E-Tretroller: Zunehmende Beliebtheit nimmt Gesetzgeber in die Pflicht

E-Scooter spalten die Gesellschaft: Bei steigender Beliebtheit haftet den Elektrorollern ein negatives Image an. Wenig verwunderlich, säumen in Städten vor allem im Gebüsch, am Rande von Radwegen liegende oder mitten auf dem Gehweg abgestellte E-Scooter das Straßenbild. Das ist nicht nur unschön, sondern stellt mindestens ein Hindernis, wenn nicht gar eine Gefahrenquelle für andere Verkehrsteilnehmer dar.

Doch nicht nur die zu mietenden Scooter rollen durch die Straßen – auch die Zahl der Privatanschaffungen steigt. Der Gesetzgeber wird damit zunehmend in die Pflicht genommen, die Straßenverkehrsordnung (StVO) an die geänderte Verkehrssituation anzupassen bzw. die E-Tretroller als Fahrzeuge zu integrieren. Und das tut er auch: Immer öfter schaffen Urteile durch hiesige Gerichte, Klarheit in Haftungsfragen nach Unfällen, bei Promillegrenzen und mit Bußgeld zu ahnenden Verstößen. Auf dieser Seite bündeln wir allesamt und liefern Ihnen einen Überblick darüber, was erlaubt ist und mit welchem Verhalten Sie eine Strafe riskieren.

Regelungen nach der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge

E-Scooter sind motorisierte Tretroller. Elektronisch angetrieben, erreichen sie in der Regel eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h – weshalb die Roller auch unter die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV) fallen. Denn die gilt für Fahrzeuge, die unter anderem:

  1. mit einer Lenk- oder Haltestange ausgestattet sind
  2. bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von max. 20 km/h aufweisen bzw. nicht weniger als 6 km/h
  3. ein Maximalgewicht von 55 kg nicht überschreiten – ohne Fahrerin bzw. Fahrer

Auch Segways fallen unter die Verordnung. Ausgenommen sind hingegen – schon aufgrund der fehlenden Halte- oder Lenkstange – Airwheels, Hoverboards und E-Skateboards.

Hinweis: eKFV
Die Verordnung für Kleinstfahrzeuge definiert neben unterschiedlichen Merkmalen auch Anforderungen für die Teilnahme am Straßenverkehr. Allem voran: das Vorhandensein einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE).

Bahn frei: Wo dürfen Elektro-Scooter fahren?

Elektronisch betriebene Tretroller dürfen in der Regel überall dort fahren, wo auch Fahrräder unterwegs sind:

  • Radwege
  • Radfahrstreifen
  • Fahrradstraßen

Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern dürfen auch auf der Straße fahren – sofern die oben genannten Optionen fehlen. Denn: Das Fahren auf Gehwegen ist tabu. Ebenso empfehlen wir, mit einem Elektrotretroller Fußgängerzonen zu umfahren und das Befahren von Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung zu vermeiden – auch damit verstoßen Sie gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO).

Hinweis: Einbahnstraßen
Ist unter dem Verbotszeichen für die Einfahrt in eine Einbahnstraße das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ angebracht, gilt das auch für Sie als E-Scooter-Fahrerin bzw. -Fahrer. Sie dürfen die Straße also entgegen der Fahrtrichtung befahren.

Schild: Einbahnstraße & Fahrräder frei
Schild: Einbahnstraße & Fahrräder frei

Dabei stellt sich der Straßenverkehr aber zunehmend auf die E-Scooter ein. Das zeigt das eigens entwickelte Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“.

Schild: E-Roller frei
Schild: E-Roller frei

Fällt Ihnen dieses Zeichen ins Auge, dürfen Sie ebenfalls auf dem jeweiligen Streckenabschnitt mit einem elektronisch betriebenen Tretroller fahren. Das geht auch aus § 10 Absatz 3 eKfV hervor.

