Der Abgasskandal ist zu einer scheinbar unendlichen Geschichte mutiert. Immer mehr Autobauern wird vorgeworfen, Manipulationen an der Abgasregulierung ihrer Fahrzeuge vorgenommen zu haben – so auch Fiat Chrysler Automobiles (FCA, jetzt Stellantis). Weil aber für den Dieselskandal beim Fiat Ducato vor allem die italienischen Behörden zuständig sind, war es hierzulande lange Zeit still. Doch im Juni 2021 bestätigte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erstmals unzulässige Abschalteinrichtungen bei Fiat.

Dieselskandal Fiat Ducato: Staatsanwaltschaft ermittelt

Hinweise auf unzulässige Abschalteinrichtungen in Diesel-Fahrzeugen von Fiat, gibt es bereits seit einigen Jahren. Im Juli 2020 durchsuchten Ermittler der Frankfurter Staatsanwaltschaft schließlich die Deutschland-Zentrale von Fiat Chrysler Automobiles. Und auch die Schwestermarke Iveco blieb nicht unbeachtet. In Ulm machten sich Beamte ebenfalls ans Werk und durchforsteten dort die deutsche Niederlassung.

Der Fiat Ducato mit Multijet-Motor ist nicht nur als Transporter ein gängiges Basisfahrzeug. Auch in der Wohn- und Reisemobilbranche greifen viele Hersteller auf den Modelltyp zurück. Nicht weniger gefragt sind die Diesel-Motoren von Iveco. Zahlreiche Wohnmobil-Marken sind mit den Motoren der Fiat-Schwestermarke ausgestattet.

Der Verdacht: Zwischen 2014 und 2019 sollen beide Autobauer in ihre Fahrzeuge bzw. Dieselmotoren unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut haben, um so in Prüfständen verbindliche Schadstofflimits einhalten zu können. Vor allem die Stickoxide sollen die Grenzwerte um ein Vielfaches übersteigen. Gegenstand der Ermittlungen sind in erster Linie Fahrzeuge mit der Euronorm 5 und 6.

Deutsche Umwelthilfe schlägt Alarm

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte im April 2021 Alarm geschlagen und die Öffentlichkeit wie auch das KBA über enorm hohe Stickoxid-Emissionen beim Fiat Ducato hingewiesen. Das KBA bestätigte die Feststellung der Umwelthilfe. Eigene Untersuchungen hätten bereits zum gleichen Ergebnis geführt.

KBA: Fiat und Iveco auf dem Prüfstand

Fiat Ducato-Modelle und Iveco-Motoren befinden sich aktuell gleichermaßen auf dem Prüfstand des Kraftfahrt-Bundesamtes. Dabei geht es vor allem um mögliche rechtliche Schritte. Fest steht bis jetzt, dass die EU-Verordnung 20218/858 Spielraum für Rückrufe zulässt. Für Lieferwagen- und Wohnmobil-Besitzer eine Zeit des Bangens – mit umfangreichen Rückrufen ist zu rechnen.

Die Abgasmanipulationen bei Fiat und Iveco sind vor allem auf zeitgesteuerte Abschalteinrichtungen zurückzuführen.

Hinweis: zeitgesteuerte Abschalteinrichtungen

Zeitgesteuerte Abschalteinrichtungen bewirken, dass die Abgasreinigung während der Zeit im Prüfstand einwandfrei funktioniert, sich danach allerdings wieder abschaltet.

Zu Motorschutzzwecken verwendet Fiat außerdem Thermofenster. Das hat der Autobauer selbst angegeben. Thermofenster regeln die Abgasreinigung, abhängig von der Außentemperatur. Das bedeutet, dass die Abgasreinigung nur funktioniert, wenn bestimmte Temperaturen, wie sie beispielsweise auf dem Prüfstand vorherrschen, eingehalten werden. Im Umkehrschluss heißt das: Die Abgasreinigung funktioniert überwiegend nur eingeschränkt oder gar nicht.

