Bußgeldbescheid erhalten? Warum sich ein Einspruch lohnen kann

Rund ein Drittel aller jährlich ausgestellten Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Da ist es von Vorteil, dass Bußgeldbescheide grundsätzlich angefochten werden können. Was es allerdings braucht, ist ein guter Grund. Vor allem sachliche Fehler bieten Angriffsfläche – mit hohen Erfolgschancen.

Trifft Folgendes auf Sie zu, kann sich ein Einspruch lohnen:

  • Ihr Punktekonto ist bereits gut gefüllt und es droht der Entzug Ihrer Fahrerlaubnis bzw. ein Fahrverbot.
  • Sie sind beruflich oder privat auf Ihren Führerschein angewiesen und Bußgeld sowie mögliche Nebenfolgen können existenzbedrohende Auswirkungen haben.
  • Sie sind Fahranfänger und Ihnen droht eine Verlängerung der Probezeit, die Teilnahme an einem Aufbauseminar oder gar ein Fahrverbot.

Wichtig: Einspruchsfrist berücksichtigen
Für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid haben Sie zwei Wochen Zeit. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Bescheids.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Sonderfälle: Firmenwagen, Bußgeldbescheid aus dem Ausland

In Deutschland gilt die sogenannte Fahrerhaftung. Bedeutet: Der Fahrer haftet für einen Verstoß gegen geltendes Verkehrsrecht – auch dann, wenn er nicht mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs war.

Waren Sie also mit einem Dienstwagen, Mietwagen oder dem Wagen eines Freundes bzw. eines Carsharing-Anbieters unterwegs, müssen Sie für einen Verstoß gerade stehen und das Bußgeld bzw. den Bußgeldbescheid auf sich nehmen.

Auch von einem Verstoß im Ausland können Sie sich nicht freimachen. Die europäischen Länder haben sich bereits vor Jahren darüber geeinigt, Daten zu Fahrzeugen und deren Haltern untereinander auszutauschen und so die Vollstreckung von Bußgeldbescheiden zu ermöglichen.

Hinweis: Bundesamt für Justiz
Bei einem Verstoß im europäischen Ausland springt das Bundesamt für Justiz als vermittelnde Behörde für die Vollstreckung von Bußgeldbescheiden ein.

Welche Verstöße mit einem Bußgeld geahndet werden

Ein Bußgeld wird bei einer Ordnungswidrigkeit nach dem Straßenverkehrsgesetz verhängt. In der Regel geht es dabei um mittelschwere bis schwere Vergehen. Bei leichten Verstößen droht vielmehr ein Verwarngeld.

Hinweis: Verwarnung kann zu Bußgeldverfahren führen
Wird ein Verwarngeld innerhalb der gesetzten Frist nicht gezahlt, geht die Angelegenheit in ein Bußgeldverfahren über.

Im Bußgeldkatalog sind alle Vergehen im Straßenverkehr gelistet, die – je nach Schwere der Tat – unterschiedliche Folgen haben können:

  • ein Bußgeldverfahren
  • Punkte in Flensburg
  • ein Fahrverbot
  • Entzug der Fahrerlaubnis

Die Bandbreite der möglichen Verstöße ist dabei groß. Der Klassiker: Geschwindigkeitsüberschreitungen. Doch auch das Handy am Steuer, das Überfahren einer roten Ampel und die Nichteinhaltung des Mindestabstandes zum vorausfahrenden Fahrzeug stehen bei Verkehrssündern hoch im Kurs.

Hinweis: Mindestens 60 EUR Bußgeld
Ein Bußgeld für Ordnungswidrigkeiten im Verkehr beginnt bei in der Regel bei 60 EUR, davor handelt es sich um ein Verwarngeld. Zwar darf eine Geldbuße laut OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) die 1.000 EUR-Marke nicht knacken, doch gibt es andere Gesetze, die diese Verordnung zunichtemachen.

Einspruch gegen Bußgeldbescheid – diese Gründe gibt es

Nicht alle Fehler führen zur Unwirksamkeit eines Bußgeldbescheides. Ein bloßer Schreibfehler im Namen des Fahrers beispielsweise ist nicht von Belang, solange dieser dennoch eindeutig identifiziert werden kann. Auch undeutliche Fotos sind kein sicheres Kriterium, um einen Bußgeldbescheid für unwirksam zu erklären.

