirken sich veränderte Lebenssituationen auf die Möglichkeiten zum Wechsel von PKV in GKV?

Auch besondere Lebensumstände wie Hochzeit, Schwangerschaften, Mutterschutz , chronische Krankheiten oder Elternzeit haben keine Auswirkung auf den Maßstab der Beitragsbemessungsgrenze, sodass unter Umständen eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nicht möglich ist.

  • Elternzeit: Mütter können aber durch eine Teilzeittätigkeit während der Elternzeit wieder unter die Einkommensgrenze für eine Pflichtversicherung fallen.
  • Scheidung: Nach einer Scheidung behalten Versicherte ihren Status bis sich ihre Einkommensverhältnisse ändern. Kinder werden entsprechend dem Elternteil, bei dem sie leben, versichert.
  • Studium: Studenten, die sich zu Beginn ihres Studiums für eine privaten Krankenversicherung entschieden haben, können während des Studiums nicht in die gesetzliche Krankenkasse wechseln. 

Gibt es für Angestellte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze einen Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?

Obwohl Angestellte mit einem Gehalt über der Einkommensgrenze für die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse eigentlich keine Chance mehr auf einen Wechsel von PKV in GKV haben, gibt es einen mittlerweile beliebten Weg mit einem besonders positiven Nebeneffekt. Viele Arbeitgeber bieten zur Absicherung des Alters im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung spezielle Rentenversicherungsprodukte an, die der Arbeitnehmer freiwillig abschließen kann.

Bezahlt werden diese privaten Rentenversicherungsbestandteile aus dem laufenden Gehalt. Dieser Vermögensaufbau für das Alter wird als Entgeltumwandlung bezeichnet. Diese Entgeltumwandlung minimiert das Jahreseinkommen, sodass fast jeder Angestellter wieder unter die Beitragsbemessungsgrenze fallen kann und damit automatisch versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenkasse wird.

Haben Selbständige und Freiberufler auch eine Chance auf einen Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung?

Freiberufler und Selbständige, deren Einkommen niedriger ist als die Beitragsbemessungsgrenze, bleiben bei der privaten Krankenversicherung ihrer Wahl abgesichert. Da diese Krankenversicherten bei ihren Versicherungsunternehmen aber einen festen Tarif zahlen müssen, kann die finanzielle Belastung in manchen Jahren, gemessen an den Einnahmen, sehr hoch sein. Eine Selbstbeteiligung bei der privaten Krankenversicherung reduziert die Beitragsbelastung, ist jedoch auch nicht immer der Ausweg. Insbesondere in dieser Konstellation kann eine freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Versicherung von großem Interesse sein.

Doch der Wechsel von PKV in GKV ist für Selbständige und Freiberufler nur möglich, wenn sie sich vorübergehend eine Arbeit als Angestellte suchen. Im Angestelltenverhältnis werden alle Arbeitnehmer, deren Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, automatisch wieder Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung.

Tipp: Kosten für Krankenversicherungen im Vergleich

Da selbständige Unternehmer und Freiberufler für ihre Krankenversicherung keine Zuschüsse erhalten, sollten sie vor dem möglichen Wechsel von PKV in GKV als angestellte Arbeitnehmer die Kosten und die Leistungen genau vergleichen.

Fristen für den Wechsel der Krankenkasse

Bei einem Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate zum Monatsende. Diese Frist gilt auch für Versicherte, die von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln. Sollte die gesetzliche Krankenkasse eine Beitragserhöhung angekündigt haben, hat der Versicherte ein Sonderkündigungsrecht und kann schneller den Antrag auf Aufnahme in eine privaten Krankenversicherung stellen.

Für den Wechsel von GKV in PKV muss das Bruttoeinkommen inklusive Sonderzahlungen eines angestellten Arbeitnehmers außerdem mindestens ein Jahr lang die Pflichtversicherungsgrenze überschreiten. Nur freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versicherte Angestellte haben die Chance in die private Krankenversicherung zu wechseln.

Gibt es auch für privat Versicherte ein Sonderkündigungsrecht?

Die Fristen für die Kündigung der privaten Krankenversicherungen betragen nach § 205 Versicherungsvertragsgesetz drei Monate zum Ende eines Versicherungsjahres. Dieses Versicherungsjahr ist in der Regel mit dem Kalenderjahr identisch. Die exakten Daten sowie eine mögliche Mindestlaufzeit von einem bis zu drei Jahren finden Sie in Ihrem Versicherungsvertrag.

Da aber die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse mit dem Eintritt der Voraussetzungen für die Pflichtmitgliedschaft auf jeden Fall beginnt, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, von dem Sie sogar noch drei Monate rückwirkend Gebrauch machen können.

Hinweis: Nachweis über den Wechsel erbringen

Sie müssen der privaten Krankenversicherung spätestens zwei Monate nach Ende des Vertrages den Nachweis über Ihre Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse vorlegen.

Wann ist ein Wechsel von PKV in GKV sinnvoll?

