Besteht bei Ihnen nach Kündigung oder im Zuge eines Aufhebungsvertrags Aussicht auf eine Abfindung, stellen Sie sich sicher die Frage:

Besteht bei Ihnen nach Kündigung oder im Zuge eines Aufhebungsvertrags Aussicht auf eine Abfindung, stellen Sie sich sicher die Frage: Wie hoch fällt meine Abfindung aus? Unser Abfindungsrechner liefert Ihnen eine Antwort.

Bewertung des Ergebnisses aus dem Abfindungsrechner

Unser Abfindungsrechner zieht zur Berechnung Ihrer Abfindungshöhe eine allgemein geltende Faustformel – ein halbes Monatsgehalt je Beschäftigungsjahr – heran. Als Orientierung dient dabei Ihr Bruttoeinkommen vor Steuern und Sozialabgaben.

Wichtig: Regelfälle
Unser Abfindungsrechner bezieht sich auf Regelfälle. Bedeutet: Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber einigen sich im Zuge einer klassischen Kündigungsschutzklage oder eines Aufhebungsvertrages auf eine Abfindung (Regelabfindung).

Das Ergebnis des Abfindungsrechners ist nicht bindend – es dient lediglich der Orientierung. Zumal Arbeitnehmer:innen nur in Ausnahmefällen einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung haben. In welchen Fällen Ihre Chancen auf eine Abfindungszahlung aber auch ohne rechtlichen Anspruch gut stehen, erfahren Sie in unserem Ratgeber: Abfindung bei Kündigung.

Abfindungshöhe: Wie wird sie berechnet?

Um Ihre Abfindungshöhe zu ermitteln, können Sie sich an einer Faustformel orientieren:

½ Bruttomonatsgehalt x Betriebszugehörigkeit in Jahren

 

Beispielrechnung zur Abfindung

 

Hinweis: Kündigung mitten im Jahr
Wurde Ihnen bspw. nach drei Jahren und sieben Monaten gekündigt, wird die Dauer der Betriebszugehörigkeit auf vier Jahre aufgerundet. Bei einer Kündigung nach bspw. drei Jahren und vier Monaten, wird abgerundet.

Im Ergebnis erhalten Sie die Abfindungssumme, die Ihnen im Normalfall zusteht. Grundsätzlich nimmt also die Betriebszugehörigkeit maßgeblich Einfluss auf die Abfindungshöhe.

Wichtig für Sie zu wissen ist allerdings, dass die Höhe einer Abfindung oftmals Verhandlungssache ist. So kann eine besonders lange Betriebszugehörigkeit eine höhere Abfindung als die Regelabfindung nach sich ziehen. Deshalb empfiehlt es sich grundsätzlich, eine Fachanwältin bzw. einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zurate zu ziehen. Sie oder er schätzt Ihre Erfolgsaussichten individuell ein.

Um die endgültige Abfindungszahlung zu bestimmen, müssen Sie aber auch steuerliche Aspekte berücksichtigen.

Abfindung versteuern: So viel bleibt übrig

Bei einer Abfindung handelt es sich um zu versteuerndes Einkommen. Allenfalls die Sozialversicherungsbeiträge – darunter fallen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung – entfallen für Arbeitnehmer:innen.

Bei der Lohnsteuer können Abfindungsempfänger:innen jedoch von der sogenannten Fünftelregelung Gebrauch machen.

Hinweis: Fünftelregelung
Die Fünftelregelung soll die Steuerlast auf Abfindungssummen mildern. Im Grundprinzip wird die Abfindung durch fünf geteilt und auf fünf Jahre verteilt.

Um Ihnen das einmal zu verdeutlichen, haben wir eine Beispielrechnung für Sie aufgestellt. Darin werden die anfallende Einkommenssteuer mit und ohne Fünftelregelung gegenüberstellt:

 

Beispielrechnung zur Fünfelregelung

 

Sie möchten wissen, wie Ihre Chancen auf eine Abfindung stehen? Oder stellen Sie sich eine höhere Abfindung vor, als die Summe, die Ihnen unser Abfindungsrechner veranschlagt? Dann holen Sie sich anwaltlichen Rat ein und lassen Ihre Optionen prüfen bzw. bewerten.