Mit dem Elektroroller an der Ampel: Welche gilt?

Auch hier lehnen sich die Verkehrsregeln an die der Radfahrerinnen und Radfahrer an: Ist eine Fahrradampel vorhanden, müssen Sie diese beachten. Fehlt eine Fahrradampel, gilt die für Autofahrerinnen und Autofahrer bzw. für den Fließverkehr.

Rotphasen-Ignorierer werden auch hier zur Kasse gebeten. Mit einem Bußgeld von 60 bis 180 EUR und einem Punkt in Flensburg will ein derartiger Verstoß gut überlegt sein.

Fahrt beendet: Wo dürfen E-Scooter geparkt werden?

Beim Parken gilt vor allem eines: Achten Sie darauf, dass der Scooter keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert. Das bedeutet aber nicht gleichzeitig, dass das Gefährt achtlos ins Gebüsch geworfen werden darf. Da das viele Nutzerinnen und Nutzer vor allem von Miet-E-Rollern aber in der Vergangenheit oft anders sahen – und leider auch noch anders sehen – kann das achtlose Abstellen als Ordnungswidrigkeit nun ein Bußgeld nach sich ziehen.

Wichtig: Verleiher legen entstehende Kosten um
Aus der Verantwortung können sich E-Scooter-Fahrerinnen und Fahrer längst nicht mehr stehlen, wenn diese E-Tretroller nach der Nutzung achtlos abstellen. Die Verleiher können die Kosten, die ihnen dadurch entstehen, auf die Mieterinnen und Mieter umlegen.

Elektroroller fahren: Gesetzliche Voraussetzungen

Wer mit einem E-Scooter Runden drehen will, sollte gewisse Grundvoraussetzungen berücksichtigen. So liegt das Mindestalter für das Fahren der E-Roller bei 14 Jahren – viele Vermieter setzen jedoch ein Mindestalter von 18 Jahren voraus. Eine Mofa-Prüfbescheinigung braucht es dabei nicht. Ebenso wenig einen Führerschein.

Hinweis: Führerschein
Auch wenn es keinen Führerschein braucht, um einen Elektrotretroller zu fahren, gilt: Verstoßen Sie gegen Verkehrsregeln, riskieren Sie ein Fahrverbot oder sogar den Verlust Ihres Lappens.

Eine Helmpflicht gibt es für E-Scooter-Fahrerinnen und Fahrer nicht – wenngleich das Tragen eines Helms empfehlenswert ist. Da die Roller geräuscharm unterwegs sind, werden sie selbst von Radfahrern oft erst bemerkt, sobald sie ins Sichtfeld geraten.

Nennen Sie einen E-Roller Ihr Eigen, sind zwei Punkte für Sie verpflichtend:

  • die Straßenzulassung bzw. ABE
  • eine Versicherung mit Versicherungsplakette

Anforderungen für Straßenzulassung

Die Straßenzulassung bzw. Allgemeine Betriebserlaubnis wird durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erteilt. Hersteller von E-Scootern erhalten diese für ihre Modelle, wenn bestimmte Anforderungen erfüllt sind. Elektrokleinstfahrzeuge müssen beispielsweise über folgende Ausstattung verfügen:

  • Licht
  • Klingel
  • Lenkstange

Beim Kauf eines Elektro-betriebenen Rollers ist also darauf zu achten, dass dieser für die Nutzung im Straßenverkehr zugelassen ist. In der Beschreibung ist das an dem Vermerk „StVZO-konform“ erkennbar. Am Fahrzeug selbst erkennen Sie eine vorhandene Zulassung am Typenschild.

Wichtig: Fehlende Zulassung
Verfügt ein Modell über keine Zulassung, dürfen Sie damit nicht legal fahren. Werden Sie erwischt, riskieren Sie eine Strafe von bis zu 70 EUR. Es besteht allerdings mitunter die Möglichkeit, selbst eine Zulassung zu beantragen.