BGH und EuGH zu Thermofenster

Stellt allein das Vorhandensein eines Thermofensters Anspruch auf Schadenersatz dar? Diese Frage ist umstritten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) und der Bundesgerichtshof (BGH) haben diesbezüglich unterschiedliche Ansichten. Für den Der EuGH stellen Thermofenster unzulässige Abschalteinrichtungen dar. Der BGH vertritt eine andere Meinung: Es gäbe keine eindeutigen Beweise dafür, dass Motorenhersteller mit der Verwendung von Thermofenstern sittenwidrig gehandelt hätten. In Deutschland zählt dabei zunächst das Urteil des BGH.

Fiat Dieselskandal: Daran erkennen Sie, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist

Motortyp, Baujahr und Euronorm geben Aufschluss darüber, ob ein Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist oder nicht. Bei Fiat und Iveco stehen dabei Dieselmotoren mit der Euronorm 5 und 6 im Fokus der Ermittlungen, verbaut zwischen 2014 und 2019. Konkret geht es um folgende Motorisierungen:

  • 1,3 Liter Multijet
  • 1,3 Liter 16V Multijet
  • 1,6 Liter Multijet
  • 1,6 Liter
  • 2,0 Liter Multijet
  • 2,0 Liter
  • 2,2 Liter Multijet II
  • 2,3 Liter
  • 2,3 Liter Multijet
  • 3,0 Liter

Hinweis: KBA prüft Rückrufe

Bislang gibt es keine öffentlichen Rückrufe für Fiat-Fahrzeuge bzw. Fahrzeuge mit Iveco-Motoren. Ob und welche Fahrzeuge möglicherweise zurückgerufen werden, ist noch offen. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass es in naher Zukunft zu Rückrufen kommen wird.

 

Wohnmobile im Abgasskandal besonders betroffen

Im Dezember 2020 veröffentlichte die DUH Messergebnisse zweier Dieselmotoren – basierend auf dem Fiat Ducato 150 Multijet. In beiden Fällen wurden die Grenzwerte für Stickoxide und Kohlendioxid bei Weitem überschritten. Auch darauf folgende Messungen fielen nicht positiver aus. Ganz im Gegenteil: Grenzwerte wurden bis um das Zwanzigfache überstiegen. Damit erreichte der Dieselskandal auch die Wohnmobil-Hersteller.

Ein erster Rückruf vom KBA erfolgte bereits: für Modelle vom Typ Iveco Daily mit einem Heavy Duty-Motor. Den hatte die Staatsanwaltschaft bereits im Sommer 2020 im Visier.

Das bringt die Alarmglocken vieler Wohnmobilbesitzer jetzt zum Schrillen. Es kann damit gerechnet werden, dass weitere Fahrzeuge mit Dieselmotoren von Fiat und Iveco zurückgerufen werden.

Bislang verhängte Urteile im Fiat Dieselskandal

Die Chancen auf Schadenersatz für Halter von Fiat-Fahrzeugen mit Dieselmotoren stehen aktuell gut. So haben die Landgerichte (LG) Koblenz, Stade und Gera den Konzern bereits haftbar gemacht und verbraucherfreundliche Urteile ausgesprochen.

Auch das LG Nürnberg-Fürth urteilte jetzt zugunsten der Verbraucher (Az. 19 O 737/21). Der Kläger hatte 2017 ein Wohnmobil-Modell Sun Ti 650 MF Platinum Selection des Herstellers Knaus gekauft. Das Fahrzeug ist mit einem 2,3-Liter Mulitijet-Dieselmotor der Euronorm 6b ausgestattet – typisch für Fiat Ducato.

Diverse Messungen haben ergeben, dass das Fahrzeug die gesetzlich zulässigen Grenzwerte um ein Vielfaches übersteigt. Das Gericht folgte den schlüssigen Ausführungen des Klägers und verurteilte FCA/Stellantis wegen vorsätzlicher, sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz.