Grundsätzlich können folgende Gründe einen Einspruch rechtfertigen:

  • formale Fehler: Fehlendes bzw. falsch ausgewiesenes Aktenzeichen, fehlerhafte Angaben zu Tatzeitpunkt und -ort, ungerechtfertigt hohes Bußgeld, fehlende oder fehlerhafte Beweismittel, etc.
  • technische Fehler: Messfehler, unterbliebene Eichung von Messgeräten, fehlerhafter Aufbau oder Platzierung von Messgeräten u. a.
  • Verjährung: Bußgeld trotz eingetretener Verjährung

Wichtig: Verjährung
Je nach Schwere des Vergehens kommen unterschiedliche Verjährungsfristen zum Tragen. Mitunter sind diese sehr knapp bemessen, weshalb ein Bußgeldbescheid innerhalb weniger Wochen bei der betroffenen Person eingehen muss.

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, kann es sich für Sie schwierig gestalten, einen Fehler für den Einspruch zu identifizieren. Vor allem bei technischen Fehlern sind Ihre Möglichkeiten begrenzt. Zwar müssen Sie Ihrem Einspruch im ersten Schritt keine Begründung beifügen. Im späteren Verlauf ist diese jedoch unumgänglich, da der Einspruch sonst abgewiesen werden könnte.

Vorgang bei einem Bußgeldbescheid

Haben Sie sich einen Verkehrsverstoß zuschulden kommen lassen, der ein Bußgeld nach sich zieht, erhalten Sie zu Beginn des Bußgeldverfahrens in aller Regel einen Anhörungsbogen. Darin werden Sie über den jeweiligen Vorwurf informiert und aufgefordert, Ihre Personalien zu bestätigen. Sie können zudem Angaben zum Vorwurf machen.

Hinweis: Ermittlung des Fahrers
Mithilfe des Anhörungsbogens soll Ihnen nicht nur die Gelegenheit gegeben werden, sich zu äußern. Es soll auch ermittelt werden, wer Fahrzeughalter ist und wer der Fahrer war.

Ergibt sich aus dem Anhörungsbogen keine veränderte Bewertung der Sachlage, ergeht der eigentliche Bußgeldbescheid. Sind Fahrzeughalter und Fahrer identisch, läuft es also wie folgt ab:

  1. Zustellung eines Anhörungsbogens
  2. Zustellung eines Bußgeldbescheids

Nun haben Sie die Möglichkeit, den Bußgeldbescheid anzuerkennen oder mittels Einspruch anzufechten.

Anwälte

Wir wehren unberechtigte Bußgeldbescheide ab.

Kostenlose Ersteinschätzung

Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen – was ist zu beachten?

Möchten Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen, müssen Sie in erster Linie die zweiwöchige Frist berücksichtigen. Ist die Einspruchsfrist verstrichen, ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Der Fristbeginn ist mit der Zustellung des Bescheids gleichzusetzen.

Tipp: Bußgeldbescheid prüfen lassen
Lassen Sie einen Bußgeldbescheid direkt nach Zugang von einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen. Er gibt Ihnen auch eine Einschätzung zu Ihren Erfolgsaussichten.

Ein Einspruch muss schriftlich per Brief oder Fax erfolgen. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, Ihren Einspruch zur Niederschrift bei der zuständigen Bußgeldstelle persönlich vorzutragen. Von einer Übersendung per E-Mail raten wir ab – dieser Weg gilt als umstritten.

Eine Begründung müssen Sie vorerst nicht anführen. Im späteren Verlauf werden Sie sich allerdings auf eine berufen müssen. Deshalb ist es von Vorteil, von vornherein einen konkreten Grund anzugeben.

Einspruch eingelegt – wie geht’s weiter?

Haben Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid eingelegt, ergeben sich zwei Möglichkeiten:

  1. Die Behörde folgt Ihrer Begründung und stellt das Bußgeldverfahren gegen Sie ein.
  2. Die Behörde bleibt bei ihrer Rechtsauffassung und das Verfahren geht in ein strafrechtliches Verfahren vor dem Amtsrichter über – Ihr Einspruch wird abgelehnt.

Einspruch abgelehnt – was tun?

Hat die Behörde entschieden, Sie aufgrund der Beweislast oder zusätzlicher Ermittlungen nicht zu entlasten, kommt es zu einer Hauptverhandlung. In diesem Fall nimmt die Staatsanwaltschaft das Verfahren auf.

Die Hauptverhandlung ist eine öffentliche Gerichtsverhandlung. Das Ziel: Die endgültige Klärung, ob der Bußgeldbescheid durchgesetzt werden kann oder nicht. Am Ende der Hauptverhandlung kann ein Freispruch stehen, die Einstellung des Verfahrens, aber auch eine Verurteilung.