Versicherungspflicht für Elektrotretroller

Möchten Sie mit einem eigenen E-Scooter unterwegs sein, müssen Sie eine entsprechende Versicherung in Form einer Haftpflichtversicherung abschließen – das ist Pflicht. Ihr Haftpflichtversicherer lässt Ihnen nach Vertragsabschluss eine Versicherungsplakette zukommen, die als Klebeplakette am Roller angebracht wird. Für die Versicherungsplakette und -prämie müssen Sie je nach Versicherungsumfang mit 40 bis 80 EUR pro Jahr rechnen.

Hinweis: Weitere Versicherungen
Da die Haftpflichtversicherung aber nur Schäden beim Unfallgegner abdeckt, empfiehlt sich zusätzlich eine Unfallversicherung. Je nach Wertigkeit des E-Rollers bietet sich auch eine Kaskoversicherung an. Die haftet bspw. im Falle eines Diebstahls.

Unfall mit dem E-Scooter: Wer haftet?

Verursachen Sie mit einem E-Scooter einen Unfall, reguliert in der Regel Ihr Haftpflichtversicherer entstandene Schäden. Das bezieht sich allerdings nur auf die Schäden, die bei Ihrem Unfallgegner entstanden sind. Für eigene Schäden müssen Sie in der Regel selbst aufkommen.

Je nach Schwere kann ein Verkehrsunfall belastend sein. Zögert sich die Schadensregulierung aufgrund ungeklärter Schuldfrage oder anderer Umstände hinaus, ziehen Sie ggf. eine Fachanwältin bzw. einen Fachanwalt für Verkehrs- oder Versicherungsrecht zurate.

Alkoholfahrten mit dem E-Scooter: Diese Promillegrenzen gelten

Während die Verkehrsregeln für E-Scooter-Fahrerinnen und Fahrern denen für Radlerinnen und Radler ähneln, so gibt es beim Thema Promillegrenzen bedeutende Unterschiede. Denn hier müssen sich die Tretroller-Begeisterten an die für Autofahrerinnen und Autofahrer geltenden Grenzwerte halten.

Wer also mit einem Promillewert zwischen 0,5 und 1,09 auf den Elektrotretroller steigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld. In aller Regel schlägt das mit bis zu 500 EUR zu Buche, ein Monat Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg gibt es noch dazu.

Im Bereich einer Straftat bewegen Sie sich indes, wenn Sie mit einem Promillewert ab 1,1 unterwegs sind. Sofern Sie einen Führerschein haben, dürfte dieser bei einem derartigen Vergehen futsch sein. Entsprechende Urteile (Az. 1 Ss 276/22) wurden bereits gefällt.

Wichtig: Straftat bereits ab 0,3 Promille möglich
Zeigen Sie alkoholbedingte Ausfallerscheinungen und gefährden den Verkehr, kann eine Straftat bereits bei einem Alkoholwert von 0,3 vorliegen. Wollen Sie auf Nummer Sicher gehen, verzichten Sie also bestenfalls gänzlich auf alkoholische Getränke, wenn Sie noch eine Runde drehen wollen.

Dass aber nicht nur alkoholisierte Fahrerinnen und Fahrer von Elektrotretrollern Ihren Lappen riskieren, zeigt ein Fall aus November 2022: Hier wurde der Führerschein eines betrunkenen Beifahrers kassiert. Die Gründe haben wir in unserem News-Beitrag dargelegt: E-Scooter: Betrunkene Mitfahrer:innen verlieren ebenfalls Führerschein.

Auch für Probezeitler gilt: Finger weg vom Alkohol – die Grenze liegt bei 0,0 Promille.

Verstöße mit dem Kleinstfahrzeug: Bußgelder im Überblick

Das Gesetz hält im Bußgeldkatalog eine Reihe Bußgelder vor, die fällig werden, wenn Sie gegen die geltenden Verkehrsregeln verstoßen.


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