Sind Sie sich ob Ihrer juristischen Möglichkeiten unsicher? Ein Gespräch mit einem spezialisierten Anwalt kann hilfreich sein. Lassen Sie sich beraten und holen Sie eine Einschätzung zu Ihrem Anliegen ein.

Noch kein Rückruf – was nun?

Im Fiat-Dieselskandal gibt es bislang noch keine verpflichtenden Rückrufe durch das Kraftfahrt-Bundesamt. Deshalb stellt sich jetzt für viele Fiat-Besitzer die Frage: Was tun? Fest steht schließlich, dass Geschädigte auch ohne offiziellen Rückruf Anspruch auf Schadenersatz haben können.

Wichtig: Schaden muss vorliegen

Wollen Sie gerichtlich gegen Fiat vorgehen, muss sichergestellt sein, dass Ihr Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist. Gibt es einen Rückruf durch das KBA ist das eindeutig. Das befreit Sie vor Gericht von der Beweislast. Im Fall Fiat müssten Sie nachweisen, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist.

Ob und wann es sich lohnt gegen Fiat vorzugehen, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Auf den Abgasskandal spezialisierte Rechtsanwälte sind stets über die aktuellen Entwicklungen informiert. Daher können wir Ihnen nur nahelegen, sich anwaltlichen Rat einzuholen.

Was Fiat-Besitzer jetzt tun sollten

Ist in Ihrem Wohnmobil oder Lieferwagen eine illegale Abschalteinrichtung verbaut, liegt ein Mangel vor. Das ist in § 434 I S. 2 Nr. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) niedergeschrieben. Und auch der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil klar auf diesen Paragraphen hingewiesen. Für Sie bedeutet das: Innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist stehen Ihnen Gewährleistungsansprüche zu. Die Frist beginnt mit der Übernahme Ihres Fahrzeugs und endet nach zwei Jahren.

Besitzen Sie ein Neufahrzeug von Fiat, das mit einem Dieselmotor der Euronorm 6 ausgestattet und nicht älter als 24 Monate ist, dann raten wir Ihnen, jetzt aktiv zu werden. Der Grund: Die Fahrzeuge befinden sich noch in der Sachmängelhaftungsfrist. Um festzustellen, inwieweit Sachmängelhaftungsansprüche bestehen, empfiehlt es sich, einen Anwalt zu Rate zu ziehen.

Achtung: Umgang mit Gebrauchtfahrzeugen

Haben Sie ein Gebrauchtfahrzeug gekauft, kann das Einfluss auf die sogenannte Verjährungsfrist nehmen. Unter Umständen kann diese auf ein Jahr herabgesetzt sein.

Doch auch unabhängig von Gewährleistungs- und/oder Sachmängelhaftungsansprüchen können Sie Anspruch auf Schadenersatz haben – und den sollten Sie auch geltend machen. Sind Sie sich ob Ihrer Möglichkeiten unsicher, holen Sie sich anwaltliche Unterstützung. Rechtsanwälte mit Expertise auf diesem Gebiet, sind stets über die aktuellsten Entwicklungen informiert und holen für Sie das Maximum heraus.

 

Fiat Abgasskandal: Folgen für Diesel-Halter

Der Dieselskandal kann für betroffene Fiat Ducato-Fahrer gleich mehrere Baustellen eröffnen:

  • Fahrzeug verliert an Wert
  • Software-Updates und Hardware-Umrüstungen können sich negativ auf die Leistung Ihres Fahrzeugs auswirken, insbesondere beim Kraftstoffverbrauch, der Haltbarkeit des Motors und den Wartungsaufwand
  • Fahrverbote betroffener Fiat-Modelle für deutsche Innenstädte (Umweltplakette)
  • Verweigerung von Software-Update und/oder Nachrüstung kann Stilllegung des Fahrzeugs durch die Zulassungsbehörde nach sich ziehen

Mit Umrüstungen und Software-Updates ist es dabei allerdings noch längst nicht getan. Vor allem der Wertverlust kann für Fiat Ducato-Besitzer monetär schmerzhaft sein. So häufen sich die Klagen zunehmend. Unsere Empfehlung: Holen Sie sich anwaltlichen Rat und lassen Sie Ihre Ansprüche prüfen.