Wichtig: Verurteilung
Befindet das Gericht Sie für schuldig, müssen Sie unter Umständen mit höheren Sanktionen, als ursprünglich im Bußgeldbescheid vorgesehen, rechnen.

Die Unterstützung von einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt kann Sie vor einer Verurteilung bewahren. Holen Sie sich also in jedem Fall eine anwaltliche Einschätzung, um bei einem Vorgehen gegen einen Bußgeldbescheid Ihre Chancen und Risiken zu kennen.

Unzulässiger Einspruch – welche Option bietet sich?

Ein formaler Fehler im Einspruch, eine fehlende Unterschrift, Übermittlung per E-Mail, Nicht-Einhaltung der Einspruchsfrist – es gibt unterschiedliche Gründe, die zur Unzulässigkeit eines Einspruchs führen können. Unser Rat: Beantragen Sie die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand können Sie als Neustart verstehen. Sie erhalten die Chance, Ihren Einspruch innerhalb der vorgegebenen Frist neu zu formulieren und zu übermitteln.

Wichtig: Nur bei unverschuldetem Versäumnis möglich
Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand können Sie nur beantragen, wenn Sie unverschuldet die Einspruchsfrist nicht einhalten konnten.

Als unverschuldete Versäumnisse gelten unter anderem:

  • Krankheit
  • Abwesenheit wegen Urlaub oder längerer Dienstreise
  • unvorhersehbare Verzögerung durch die Post
  • falsche bzw. unterbliebene Rechtsbelehrung
  • fehlerhafte Beratung auf Behördenseite

Das Gesuch auf Wiedereinsetzung stellen Sie binnen einer Frist von einer Woche nach Erhalt des Bescheids über die Unzulässigkeit Ihres Einspruches.

Kosten und Gebühren bei einem Bußgeldbescheid

Zusätzlich zu der festgesetzten Geldbuße, die sich aus dem Bußgeldbescheid ergibt, fallen auch Gebühren an. Diese liegen aktuell bei mindestens 28,50 EUR. Der Betrag setzt sich dabei aus Verwaltungsgebühren und sogenannten Auslagen zusammen.

Gehen Sie gegen einen Bußgeldbescheid an, müssen Sie zudem mit weiteren Kosten rechnen. Darunter finden sich beispielsweise:

  • eine Gebühr für Akteneinsicht
  • ggf. Kosten für ein Gutachten
  • Gerichtskosten in Höhe von 10 % des Bußgeldes
  • weitere Portogebühren

Ein Kostenrahmen zwischen insgesamt 50 und 15.000 EUR ist möglich – je nach Höhe des Bußgeldes.

Wichtig: Gerichtskosten
Gerichtskosten fallen nur an, wenn der Bußgeldbescheid in einem gerichtlichen Verfahren bestätigt wird. Kommt es zu einem Freispruch oder zur Einstellung des Verfahrens, übernimmt die Staatskasse die Gerichtskosten.

Einspruch gegen Bußgeldbescheid – ist ein Anwalt nötig?

Um Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen, benötigen Sie nicht zwingend einen Rechtsbeistand. Unter bestimmten Umständen sollten Sie jedoch nicht darauf verzichten:

  1. Sie sind auf Ihren Führerschein – ob beruflich oder privat – angewiesen und der Bußgeldbescheid sowie mögliche Nebenfolgen (Fahrverbot, Entzug der Fahrerlaubnis) sind existenzbedrohend.
  2. Es besteht die Möglichkeit, besonders hohe Geldstrafen, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot abzuwenden bzw. Sanktionen abzumildern.
  3. Vermuten Sie einen Fehler im Bußgeldbescheid, kann ein Rechtsanwalt diesen bekräftigen und den Einspruch verlässlich begründen. Ebenso kann er Akteneinsicht verlangen und mögliche technische Fehler identifizieren.
  4. Ihr Einspruch wurde abgelehnt, dennoch sind Sie von der Unzulässigkeit des Bußgeldbescheids überzeugt.
Wir wehren unberechtigte Bußgeldbescheide ab

Unser Kanzlei-Team erhebt bei fehlerhaften Bußgeldbescheiden Einspruch und bewahrt Sie vor einer Geldbuße und ggf. dem Verlust Ihres Führerscheines.

Kostenlose Ersteinschätzung
Anwälte