  • Familienmitglieder mitversichern

Insbesondere Alleinverdiener, die eine Familie mit vielen Kinder ernähren, können auch bei Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze alle Familienmitglieder günstig versichern. Statt für jedes Kind und für die beiden Eheleute einzelne private Krankenversicherungen abschließen zu müssen, erhalten sowohl der Hauptversicherte als auch die mitversicherten Familienangehörigen unbürokratisch eine Krankenkarte der gesetzlichen Krankenkasse.

Tipp: Behalten Sie den Überblick über die Versicherungsverträge für Ihre Familie

Oft sieht der Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung für jedes Familienmitglied wegen möglicher Vorerkrankung anders aus. Mit einer Familienversicherung haben Sie immer alle einheitlichen Konditionen im Blick.

  • Steigende Beiträge

Ein weiterer Grund für den Wechsel von PKV in GKV kann die Erhöhung des Versicherungstarifs in der privaten Krankenversicherung sein. Für junge Versicherte bieten die privaten Krankenversicherungsunternehmen in der Regel sehr günstige Tarife an, weil diese Vertragspartner selten krank werden. Je älter Arbeitnehmer, Selbständige, Freiberufler und Beamte werden, desto teurer wird ihre Krankenversorgung.

Privat Versicherte haben auch die Möglichkeit in den Basistarif ihrer Krankenversicherung zu wechseln. Dieser Basistarif wird seit 2009 einheitlich von allen privaten Krankenversicherungen für Versicherungsnehmer angeboten, die keine Chance mehr auf Aufnahme in der gesetzlichen Krankenkasse haben.

Hinweis: Private Krankenversicherung darf niemanden ablehnen

Die PKV hat einen Kontrahierungszwang, das bedeutet, sie kann grundsätzlich keine Verträge ablehnen oder von einer Gesundheitsprüfung abhängig machen. Das Versorgungsniveau in diesem Tarif entspricht in Umfang und Höhe den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.

Sonderfälle im Krankenversicherungsrecht

  • Wechsel ab dem 55 Lebensjahr:

Ab dem 55. Lebensjahr ist ein Wechsel von einer privaten in eine gesetzliche Krankenversicherung fast unmöglich. Ausnahme: Nur wenn die in der privaten Krankenversicherung abgesicherte Person in den fünf Jahren zuvor mindestens für einen Tag gesetzlich pflichtversichert war und mehr als die Hälfte dieser Zeit auch eine Versicherungspflicht bestanden hat, ist eine Aufnahme in eine gesetzliche Krankenkasse noch möglich.

Alternativ kann ein älterer Versicherungsnehmer über die Familienversicherung des Ehepartners in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, soweit er selbst nicht mehr als 433 EUR oder 450 EUR als Mini-Jobber verdient.

  • Wechsel als Rentner:

Auch Rentner, die vor Renteneintritt privat krankenversichert waren, haben keine Chance auf einen Wechsel. Lediglich Pensionäre, die nach der 9/10-Regelung in der zweiten Hälfte ihrer Erwerbstätigkeit mindestens 90 % der Beschäftigungszeit in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren, werden in die Krankenversicherung der Rentner wieder aufgenommen. Darüberhinaus werden Rentner, die in den letzten fünf Jahren vor Renteneintritt mindestens 24 Monate oder bei Renteneintritt bereits ein Jahr lang pflichtversichert sind, ebenfalls Mitglied in der KVdR.

Werden diese fünf Jahre vor dem Renteneintritt in einem fremden Land verbracht, so kann diese Zeit im Ausland als Versicherungszeit im Sinne der gesetzlichen Pflichtversicherung anerkannt werden. Allerdings muss Deutschland für die Anerkennung ein entsprechendes Sozialabkommen mit dem Aufenthaltsstaat haben.

  • Wechsel von Schwerbehinderten

Für die Aufnahme von Schwerbehinderten in eine gesetzliche Krankenkasse gelten einfachere Bedingungen. Sie können sich freiwillig gesetzlich versichern, wenn der Ehegatte, der Lebenspartner oder ein Elternteil in den letzten fünf Jahren vor dem Wechsel mindestens drei Jahre pflichtversichert war. Allerdings haben die meisten gesetzlichen Krankenkassen eine Altersgrenze von 45 Jahre für die Aufnahme schwerbehinderter Menschen festgelegt.

Altersrückstellungen und Vorversicherungszeiten

Während der Laufzeit einer privaten Krankenversicherung werden Altersrückstellungen gebildet. Mit diesen Rückstellungen wird eine extreme Erhöhung der Beitragsprämien im Alter verhindert. Beim Wechsel von einer privaten in eine andere private Versicherung werden diese individuell angewachsenen Rückstellungen zum Teil übertragen. Da die gesetzliche Krankenversicherung keine Altersrückstellungen kennt, verfallen diese Rückstellungen beim Wechseln von PKV zu GKV.

Besteht die gesetzliche Krankenkasse für die Wiederaufnahme auf einer Gesundheitsprüfung?

Da das System der gesetzlichen Krankenkassen auf dem Gedanken der Solidarität beruht, gibt es im Gegensatz zu den privaten Krankenversicherungen grundsätzlich

  • keine Gesundheitsprüfung
  • keine Wartezeiten

Die Prüfung entfällt sowohl für Rückkehrer als auch für Versicherte, die zum ersten Mal in ihrem Leben Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse werden möchten.