Dieselskandal Fiat: Diese Rechte haben Sie

Fiat-Halter, deren Fahrzeuge vom Dieselskandal betroffen sind, haben gegenüber ihrem Händler aber auch dem FAC/Stellantis-Konzern als Fahrzeugbauer gewisse Rechte.

Rechte gegenüber dem Händler

Ist in einem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung vorhanden, ist dieses grundsätzlich nicht zulassungsfähig. Ist die Gewährleistung noch nicht abgelaufen, können Sie bei Ihrem Händler folgende Ansprüche geltend machen:

  • Nachrüstung: Aktuell bieten Fiat und Iveco zwar noch kein Software-Update an, grundsätzlich aber haben geschädigte Fahrzeugbesitzer ein Recht auf Nachrüstung
  • Minderung des Kaufpreises
  • Rückabwicklung des Kaufs

Bei der Rückabwicklung des Kaufs ist zu beachten, dass Ihr Händler eine Nutzungsentschädigung einfordern kann. Die wird vom Kaufpreis abgezogen. Die Nutzungsentschädigung errechnet sich aus den bisher gefahrenen Kilometern. Je mehr Sie mit dem Fahrzeug also unterwegs waren, desto höher fällt diese aus.

Rechte gegenüber dem Hersteller

Eine illegale Abschalteinrichtung bedeutet einen Mangel an Ihrem Lieferwagen oder Wohnmobil (§ 434 I S. 2 Nr. 2 BGB). Kann Fiat oder Iveco als Motorenhersteller nachgewiesen werden, dass vorsätzlich eine unzulässige Abschalteinrichtung eingebaut wurde, wird Schadenersatz fällig. Dafür stehen zwei Optionen zur Auswahl:

  • Rückabwicklung des Kaufs
  • pauschale Entschädigungszahlung

Tipp: Keine Zeit verlieren

Möchten Sie gegen den FAC/Stellantis-Konzern vorgehen, empfehlen wir Ihnen, schnell aktiv zu werden. Denn es droht eine Verjährung der Schadensersatzansprüche. Demnach können Ansprüche nur drei Jahre nach Bekanntwerden des Skandals geltend gemacht werden.

Rücktrittsrecht – was Sie beachten sollten

Ob Neu- oder Gebrauchtwagen – vom Kauf zurückzutreten, ist Ihr gutes Recht. Ihr Verkäufer muss Ihnen bei Rücktritt den Kaufpreis erstatten. Dabei steht es ihm zu, einen Nutzungsersatz abzuziehen. Als Vielfahrer besteht für Sie deshalb das Risiko, dass Ihr Schadensersatzanspruch durch den Nutzungsersatz aufgezehrt wird. Das macht es umso wichtiger, schnell zu handeln.

Zudem sind Sie vor einem Rücktritt dazu angehalten, Ihrem Händler eine Frist zur Nacherfüllung zu setzen.

Sie kennen Ihre Ansprüche nicht oder sind sich ob Ihrer Möglichkeiten unsicher? Dann holen Sie sich anwaltlichen Rat. Ein Rechtsanwalt gibt Ihnen eine fundierte Einschätzung zu Ihrem Anliegen.

EuGH: Klage gegen ausländische Autobauer

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass ausländische Autobauer wie Fiat und Iveco auch in Deutschland verklagt werden können. Wichtig dabei ist: die dreijährige Verjährungsfrist.

Wann im Fiat Dieselskandal die Uhr zu ticken begonnen hat, kann aktuell nicht mit Bestimmtheit gesagt werden. Da aber die ersten Manipulationsvorwürfe 2020 öffentlich laut wurden, kann von einem Beginn der Verjährungsfrist Ende 2020 ausgegangen werden. Demnach endet diese frühestens am 31.12.2023.

Mängel regulieren: Software-Updates und Nachrüstung

Derzeit bieten weder Fiat noch Iveco eine Nachrüstung oder ein Software-Update an – das kann aber noch kommen. Dabei befreien diese Maßnahmen die Motorenhersteller allerdings nicht von der Schadensersatzpflicht. Eine Entschädigung können Sie auch geltend machen, wenn an Ihrem Fahrzeug bereits ein Update oder die Nachrüstung durchgeführt wurde.

Wichtig: Schadensregulierung ist keine Garantie

Vergessen Sie bitte nicht: Ob Ihr Fahrzeug nach einem Software-Update oder einer Nachrüstung in einem mangelfreien Zustand ist, ist nicht garantiert. Vielmehr kann vom Gegenteil ausgegangen werden, denn die Maßnahmen können sich negativ auf die Leistung Ihres Fahrzeugs auswirken – genauer: auf den Kraftstoffverbrauch, die Lebensdauer des Motors und den Wartungsaufwand.

Viele Autobauer bieten auch freiwillige Software-Updates für bestimmte Fahrzeuge an. Davon raten wir Ihnen jedoch ab. Wie erwähnt, können sich Software-Updates negativ auf die Leistung Ihres Fahrzeugs auswirken. Eine solche Maßnahme kann darüber hinaus auch zu Rechtverlusten führen.

Abgasskandal Fiat: Ansprüche jetzt prüfen

Rechtsschutzversicherer haben den Handlungsbedarf im Abgasskandal erkannt. Immer mehr erteilen Deckungszusagen für das rechtliche Vorgehen. Vielen Betroffenen nimmt das die Entscheidung für oder gegen eine Klage ab. Das Kostenrisiko minimiert sich enorm, Kläger zahlen lediglich die im Vertrag vereinbarte Selbstbeteiligung.

Auch wenn es bislang keine Gutachten gibt, die eine vorsätzliche Manipulation eindeutig belegen, sollten Sie sich schon einmal mit möglichen Schadenersatzansprüchen beschäftigen. Bestätigt sich der Verdacht, können Sie umgehend handeln und das Ermittlungsergebnis bzw. Gutachten im Zivilverfahren verwenden. Zum einen befreit es Sie als Kläger von der Beweislast. Zum anderen beschleunigt es den Zivilprozess.

Fakt ist: Je schneller Sie handeln, desto höher sind Ihre Schadenersatzansprüche. Denn mit jedem gefahrenen Kilometer schmälert sich Ihr Anspruch auf Entschädigung. Der Grund: Ihr Händler hat einen Nutzungsersatzanspruch, und der steigt mit der Anzahl der gefahrenen Kilometer.

Hinweis: Rechtsschutzversicherung gekündigt – und nun?

Sie waren jahrelang rechtsschutzversichert, haben sich vor einiger Zeit aber dazu entschlossen, die Versicherung zu kündigen. Das muss erst einmal nichts heißen. Denn entscheidend für einen Rechtsschutz ist, ob Sie zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses rechtsschutzversichert waren. Wenn dem so ist, besteht auch nach der Kündigung ein Rechtsschutzfall.

Dieselskandal Fiat: Auch ohne Rechtsschutzversicherung klagen?

Sie haben keine Rechtsschutzversicherung? Auch dann raten wir Ihnen, nicht auf Ihr Recht zu verzichten. Eine realistische Einschätzung zu Kosten und Nutzen hilft Ihnen bei Ihrer Entscheidungsfindung. Ein auf den Abgasskandal spezialisierter Anwalt berät Sie diesbezüglich, gibt Ihnen eine reelle Einschätzung zu Ihren Ansprüchen und wägt Ihr Kostenrisiko ab.